Alles zu einer WEG mit Untergemeinschaften (UG)

Inhaltsverzeichnis

1. Was sind Untergemeinschaften?

Auf einem Grundstück können mehrere voneinander separate Immobilien stehen (Mehrhausanlage). Es macht Sinn, dass sich diese Anlagen um sich selbst kümmern. Daher lassen sich sog. Untergemeinschaften bilden. Dies ist jedoch vertraglich zu vereinbaren (regelmäßig ist dies Bestandteil der Teilungserklärung). Jedoch sind Untergemeinschaften nicht rechtsfähig und können grundsätzlich nicht nach außen hin auftreten und somit auch keine Verträge schließen. Daher empfiehlt es sich, dem bestellten Verwalter der jeweiligen Untergemeinschaft eine Vollmacht für die Vertretung der Interessen der Mitglieder der Untergemeinschaft auszustellen.


2. Für wen muss die Buchhaltung gemacht werden

Die Jahresabrechnung muss laut BGH Rechtsprechung (2021) für die gesamte WEG 1x pro Jahr gemacht werden. Jahresabschlüsse allein für die Untergemeinschaften reichen nicht aus. Gleichwohl kann aus der Gesamtrechnungslegung eine UG-spezifische Abrechnung erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne an.


3. Wie behandeln wir Eigentümergemeinschaften mit UGs bei Matera?

Für jede Untergemeinschaft kann eine eigene Jahresabrechnung vorbereitet werden. Zusätzlich ist es möglich für die Untergemeinschaften, eigene Unterkonten anzulegen, sodass quasi eine selbständige Buchführung möglich ist. Somit können auch die Verteilungsschlüssel abgebildet werden.

Matera-Experte
Jan Milz
Jan Milz
Legal Counsel
Delimitor
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