Fragen zur Nachbereitung der Eigentümerversammlung
Bearbeitet

0. Checkliste für die Nachbereitungeiner Eigentümerversammlung

1. Wer muss das Versammlungsprotokoll unterschreiben?

  • Versammlungsleiter

  • Eigentümer

  • Ggf. der Vorsitzende des Verwaltungsbereirates bzw. dessen Stellvertreter

2. Ist ein Beschluss wirksam, wenn das Protokoll falsch formuliert ist?

Der Beschluss und das Protokoll ist voneinander zu trennen. Wirksam ist der Beschluss, der auf der Eigentümerversammlung mit den entsprechenden Inhalten gefasst wurde. Weicht das Protokoll davon ab und gibt den Inhalt unrichtig wieder, so besteht lediglich ein Anspruch auf Korrektur des Versammlungsprotokolls.

3. Welche Möglichkeiten hat ein Eigentümer, wenn ein Protokoll den Beschluss unrichtig wiedergibt?

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Korrektur des Protokolls. Wir empfehlen in diesem Fall den Verwalter und ggf. den Verwaltungsbeirat darüber zu informieren.

Ggf. empfiehlt sich hier die Durchsetzung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.

4. Muss das Protokoll die einzelnen Wortbeiträge der Miteigentümer wiedergeben?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Allerdings empfiehlt es sich den groben Diskussionsverlauf aufzuzeigen, um einen besseren Gesamtüberblick zu liefern. So können auch noch Monate und Jahre später einzelne Beschlüsse besser nachvollzogen werden.