Rundungsdifferenzen im Hausgeld

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Haben Sie sich schon mal gefragt, warum Ihr Hausgeld im Januar einen minimal anderen Betrag ausweist als im Februar?

Das liegt an Rundungsdifferenzen, die hierdurch ausgeglichen werden.


Zum Verständnis ein Rechenbeispiel:

Das Hausgeld für Sie beträgt genau:
204,9025 €.


Wie geht man nun mit den Nachkommastellen um?

1. Im ersten Monat zahlen Sie:
204,90 €.
Es bleiben also 0,0025 € übrig.

2. Im zweiten Monat sind also an sich
204,9025 + 0,0025 € = 204,905 €
fällig. Der Zahlungsbetrag wird gerundet auf
204,91 €.

3. Im dritten Monat wären demnach
204,9025 - 0,005 € = 204,8975 €
fällig. Der Zahlungsbetrag wird gerundet auf
204,90 €.
Es bleiben 0,0025 € übrig.

... und so weiter.


So liegen in drei aufeinanderfolgenden Monaten drei (minimal) unterschiedliche Hausgeldbeträge vor.

Wenn kein SEPA-Mandat erteilt wurde...

Für den Fall, dass Sie Ihr Hausgeld händisch oder per Dauerauftrag überweisen, müssen Sie nicht immer den centgenauen Betrag überweisen. Sie können monatlich denselben, glatten Betrag (z.B. 205 €) überweisen oder es schlicht beim Betrag der ersten Hausgeldforderung belassen - denn die ausstehenden (minimalen) Cent-Beträge werden in Ihrem Saldo nachgehalten und in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Matera-Experte
Finn Ukena
Finn Ukena
Legal Counsel
Delimitor
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