Fragen zur Nachbereitung der Eigentümerversammlung

Inhaltsverzeichnis

0. Checkliste für die Nachbereitungeiner Eigentümerversammlung

Was ist zu tun? Arbeitsschritte
Ergänzung der Beschlusssammlung - Durch die Versammlungsleitung
- unverzüglich, d.h. so schnell es geht
Fertigung und Verteilung/Versendung des Protokolls - Protokoll schreiben
- “Unverzüglich”, d.h. so schnell wie möglich
- alle erforderlichen Unterschriften einholen
- Protokoll an alle Eigentümer verteilen/versenden
Durchführung der gefassten Beschlüsse - Beginn möglichst am nächsten Werktag, sofern nichts anderes beschlossen
- Wenn im Beschluss so festgelegt (z.B. im Falle einer geplanten Baußmaßnahme), Ablauf der Frist für eine Anfechtung des Beschlusses abwarten
Information der Eigentümer*innen und Dauer einer Maßnahmen - E-Mails, Aushänge, persönliche Information etc. (möglichst in Textform
Vorbereitung der nächsten Eigentümerversammlung - Stoffsammlung anlegen zur Vorbereitung der in der nächsten Eigentümerversammlung zu behandelnden Tagesordnungspunkte

1. Wer muss das Versammlungsprotokoll unterschreiben?

2. Ist ein Beschluss wirksam, wenn das Protokoll falsch formuliert ist?

Der Beschluss und das Protokoll ist voneinander zu trennen. Wirksam ist der Beschluss, der auf der Eigentümerversammlung mit den entsprechenden Inhalten gefasst wurde. Weicht das Protokoll davon ab und gibt den Inhalt unrichtig wieder, so besteht lediglich ein Anspruch auf Korrektur des Versammlungsprotokolls.

3. Welche Möglichkeiten hat ein Eigentümer, wenn ein Protokoll den Beschluss unrichtig wiedergibt?

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Korrektur des Protokolls. Wir empfehlen in diesem Fall den Verwalter und ggf. den Verwaltungsbeirat darüber zu informieren.

Ggf. empfiehlt sich hier die Durchsetzung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.

4. Muss das Protokoll die einzelnen Wortbeiträge der Miteigentümer wiedergeben?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Allerdings empfiehlt es sich den groben Diskussionsverlauf aufzuzeigen, um einen besseren Gesamtüberblick zu liefern. So können auch noch Monate und Jahre später einzelne Beschlüsse besser nachvollzogen werden.

Matera-Experte
Jan Milz
Jan Milz
Legal Counsel
Delimitor
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