Abrechnungsspitze

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter der Abrechnungsspitze?

Die Abrechnungsspitze ist der Betrag, der für eine bestimmte Wohneinheit aufgrund der Jahresabrechnung zu zahlen ist.

Er ergibt sich aus der Differenz der Gegenüberstellung von Kosten und Einnahmen der WEG.Die Einnahmen bestehen hauptsächlich aus dem Hausgeld, also die monatlichen Vorauszahlungen, welche basierend auf dem zuvor beschlossenen Wirtschaftsplan zu leisten sind. Es bildet die finanzielle Liquidität zur Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums und wird mit dem jährlichen Wirtschaftsplan der WEG festgelegt.

Die Kosten, die nicht durch die Einnahmen der WEG gedeckt sind, ergeben die Abrechnungsspitze.Überschreiten die Einnahmen, konkret also das Hausgeld, hingegen alle angefallenen Kosten, so entsteht ein sog. Abrechnungsguthaben, auch positive Abrechnungsspitze genannt.

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Finn Ukena
Finn Ukena
Legal Counsel
Delimitor
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