Wann ist ein Beschluss erforderlich?

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Entscheidungsbaum - Beschlussfassung in einer WEG

In einer WEG müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Aber wann ist ein Beschluss erforderlich? Dieser Entscheidungsbaum soll helfen, die Antwort auf diese Frage zu finden. Sie werden hierbei feststellen - es spielen viele Faktoren eine Rolle. Zunächst ein Blick ins Gesetz:

💡 § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die

  1. untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder
  2. zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind.

(2) Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten nach Absatz 1 durch Beschluss einschränken oder erweitern.

Wir können also nach folgendem Schema klären: Brauchen wir einen Beschluss?

Sie benötigen Fallbeispiele? Kein Problem!

A. Maßnahmen untergeordneter Bedeutung ohne erhebliche Verpflichtungen liegen zum Beispiel in den folgenden Fällen vor:

Kleinreparaturen (Instandsetzung von Lampen, Fenstern, Entfernung von Graffiti), z.B.:

Ergebnis: Maßnahme untergeordneter Bedeutung ohne erhebliche Verpflichtungen, daher kein Beschluss erforderlich!

💡 Hier ist die Verwalterpraxis relevant: Wenn etwas schon immer bzw. typischerweise durch Beschluss entschieden wurde, dann muss dies auch weiter so passieren.

B. Eilkompetenz ja/nein

Hinweis: Hierbei handelt es sich aus verschiedener Rechtsprechung hergeleiteter Beispiele. Daher kann hier keine Vollständigkeit garantiert werden. Sie haben Zweifel, ob ein Beschluss erforderlich ist? Dann sollten Sie einen Beschluss fassen.

Matera-Experte
Finn Ukena
Finn Ukena
Legal Counsel
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