Axa Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Alles, was Sie wissen müssen
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1. Wer versichert?

Versicherer: AXA Versicherung AG

2. Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts für Vermögensschäden aus der Tätigkeit der versicherten Personen als WEG-Verwalter.

Mitversichert sind folgende Vermögensschäden (nicht abschließend, beispielhafte Aufzählung):

  • Fehler beim Erstellen von Abrechnungen

  • Fehlerhafte Verträge

  • Versäumte Wartungen

  • Verjährenlassen von Forderungen

  • Versäumen einer Kündigung

  • Kompetenzüberschreitung, z.B. Kündigung von Handwerkerverträgen ohne Vollmacht

  • Verspätete Zahlungen an Handwerker

3. Welche Summe ist potenziell versichert?

EUR 9.000.000,00

4. Sind Eigenschäden mitversichert?

Mitversichert ist der unmittelbar erlittene Eigenschaden des Versicherungsnehmers, soweit er Objekte verwaltet, an denen er einen Eigentumsanteil von höchstens 45% hält.

  • Für Verwalter, deren Miteigentumsanteile an der WEG höchstens 45 % betragen sind Eigenschäden vollumfänglich mitversichert

  • Für Verwalter, deren Miteigentumsanteile an der WEG mehr als 45 % betragen sind Eigenschäden nicht mit versichert. Fremdschäden sind weiterhin vollumfänglich abgesichert.

5. Bestehen Mitwirkungspflichten für die versicherten Personen?

Ja, insbesondere eine Anzeigepflicht bei Eintritt der Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben. Unrichtige Angabe oder arglistiges Verschweigen von sonstigen Gefahrumständen kann zur Versagung des Versicherungsschutzes führen.

6. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der AXA?

  • 250 Euro pro Versicherungsfall

  • Ein Umlaufbeschluss zur Kostentragung ist nicht erforderlich, da die Kosten als Vertragspartnerin mit Matera bei der WEG anfallen

7. Was ist im Schadensfall zu tun?

Wenn Sie einen Neuschaden melden wollen, dann schicken Sie gerne

a. eine Sachverhaltsschilderung an hallo@matera.eu,

b. wenn es schon vorliegt das Anspruchsschreiben und

c. alle relevanten Unterlagen, die dem Versicherer ermöglichen, den Sachverhalt nachvollziehen zu können.