Treezor: Alles, was Sie wissen müssen
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1. Wer oder was ist Treezor?

Treezor ist eine französische Bank, die zur Société Générale Gruppe (vergleichbar mit der Deutschen Bank in Deutschland) gehört, und arbeitet mit Matera zusammen. Treezor ist durch die Bankenaufsicht reguliert und hat eine Zulassung, um auf dem deutschen Markt Bank-Dienstleistungen zu erbringen. Diese Dienste nimmt Matera in Anspruch, um als sog. “Neobank” das Bankkonto direkt in die Matera Plattform zu integrieren. Die Zusammenarbeit mit Treezor ermöglicht einerseits die Buchhaltung zu automatisieren und andererseits eine lückenlose Transparenz für die Miteigentümer zu schaffen.

  • Pariser Handels- und Gesellschaftsregister: 807 465 059

  • Zulassungsnummer: 16798 (diese Zulassung kann auf der Website der ACPR im Register der Finanzagenten (REGAFI) eingesehen werden

  • Sitz in 33 avenue de Wagram, 75017 Paris, Frankreich

  • Aufsichtsbehörde: der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR") mit Sitz in 4 Place de Budapest, CS 92459 - 75336 Paris Cedex 09, Frankreich

2. Welche Aufsichtsbehörde beaufsichtigt Treezor?

Die Aufsichtsbehörde ist die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR") mit Sitz in 4 Place de Budapest, CS 92459 - 75336 Paris Cedex 09, Frankreich. Diese Behörde ist das französische Äquivalent zur deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

3. Wo finde ich den Vertrag mit Treezor?

Den Vertrag mit Treezor finden Sie auf der Matera-Plattform unter “Dokumente” und “Meine Verträge”. Den Vertrag kann jeder Miteigentümer jederzeit einsehen.


4. Was kostet die WEG die Leistungen von Treezor pro Jahr?

Jährlich bietet Treezor seine Dienstleistung für 150 EUR brutto pro Jahr an.


5. Wer ist der Kontoinhaber des Matera Bankkontos?

Die WEG ist Kontoinhaberin. Weder Matera, noch der Verwalter sind Kontoinhaber. Daher handelt es sich um ein offenes Fremdgeldkonto.


6. Sind die WEG-Gelder im Falle der Insolvenz von Matera sicher?

Die WEG-Gelder stehen im Eigentum der WEG, weshalb im Falle der Insolvenz die Gläubiger von Matera keinen Zugriff auf die Gelder hätten.


7. Sind die WEG-Gelder auf dem Matera-Konto gesichert?

Ja, die WEG-Gelder sind in Höhe von 100.000 EUR abgesichert. Denn auch für deutsche Kunden, die ein französisches Bankkonto haben (wie das Matera-Bankkonto), greift die gesetzliche Einlagensicherung des “Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“ (FGDR) aus Frankreich gem. Artikel L. 522-17.I des Währungs- und Finanzgesetzes und sind somit geschützt.

Gut zu wissen: Die Einlagensicherung resultiert aus der europäischen Rahmengesetzgebung, sodass jeder Mitgliedsstaat der EU verpflichtet ist, eine Einlagensicherung von mindestens 100.000 EUR gesetzlich zu verankern und umzusetzen.

Für weiterführende Hinweise verweisen wir auf das FAQ der BaFin in Deutschland, welches einen Überblick über die Einlagensicherung bietet.

8. Wo werden die WEG-Gelder aufbewahrt?

Die WEG-Gelder werden auf Konten der Société Générale aufbewahrt.

9. Wann kann Treezor seine Modalitäten (Strafzins, Gebühr, etc.) ändern? Jederzeit oder nur, wenn auch unser Vertrag ausläuft?

Gem. Zif. 10.2 kann Treezor eine Änderung des Vertrages spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform anbieten. Die Änderung wird jedoch nur wirksam, sofern der Kunde die neuen Bedingungen annimmt. Ansonsten kann Treezor den Vertrag kündigen (marktübliche Regelungspraxis). Das bedeutet, Treezor kann seine "Modalitäten" jederzeit ändern, jedoch liegt dem ein Angebot zugrunde, dass der Kunde zuerst annehmen muss.

10. An wen können Sie Ihre Beschwerden richten?

  • Per E-Mail an die folgende Adresse: hallo@matera.eu

  • Oder per Post an die folgende Adresse: Matera Deutschland GmbH, Andreasstraße 72, 10243 Berlin.

11. Wie lässt sich das Bankkonto sperren?

Verfahren für Kontoinhaber zur Sperrung seines Zahlungskontos: Sobald der Kontoinhaber von einem Diebstahl oder Verlust seiner Daten, insbesondere seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale Kenntnis erlangt, muss er unverzüglich die Sperrung seines Zahlungskontos beantragen. Die betrügerische Nutzung des Zahlungskontos oder der Verlust oder der Diebstahl des Mobiltelefons müssen per E-Mail (hallo@matera.eu) oder telefonisch beim Kundendienst des Partners (+49 176 433 18 338) gemeldet werden. Sie muss dann schriftlich an den Kundendienst bestätigt werden. Der Kontoinhaber wird darauf hingewiesen, dass jede falsche Erklärung im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag nachteilige Rechtsfolgen auslösen kann. Der Kontoinhaber erhält nach Sperrung des Zahlungskontos über die Website eine Registrierungsnummer für diesen Antrag auf Sperrung seines Zahlungskontos und muss diese achtzehn (18) Monate lang aufbewahren. Auf schriftlichen Antrag des Kontoinhabers kann die Website vor Ablauf dieser Frist eine Kopie davon zur Verfügung stellen.

Auswirkungen des Antrags des Kontoinhabers auf Zahlungseinstellung - Sperrung des Zahlungskontos: Der Partner bearbeitet den Antrag auf Sperrung des Kontos sofort und benachrichtigt das Institut, um das Zahlungskonto so schnell wie möglich zu sperren. Das Institut haftet nicht für die Folgen eines Antrag auf Sperrung des Zahlungskontos, der nicht vom Kontoinhaber stammt, sofern das Institut oder der Partner nicht hätten erkennen können, dass der Antrag nicht vom Kontoinhaber stammt. Der Antrag auf die Sperrung des Zahlungskontos gilt an dem Tag als gestellt, wenn das Institut oder eine von ihm zu diesem Zweck bevollmächtigte Person den Antrag tatsächlich erhält. Im Falle des Diebstahls oder der betrügerischen Verwendung von Daten, insbesondere Personalisierten Sicherheitsmerkmalen, ist das Institut berechtigt, eine Bestätigung oder eine Kopie der Anzeige vom Kontoinhaber anzufordern, der sich verpflichtet, so schnell wie möglich auf diese Anforderung zu antworten.

Sperrung des Zahlungskontos auf Antrag des Instituts: Darüber hinaus ist das Institut berechtigt, die Nutzung des Zahlungskontos von sich aus aus Gründen der Sicherheit zu sperren, wenn der Verdacht einer unbefugten oder betrügerischen Nutzung besteht und wenn für den Kontoinhaber ein erheblich erhöhtes Risiko besteht, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Diese Entscheidung ist zu begründen und dem Kontoinhaber durch den Partner oder das Institut auf vom Institut bestimmten Wege mitzuteilen. Falls im Hinblick auf ein Zahlungskonto eine auffällige Anzahl von Rückerstattungen, Widerrufe von Aufträgen oder Zahlungssperren wegen nicht autorisierter Zahlungsaufträge eingehen, so kann das Institut das Zahlungskonto sperren.


12. Auf welche Laufzeit wird der Vertrag mit Treezor geschlossen?

Auf unbestimmte Zeit.

13. Wo finde ich die Datenschutzrichtlinie von Treezor?

Die Datenschutzrichtlinie finden Sie hier.