Axa Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Alles, was Sie wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

1. Wer versichert?

Versicherer: AXA Versicherung AG

2. Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts für Vermögensschäden aus der Tätigkeit der versicherten Personen als WEG-Verwalter.

Mitversichert sind folgende Vermögensschäden (nicht abschließend, beispielhafte Aufzählung):

3. Welche Summe ist potenziell versichert?

EUR 9.000.000,00

4. Sind Eigenschäden mitversichert?

Mitversichert ist der unmittelbar erlittene Eigenschaden des Versicherungsnehmers, soweit er Objekte verwaltet, an denen er einen Eigentumsanteil von höchstens 45% hält.

5. Bestehen Mitwirkungspflichten für die versicherten Personen?

Ja, insbesondere eine Anzeigepflicht bei Eintritt der Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben. Unrichtige Angabe oder arglistiges Verschweigen von sonstigen Gefahrumständen kann zur Versagung des Versicherungsschutzes führen.

6. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der AXA?

7. Was ist im Schadensfall zu tun?

Wenn Sie einen Neuschaden melden wollen, dann schicken Sie gerne

a. eine Sachverhaltsschilderung an hallo@matera.eu,

b. wenn es schon vorliegt das Anspruchsschreiben und

c. alle relevanten Unterlagen, die dem Versicherer ermöglichen, den Sachverhalt nachvollziehen zu können.

Matera-Experte
Jan Milz
Jan Milz
Legal Counsel
Delimitor
Das könnte Sie auch interessieren:

Benötigen Sie weitere Unterstützung?

Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei unseren Matera-Experten.