Beschlussanfechtung in einer WEG
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1. Was ist im Falle einer Anfechtung durch einen Miteigentümer zu tun?

Regelmäßig wird eine Anfechtungsklage vom anwaltlichen Beistand begleitet. Um die Rechte und Interessen der WEG durchzusetzen, ist es daher erforderlich, Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Matera empfiehlt in solchen Fällen die Hinzuziehung eines anwaltlichen Beistandes, der die Rechte und Interessen der WEG gerichtlich vertritt. Wir sind Ihnen gerne bei der Suche nach qualifizierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen behilflich.

2. Hilfe: Ein Miteigentümer ficht den Bestellungsbeschluss des Verwalters an. Was ist zu tun?

In einem solchen Fall sollten Sie sich an die Rechtsabteilung von Matera wenden und das weitere Vorgehen besprechen.

3. Ein Miteigentümer ficht einen Beschluss an, was bedeutet das für die Wirkung des Beschlusses?

Der Beschluss ist weiterhin wirksam. Erst durch richterlichen Beschluss kann ein Beschluss für unwirksam erklärt und aufgehoben werden. Das bedeutet, dass bis zum richterlichen Beschluss der Beschluss wirksam ist.


4. Ab wann beginnt die Anfechtungsfrist zu laufen

Mit Beschlussverkündung. Es kommt also nicht auf die Zustellung des Protokolls an.

5. Ist ein Umlaufbeschluss anfechtbar?

Ja, allerdings kommt dies grundsätzlich nicht vor. Denn zuvor müsste der Eigentümer dem Beschluss zugestimmt haben.

6. Wer kann anfechten?

Nur Wohnungseigentümer können Beschlüsse anfechten. Verwalter haben kein Anfechtungsrecht.