Matera bietet zwei Dienstleistungsgeschäfte an, für die die folgenden datenschutzrechtlichen Regelungen gelten sollen:
Damit Sie Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) selbst verwalten können, erhebt und speichert Matera persönliche Daten seiner Nutzer. Die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser persönlichen Daten ist und bleibt unsere höchste Priorität. Dies ist unser Ziel und diese Datenschutzrichtlinie ("Richtlinie") erläutert im Folgenden, was wir damit meinen. Diese Richtlinie enthält wesentliche Informationen über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten durch Matera SAS und gilt für alle Matera-Dienste und die damit verbundenen Dienstleistungen. Von Zeit zu Zeit entwickeln und bieten wir neue Dienste oder zusätzliche Angebote an. Wenn die Einführung dieser neuen Dienste oder zusätzlichen Angebote zu einer Änderung der Art und Weise führt, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten, werden wir Ihnen weitere Informationen und zusätzliche Bedingungen oder Richtlinien zur Verfügung stellen. Sofern es nicht anders angegeben wird, unterliegen alle neuen Dienste oder zusätzlichen Angebote, die hinzugefügt werden, dieser Richtlinie.
WIE SAMMELN WIR IHRE PERSÖNLICHEN DATEN?
Wir sammeln Ihre persönlichen Daten auf folgende Weise:
- Wenn Sie sich auf der Matera-Website oder über die in die Website integrierte Chat-Funktion registrieren: Wir erfassen bestimmte personenbezogene Daten wie Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihren Namen, um Sie zu kontaktieren und/oder Ihnen ein Demo-Konto der App anzubieten.
- Matera bietet, neben dem eigenen Produkt, kostenlose Vermittlungsleistungen für interessierte Nutzer (nachfolgend “Interessenten”) von Angeboten für die Immobilienverwaltung an. Zu diesem Zweck speichert und verarbeitet Matera die Kontaktdaten der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Kontaktperson und gibt diese nach Rücksprache - in Textform oder telefonisch - an ausgewählte Partner weiter. Matera sucht auf Grundlage der Anfragen die passenden Anbieter (nachfolgend “Anbieter” oder “Partner”) aus und vermittelt die Interessenten an die Partner. Über die Nutzung der Matera-Anwendung: Um eine ordnungsgemäße Verwaltung der WEG zu gewährleisten und die Kommunikation zwischen den Wohnungseigentümern zu ermöglichen, erfassen wir die Kontaktdaten und Eigentumsinformationen der Wohnungseigentümer und der WEG sowie der eventuellen Mieter (nachfolgend “Nutzer”). Matera verwaltet und speichert auch die Finanzdaten der Miteigentümer und der WEG.
- Über Dienste von Drittanbietern, die in die Matera-Anwendung integriert sind: Matera bietet die Integration mit Diensten von Drittanbietern direkt von seiner Plattform aus an. Einige dieser Dienste zeichnen persönliche Daten auf und teilen diese mit Matera.
Wir verwenden aggregierte und anonymisierte Informationen, um den Matera-Service zu verbessern, unsere Computersysteme zu testen, Forschung zu betreiben, Daten zu analysieren und neue Funktionen zu entwickeln.
ART DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
I. Hinsichtlich Nutzung der Matera-Dienste und Plattform
Persönliche Daten, die bei der Registrierung auf der Website erfasst werden
Dies sind die persönlichen Daten, die Sie angeben, um sich auf der Matera-Website registrieren zu können. Hiervon umfasst sind Namen, Vornamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und allgemeine Informationen über Ihre WEG.
Erfasste persönliche Daten von Miteigentümern
Um die Verwaltung der WEG zu gewährleisten, speichert Matera die Daten aller Miteigentümer (und eventuell Mieter): ihre Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, physische Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), ihre Eigentums-/Mietinformationen sowie ihre finanziellen Informationen in Bezug auf die WEG (geschuldete Beträge und Belege). Aktiviert ein Miteigentümer die Online-Abbuchung vom Hausgeld (über einen Fremddienst), werden auch die Bankverbindung des Miteigentümers, Lastschriftmandate und Lastschriften erfasst.
Erfasste personenbezogene Daten der Gemeinschaft der Miteigentümern
Um die WEG zu verwalten, speichert Matera Daten über die Gemeinschaft der Miteigentümer: ihre Adresse, ihre WEG-bezogenen Eigenschaften (wie bspw. die Funktion als Verwalter), ihre Bankverbindung, bestimmte rechtliche Dokumente (Gemeinschaftsordnung, Dokumente der Eigentümerversammlungen usw.), gesendete E-Mails und Briefe, ihre buchhalterische Situation und die sie betreffenden Versicherungs- und Wartungsverträge. Wenn die Matera-Anwendung mit dem Bankkonto der WEG verbunden ist (über einen Dienst eines Drittanbieters), werden auch Informationen zu Bankgeschäften aufgezeichnet. Wenn die Matera-Anwendung mit einem Online-Lastschriftservice (über einen Drittanbieter-Service) integriert ist, werden auch Informationen zu Lastschriftmandaten und Lastschriften erfasst.
II. Hinsichtlich Vermittlungsleistungen
Um die Zurverfügungstellung und Durchführung von Vermittlungsleistungen zu gewährleisten, speichert Matera die Daten der Wohnungseigentümergemeinschaft und des interessierten Wohnungseigentümers:
WEITERGABE IHRER PERSÖNLICHEN DATEN
I. Hinsichtlich Nutzung der Matera-Dienste und Plattform
Matera verpflichtet sich, die Daten seiner Benutzer zu schützen und die Weitergabe von Daten so weit wie möglich einzuschränken. Jegliche Weitergabe von Daten ist entweder notwendig, um den Matera-Service bereitzustellen oder gerechtfertigt, um den Matera-Service zu verbessern. Matera verkauft die persönlichen Daten seiner Benutzer nicht.
Die Akteure, mit denen bestimmte Daten geteilt werden, sind:
- Die Miteigentümer Ihrer WEG
Die Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail, ...) sind für alle Miteigentümer im Intranet der WEG zugänglich. Darüber hinaus haben einige Miteigentümer mit privilegiertem Zugang (WEG-Verwalter, Gemeinschaftsrat) Zugriff auf andere Daten wie z. B. Finanzinformationen. - In die Plattform integrierte Dienstleister
Matera bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Dienste von Drittanbietern direkt auf der Plattform zu nutzen, um ihr Erlebnis zu verbessern. Zu diesen Diensten von Drittanbietern gehören z. B. der Versand von physischer Post über die Plattform, die Synchronisierung von Bankkonten mit der Plattform oder die Online-Bezahlung von Hausgeld. Die Nutzung dieser Dienste ist optional und unterliegt der Zustimmung des Nutzers. Jeder Dienst unterliegt einer eigenen Datenschutzrichtlinie. - Unsichtbare Dienstleister
Matera nimmt die Dienste von technischen Dienstleistern in Anspruch, die die technische Infrastruktur betreiben, die wir für die Bereitstellung des Matera-Dienstes benötigen, einschließlich Dienstleistern, die die Matera-Anwendung und -Website, deren Inhalte und die von uns verarbeiteten Daten hosten, speichern, verwalten und pflegen. Matera nutzt auch technische Dienstleister, die uns bei der Kommunikation mit Ihnen helfen. - Käufer unseres Unternehmens
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weitergeben für den möglichen Fall, dass wir unser Unternehmen an einen Käufer oder Kaufinteressenten verkaufen oder über den Verkauf verhandeln. In diesem Fall wird Matera weiterhin die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten wahren und Sie im Voraus über die Übertragung Ihrer persönlichen Daten an den Käufer oder die Einführung neuer Datenschutzrichtlinien informieren.
II. Hinsichtlich Vermittlungsdienstleistungen
Mit dem Absenden der Angebotsanfrage (per Klick auf den „Senden“-Button), erklären sich die Interessenten damit einverstanden, dass wir ihre Namen sowie ihre Kontakt- und Anfragedaten verarbeiten dürfen, um ihre Anfrage zu bearbeiten, zur Angebotserstellung vorzubereiten und an ausgewählte Anbieter zu übermitteln. Bevor Matera die Daten übermittelt, informiert Matera den Interessenten. Diese Daten werden an ausgewählte Partner weitergegeben, damit diese dem Interessierten ein passendes Angebot unterbreiten können. Zu diesem Zweck setzen sich die Partner per E-Mail oder per Telefon mit den Interessenten in Verbindung
IHRE RECHTE
Wie Sie vielleicht wissen, gewährt eine Verordnung der Europäischen Union, die so genannte "Datenschutz-Grundverordnung" oder "DSGVO", Einzelpersonen bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, darunter:
- Auskunftsrecht: Diese Richtlinie informiert unsere Nutzer über die Art und Verwendung der personenbezogenen Daten;
- Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung: Wenden Sie sich an uns, um alle Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten/berichtigen/löschen zu lassen;
- Recht auf Einschränkung: Wenden Sie sich an uns, um zu verlangen, dass die Verarbeitung aller oder eines Teils Ihrer personenbezogenen Daten vorübergehend oder dauerhaft eingestellt wird;
- Verweigerungsrecht: Wenden Sie sich an uns, um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Direktmarketing Zwecke abzulehnen;
- Recht auf auf Datenübertragbarkeit: Wenden Sie sich an uns, um eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten elektronischen Format zu erhalten, das leicht übertragbar ist;
- Recht, keiner automatisierten Entscheidungsfindung unterworfen zu werden: Wir verwenden keine automatisierte Entscheidungsfindung.
- Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
WIDERRUFSMÖGLICHKEIT
Die Einwilligung kann jederzeit formlos, z.B. per E-Mail an hallo@matera.eu oder per Brief an die Matera Deutschland GmbH, Andreasstr. 72, 10243 Berlin, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
DATENAUFBEWAHRUNG
Matera speichert Ihre persönlichen Daten nur so lange, wie es notwendig ist, um Ihnen den Matera-Service zur Verfügung zu stellen und für legitime und wesentliche Geschäftszwecke wie die Einhaltung unserer gesetzlichen Verpflichtungen und die Beilegung von Streitigkeiten. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihre personenbezogenen Daten löschen oder anonymisieren, so dass Sie nicht mehr identifiziert werden können, es sei denn, es ist uns gesetzlich gestattet oder vorgeschrieben, bestimmte personenbezogene Daten aufzubewahren. Im Falle eines Vertrages zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Matera unterliegt die Speicherung bestimmter personenbezogener Daten der Wohnungseigentümer den Bestimmungen des Vertrages. Matera speichert alle Daten innerhalb der Europäischen Union und überträgt keine personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union. Die Server von Matera werden von Amazon Web Services verwaltet, die mit der DSGVO auf dem neuesten Stand sind.
SICHERHEIT DER PERSÖNLICHEN DATEN
Matera verpflichtet sich, die persönlichen Daten seiner Benutzer zu schützen. Wir setzen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten zu schützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass kein System vollständig sicher ist.Ihr Passwort schützt Ihr Benutzerkonto. Wir empfehlen Ihnen daher, ein sicheres und eindeutiges Passwort zu verwenden und den Zugriff auf Ihren Computer und Browser zu beschränken.
KINDER
Matera bietet seine Dienste nicht für Kinder an. Aufgrund der Art der angebotenen Dienstleistung (WEG-Verwaltung) haben wir es nicht für notwendig erachtet, das Alter unserer Nutzer zu kontrollieren.
ÄNDERUNGEN AN DIESER DATENSCHUTZRICHTLINIE
Wir können von Zeit zu Zeit Änderungen an dieser Richtlinie vornehmen. Wenn wir Änderungen an dieser Richtlinie vornehmen, werden wir Sie durch entsprechende Hinweise benachrichtigen, z. B. indem wir einen Hinweis in der Matera-App veröffentlichen oder Ihnen eine E-Mail schicken. Wir können Sie über solche Änderungen im Voraus informieren.
NEHMEN SIE MIT UNS KONTAKT
Vielen Dank, dass Sie unsere Datenschutzrichtlinie gelesen haben. Wenn Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben, kontaktieren Sie uns bitte unter policy@matera.eu.
Matera SAS ist der Datenverantwortliche in Bezug auf die im Rahmen dieser Richtlinie verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der DSB von Matera, Ilona Hernandez, kann unter dpo@matera.eu kontaktiert werden.
MATERA-KONTEN IN PARTNERSCHAFT MIT TREEZOR
Kunden, die sich für die Eröffnung eines Matera-Kontos entscheiden, profitieren von den Datenschutzbestimmungen unseres Partners Treezor.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN
Der Kontoinhaber wird gebeten, den vorliegenden Zahlungsdiensterahmenvertrag („Rahmenvertrag“) sorgfältig zu lesen, bevor er ihn abschließt. Der Kontoinhaber wird darüber informiert, dass Matera ein von TREEZOR beauftragter Partner ist, der die Zahlungsdienste an den Kontoinhaber als Zahlungsagent vermarktet.
Dieser Rahmenvertrag wird geschlossen zwischen:
Dem Kontoinhaber, wie in den Besonderen Bedingungen definiert, der eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von § 9a Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist,nachstehend der "Kontoinhaber" genannt, einerseits und,Treezor, eine „société par actions simplifiée“ (französische vereinfachte Aktiengesellschaft) mit einem Grundkapital von 5.307.513 €, eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 807 465 059, mit Sitz in 33 avenue de Wagram, 75017 Paris, ein zugelassenes E-Geld-Institut (CIB: 16798), das unter der Aufsicht der ACPR, mit Sitz in 4 place de Budapest, CS 92459, 75436 Paris, zur Erbringung von Zahlungsdiensten zugelassen ist, handelnd durch ihre deutsche Niederlassung, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt am Main, die neben der Aufsicht durch die ACPR auch der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) unterliegt als zweite Partei.nachstehend das "Institut" oder "Treezor" genannt, andererseits,
1. VERTRAGSDOKUMENTE
Anhang 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners, der als Agent für Zahlungsdienstleistungen für Treezor fungiert (diese gelten für die vom Partner angebotenen Dienstleistungen) ("Besondere Bedingungen"),
Anhang 2: Liste der Belege und Informationen, die dem Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos beizufügen sind,
Anhang 3: Preis- und Leistungsverzeichnis des Partners,
Anhang 4: Widerrufsbelehrung,
Anhang 5: Bevollmächtigung,
Anhang 6: Selbstbescheinigungsformular für Wohnungseigentümergemeinschaft.
Er regelt die Nutzung der in § 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sowie in §§ 675 c ff. des Bürgerlichen Gesetzes genannten und in Ziffer 8 des vorliegenden Rahmenvertrags aufgeführten Zahlungsdienste.
2. ZWECK DES RAHMENVERTRAGES
Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen für die Eröffnung, Führung und Auflösung der von dem Institut für den Kontoinhaber geführten Zahlungskonten. Das Zahlungskonto kann vom Kontoinhaber nur für Zahlungsvorgänge auf eigene Rechnung verwendet werden.
3. BESCHREIBUNG DER ZAHLUNGSDIENSTE
- die Entgegennahme von Zahlungsbeträgen durch Banküberweisung und Lastschriftverfahren, die dem Zahlungskonto gutgeschrieben werden,
- die Ausführung von Zahlungsvorgängen durch Überweisung oder Lastschrift, mit denen das Zahlungskonto belastet wird.
Das Institut nimmt keine Bareinlagen an und bietet keine anderen Zahlungsdienste oder damit verbundene Dienstleistungen an als die in diesem Rahmenvertrag ausdrücklich beschriebenen. Das Institut gewährt keine Kredite oder Überziehungskredite.
Der Kontoinhaber wird darauf hingewiesen und akzeptiert, dass er nur zwei Zahlungskonten eröffnen darf, die ausschließlich zur Durchführung von Zahlungsvorgängen über die Website dienen.
Wenn der Kontoinhaber eine Geschäftsbeziehung mit anderen Agenten des Instituts als dem Partner unterhält, wird er darüber informiert, dass er ein separates Zahlungskonto für die Nutzung mit jeder Partnerseite eröffnen muss. Der Kontoinhaber stimmt zu, dass das Institut bei der Bearbeitung jedes späteren Antrags auf Eröffnung eines weiteren Zahlungskontos/weiterer Zahlungskonten die zuvor im Zusammenhang mit diesem ersten Antrag vorgelegten Informationen und Daten verwenden kann, um den Eröffnungsprozess zu erleichtern.
Jeder berechtigte Interessent kann einen Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos stellen, das zur Ausführung von Zahlungsvorgängen über die Website verwendet wird. Zu diesem Zweck muss er die Besonderen Bedingungen ausfüllen und die in Anhang 2 aufgeführten Belege und Informationen sowie jedes andere von dem Institut verlangte Dokument und jede andere Information beifügen.
Wenn der Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos von dem Institut gemäß Ziffer 7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen wird, wird der Interessent Inhaber eines Zahlungskontos.
Der Zugang zum online verfügbaren Profil des Kontoinhabers ist durch einen Benutzernamen und ein Passwort gesichert, die der Kontoinhaber nicht an Dritte weitergeben darf. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, alle hierzu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Beziehung zwischen Treezor und dem Kontoinhaber zu sichern. Um den Vertrag mittels Fernkommunikationsmitteln abzuschließen und die Zahlungsdienste nutzen zu können, muss der Kontoinhaber über ein mit der Website kompatibles Gerät (Hardware und Software, im Folgenden "Gerät") sowie über einen Internet- oder Telekommunikationsanschluss verfügen, für die er allein verantwortlich ist. Informationen über die Geräte sind auf der Website verfügbar. Der Kontoinhaber ist für die Entwicklung oder Aktualisierung der für die Nutzung der Zahlungsdienste erforderlichen Ausstattung verantwortlich. Der Kontoinhaber ist insbesondere verpflichtet, den systemeigenen Schutz des Betriebssystems seines Geräts nicht zu unterbrechen oder aufzuheben und sein Gerät mit einer Antiviren-Software und einer Firewall zu schützen, die von einem Softwarehersteller entwickelt wurden, der für die Zuverlässigkeit seiner Lösungen bekannt ist.
4. ANNAHME DES RAHMENVERTRAGES DURCH DEN KONTOINHABER
Die Sprache, die für die Erstellung der Vertragsunterlagen und die anschließende Kommunikation zwischen den Parteien verwendet wird, ist Deutsch. Dem Kontoinhaber wird der Rahmenvertrag inklusive der Anhänge auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Kontoinhaber kann jederzeit und kostenlos eine Kopie des Rahmenvertrags anfordern.
Bei diesem Rahmenvertrag handelt es sich um die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese ersetzt alle früheren Vereinbarungen oder Erklärungen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf ihren Gegenstand.
5. DEFINITIONEN
- Telefonisch unter +49 176 433 18 338, von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 9 bis 19 Uhr
- Per Post unter der folgenden Adresse: Matera Deutschland GmbH, Andreasstraße 72, 10243 Berlin
- Oder per E-Mail unter der folgenden Adresse: hallo@matera.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB
Dieses Dokument.
Anhänge
Anhang zu diesem Rahmenvertrag.
Benutzer
Natürliche Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Kontoinhabers Zahlungsvorgänge auf dem Zahlungskonto abzufragen und/oder auszuführen.
Datenschutzbeauftragter (DSB)
Die natürliche Person, die mit dem Schutz personenbezogener Daten im Sinne der Artikel 37, 38 und 39 der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 beauftragt ist.
Datum des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung
Das Datum des Inkrafttretens der außerordentlichen Kündigung des Vertrages, d.h. das Datum, an dem dem Kontoinhaber oder dem Institut die außerordentliche Kündigung gemäß Ziffer 10.5 zugeht.
Datum des Wirksamwerdens der Kündigung
Das Datum des Inkrafttretens der Kündigung durch den Kontoinhaber, das am Ende einer Frist von einem (1) Monat nach dem Zugang der vom Kontoinhaber gemäß Ziffer 10.3 gesendeten Kündigungserklärung bei dem Institut eintritt.
Dauerhafter Datenträger
Jedes Medium, das (1) es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und (2) geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
Drittanbieter von Zahlungsdiensten
Ein Kredit-, E-Geld- oder Zahlungsinstitut, das von einer Behörde zugelassen ist, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland mit gleichwertigen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ansässig ist.
GDPR
Die Datenschutz-Grundverordnung: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Geschäftstag
Ein Kalendertag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf dem französischen Festland, an dem Banken für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Höhere Gewalt
Verzögerung oder Nichterfüllung durch eine der Parteien, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Kontoinformationsdienst
Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern.
Kontoinhaber
Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die in eigenem Namen handelt und Unterzeichner dieses Vertrages ist.
Kundendienst des Partners
Die Kundendienstabteilung des Partners, die von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr telefonisch unter +49 176 433 18 338 und per E-Mail unter hallo@matera.eu erreichbar ist.
Kundenkennung
Die Abfolge aus Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die dem Kontoinhaber vom Institut mitgeteilt wird und die der Kontoinhaber angeben muss, um sich auf der Website zu identifizieren.
Kundenservicetag
Ein Kalendertag, an dem der Kundendienst des Partners, wie auf der Website oder einem anderen Medium angegeben, erreichbar ist.
Partner
Matera, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (Société par actions simplifiée) mit einem Kapital von 44.384,30 Euro, eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 825 188 576, mit Sitz in der 12 rue du Quatre Septembre - 75002 Paris, Frankreich, die als Agent für Zahlungsdienstleistungen für Treezor fungiert, unter dem Namen Matera auftritt und die Website betreibt, wie in den Besonderen Bedingungen erwähnt.
Personalisierte Sicherheitsmerkmale
Daten, die das Institut dem Kontoinhaber zum Zweck der Authentifizierung zur Verfügung stellt. Dazu gehören insbesondere die Kundenkennung und alle anderen Daten, die der Durchführung des Verfahrens der starken Kundenauthentifizierung dienen.
Persönliche Daten
Personenbezogene Daten über einen Kontoinhaber oder einen Abonnenten oder eine natürliche Person, die direkt oder indirekt durch eine Identifikationsnummer oder ein oder mehrere spezifische Elemente identifiziert werden kann.
Preis- und Leistungsverzeichnis des Partners
Dokument, das dem Rahmenvertrag als Anhang 3 beigefügt ist, regelmäßig aktualisiert wird und dessen letzte Fassung auf der Website zugänglich ist.
Profil
Alle mit dem Kontoinhaber verbundenen Daten.
Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag, einschließlich seiner Anhänge und der Präambel.
SEPA
Der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum, in dem der Kontoinhaber europaweite Zahlungsmittel nutzen kann, wie vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss definiert (siehe www.europeanpaymentscouncil.eu), einschließlich (i) der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich des französischen Festlands, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Saint-Barthélemy, Saint-Martin (französischer Teil), Réunion und Saint-Pierre-et-Miquelon, mit Ausnahme von Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis-et-Futuna), sowie (ii) die Schweiz und San Marino.
Starke Kundenauthentifizierung
Eine Authentifizierungsmethode, die auf der Verwendung von zwei oder mehr Elementen beruht, die in die Kategorien Wissen (etwas, das nur der Kontoinhaber weiß), Besitz (etwas, das nur der Kontoinhaber besitzt) und Inhärenz (etwas, das der Kontoinhaber ist) unterteilt werden und die unabhängig voneinander sind, so dass die Verletzung eines Elements die
Zuverlässigkeit des anderen nicht beeinträchtigt, und die so konzipiert ist, dass die Vertraulichkeit der Authentifizierungsdaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 30 der Richtlinie 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt geschützt wird.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Die natürliche oder juristische Person, die die Methoden, Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt hat. Sofern nicht anders angegeben, ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche Treezor, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 4.492.802 Euro, die im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 807 465 059 eingetragen ist, ihren Sitz in der 33 avenue de Wagram in Paris (75017), Frankreich hat, als E-Geld-Institut tätig ist und von der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR") unter der Nummer 16798 zugelassen ist.
Währungen
Verfügbare Währungen wie vom Partner auf der Website angegeben.
Website
Vom Partner betriebene Website und mobile Anwendung.
Zahler
Eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und die Ausführung eines Zahlungsauftrags von diesem Zahlungskonto gestattet oder, falls kein Zahlungskonto vorhanden ist, eine natürliche oder juristische Person, die den Zahlungsauftrag erteilt.
Zahlungsauftrag
Anweisung (a) vom Zahler, der seinem Zahlungsdienstleister einen Zahlungsauftrag erteilt (Überweisungszahlungsauftrag); oder (b) vom Zahlungsempfänger, der nach vorheriger Zustimmung des Zahlers dem Zahlungsdienstleister des Zahlers, gegebenenfalls über den eigenen Zahlungsdienstleister, einen Zahlungsauftrag erteilt (Lastschriftauftrag).
Zahlungsauslösedienst
Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird.
Zahlungsdienste
Die in Ziffer 8 aufgeführten Dienstleistungen, die das Institut und der Partner gegenüber dem Kontoinhaber gemäß dem Rahmenvertrag erbringen.
Zahlungsempfänger
Natürliche oder juristische Person, die als Empfänger einer Zahlung auftritt.
Zahlungskonto
Ein oder mehrere von dem Institut auf den Namen des Kontoinhabers geführtes/geführte Konto/Konten, das/die ausschließlich zur Ausführung von Zahlungsvorgängen über die Website verwendet wird/werden.
Zahlungsvorgang
Die vom Zahler oder Zahlungsempfänger in Auftrag gegebene Überweisung von einem Zahlungskonto oder die Belastung eines Zahlungskontos, unabhängig von der zugrunde liegenden Vereinbarung zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger.
Ziffer
Ziffer in diesem Rahmenvertrag.
6. PREISGESTALTUNG UND VERGÜTUNG
Das Institut weist darauf hin, dass für den Widerruf eines Zahlungsauftrags durch den Kontoinhaber nach dem Zugang eines Zahlungsauftrages beim Institut oder dem Partner oder einem Zahlungsauslösedienstleister oder nach Ablauf des letzten Tages vor einem zur Ausführung eines Zahlungsauftrages vereinbarten Tages oder die Anforderung von Informationen durch den Kontoinhaber, insbesondere nach Maßgabe von Ziffer 8, besondere im Preis- und Leistungsverzeichnis des Partners aufgeführte Gebühren anfallen können.
Der Kontoinhaber ermächtigt das Institut, alle vom Kontoinhaber gemäß dem Rahmenvertrag auch gegenüber dem Partner geschuldeten Gebühren bei Fälligkeit per Lastschrift vom Zahlungskonto einzuziehen.
Die Parteien vereinbaren, dass die gegenseitigen Forderungen des Instituts und des Kontoinhabers, die sich aus der Durchführung des Rahmenvertrages ergeben, automatisch in Gutschriften und Debitposten im Rahmen der verfügbaren Mittel des Zahlungskontos umgewandelt werden. Nach der Verrechnung bilden diese Belastungen und Gutschriften ein Nettoguthaben oder einen Nullsaldo auf dem Zahlungskonto. Weist das Zahlungskonto keine ausreichende Deckung auf, wird der vom Kontoinhaber nach der Verrechnung geschuldete Betrag auf dem Zahlungskontoauszug in einer gesonderten Zeile als fällige Schuld aufgeführt.
Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren der Kontoinhaber und das Institut, alle fälligen Schulden, die der eine dem anderen aus der Erfüllung des Rahmenvertrages oder eines anderen Vertrages schuldet, zu verrechnen. Darüber hinaus ist das Institut berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Kontoinhaber bei ihm hinterlegten Beträgen, Wechseln und Wertpapieren auszuüben, bis der Kontoinhaber den ausstehenden Saldo und jeden anderen dem Institut oder dem Partner geschuldeten Betrag begleicht.
7. ERÖFFNUNG DES ZAHLUNGSKONTOS
7.1 Allgemeines
Bei der Beantragung der Eröffnung eines Zahlungskontos muss der Kontoinhaber die erforderlichen Identifikationsdaten auf der Website eingeben oder sie auf andere Weise übermitteln. Der Kontoinhaber ermächtigt den Partner, die für die Bearbeitung seines Antrags erforderlichen Informationen und persönlichen Daten an das Institut weiterzugeben. Diese Dokumente und Informationen sind in Anhang 2 aufgeführt. Das Institut behält sich das Recht vor, weitere Dokumente oder zusätzliche Informationen anzufordern, insbesondere um die notwendigen Überprüfungen durchzuführen, die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich derer, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erforderlich sind. Der Kontoinhaber ist damit einverstanden, dass der Partner all solche Informationen und Dokumente an das Institut elektronisch über die Computersysteme des Instituts oder per Post übersenden kann.
Das Institut kann eine zusätzliche Sorgfaltsprüfung durchführen. In diesem Fall werden Maßnahmen zur Überprüfung der Dokumente und zur Zertifizierung durchgeführt.
Das Institut kann nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen jeden Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos ablehnen. Das Institut übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung entstehen. Die Entscheidung wird dem Antragsteller per E-Mail mitgeteilt.
Im Falle der Annahme des Antrags des Kontoinhabers durch das Institut, bestätigt dieses dem Kontoinhaber die Annahme über den Partner mit einem vom Institut bestimmten geeigneten Mittel.
Um die Eröffnung des Zahlungskontos abzuschließen, muss der Kontoinhaber ein Profil auf der Website erstellen, um seine Identität mit einem Benutzernamen, einem vertraulichen Code und/oder einem einmaligen Code bei der Übermittlung eines Zahlungsauftrags gemäß den vorliegenden Bedingungen und den vereinbarten Authentifizierungsverfahren zu authentifizieren. Der Kontoinhaber kann die Einrichtung von Benutzern mit Lese- oder Bearbeitungsrechten für das Zahlungskonto beantragen. Der Kontoinhaber ist allein verantwortlich für den Umfang der Befugnisse, die jedem Benutzer über das Zahlungskonto erteilt werden, und für die Überwachung der Nutzung dieser Befugnisse. Es liegt in der Verantwortung des Kontoinhabers, alle Änderungen der Befugnis förmlich mitzuteilen. Das Institut haftet nicht für die Verwendung von Zugangscodes, die an die vom Kontoinhaber bestimmten Benutzer zugewiesen wurden und der Personalisierten Sicherheitsmerkmale, die die Erteilung eines Zahlungsauftrags ermöglichen.
7.2 Aufbewahrung von Personalisierten Sicherheitsmerkmalen
Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente für Zahlungsvorgänge hat jeder Benutzer vor allem Folgendes zu beachten:
Wissenselemente, wie z.B. das Online-Passwort, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesonderesome text
nicht mündlich (zum Beispiel telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,
nicht außerhalb von Zahlungsvorgängen in Textform (z.B. per E-Mail oder Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
nicht ungesichert elektronisch gespeichert (zum Beispiel Speicherung des Online-Passworts im Klartext im mobilen Endgerät) werden und
nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (zum Beispiel mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Fingerabdrucksensor) dient.
Besitzelemente, wie zum Beispiel ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen; insbesondere
ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Kontoinhabers (zum Beispiel Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Zahlungsvorgänge nicht nutzen können,
ist die Anwendung für Zahlungsvorgänge auf dem mobilen Endgerät des Benutzers zu deaktivieren, bevor der Benutzer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons) und
dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN) nicht außerhalb der Zahlungsvorgänge mündlich (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden.
) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Benutzers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Benutzers für Online-Bezahlvorgänge nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für Zahlungsvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für Zahlungsvorgänge das ausgegebene Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
8. FÜHRUNG DES ZAHLUNGSKONTOS
8.1 Allgemeine Beschreibung
Zahlungsvorgänge werden wie folgt ausgeführt:
- Durch Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Zahlungskonto, wenn das Institut den Geldbetrag nach der Zahlung per Überweisung oder Lastschrift erhält.
- Durch Abbuchung des entsprechenden Betrages vom Zahlungskonto, wenn das Institut den Geldbetrag eine Überweisung oder Lastschrift ausführt.
Das Zahlungskonto wird in Euro geführt. Das Institut hat keine Zweigstellen oder Geschäftsstellen und kann dem Kontoinhaber nicht anbieten, Bargeldtransaktionen, Einzahlungen oder Abhebungen in einer Zweigstelle oder Geschäftsstelle durchzuführen. Der Kontoinhaber darf keine Zahlungsaufträge autorisieren, durch die das Zahlungskonto überzogen wird. Wenn ein Zahlungsvorgang ohne ausreichende Deckung des Zahlungskontos ausgeführt wird, so benachrichtigt das Institut den Kontoinhaber über den geschuldeten Betrag und über seine Verpflichtung, auf das Zahlungskonto unverzüglich einen Betrag zu überweisen, der zum Ausgleich des negativen Saldos, zuzüglich der gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu zahlenden Bearbeitungsgebühren, ausreicht.
Damit das Institut einen Zahlungsvorgang oder eine Reihe von Zahlungsvorgängen ausführt,
muss der Kontoinhaber dem Zahlungsvorgang zustimmen, indem der Benutzer sich identifiziert und auf der Website das Verfahren der starken Kundenauthentifizierung durchführt. Der Zahlungsauftrag kann auch durch die Beauftragung eines Zahlungsauslösedienstleisters erteilt werden. Fehlt eine solche Zustimmung, so gilt der Zahlungsvorgang oder die Reihe von Zahlungsvorgängen als nicht autorisiert.
8.2 Zahlungskontoinformationen und Zahlungsauslösedienste
- über einen Zahlungsdienstleister seiner Wahl, der einen Kontoinformationsdienst anbietet, auf seine Zahlungskontodaten zugreifen,
- einen Zahlungsvorgang (Überweisung) über einen Zahlungsdienstleister auslösen, der einen Zahlungsauslösedienst anbietet.
Der Kontoinhaber muss dem Anbieter von Kontoinformationsdiensten ausdrücklich die Erlaubnis erteilen, auf die Daten des Zahlungskontos zuzugreifen, und er muss seine ausdrückliche Zustimmung erteilen, den Zahlungsvorgang über den Anbieter des Zahlungsauslösedienstes auszuführen.
Kontoinformationsdienstleister und Zahlungsauslösedienstleister müssen nach den auf sie anwendbaren Vorschriften zugelassen oder registriert sein.
Das Institut oder der Partner kann jedoch einem Zahlungsdienstleister, der einen Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienst erbringt, den Zugang zum Zahlungskonto des Kontoinhabers auf der Grundlage objektiv begründeter oder dokumentierter Gründe verweigern, die sich auf einen nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang zum Konto durch diesen Dienstleister beziehen, einschließlich der nicht autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs.
In solchen Fällen unterrichtet der Partner den Kontoinhaber über die Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto und die Gründe für diese Verweigerung sowie die Möglichkeiten, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Diese Informationen werden dem Kontoinhaber nach Möglichkeit vor der Verweigerung des Zugriffs und spätestens unmittelbar nach der Verweigerung übermittelt, es sei denn, die Übermittlung würde gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.
Der Partner stellt den Zugang zum Zahlungskonto im Auftrag von Treezor wieder her, sobald die vorgenannten Gründe entfallen sind.
8.3 Überweisungen
8.3.1 Erteilung von SEPA-Überweisungsaufträgen
Zu diesem Zweck identifiziert der Benutzer sich vor der Übermittlung des Zahlungsauftrags und authentifiziert sich. Für die Ausführung des Zahlungsauftrages gibt er insbesondere Folgendes an:
- den Betrag in Euro (der nicht höher sein darf als der Saldo des Zahlungskontos nach Abzug der Gebühren),
- den Zahlungsempfänger (Name (sofern verfügbar) und IBAN des Zahlungsempfängers),
- das Datum der Ausführung des Zahlungsvorgangs,
- die Häufigkeit (optional, für Daueraufträge),
- den Betreff des Zahlungsauftrages (optional).
Der Kontoinhaber nimmt zur Kenntnis, dass das Institut für den Kontoinhaber nur SEPA Überweisungen gemäß den von den europäischen Instituten und dem Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council - EPC) festgelegten gemeinsamen Regeln und Praktiken durchführen darf, sofern nicht das Institut ausdrücklich einem abweichenden Verfahren zustimmt.
SEPA-Überweisungen müssen auf Euro lauten und zwischen zwei (2) Zahlungskonten ausgeführt werden, die von Zahlungsdienstleistern im SEPA-Raum geführt werden.
Der Kontoinhaber erkennt an, dass solche über die Website übermittelten Zahlungsaufträge mit Zugang beim Institut unwiderrufliche Zahlungsaufträge sind, die dem Institut erteilt werden, um die jeweiligen Geldbeträge an den Zahlungsdienstleister des Empfängers zu überweisen, sobald dieser sie von dem Institut empfangen hat. Der Kontoinhaber kann jedoch seinen Zahlungsauftrag widerrufen, vorausgesetzt, dass das Institut den Widerruf vor der sofortigen Ausführung des Überweisungsauftrags und vor zehn Uhr (10 Uhr) an dem Geschäftstag, der dem vereinbarten Ausführungsdatum für Terminüberweisungen oder wiederkehrende Überweisungen vorausgeht, erhält.
Wird der Zahlungsauftrag über einen Zahlungsdienstleister erteilt, der einen Zahlungsauslösedienst anbietet, kann der Kontoinhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlungsdienstleister, der den Zahlungsauslösedienst anbietet, seine Zustimmung zur Auslösung des Zahlungsvorgangs übermittelt hat.
Alle Überweisungsaufträge werden mit einem Zeitstempel versehen und während der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Überweisungen spätestens am Ende des auf den Eingang des Antrags auf eine Überweisung folgenden Geschäftstages und bei Terminüberweisungen oder wiederkehrenden Überweisungen am vereinbarten Ausführungstag oder am nächsten Geschäftstag, wenn dieser kein Geschäftstag ist, ausgeführt werden. Ein Zahlungsauftrag, der an einem Geschäftstag nach zehn Uhr (10 Uhr) eingeht, gilt als am nächsten Geschäftstag eingegangen.
Das Institut kann die Ausführung eines unvollständigen oder fehlerhaften Überweisungsauftrags verweigern. Sofern der Kontoinhaber weiterhin die Ausführung des Überweisungsauftrages wünscht, ist er verpflichtet, den Zahlungsauftrag vervollständigt und/oder korrigiert neu zu erteilen. Das Institut ist auch berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn ernsthafte Hinweise auf eine betrügerische Nutzung des Zahlungskontos, die unbefugte Nutzung des Zahlungskontos, die Verletzung der Sicherheit des Zahlungskontos, das Einfrieren des Vermögens durch eine Verwaltungsbehörde oder der unzureichenden Deckung des Zahlungskontos bestehen.
8.3.2 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadenersatzansprüche desKontoinhabers
8.3.2.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung
Im Falle eines vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei sonstigen Sicherheitsrisiken, informiert das Institut den Kontoinhaber schriftlich.
8.3.2.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung
(2) Der Kontoinhaber kann über den Absatz 1 hinaus von dem Institut die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden.
(3) Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überweisung kann der Kontoinhaber von dem Institut fordern, dass das Institut vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die Pflicht aus Satz 1 gilt auch, wenn die Überweisung vom Kontoinhaber über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist das Institut nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt diese Pflicht.
(4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird das Institut auf Verlangen des Kontoinhabers den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.
8.3.2.3 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung
(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht
- für nicht autorisierte Überweisungen,
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Instituts,
- für Gefahren, die das Institut besonders übernommen hat, und
- für den Zinsschaden.
8.3.2.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss
Das Institut weist gegenüber dem Kontoinhaber nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist.
Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kontoinhaber angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kontoinhaber von dem Institut jedoch verlangen, dass es sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist das Institut verpflichtet, dem Kontoinhaber auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kontoinhaber gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann.
Ansprüche des Kunden nach Nummer 8.3.2.1 bis 8.3.2.3 und Einwendungen des Kontoinhabers gegen das Institut aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber das Institut nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn das Institut den Kontoinhaber über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 8.3.2.3 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kontoinhaber die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. Die maximale Frist, innerhalb derer der Kontoinhaber einen Zahlungsvorgang anfechten kann, beträgt jedoch siebzig (70) Tage ab dem Datum, an dem der angefochtene Zahlungsauftrag dem besagten Konto belastet wurde, wenn sich der Zahlungsdienstleister des Begünstigten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und außerhalb von Saint Pierre und Miquelon befindet.
Ansprüche des Kontoinhabers sind in Fällen Höherer Gewalt ausgeschlossen oder wenn die einen Anspruch begründenden Umstände von dem Institut aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
8.3.2.5 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
Kommt es vor oder nach der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Vereinbarungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kontoinhaber abweichend von Absatz 1 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem;
Umfang, sofern nicht die Voraussetzungen des Absatzes 4 vorliegen. Grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers kann insbesondere vorliegen, wenn er bzw. der Benutzer
die Authentifizierungselemente nicht ordnungsgemäß schützt, oder
seiner Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des Verlusts des Authentifizierungselements nicht nachkommt.
Zahlungsvorgänge, die nach dem Erhalt der Sperranzeige des Kontoinhabers ausgeführt werden, werden, außer im Falle von Betrug, auf Kosten des Instituts erfüllt.
Abweichend von Absatz 2 ist der Kontoinhaber nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das Institut vom Kontoinhaber eine starke Kundenauthentifizierung nach § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat.
Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 2 verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nach Ziffer 9.1 dieser Vereinbarungen nicht abgeben konnte, weil das Institut nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte.
Die Absätze 1 und 3 bis 4 finden keine Anwendung, wenn der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
8.3.3 Empfang von Zahlungsvorgängen durch SEPA-Überweisungen
Das Institut nimmt die Überweisungsbeträge im Namen des Kontoinhabers entgegen und schreibt sie dem Zahlungskonto des Kontoinhabers so bald wie möglich nach dem Eingang des Überweisungsbetrages auf dem eigenen Konto gut, es sei denn, dass eine für das Institut geltende Rechtsvorschrift es verpflichtet, vor der Gutschrift eine weitere Bearbeitung durchzuführen. Nachdem die Überweisungsbeträge dem Zahlungskonto des Kontoinhabers gutgeschrieben worden sind, erhält der Kontoinhaber eine Zahlungszusammenfassung, die folgende Informationen enthält: Betrag, Datum und Uhrzeit, Nummer des Zahlungsvorgangs, Name des Zahlers, des belasteten Kontos und des Zahlungsempfängers sowie den Betreff, der bei dem Institut eingegangen ist.
8.4 Lastschriften
8.4.1 Erteilung von Lastschriftaufträgen, die dem Zahlungskonto gutgeschrieben werden
Formalisierung des SEPA-Mandats: Der Kontoinhaber verpflichtet sich sicherzustellen, dass das SEPA-Mandat für eine SEPA-Basislastschrift ausgefüllt, überprüft und unterzeichnet ist, um die Daten für die Einreichung eines Lastschrifteinzugsauftrages zu formalisieren. Der Kontoinhaber (Gläubiger) akzeptiert diese Zahlungsmethode von seinen Schuldnern, durch die Geldbeträge eingezogen und auf seinem Zahlungskonto gutgeschrieben werden. Der Kontoinhaber muss eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt und erhalten haben, die im gesamten SEPA-Raum gültig ist. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das SEPA-Basislastschriftmandat durch eine eindeutige Mandatsreferenz (UMR) identifiziert wird, die ein Pflichtfeld in der SEPA-Lastschrift ist. Das Recht, Geldbeträge per SEPA-Lastschrift einzuziehen besteht nur im Rahmen des betreffenden erteilten SEPA-Mandats. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, sicherzustellen, dass das SEPA-Mandat alle vom EPC geforderten Pflichtfelder enthält, insbesondere:
Die Überschrift: "SEPA-Lastschriftmandat",
SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer, die Bankverbindung des Gläubigers,
Die Erklärung, die den Zahler (Schuldner) über seine Verpflichtungen und Rechte informiert,
Name des Kontoinhabers sowie seine Anschrift, wenn er als Gläubiger handelt, und etwaige Drittgläubiger,
Die Art der Zahlung: einmalig oder wiederkehrend,
Der Name oder Firmenname des Zahlers (Schuldners),
Die vollständige Anschrift des Zahlungspflichtigen (Schuldners) und etwaiger Drittschuldner,
Bankverbindung des Zahlers (Schuldners),
Ort und Datum der Unterzeichnung.
Das SEPA-Mandat kann durch optionale Angaben ergänzt werden, die zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger vereinbart wurden. SEPA-Mandate müssen vom Kontoinhaber für mindestens dreizehn (13) Monate aufbewahrt werden, zuzüglich eines Zeitraums von dreißig (30) Kalendertagen und vier (4) Geschäftstagen, innerhalb derer der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Schuldners) einen Nachweis über die Erteilung des SEPA-Mandats durch den Zahler prüft, unbeschadet sonstiger geltender gesetzlicher Bestimmungen. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers verpflichtet sich, seine Liste der SEPA-Mandate auf dem neuesten Stand zu halten und jeden Widerruf eines SEPA Mandats, von dem er Kenntnis erhält, unverzüglich umzusetzen. Ein Gläubiger kann ein oder mehrere SEPA-Mandate von ein und demselben Schuldner unterzeichnen lassen.
Betrifft das SEPA-Mandat einen wiederkehrenden Lastschrifteinzug, so erlischt es nach sechsunddreißig (36) Monaten, wenn in diesem Zeitraum keine Lastschriftzahlung durchgeführt wurde. Der Kontoinhaber kann dann keine weiteren Lastschriftzahlungen unter diesem SEPA-Mandat vornehmen.
Übermittlung eines Zahlungsauftrags:
Ein vom Kontoinhaber erteilter Lastschriftzahlungsauftrag muss die folgenden Angaben enthalten, damit er dem Zahlungsdienstleister des Schuldners zur Ausführung übermittelt werden kann:
den Betrag in Euro,
die eindeutige Mandatsreferenz des betreffenden SEPA-Mandats,
das Datum des Einzugs, das nicht kürzer sein darf als T+2 Geschäftstage,
die Häufigkeit, des Einzugs
den Grund für den Zahlungsauftrag.
Dieser Zahlungsauftrag, den der Kontoinhaber (Gläubiger) dem Institut erteilt, muss den technischen Anforderungen der Europäischen Verordnung 260/2012/EU entsprechen.
Es liegt in der Verantwortung des Kontoinhabers zu prüfen, ob er ein unterzeichnetes SEPA Mandat erhalten hat, das ihn ermächtigt, einen Zahlungsauftrag zu Lasten des Kontos des Schuldners zu erteilen, bevor er ihn einreicht. Ist dies nicht der Fall, darf er keinen Zahlungsauftrag erteilen. Der Kontoinhaber muss den Zahlungspflichtigen über jede SEPA Lastschrift mindestens vierzehn (14) Kalendertage vor der Fälligkeit der Zahlung informieren. Er muss dem Zahlungspflichtigen die Möglichkeit einräumen, das SEPA-Mandat jederzeit zu widerrufen. Alle Lastschrifteinzugsaufträge werden mit einem Zeitstempel versehen und während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Es wird erwartet,
dass der Kontoinhaber das SEPA-Mandat und den ersten Lastschriftzahlungsauftrag mindestens elf (11) Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum an das Institut sendet.
R-Transaktion: Der Kontoinhaber (Gläubiger) kann einen Lastschriftzahlungsauftrag widerrufen, vorausgesetzt, dass dem Institut der Widerruf zugeht, bevor es den Lastschriftzahlungsauftrag an die Interbank-Austauschsysteme übermittelt hat. Sofern der von dem Institut gesendete Lastschrift-Zahlungsauftrag aus technischen Gründen abgelehnt, auf Antrag des Zahlungsdienstleisters des Schuldners zurückgegeben oder vom Schuldner verweigert wird, so erstellt der Partner unverzüglich eine Warnmeldung, die den Kontoinhaber darauf hinweist, dass der Zahlungsauftrag nicht durchgeführt werden konnte, und fordert ihn je nach dem Grund auf, den Lastschrifteinzug zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen und sich an das Institut zu wenden. Diese Ablehnung, Rückgabe oder Verweigerung kann sich aus einem unvollständigen Zahlungsauftrag oder einem technischen Problem, einem fehlerhaften Zahlungsauftrag oder einem Mangel an Deckung auf dem Konto des Zahlers (Schuldners) ergeben. Der Kontoinhaber (Gläubiger) verpflichtet sich, solche Ablehnungen, Rückgaben oder Verweigerungen, die dem Institut vorgelegt werden, zu akzeptieren.
Im Falle eines Erstattungsantrags des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister ist der Kontoinhaber dafür verantwortlich, auf die Anfragen des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, die ihm über den Partner auf beliebigem Wege übermittelt werden, zu antworten und das unterzeichnete Mandat auf Anfrage zu übermitteln. Der Kontoinhaber hat sieben (7) Geschäftstage Zeit, um auf demselben Kommunikationsweg zu antworten. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die Rückerstattung des Lastschrift-Zahlungsauftrags zu akzeptieren, sobald das Institut bestätigt, dass sie einen Antrag auf Rückerstattung erhalten hat, der Ausgleichszinsen enthalten kann.
Entgegennahme von Geldbeträgen: Das Institut nimmt die Geldbeträge im Namen des Kontoinhabers entgegen und schreibt sie dem Zahlungskonto des Kontoinhabers bis zum Ende des Geschäftstages gut, an dem die Geldmittel dem eigenen Konto des Instituts gutgeschrieben wurden, vorbehaltlich einer möglichen Rückbuchung, die im Falle einer Rückgabe der Zahlung innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach dem Datum der Gutschrift beantragt wird. Nach der Ausführung des Lastschriftzahlungsvorgangs erhält der Kontoinhaber eine Zusammenfassung mit folgenden Angaben: Betrag, Datum und Uhrzeit, Nummer des Zahlungsvorgangs, Name des Schuldners, Kontonummer, Referenz des Zahlungskontos.
8.4.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen im Lastschriftverfahren zu Lasten des Zahlungskontos
Formalisierung des SEPA-Mandats: Die Lastschriftdaten werden in einem Dokument mit der Bezeichnung "SEPA-Basislastschriftmandat" formalisiert, das vom Zahlungsempfänger auf Anforderung übermittelt wird. Der Kontoinhaber (Schuldner), der diese Zahlungsmethode akzeptiert, durch die Geldbeträge von seinem Zahlungskonto abgebucht werden, füllt ein SEPA-Mandat aus, das er seinem Gläubiger erteilt, prüft und unterschreibt es und gibt dabei seine IBAN- und BIC-Bankdaten sowie die seines Gläubigers an. Der Gläubiger des Kontoinhabers wird durch eine SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer identifiziert, die im gesamten SEPA-Raum gültig ist. Das SEPA-Mandat wird durch eine UMR (Unique Mandate Reference) identifiziert, die ein obligatorisches Element der SEPA-Lastschrift ist, die vom Gläubiger des Kontoinhabers bereitgestellt wird. Der Lastschrifteinzug ist zulässig, wenn er von dem betreffenden SEPA-Mandat umfasst ist.
Änderung des SEPA-Mandats: Jede Änderung der Inhalte des SEPA-Mandats muss dem Institut spätestens am Geschäftstag vor dem Fälligkeitsdatum mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Zahlungsvorgang abgelehnt werden, ohne dass das Institut dafür haftbar gemacht werden kann.
Der Kontoinhaber kann auf der Website die Sperrung eines Lastschriftzahlungsauftrags auf seinem Zahlungskonto beantragen, Lastschrift-Zahlungsaufträge von einem oder mehreren Gläubigern beantragen, einen oder mehrere Gläubiger ermächtigen, solche Zahlungsaufträge zu erteilen, oder den Betrag oder die Dauer von Lastschrift Zahlungsaufträgen begrenzen. Diese Anträge werden vom Partner ausgeführt.
R-Transaktionen: Der Kontoinhaber kann die Ausführung von Zahlungsvorgängen durch SEPA-Lastschriften auf seinem Zahlungskonto ablehnen. Der Gläubiger, das Institut und der Partner müssen über diese Ablehnung schriftlich informiert werden. Der Kontoinhaber muss dann mit dem Zahlungsempfänger eine andere Zahlungsart vereinbaren. Wenn der Gläubiger diesen Antrag ablehnt oder die Ausführung des Lastschrift-Zahlungsauftrag nicht mehr unterbrechen kann, sowie in anderen Fällen, in denen der Kontoinhaber dazu berechtigt ist, hat der Kontoinhaber die Möglichkeit, spätestens am Ende des Geschäftstages vor dem Fälligkeitstag vor der von dem Institut festgelegten Frist, einem Lastschrifteinzug vor seiner Ausführung zu widersprechen oder ein SEPA-Mandat zu widerrufen. Der Widerruf eines SEPA-Mandats bedeutet den Widerruf der Zustimmung zu jedem Zahlungsauftrag, der sich auf dieses SEPA-Mandat bezieht und dessen Fälligkeitsdatum frühestens am Ende des dem Fälligkeitsdatum vorangehenden Geschäftstages vor der von dem Institut festgelegten Ausschlussfrist liegt.
Der Kontoinhaber kann das SEPA-Mandat gegenüber seinem Gläubiger oder dem Institut widerrufen. Der Kontoinhaber muss das Institut so schnell wie möglich über die Website oder den Kundendienst des Partners von dem Widerruf des SEPA-Mandats benachrichtigen. Gegebenenfalls kann das Institut nicht für ein Informationsversäumnis des Kontoinhabers und die daraus resultierenden direkten oder indirekten Folgen für den Kontoinhaber haftbar gemacht werden.
Nach Erhalt der Vorabmitteilung des Zahlungsempfängers, in der er über den Betrag und das Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift(en) informiert wird, muss der Kontoinhaber die Übereinstimmung mit der mit seinem Zahlungsempfänger geschlossenen Vereinbarung überprüfen. Im Falle von Unstimmigkeiten sollte der Kontoinhaber den Gläubiger sofort kontaktieren, damit die Ausführung der SEPA-Lastschrift ausgesetzt wird. Das Institut kann innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen ausstellen:
Eine Ablehnung der Lastschrift vor dem Abwicklungsdatum des Zahlungsvorgangs, wenn die Bankverbindung des Kontoinhabers fehlerhaft ist oder auf Antrag des Kontoinhabers im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs;
Eine Rückzahlung der Lastschriftzahlung nach dem Abrechnungsdatum, wenn das Zahlungskonto nicht ausreichend gedeckt ist oder wenn der Kontoinhaber eine Rückerstattung aufgrund einer Streitigkeit über einen Zahlungsvorgang, die nicht seinen Erwartungen entspricht, oder ein von ihm nicht genehmigter Zahlungsvorgang beantragt.
Ausführung des Lastschriftzahlungsauftrags: Vor der Ausführung des Lastschriftzahlungsauftrags prüfen das Institut und der Partner die Gültigkeit der Angaben des Kontoinhabers und stellen sicher, dass es keine Anweisungen gibt, keine Lastschriftzahlungen durchzuführen. Der Zeitpunkt des Eingangs des SEPA Lastschriftzahlungsauftrags bei dem Institut ist das Fälligkeitsdatum, gemäß dem zwischen dem Gläubiger und dem Kontoinhaber vereinbarten Zeitplan. Der Zahlungsdienstleister übermittelt den SEPA-Lastschriftzahlungsauftrag an das Institut innerhalb des zwischen dem Gläubiger und seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Zeitrahmens. Diese Fristen müssen eine Verrechnung zum vereinbarten Zeitpunkt ermöglichen.
Der Kontoinhaber erhält eine Zusammenfassung des Zahlungsvorgangs mit folgenden Angaben: Betrag, Datum und Uhrzeit, Nummer des Zahlungsvorgangs, Name des Zahlungsempfängers (Gläubigers), Bezeichnung des Zahlungsvorgangs, UMR, vom Gläubiger mitgeteilter Betreff, Gläubigerreferenz der Lastschrift.
Es wird vereinbart, dass ein Lastschrifteinzugsauftrag Gegenstand eines Erstattungsantrags des Kontoinhabers an das Institut sein kann, wenn er innerhalb von acht (8) Wochen nach der Belastung des Kontos des Kontoinhabers oder im Falle von nicht autorisierten Zahlungsaufträgen innerhalb von dreizehn (13) Monaten einen Erstattungsanspruch geltend macht. Die Geltendmachung dieses Erstattungsanspruchs führt zur automatischen Rückbuchung der Belastung des Zahlungskontos des Kontoinhabers durch das Institut, ungeachtet des Ergebnisses der Prüfung zum Nachweis der Zustimmung. Dabei bringt das Institut das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kontoinhaber bleiben hiervon unberührt.
8.5 Kontoauszug
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses muss der Kontoinhaber spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird das Institut (gegebenenfalls durch den Partner) bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kontoinhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Zahlungskonto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
Es liegt in der Verantwortung des Kontoinhabers, über die Website seine genaue Adresse sowie jede spätere Änderung mitzuteilen. Bei fehlenden oder unrichtigen Angaben kann das Institut nicht für etwaige nachteilige Folgen für den Kontoinhaber haftbar gemacht werden.
Dem Kontoinhaber wird empfohlen, die Rechnungsabschlüsse des Zahlungskontos für den Fall von Streitigkeiten aufzubewahren und den Inhalt der Auszüge regelmäßig zu überprüfen. Bei der Einreichung einer Beschwerde sollte der Kontoinhaber das Verfahren gemäß Ziffer 21 befolgen.
Eine zusammenfassende Übersicht über die vom Kontoinhaber zu zahlenden Gebühren wird monatlich auf der Website zur Verfügung gestellt.
Die Bedingungen für den Zugriff auf das Zahlungskonto werden vom Partner in den Besonderen Bedingungen der Website festgelegt
9. SPERREN DES KONTOS UND VERHINDERUNG DER DURCHFÜHRUNG VON ZAHLUNGEN
Sobald der Kontoinhaber bzw. der Benutzer von einem Diebstahl oder Verlust seiner Daten, insbesondere seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale Kenntnis erlangt, muss er unverzüglich die Sperrung seines Zahlungskontos beantragen. Die betrügerische Nutzung des Zahlungskontos oder der Verlust oder der Diebstahl des Mobiltelefons müssen per E-Mail (hallo@matera.eu) oder telefonisch beim Kundendienst des Partners (+49 176 433 18 338) gemeldet werden. Sie muss dann schriftlich an den Kundendienst bestätigt werden. Der Kontoinhaber wird darauf hingewiesen, dass jede falsche Erklärung im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag nachteilige Rechtsfolgen auslösen kann.
Der Kontoinhaber erhält nach Sperrung des Zahlungskontos über die Website eine Registrierungsnummer für diesen Antrag auf Sperrung seines Zahlungskontos und muss diese achtzehn (18) Monate lang aufbewahren. Auf schriftlichen Antrag des Kontoinhabers kann die Website vor Ablauf dieser Frist eine Kopie davon zur Verfügung stellen.
Auswirkungen des Antrags des Kontoinhabers auf Zahlungseinstellung - Sperrung des Zahlungskontos
Der Partner bearbeitet den Antrag auf Sperrung des Kontos sofort und benachrichtigt das Institut, um das Zahlungskonto so schnell wie möglich zu sperren. Das Institut haftet nicht für die Folgen eines Antrags auf Sperrung des Zahlungskontos, der nicht vom Kontoinhaber stammt, sofern das Institut oder der Partner nicht hätten erkennen können, dass der Antrag nicht vom Kontoinhaber stammt. Der Antrag auf die Sperrung des Zahlungskontos gilt an dem Tag als gestellt, an dem das Institut oder eine von ihm zu diesem Zweck bevollmächtigte Person den Antrag tatsächlich erhält. Im Falle des Diebstahls oder der betrügerischen Verwendung von Daten, insbesondere Personalisierten Sicherheitsmerkmalen, ist das Institut berechtigt, eine Bestätigung oder eine Kopie der Anzeige vom Kontoinhaber anzufordern, der sich verpflichtet, so schnell wie möglich auf diese Anforderung zu antworten.
Sperrung des Zahlungskontos auf Antrag des Instituts
Darüber hinaus ist das Institut berechtigt, die Nutzung des Zahlungskontos von sich aus aus Gründen der Sicherheit zu sperren, wenn der Verdacht einer unbefugten oder betrügerischen Nutzung besteht und wenn für den Kontoinhaber ein erheblich erhöhtes Risiko besteht, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Diese Entscheidung ist zu begründen und dem Kontoinhaber durch den Partner oder das Institut auf vom Institut bestimmten Wege mitzuteilen. Falls im Hinblick auf ein Zahlungskonto eine auffällige Anzahl von Rückerstattungen, Widerrufe von Aufträgen oder Zahlungssperren wegen nicht autorisierter Zahlungsaufträge eingehen, so kann das Institut das Zahlungskonto sperren.
10. LAUFZEIT DES RAHMENVERTRAGS - ÄNDERUNGEN - KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG
10.1 Dauer des Rahmenvertrags
10.2 Änderungen des Rahmenvertrags
Die vom Institut angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Das Schweigen des Kontoinhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots, wenn (i) das Änderungsangebot des Instituts erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, oder (ii) durch eine höchstrichterliche rechtskräftige gerichtliche Entscheidung unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder (iii) aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für das Institut zuständigen Aufsichtsbehörde nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Instituts in Einklang zu bringen ist, und in jedem dieser Fälle der Kontoinhaber das Änderungsangebot des Instituts nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Das Institut oder der Partner im Auftrag des Instituts wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens besonders hinweisen.
Wird die vorgeschlagene Änderung nicht fristgerecht abgelehnt, kann der Kontoinhaber den Rahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderung kostenlos schriftlich kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird das Institut oder der Partner im Auftrag des Instituts den Kontoinhaber in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
10.3 Kündigung durch den Kontoinhaber
Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat ab Zugang der Kündigung bei dem Partner ("Datum des Wirksamwerdens der Kündigung").
Der Kontoinhaber muss über ein ausreichendes Guthaben verfügen, um die erfolgreiche Ausführung ausstehender Zahlungsvorgänge für den Zeitraum zu gewährleisten, der für die Abwicklung dieser Zahlungsvorgänge und die Zahlung etwaiger nach dem Rahmenvertrag fälliger Gebühren erforderlich ist.
10.4 Kündigung durch das Institut
Die Kündigungsfrist beträgt zwei (2) Monate ab Zugang der Kündigung bei dem Kontoinhaber.
10.5 Außerordentliche Kündigung
Ein Wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gegenüber dem Institut oder dem Partner gemacht hat, die für die Entscheidung des Instituts über mit Risiken für das Institut verbundene Geschäfte von erheblicher Bedeutung waren, eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kontoinhabers eintritt oder einzutreten droht, ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durch den Kontoinhaber besteht oder Drohungen gegen Mitarbeiter des Instituts erfolgen. Besteht der Wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
Im Falle einer Änderung der anwendbaren Vorschriften oder deren Auslegung durch die betreffende Aufsichtsbehörde, die die Fähigkeit des Instituts oder ihrer Bevollmächtigten, die Zahlungsdienste zu erbringen, beeinträchtigen, kann das Institut den Rahmenvertrag schriftlich außerordentlich kündigen, wobei das Datum des Empfangs des Schreibens als das Datum des Inkrafttretens der Kündigung gilt.
Im Falle der Insolvenz des Kontoinhabers kann das Institut den Insolvenzverwalter über die Kündigung des Rahmenvertrags benachrichtigen, die vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen mit dem Erhalt des Schreibens wirksam wird ("Datum des Wirksamwerdens").
10.6 Wirkung der Kündigung
Im Falle der Kündigung der Vertragsbeziehung zwischen Kontoinhaber und Partner durch den Partner teilt der Partner dem Kontoinhaber den Namen eines Nachfolgers mit, den das Institut mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, die denen des Rahmenvertrags entsprechen. Der Kontoinhaber wird aufgefordert, einen neuen Vertrag mit dem benannten Nachfolger abzuschließen. Zu diesem Zweck bestätigt der Kontoinhaber dem Partner schriftlich die Überweisung seines Guthabens, deren Höhe und Datum ihm mitgeteilt wird, sofern der Kontoinhaber einen Rahmenvertrag mit dem neuen Partner abgeschlossen hat.
11. VERPFLICHTUNGEN DES KONTOINHABERS
11.1 Ausfüllen des Profils des Kontoinhabers
11.2 Vertraulichkeit der Zugangscodes des Kontoinhabers
11.3 Rechtmäßige Nutzung des Zahlungskontos
12. Automatischer Austausch von Informationen über Zahlungskonten für Steuerzwecke
dem Gesetz 2014-1098 vom 29. September 2014 zur Ratifizierung des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der internationalen Steuerkonformität und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act ("FATCA"),
der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU im Hinblick auf den automatischen und obligatorischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung, und;
die von Frankreich am 29. Oktober 2014 unterzeichnete multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und der vom OECD-Rat am 15. Juli 2014 gebilligte gemeinsame Meldestandard, (gemeinsam "die Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen"),
muss das Institut eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um die steuerliche Ansässigkeit des Zahlungskontos des Kontoinhabers zu identifizieren und die jährlichen Berichtspflichten gegenüber den französischen Steuerbehörden in Bezug auf die meldepflichtigen Konten von Personen, die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind (einschließlich identifizierter US-Personen im Sinne von FATCA), zu erfüllen. Die französischen Steuerbehörden geben diese Informationen dann an die Steuerbehörden des Landes weiter, in dem der meldepflichtige Kontoinhaber seinen steuerlichen Sitz hat, sofern dies im Rahmen der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen erforderlich ist.
Der Kontoinhaber verpflichtet sich, dem Institut alle Dokumente und Nachweise über sein(e) Sitzland(-länder) zu Steuerzwecken zur Verfügung zu stellen.
13. TELEFONAUFZEICHNUNG
14. EINTRITT UND AUSSCHEIDEN EINZELNER WOHNUNGSEIGENTÜMER, AUFHEBUNG DER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT
14.1 Eintritt und Ausscheiden einzelner Wohnungseigentümer
14.2 Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft
15. INAKTIVE ZAHLUNGSKONTEN
Wenn das Zahlungskonto während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nicht Gegenstand eines Zahlungsvorgangs war, abgesehen von der Verbuchung von Zinsen und der Abbuchung von Gebühren und Provisionen aller Art durch das Institut und währenddessen weder der Kontoinhaber, sein gesetzlicher Vertreter noch eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person das Institut und/oder den Partner in irgendeiner Weise kontaktiert haben.
Wenn das Institut feststellt, dass das Zahlungskonto inaktiv ist, informiert es den Partner, der sich mit dem Kontoinhaber über die Folgen dieser Inaktivität in Verbindung setzt. Sie wiederholen diese Kontaktaufnahme, wenn nötig, nach weiteren zwei (2) oder neun (9) Jahren und ein letztes Mal sechs (6) Monate vor dem Datum der Schließung des Kontos. Hierbei handelt das Institut gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach französischem Recht, denen das Institut in dieser Hinsicht unterliegt.
Die auf dem inaktiven Zahlungskonto registrierten Guthaben werden bei der Caisse des Dépôts et Consignations nach einem Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum des letzten Zahlungsvorgangs hinterlegt, mit Ausnahme der Verbuchung von Belastungen durch das Institut für Gebühren und Provisionen aller Art.
16. BEVOLLMÄCHTIGUNG
Der Kontoinhaber entbindet das Institut ausdrücklich vom Bankgeheimnis in Bezug auf die Daten auf dem Zahlungskonto gegenüber dem durch die Vollmacht bestimmten Bevollmächtigten.
17. ÜBERTRAGUNG DES ZAHLUNGSKONTOS
18. WIDERRUFSINFORMATION
19. BERUFSGEHEIMNIS
Diese Geheimhaltung kann jedoch gemäß den geltenden Vorschriften aufgehoben werden, wenn eine gesetzliche, behördliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung dies erfordert, insbesondere auf berechtigtes Ersuchen der Aufsichts-, Steuer- oder Zollbehörden sowie auf Ersuchen des Strafgerichts gemäß Artikel L.562-4 des Währungs- und Finanzgesetzes oder in Ausübung eines Durchsuchungsbefehls.
Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kontoinhaber das Institut und den Partner vom Berufsgeheimnis entbinden, indem er schriftlich die Personen angibt, die berechtigt sind, vertrauliche Informationen über den Kontoinhaber zu erhalten sowie den Umfang dieser Berechtigung. Das Berufsgeheimnis kann auch gemäß den Vorschriften zugunsten der
Unternehmen, die dem Institut wichtige operative Aufgaben gemäß dem Rahmenvertrag erbringen, aufgehoben werden.
20. PERSÖNLICHE DATEN
Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informationstechnologie, Dateien und Freiheiten, in der geänderten Fassung; und
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die "GDPR").
Personenbezogene Daten werden vom Partner ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Zahlungsdienste gemäß dem Rahmenvertrag erhoben.
Der Partner handelt in seiner Eigenschaft als Unterauftragnehmer im Sinne von Artikel 4 GDPR.
20.1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Das Institut, in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, verarbeitet die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen im Zusammenhang mit der Führung des/der Zahlungskontos/Zahlungskonten und der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Zahlungsdienstleistungen.
Der Zweck der von dem Institut durchgeführten Verarbeitung besteht darin,
Den Kunden zu kennen und seine Daten zu aktualisieren,
das Zahlungskonto / die Zahlungskonten zu führen und zu verwalten,
Risiken zu managen, sowie die Kontrolle und Überwachung im Rahmen der internen Kontrolle des Organs,
Sicherheit zu gewährleisten und Zahlungsausfälle und Betrug zu verhindern, Zahlungen einzuziehen und Rechtsstreitigkeiten zu führen,
gesetzliche und aufsichtsrechtliche Verpflichtungen des Instituts einzuhalten, insbesondere die Identifizierung inaktiver Konten, die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie den automatischen Austausch von Informationen über Konten in Steuerangelegenheiten,
Segmentierung für regulatorische Zwecke sicherzustellen,
statistische Studien durchzuführen und die Zuverlässigkeit der Daten zu verbessern,
die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu überwachen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Das Institut rechtfertigt die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 (c) der GDPR. Als E-Geld-Institut muss Treezor die unten beschriebenen Verarbeitungen durchführen, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Verarbeitete personenbezogene Daten
Im Zuge der Erbringung der Zahlungsdienstleistungen sammelt der Partner im Namen des Instituts die folgenden persönlichen Daten:
Daten zur Identifizierung der natürlichen Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Personalausweis- und Reisepassnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse,some text
Telefonnummer, Steuernummer und Wohnort, Rechtsstellung)
Daten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis der betroffenen Person (Arbeitsvertrag, Lohnzettel usw.)
Daten zu ihrem Vermögen
Daten im Zusammenhang mit Operationen und Zahlungsvorgängen, die die betroffene Person unter Nutzung des Dienstes durchführt (Zahlungen, Überweisungen)
Bankdaten (IBAN, Saldo)
Identifikations- und Authentifizierungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes
Identifizierungsdaten oder digitale Authentifizierung im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes (Verbindungs- und Nutzungsprotokolle, IP-Adresse usw.)
Obligatorischer Charakter der Erhebung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung der in Artikel 19.1 vorgesehenen personenbezogenen Daten durch das Institut ist obligatorisch. Die Weigerung der betroffenen Personen, ihre persönlichen Daten ganz oder teilweise mitzuteilen, kann dazu führen, dass der Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos von dem Institut abgelehnt wird.
20.2 Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte
Dritten zur Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung oder zur Beantwortung einer Anfrage der Aufsichtsbehörde, insbesondere der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution, der Commission nationale informatique et liberté, der Justizbehörden, der Steuerbehörden, der TRACFIN, usw.
externen Unternehmen, die Dienstleistungen im Auftrag erbringen: Zahlungsdienstleister, Verwalter mobiler Zahlungen, Mitglieder des SEPA-Bankennetzes (Verwalter von Überweisungen und Lastschriften), vertrauenswürdige Dritte, Verwalter von Schecks.
20.3 Hosting von personenbezogenen Daten
20.4 Wie lange werden personenbezogene Daten aufbewahrt?
20.5 Ausübung der Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten
Vorbehaltlich der in den für das Institut geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben und den Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Einschränkungen haben die betroffenen Personen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch, Löschung und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten.
Um eines dieser Rechte auszuüben, sollten die betroffenen Personen ihren Antrag an die folgende Adresse senden:
TREEZOR SAS
33 avenue de Wagram
75017 Paris
France
oder per E-Mail an: dpo@treezor.com.
Zwischen dem Eingang des Antrags und der Antwort des Instituts kann ein Zeitraum von höchstens einem (1) Monat liegen.
Kontaktdaten des DSB (Datenschutzbeauftragten)
Das Institut hat gemäß Artikel 37 GDPR einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt. Betroffene Personen können sich mit allen Anfragen zu ihren personenbezogenen Daten an den DSB des Instituts unter der folgenden Adresse wenden:
dpo@treezor.com
33 avenue de Wagram
75017 Paris
France
21. BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE UND DER TERRORISMUSFINANZIERUNG
Der Kontoinhaber erkennt an, dass das Institut Überwachungssysteme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einrichten kann.
Der Kontoinhaber nimmt zur Kenntnis, dass das Institut jederzeit die Eröffnung des Zahlungskontos oder die Ausführung eines Zahlungsvorgangs beenden oder aufschieben kann, wenn keine ausreichenden Informationen über deren Zweck oder Art vorliegen. Der Kontoinhaber wird darüber informiert, dass ein im Rahmen der vorliegenden Bedingungen ausgeführter Zahlungsvorgang der Ausübung des Mitteilungsrechts durch die nationale Finanzermittlungsstelle unterliegen kann.
22. BESCHWERDEN
Abteilung für Kundenbeschwerden des Partners:
Entweder per E-Mail an die folgende Adresse:
Hallo@matera.eu
Oder per Post an folgende Adresse:
Matera Deutschland GmbH, Andreasstraße 72, 10243 Berlin
In diesem Zusammenhang wird der Partner:
den Eingang einer Beschwerde des Kontoinhabers innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach deren Eingang bestätigen;
dem Kontoinhaber innerhalb von fünfzehn Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde im Auftrag des Instituts antworten;
ungeachtet der vorstehenden Ausführungen:
wenn er ausnahmsweise und aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage sein wird, dem Kontoinhaber innerhalb von fünfzehn Geschäftstagen zu antworten, sendet er dem Kontoinhaber ein vorläufiges Antwortschreiben, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem der Zahlungsdienstnutzer die endgültige Antwort spätestens erhält. In keinem Fall darf diese Frist fünfunddreißig (35) Geschäftstage ab dem Datum, an dem der Partner die Beschwerde erhält, überschreiten;
wenn der Partner berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass er die Beschwerde nicht ohne die Unterstützung von Treezor bearbeiten kann, wird er die Beschwerde innerhalb eines Kundenservicetages nach ihrem Eingang an Treezor weiterzuleiten.
Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank –Schlichtungsstelle – Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Telefon 069 2388-1907/19, schlichtung@bundesbank.de wegen Verstößen des Instituts gegen die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) oder wegen Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zu wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Sollte der Gegenstand einer Beschwerde den Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) betreffen, kann außerdem die Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) adressiert werden. Die Adresse lautet Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (weitere Informationen sind auf der Website der BaFin ersichtlich: www.bafin.de).
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
23. HÖHERE GEWALT
24. KOMMUNIKATION
Jede Mitteilung für die Zwecke dieses Rahmenvertrages ist schriftlich oder in Textform an die folgende Adresse zu senden (und gilt am Tag des Eingangs als zugegangen):
Matera Deutschland GmbH
Andreasstraße 72,
10243 Berlin
und per E-Mail: hallo@matera.eu
25. SICHERUNG DER KUNDENGELDER
26. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Gegenüber Kontoinhabern, die Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Anbieters. Im Übrigen bestimmt sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen Regeln.
ANHANG 1 - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (FÜR DIE VOM PARTNER ANGEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN)
ANHANG 2 - LISTE DER BELEGE, DIE DEM ANTRAG AUF ERÖFFNUNG EINES ZAHLUNGSKONTOS BEIZUFÜGEN SIND
Name oder Bezeichnung;
Rechtsform;
Anschrift des Sitzes;
den Namen des Verwalters oder – falls die Wohnungseigentümergemeinschaft (Kontoinhaber) keinen Verwalter hat – den Namen der vertretungsberechtigten Wohnungseigentümer;
Protokoll der letzten Eigentümerversammlung;
die Angabe, ob der Kontoinhaber auf eigene Rechnung und nicht für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.
Das Institut muss von jedem Benutzer, von jedem Vertreter des Kontoinhabers (insbesondere dem Verwalter) und von jedem Kontobevollmächtigten die folgenden Daten erheben:
Vor- und Nachname;
Ort der Geburt;
Geburtsdatum;
Staatsangehörigkeit;
Wohnanschrift oder ausnahmsweise die Postanschrift, unter der der Verfügungsberechtigte erreichbar ist,
Art, Nummer und ausstellende Behörde eines vorgelegten Identifikationsdokuments.
Die Überprüfung kann erfolgen durch ein gültiges amtliches Ausweisdokument, das ein Lichtbild des Inhabers enthält und den Pass- und Ausweisvorschriften in Deutschland entspricht, insbesondere ein deutscher Reisepass, Personalausweis oder Pass- bzw. Personalausweisersatz oder ein nach den deutschen Vorschriften für Ausländer anerkannter oder akzeptierter Reisepass, Personalausweis oder Pass- bzw. Personalausweisersatz (bitte beachten Sie, dass ein Führerschein niemals als Dokument zur Identitätsfeststellung verwendet werden kann. Die deutschen Geldwäschevorschriften sehen diese Möglichkeit nicht vor).
Darüber hinaus erlaubt die BaFin auch die Video-Identifizierung für Verpflichtete, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, um die Identität einer natürlichen Person zu überprüfen.
Beim Einsatz des Video-Identifizierungsverfahrens ist der gesamte Identifizierungsvorgang mittels Videotechnik in allen Phasen durch den Verpflichteten oder durch einen von ihm beauftragten Dritten nachweislich aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die Dokumentationspflicht erfordert also eine optische und akustische Aufzeichnung und Aufbewahrung des stattgefundenen Vorgangs einschließlich der Einwilligung der zu identifizierenden Person.
Die Aufzeichnungen können auch digital auf einem Datenträger gespeichert werden, sofern die Verpflichteten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten den identifizierten Daten und Informationen entsprechen, für die Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können.
Die allgemeine Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eine längere Frist vorsehen. Die Frist beginnt entweder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet, oder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Geschäft getätigt oder die jeweilige Information ermittelt wurde. In jedem Fall müssen die Aufzeichnungen und sonstigen Belege spätestens nach 10 Jahren vernichtet werden. Für deutsche Staatsangehörige wird ein gültiges Ausweisdokument, d.h. ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein Pass- bzw. Personalausweisersatz im Rahmen des Video-Ident Verfahrens benötigt.
ANHANG 3 - Preis- und Leistungsverzeichnis
ANHANG 4 - WIDERRUFSBELEHRUNG
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Matera Deutschland GmbH
Andreasstraße 72
10243 Berlin
E-Mail: hallo@matera.eu
als Empfangsvertreter für das Institut
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen
Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: Allgemeine Informationen:
das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Zahlungsdienstleister der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
gegebenenfalls anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche Steuern oder Kosten, die nicht über den Zahlungsdienstleister abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten:
zum Zahlungsdienstleister
den Namen und die ladungsfähige Anschrift seiner Hauptverwaltung sowie alle anderen Anschriften einschließlich
E-Mail-Adresse, die für die Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister von Belang sind;
b) den Namen und die ladungsfähige Anschrift seines Agenten oder seiner Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem der Zahlungsdienst angeboten wird;
c) die für den Zahlungsdienstleister zuständigen Aufsichtsbehörden und das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführte Register oder jedes andere relevante öffentliche Register, in das der Zahlungsdienstleister als zugelassen eingetragen ist, sowie seine Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete
Kennung;
6. zur Nutzung des Zahlungsdienstes
a) eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des zu erbringenden Zahlungsdienstes;
b) Informationen oder Kundenkennungen, die für die ordnungsgemäße Auslösung oder Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind;
c) die Art und Weise der Zustimmung zur Auslösung eines Zahlungsauftrags oder zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs und des Widerrufs eines Zahlungsauftrags (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 675j und 675p des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
d) den Zeitpunkt, ab dem ein Zahlungsauftrag als zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
e) einen vom Zahlungsdienstleister festgelegten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags, bei dessen Ablauf ein nach diesem Zeitpunkt zugegangener Zahlungsauftrag des Verbrauchers als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
f) die maximale Ausführungsfrist für die zu erbringenden Zahlungsdienste; 7. zu Entgelten, Zinsen und Wechselkursen
alle Entgelte, die der Verbraucher an den Zahlungsdienstleister zu entrichten hat, einschließlich derjenigen, die sich danach richten, wie und wie oft über die geforderten Informationen zu unterrichten ist;
8. zur Kommunikation
a) die Kommunikationsmittel, deren Nutzung für die Informationsübermittlung und Anzeigepflichten vereinbart wird, einschließlich der technischen Anforderungen an die Ausstattung und die Software des Verbrauchers;
b) Angaben dazu, wie und wie oft die vom Zahlungsdienstleister vor und während des Vertragsverhältnisses, vor der Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie bei einzelnen Zahlungsvorgängen zu erteilenden Informationen mitzuteilen oder zugänglich zu machen sind;
c) die Sprache oder die Sprachen, in der oder in denen der Vertrag zu schließen ist und in der oder in denen die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen soll;
d) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in dieser Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu verlangen;
9. zu den Schutz- und Abhilfemaßnahmen
a) eine Beschreibung, wie der Verbraucher ein Zahlungsinstrument sicher aufbewahrt und wie er seine Pflicht gegenüber dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle erfüllt, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675l Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
b) eine Beschreibung des sicheren Verfahrens zur Unterrichtung des Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister im Fall vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken;
c) die Bedingungen, unter denen sich der Zahlungsdienstleister das Recht vorbehält,
ein Zahlungsinstrument des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu sperren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
d) Informationen zur Haftung des Verbrauchers bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung des Zahlungsinstruments einschließlich Angaben zum Höchstbetrag (zugrunde liegende Vorschrift: § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
e) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
f) Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift: § 676b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
g) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Auslösung oder Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie Informationen über dessen Verpflichtung, auf Verlangen Nachforschungen über den nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang anzustellen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675y des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
h) die Bedingungen für den Erstattungsanspruch des Verbrauchers bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang (beispielsweise bei SEPA-Lastschriften) (zugrunde liegende Vorschrift: § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
10. Zu Änderungen der Bedingungen und Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
a) die Vereinbarung, dass die Zustimmung des Verbrauchers zu einer Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt gilt, wenn der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt angezeigt hat, zu dem die geänderten Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
b) die Laufzeit des Zahlungsdiensterahmenvertrags;
c) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen; d) gegebenenfalls einen Hinweis auf folgende kündigungsrelevante Vereinbarungen:
aa) die Vereinbarung einer Kündigungsfrist für das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen, die einen Monat nicht überschreiten darf (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
bb) die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Zahlungsdienstleisters unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten, die voraussetzt, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
cc) das Recht zur fristlosen Kündigung des Verbrauchers vor dem Wirksamwerden einer vom Zahlungsdienstleister vorgeschlagenen Änderung des Vertrags, wenn die Zustimmung des Verbrauchers zur Änderung nach einer Vereinbarung im Vertrag ohne ausdrückliche Ablehnung als erteilt gälte, sofern der Zahlungsdienstleister den Verbraucher auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
11. die Vertragsklauseln über das auf den Zahlungsdiensterahmenvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
12. einen Hinweis auf die dem Verbraucher offenstehenden Beschwerdeverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße des Zahlungsdienstleisters gegen dessen Verpflichtungen
(zugrunde liegende Vorschriften: §§ 60 bis 62 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) sowie auf Verbrauchern offenstehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes).
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
ANHANG 5 - BEVOLLMÄCHTIGUNG
Genehmigung oder Anfechtung aller Kontoabschlüsse (in Euro oder Fremdwährungen);
Alle SEPA-Überweisungsaufträge zu unterzeichnen;
Unterzeichnung aller Einzugsermächtigungen und aller Überweisungen im Lastschriftverfahren;
Unterzeichnung von Anträgen auf Zahlungssperre für Lastschriften; bis zu einem Höchstbetrag pro Zahlungsvorgang von:
Entgegennahme und Unterzeichnung aller Urkunden, Register und Dokumente und allgemein die Vornahme aller für die oben genannten Zwecke erforderlichen Handlungen.
Die von dem/den Bevollmächtigten vorgenommenen Handlungen sind für den Kontoinhaber gegenüber Treezor genauso verbindlich, wie wenn sie vom Kontoinhaber selbst durchgeführt worden wären.
Dementsprechend bittet der Kontoinhaber Matera, ein Benutzerprofil für den Bevollmächtigten und Zugangscodes für den Benutzer zu erstellen, der die Nutzungsbedingungen online auf der Website akzeptieren muss. Es obliegt dem Kontoinhaber, Matera durch Unterzeichnung eines über die Website zugänglichen Online-Kündigungsformulars über die Beendigung der Vollmacht zu informieren. Andernfalls bleibt die Vollmacht gültig und Treezor oder Matera haften nicht, bis die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Der Kontoinhaber erklärt, dass ihm persönlich keine Tätigkeit gesetzlich oder gerichtlich untersagt ist oder dass er insbesondere nach französischem und deutschem Recht und/oder nach seinem nationalen Recht und/oder nach dem Recht seines Sitzes zur Teilnahme berechtigt ist.
Diese Vollmacht unterliegt deutschem Recht. ANHANG 6 - FORMULAR ZUR SELBSTZERTIFIZIERUNG FÜR Wohnungseigentümergemeinschaft
I. Identifizierung des Kunden
Name oder Bezeichnung:
Rechtsform:
Anschrift des Sitzes:
Namen des Verwalters oder – falls die Wohnungseigentümergemeinschaft (Kontoinhaber) keinen Verwalter hat – den Namen der vertretungsberechtigten Wohnungseigentümer:
II. Steuerlicher Sitz
Bitte geben Sie nachstehend Ihr(e) Land/Länder, in dem/denen Sie steuerlich ansässig sind, vollständig an, einschließlich Frankreich, falls zutreffend, sowie, falls vorhanden, Ihre Steuernummer.
III. Erklärung
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben und verpflichte mich, das Institut unverzüglich über jede Änderung meiner Verhältnisse zu unterrichten, die eine Aktualisierung dieser Erklärung erfordert.
Die Ausstellung einer Bescheinigung, die sachlich unrichtige Angaben enthält, die Fälschung einer ursprünglich richtigen Bescheinigung oder die Verwendung einer unrichtigen oder gefälschten Bescheinigung wird gemäß Artikel 441-7 des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 € geahndet. Die Strafe wird auf drei Jahre Freiheitsentzug und 45.000 € Geldstrafe erhöht, wenn die Straftat in der Absicht begangen wird, die Staatskasse oder das Eigentum anderer zu schädigen.