Jahresabrechnung: Prinzipien
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  1. Welche Prinzipien liegen der Jahresabrechnung zugrunde?

  • Das Abflussprinzip sieht vor, dass in der Abrechnung Posten aufgeführt werden, die in dem entsprechenden Zeitraum tatsächlich bezahlt wurden.

  • Das Leistungsprinzip hingegen bezieht Kosten ein, die für in dem Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen angefallen sind.

  1. Und welches Prinzip findet wann Anwendung?

Für die Gesamtabrechnung ist das Abflussprinzip maßgeblich. Bei den Einzelabrechnungen muss grundsätzlich ebenfalls das Abflussprinzip verwendet werden. Allerdings muss bei den Kostenpositionen der Heizkostenverordnung nach tatsächlichem Verbrauch (Leistungsprinzip) abgerechnet werden.

  1. Wer hat das eigentlich festgelegt? 

Der Bundesgerichtshof! Nach dessen Rechtsprechung (Urteil vom 17.02.2012, V ZR 251/10) müssen bei der Erstellung der Jahresabrechnung die beiden genannten Abrechnungsprinzipien beachtet werden.

Im Wortlaut heißt es hier unter anderem: "In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich."