Alles zum "Zertifizierten WEG-Verwalter"
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1. Muss sich der Selbstverwalter zertifizieren lassen?

  • Nein, es handelt sich bei den Vorgaben aus § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG nicht um öffentlich rechtliche Pflichten. Das bedeutet, dass keine Pflicht zur Zertifizierung besteht. Andernfalls hätte man § 34 c Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung ändern müssen.

  • Ein Wohnungseigentümer hat bloß bei Bestellung einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss der Eigentümer vor Gericht klagen.

  • Das bedeutet, dass KEINE gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung besteht.

  • Davon geht auch der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages (BT-Drs. 19/22634, 43) aus: “Ohne ein solches Verlangen [meint den Fall der Anfechtungsklage] steht es den Wohnungseigentümern allerdings frei, mit einem Verwalter, der nicht über ein Zertifikat verfügt, aber das Vertrauen aller Wohnungseigentümer besitzt, weiterhin zusammenzuarbeiten.

2. Ist ein Verwalter auch ohne eigene Zertifizierung versichert?

  • Der Verwalter ist auch ohne eigene Zertifizierung versichert

  • Denn die Versicherungsbedingungen knüpfen nicht an das Merkmal der Zertifizierung an. Das bedeutet, dass eine Zertifizierung für den Versicherungsschutz nicht erforderlich ist.