WIE SAMMELN WIR IHRE PERSÖNLICHEN DATEN?

ART DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

I. Hinsichtlich Nutzung der Matera-Dienste und Plattform

Persönliche Daten, die bei der Registrierung auf der Website erfasst werden

Erfasste persönliche Daten von Miteigentümern

Erfasste personenbezogene Daten der Gemeinschaft der Miteigentümern

KATEGORIE DER BETROFFENEN PERSONEN KATEGORIE DER INFORMATIONEN ZWECK(E) DER VERARBEITUNG GELTENDE RECHTSGRUNDLAGE AUFBEWAHRUNGSFRIST
Bevollmächtigte Benutzer einer elektronischen Geldbörse Ausweispapiere, Nachweis der Adresse, Führerschein Eröffnung eines Matera-Zahlungskontos Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen Solange das Zahlungskonto nicht geöffnet ist
Nicht-bevollmächtigte Benutzer / Bevollmächtigte Benutzer einer elektronischen Geldbörse Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer Erforderlich für die Erfüllung des Vertrages Erforderlich für die Erfüllung des Vertrages Solange der Benutzer den Matera-Vertrag nicht gekündigt hat
Nicht-bevollmächtigte Benutzer / Bevollmächtigte Benutzer einer elektronischen Geldbörse Bankdaten Notwendig um das Hausgeld zu zahlen Erforderlich für die Erfüllung des Vertrages Solange der Benutzer sie nicht gelöscht oder seinen Matera-Vertrag gekündigt hat

II. Hinsichtlich Vermittlungsleistungen 

KATEGORIE DER BETROFFENEN PERSONEN KATEGORIE DER INFORMATIONEN ZWECK(E) DER VERARBEITUNG GELTENDE RECHTSGRUNDLAGE AUFBEWAHRUNGSFRIST
Interessent Name, Vorname, physische Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer Erbringung von Vertragsleistungen, Kundenservice, Protokollierung Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen aufbewahrt (§ 35 BDSG i.V.m. Art. 18 DSGVO). Die Daten werden zunächst nur solange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Vertragszwecke erforderlich sind. Die Daten werden insbesondere benötigt, um im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit übliche und regelmäßig vorkommende Serviceanfragen oder Auskünfte zum Vertragsstand zu bearbeiten, zu deren Zwecken die Daten im aktiven System für bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Aufbewahrung der Daten innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist (§§ 195,199 BGB) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Ende des Vertragsverhältnisses, sofern diese Daten auf Grundlage der bisherigen geschäftlichen Erfahrung und branchenüblicher Geschäftsverläufe erforderlich werden könnten, um etwaige Gewährleistung und Schadensersatzansprüche oder vergleichbare Beanstandungen sowie Rückfragen bearbeiten und erforderliche Nachweise, insbesondere auch im Hinblick auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung der Daten, erbringen zu können. In diesem Fall wird die Verarbeitung der Daten alleine auf die vorgenannten Zwecke gemäß § 35 BDSG i.V.m. Art. 18 DSGVO eingeschränkt. Darüber hinaus erfolgt eine Aufbewahrung der Daten entsprechend den gesetzlichen Archivierungsvorgaben im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO, d.h. für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe). Auch im Fall der gesetzlich vorgegebenen Archivierung wird die Verarbeitung alleine auf diesen Zweck eingeschränkt. Die Erforderlichkeit der Speicherung der Daten ist in laufende Prozesse implementiert und wird regelmäßig überprüft.

WEITERGABE IHRER PERSÖNLICHEN DATEN

I. Hinsichtlich Nutzung der Matera-Dienste und Plattform

II. Hinsichtlich Vermittlungsdienstleistungen 

IHRE RECHTE

WIDERRUFSMÖGLICHKEIT

DATENAUFBEWAHRUNG

SICHERHEIT DER PERSÖNLICHEN DATEN

KINDER

ÄNDERUNGEN AN DIESER DATENSCHUTZRICHTLINIE

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MATERA-KONTEN IN PARTNERSCHAFT MIT TREEZOR

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN

1. VERTRAGSDOKUMENTE

2. ZWECK DES RAHMENVERTRAGES

3. BESCHREIBUNG DER ZAHLUNGSDIENSTE

4. ANNAHME DES RAHMENVERTRAGES DURCH DEN KONTOINHABER

5. DEFINITIONEN

6. PREISGESTALTUNG UND VERGÜTUNG

7. ERÖFFNUNG DES ZAHLUNGSKONTOS

7.1 Allgemeines

7.2 Aufbewahrung von Personalisierten Sicherheitsmerkmalen

8. FÜHRUNG DES ZAHLUNGSKONTOS

8.1 Allgemeine Beschreibung

8.2 Zahlungskontoinformationen und Zahlungsauslösedienste

8.3 Überweisungen

8.3.1 Erteilung von SEPA-Überweisungsaufträgen
8.3.2 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadenersatzansprüche desKontoinhabers
8.3.2.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung
8.3.2.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Überweisung
8.3.2.3 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung
8.3.2.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss
8.3.2.5 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
8.3.3 Empfang von Zahlungsvorgängen durch SEPA-Überweisungen

8.4 Lastschriften

8.4.1 Erteilung von Lastschriftaufträgen, die dem Zahlungskonto gutgeschrieben werden
8.4.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen im Lastschriftverfahren zu Lasten des Zahlungskontos

8.5 Kontoauszug

9. SPERREN DES KONTOS UND VERHINDERUNG DER DURCHFÜHRUNG VON ZAHLUNGEN

10. LAUFZEIT DES RAHMENVERTRAGS - ÄNDERUNGEN - KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG

10.1 Dauer des Rahmenvertrags

Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, und zwar ab dem Zeitpunkt des Abschlusses durch die Parteien.

10.2 Änderungen des Rahmenvertrags

Änderungen dieses Rahmenvertrages werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.  

Die vom Institut angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Das Schweigen des Kontoinhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots, wenn (i) das Änderungsangebot des Instituts erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, oder (ii) durch eine höchstrichterliche rechtskräftige gerichtliche Entscheidung unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder (iii) aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für das Institut zuständigen Aufsichtsbehörde nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des Instituts in Einklang zu bringen ist, und in jedem dieser Fälle der Kontoinhaber das Änderungsangebot des Instituts nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

Das Institut oder der Partner im Auftrag des Instituts wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens besonders hinweisen.

Wird die vorgeschlagene Änderung nicht fristgerecht abgelehnt, kann der Kontoinhaber den Rahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderung kostenlos schriftlich kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird das Institut oder der Partner im Auftrag des Instituts den Kontoinhaber in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

10.3 Kündigung durch den Kontoinhaber

Der Kontoinhaber kann jederzeit die Beendigung des Rahmenvertrags verlangen. Die Kündigung muss entweder durch ein Schreiben per Post, an den Partner, der dafür verantwortlich ist, das Institut unverzüglich über die vom Inhaber mitgeteilte Kündigung zu informieren oder per E-Mail an die Adresse hallo@matera.eu erfolgen.

Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat ab Zugang der Kündigung bei dem Partner ("Datum des Wirksamwerdens der Kündigung").

Der Kontoinhaber muss über ein ausreichendes Guthaben verfügen, um die erfolgreiche Ausführung ausstehender Zahlungsvorgänge für den Zeitraum zu gewährleisten, der für die Abwicklung dieser Zahlungsvorgänge und die Zahlung etwaiger nach dem Rahmenvertrag fälliger Gebühren erforderlich ist.

10.4 Kündigung durch das Institut  

Das Institut kann jederzeit die Beendigung des Rahmenvertrags verlangen.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei (2) Monate ab Zugang der Kündigung bei dem Kontoinhaber.

10.5 Außerordentliche Kündigung

Im Falle einer wesentlichen Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Kontoinhaber oder des Instituts, auf Grund derer der anderen Partei die weitere Durchführung des Vertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann („Wichtiger Grund“), kann die von der Pflichtverletzung betroffene Partei den Rahmenvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem der Kontoinhaber bzw. der Partner das konkrete Kündigungsschreiben empfängt ("Tag des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung").

Ein Wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gegenüber dem Institut oder dem Partner gemacht hat, die für die Entscheidung des Instituts über mit Risiken für das Institut verbundene Geschäfte von erheblicher Bedeutung waren, eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kontoinhabers eintritt oder einzutreten droht, ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durch den Kontoinhaber besteht oder Drohungen gegen Mitarbeiter des Instituts erfolgen. Besteht der Wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

Im Falle einer Änderung der anwendbaren Vorschriften oder deren Auslegung durch die betreffende Aufsichtsbehörde, die die Fähigkeit des Instituts oder ihrer Bevollmächtigten, die Zahlungsdienste zu erbringen, beeinträchtigen, kann das Institut den Rahmenvertrag schriftlich außerordentlich kündigen, wobei das Datum des Empfangs des Schreibens als das Datum des Inkrafttretens der Kündigung gilt.

Im Falle der Insolvenz des Kontoinhabers kann das Institut den Insolvenzverwalter über die Kündigung des Rahmenvertrags benachrichtigen, die vorbehaltlich der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen mit dem Erhalt des Schreibens wirksam wird ("Datum des Wirksamwerdens").

10.6 Wirkung der Kündigung

Das Zahlungskonto wird am Tag des Wirksamwerdens der Kündigung geschlossen, sofern der Kontoinhaber alle nach dem Rahmenvertrag fälligen Beträge gezahlt hat. Eine solche Kündigung hat die Beendigung des Rahmenvertrags zur Folge und berührt nicht die am Tag des Wirksamwerdens bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Dienstleistungen. Der Kontoinhaber kann ab dem Datum des Wirksamwerdens keine weiteren Zahlungsaufträge mehr erteilen. Das Zahlungskonto kann für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Monaten geführt werden, um etwaige spätere Streitigkeiten und Forderungen abzuwickeln. Zahlungsvorgänge, die vor dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung beauftragt wurden, bleiben von der Kündigung unberührt und werden gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags ausgeführt.

Im Falle der Kündigung der Vertragsbeziehung zwischen Kontoinhaber und Partner durch den Partner teilt der Partner dem Kontoinhaber den Namen eines Nachfolgers mit, den das Institut mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, die denen des Rahmenvertrags entsprechen. Der Kontoinhaber wird aufgefordert, einen neuen Vertrag mit dem benannten Nachfolger abzuschließen. Zu diesem Zweck bestätigt der Kontoinhaber dem Partner schriftlich die Überweisung seines Guthabens, deren Höhe und Datum ihm mitgeteilt wird, sofern der Kontoinhaber einen Rahmenvertrag mit dem neuen Partner abgeschlossen hat.

11. VERPFLICHTUNGEN DES KONTOINHABERS

Sobald der Kontoinhaber ein Zahlungskonto einrichtet, verpflichtet er sich, alle Bestimmungen des Rahmenvertrags einzuhalten.

11.1 Ausfüllen des Profils des Kontoinhabers

Der Kontoinhaber garantiert, dass die Angaben in seinem Profil und die Informationen über jeden Benutzer zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Zahlungskontos richtig sind, und verpflichtet sich, sie so schnell wie möglich nach jeder Änderung während der Dauer des Rahmenvertrags zu aktualisieren. Das Institut und der Partner haften nicht für Schäden, die sich aus unkorrekten oder geänderten Informationen ergeben, wenn sie nicht vom Kontoinhaber darüber benachrichtigt worden sind.

11.2 Vertraulichkeit der Zugangscodes des Kontoinhabers

Der Kontoinhaber und die Benutzer sind verpflichtet, die PIN oder jeden anderen Code, der für den Zugang oder die Nutzung seines Zahlungskontos verwendet wird, geheim zu halten. Im Falle einer nicht autorisierten Nutzung des Zahlungskontos durch einen Dritten trägt der Kontoinhaber den Schaden, der ihm aus einem betrügerischen Verhalten seinerseits, durch Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag entsteht, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 8.3 selbst.

11.3 Rechtmäßige Nutzung des Zahlungskontos

Der Kontoinhaber verpflichtet sich, sein Zahlungskonto unter Einhaltung der anwendbaren Wirtschafts- und Steuergesetze sowie der Gesetze über Finanzbeziehungen mit dem Ausland, Embargos und die Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu führen, die in Deutschland, Frankreich und in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelten, in dem das Institut für die Zwecke des Rahmenvertrags niedergelassen ist. Der Kontoinhaber verpflichtet sich ferner, nur Tätigkeiten auszuüben, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Der Kontoinhaber haftet für Bußgelder, Strafen oder Schäden, die dem Institut infolge einer rechtswidrigen oder sittenwidrigen Tätigkeit des Kontoinhabers entstehen. In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Kontoinhaber, keine strafbaren Handlungen wie z. B. Gefährdung von Minderjährigen, Pädophilie, Fälschung von Werken, die durch das Recht des geistigen Eigentums geschützt sind, Nichteinhaltung des Schutzes personenbezogener Daten, Angriffe auf automatisierte Datenverarbeitungssysteme, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Nichteinhaltung der Bestimmungen über Glücksspiele, Pferderennen, Lotterien und der Bestimmungen über die Bedingungen für die Ausübung von reglementierten Berufen zu begehen oder zu fördern.

12. Automatischer Austausch von Informationen über Zahlungskonten für Steuerzwecke  

In Übereinstimmung mit:

dem Gesetz 2014-1098 vom 29. September 2014 zur Ratifizierung des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verbesserung der internationalen Steuerkonformität und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act ("FATCA"),
der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU im Hinblick auf den automatischen und obligatorischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung, und;
die von Frankreich am 29. Oktober 2014 unterzeichnete multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und der vom OECD-Rat am 15. Juli 2014 gebilligte gemeinsame Meldestandard, (gemeinsam "die Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen"),
muss das Institut eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um die steuerliche Ansässigkeit des Zahlungskontos des Kontoinhabers zu identifizieren und die jährlichen Berichtspflichten gegenüber den französischen Steuerbehörden in Bezug auf die meldepflichtigen Konten von Personen, die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind (einschließlich identifizierter US-Personen im Sinne von FATCA), zu erfüllen. Die französischen Steuerbehörden geben diese Informationen dann an die Steuerbehörden des Landes weiter, in dem der meldepflichtige Kontoinhaber seinen steuerlichen Sitz hat, sofern dies im Rahmen der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen erforderlich ist.

Der Kontoinhaber verpflichtet sich, dem Institut alle Dokumente und Nachweise über sein(e) Sitzland(-länder) zu Steuerzwecken zur Verfügung zu stellen.

13. TELEFONAUFZEICHNUNG

Der Kontoinhaber wird darüber informiert, dass Telefongespräche mit dem Personal des Partners und mit dem Personal des Instituts durch den Partner, das Institut oder ein zu diesem Zweck beauftragtes Unternehmen mit Zustimmung des Kontoinhabers oder eines Benutzers aufgezeichnet werden können, um eine bessere Qualität der Zahlungsdienstleistungen zu gewährleisten. ‍

14. EINTRITT UND AUSSCHEIDEN EINZELNER WOHNUNGSEIGENTÜMER, AUFHEBUNG DER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT

14.1 Eintritt und Ausscheiden einzelner Wohnungseigentümer

Der Eintritt und/oder das Ausscheiden einzelner Wohnungseigentümer in bzw. aus die/der Wohnungseigentümergemeinschaft (Kontoinhaber) führt nicht zur Beendigung des Rahmenvertrages.

14.2 Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Im Falle der Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft (Kontoinhaber) endet der Rahmenvertrag mit Zugang einer Mitteilung bei dem Institut, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgehoben wurde. Das Institut überweist ein auf dem Zahlungskonto noch vorhandenes Guthaben auf ein von den Wohnungseigentümern oder einem Bevollmächtigten der Wohnungseigentümer benanntes Konto.‍

15. INAKTIVE ZAHLUNGSKONTEN

Ein Zahlungskonto wird in dem folgenden Fall als inaktiv betrachtet:

Wenn das Zahlungskonto während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nicht Gegenstand eines Zahlungsvorgangs war, abgesehen von der Verbuchung von Zinsen und der Abbuchung von Gebühren und Provisionen aller Art durch das Institut und währenddessen weder der Kontoinhaber, sein gesetzlicher Vertreter noch eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person das Institut und/oder den Partner in irgendeiner Weise kontaktiert haben.
Wenn das Institut feststellt, dass das Zahlungskonto inaktiv ist, informiert es den Partner, der sich mit dem Kontoinhaber über die Folgen dieser Inaktivität in Verbindung setzt. Sie wiederholen diese Kontaktaufnahme, wenn nötig, nach weiteren zwei (2) oder neun (9) Jahren und ein letztes Mal sechs (6) Monate vor dem Datum der Schließung des Kontos. Hierbei handelt das Institut gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach französischem Recht, denen das Institut in dieser Hinsicht unterliegt.

Die auf dem inaktiven Zahlungskonto registrierten Guthaben werden bei der Caisse des Dépôts et Consignations nach einem Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum des letzten Zahlungsvorgangs hinterlegt, mit Ausnahme der Verbuchung von Belastungen durch das Institut für Gebühren und Provisionen aller Art.

16. BEVOLLMÄCHTIGUNG

Der Kontoinhaber, kann einem Benutzer eine Vollmacht erteilen, Zahlungsaufträge für das Zahlungskonto unter den in der Vollmacht festgelegten Bedingungen auf seine eigene Verantwortung zu erteilen. Das entsprechende Formular wird auf Anfrage online zur Verfügung gestellt und muss an den Partner entweder über die Website mit der elektronischen Unterschrift des Kontoinhabers oder per Post mit der handschriftlichen Unterschrift des Kontoinhabers zurückgeschickt werden. Die Vollmacht wird erst dann wirksam, wenn dem Partner das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zugegangen ist. Die Bestätigung des Empfangs wird auf geeignete Weise mitgeteilt. Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod des Benutzers. Der Kontoinhaber kann sie widerrufen und informiert in diesem Fall den Benutzer und den Partner schriftlich oder durch Unterzeichnung eines Online-Formulars. Die Vollmacht bleibt gegenüber dem Institut so lange wirksam, bis der Partner die Mitteilung über den Widerruf erhält. Der Kontoinhaber bleibt für die vom Benutzer in seinem Namen bis zu diesem Datum veranlassten Zahlungsvorgänge haftbar.

Der Kontoinhaber entbindet das Institut ausdrücklich vom Bankgeheimnis in Bezug auf die Daten auf dem Zahlungskonto gegenüber dem durch die Vollmacht bestimmten Bevollmächtigten.

17. ÜBERTRAGUNG DES ZAHLUNGSKONTOS

Der Kontoinhaber erhält die Bedingungen für die Übertragung seines Zahlungskontos auf Anfrage an den Partner über die Website. In diesen Bedingungen werden die Rolle des Ausgangsinstituts und des neuen Instituts in jeder Phase des Verfahrens der Bankmobilität gemäß Artikel L.312-1-7 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs, die Fristen für die Durchführung der verschiedenen Phasen, die Informationen, die der Kontoinhaber gegebenenfalls bereitstellen muss, und die Modalitäten für die Kontaktaufnahme mit der Kundenabteilung im Falle von Beschwerden festgelegt.

18. WIDERRUFSINFORMATION

Dieser Rahmenvertrag kann entsprechend der in Anhang 4 beigefügten Widerrufsbelehrung widerrufen werden.

19. BERUFSGEHEIMNIS

Das Institut und der Partner unterliegen dem Berufsgeheimnis in Bezug auf den Kontoinhaber gemäß den geltenden Vorschriften.

Diese Geheimhaltung kann jedoch gemäß den geltenden Vorschriften aufgehoben werden, wenn eine gesetzliche, behördliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung dies erfordert, insbesondere auf berechtigtes Ersuchen der Aufsichts-, Steuer- oder Zollbehörden sowie auf Ersuchen des Strafgerichts gemäß Artikel L.562-4 des Währungs- und Finanzgesetzes oder in Ausübung eines Durchsuchungsbefehls.

Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kontoinhaber das Institut und den Partner vom Berufsgeheimnis entbinden, indem er schriftlich die Personen angibt, die berechtigt sind, vertrauliche Informationen über den Kontoinhaber zu erhalten sowie den Umfang dieser Berechtigung. Das Berufsgeheimnis kann auch gemäß den Vorschriften zugunsten der

Unternehmen, die dem Institut wichtige operative Aufgaben gemäß dem Rahmenvertrag erbringen, aufgehoben werden.

20. PERSÖNLICHE DATEN

Der Partner und das Institut erklären, dass sie die geltenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere:

Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informationstechnologie, Dateien und Freiheiten, in der geänderten Fassung; und
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die "GDPR").
Personenbezogene Daten werden vom Partner ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Zahlungsdienste gemäß dem Rahmenvertrag erhoben.

Der Partner handelt in seiner Eigenschaft als Unterauftragnehmer im Sinne von Artikel 4 GDPR.

20.1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Zwecke der Verarbeitung

Das Institut, in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, verarbeitet die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen im Zusammenhang mit der Führung des/der Zahlungskontos/Zahlungskonten und der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Zahlungsdienstleistungen.

Der Zweck der von dem Institut durchgeführten Verarbeitung besteht darin,

Den Kunden zu kennen und seine Daten zu aktualisieren,
das Zahlungskonto / die Zahlungskonten zu führen und zu verwalten,
Risiken zu managen, sowie die Kontrolle und Überwachung im Rahmen der internen Kontrolle des Organs,
Sicherheit zu gewährleisten und Zahlungsausfälle und Betrug zu verhindern, Zahlungen einzuziehen und Rechtsstreitigkeiten zu führen,
gesetzliche und aufsichtsrechtliche Verpflichtungen des Instituts einzuhalten, insbesondere die Identifizierung inaktiver Konten, die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie den automatischen Austausch von Informationen über Konten in Steuerangelegenheiten,
Segmentierung für regulatorische Zwecke sicherzustellen,
statistische Studien durchzuführen und die Zuverlässigkeit der Daten zu verbessern,
die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu überwachen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Das Institut rechtfertigt die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 (c) der GDPR. Als E-Geld-Institut muss Treezor die unten beschriebenen Verarbeitungen durchführen, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Verarbeitete personenbezogene Daten

Im Zuge der Erbringung der Zahlungsdienstleistungen sammelt der Partner im Namen des Instituts die folgenden persönlichen Daten:

Daten zur Identifizierung der natürlichen Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Personalausweis- und Reisepassnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse,some text
Telefonnummer, Steuernummer und Wohnort, Rechtsstellung)
Daten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis der betroffenen Person (Arbeitsvertrag, Lohnzettel usw.)
Daten zu ihrem Vermögen
Daten im Zusammenhang mit Operationen und Zahlungsvorgängen, die die betroffene Person unter Nutzung des Dienstes durchführt (Zahlungen, Überweisungen)
Bankdaten (IBAN, Saldo)
Identifikations- und Authentifizierungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes
Identifizierungsdaten oder digitale Authentifizierung im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes (Verbindungs- und Nutzungsprotokolle, IP-Adresse usw.)

Obligatorischer Charakter der Erhebung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der in Artikel 19.1 vorgesehenen personenbezogenen Daten durch das Institut ist obligatorisch. Die Weigerung der betroffenen Personen, ihre persönlichen Daten ganz oder teilweise mitzuteilen, kann dazu führen, dass der Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos von dem Institut abgelehnt wird.

20.2 Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte

Der Kontoinhaber bevollmächtigt das Institut durch die Annahme dieses Rahmenvertrages, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und der Verwaltung des/der Kontos/Konten unter den hierin beschriebenen Bedingungen bezüglich des Berufsgeheimnisses zu teilen mit:

Dritten zur Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung oder zur Beantwortung einer Anfrage der Aufsichtsbehörde, insbesondere der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution, der Commission nationale informatique et liberté, der Justizbehörden, der Steuerbehörden, der TRACFIN, usw.

externen Unternehmen, die Dienstleistungen im Auftrag erbringen: Zahlungsdienstleister, Verwalter mobiler Zahlungen, Mitglieder des SEPA-Bankennetzes (Verwalter von Überweisungen und Lastschriften), vertrauenswürdige Dritte, Verwalter von Schecks.

20.3 Hosting von personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung und das Hosting der personenbezogenen Daten erfolgen in der Europäischen Union.

20.4 Wie lange werden personenbezogene Daten aufbewahrt?

Zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und aus Sicherheitsgründen werden personenbezogene Daten, die zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhoben wurden, für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Kontoschließung aufbewahrt.

20.5 Ausübung der Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Rechte der betroffenen Person

Vorbehaltlich der in den für das Institut geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben und den Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Einschränkungen haben die betroffenen Personen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch, Löschung und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten.

Um eines dieser Rechte auszuüben, sollten die betroffenen Personen ihren Antrag an die folgende Adresse senden:

TREEZOR SAS

33 avenue de Wagram

75017 Paris

France

oder per E-Mail an: dpo@treezor.com.

Zwischen dem Eingang des Antrags und der Antwort des Instituts kann ein Zeitraum von höchstens einem (1) Monat liegen.

Kontaktdaten des DSB (Datenschutzbeauftragten)

Das Institut hat gemäß Artikel 37 GDPR einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt. Betroffene Personen können sich mit allen Anfragen zu ihren personenbezogenen Daten an den DSB des Instituts unter der folgenden Adresse wenden:  

dpo@treezor.com

33 avenue de Wagram

75017 Paris

France

21. BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE UND DER TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gemäß den Bestimmungen anwendbarer geldwäscherechtlicher Vorschriften ist das Institut verpflichtet, Informationen vom Kontoinhaber für bestimmte Zahlungsvorgänge oder Geschäftsbeziehungen einzuholen, insbesondere die Herkunft, den Zweck und die Zielbestimmung des Zahlungsvorgangs oder die Eröffnung des Zahlungskontos. Außerdem muss er alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Kontoinhaber und gegebenenfalls den wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um dem Institut eine gründliche Prüfung des Zahlungsvorgangs zu ermöglichen, das Institut über jeden ungewöhnlichen Zahlungsvorgang in Bezug auf die üblicherweise auf seinem Zahlungskonto verbuchten Zahlungsvorgänge zu informieren und alle erforderlichen Dokumente oder Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Kontoinhaber erkennt an, dass das Institut Überwachungssysteme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einrichten kann.

Der Kontoinhaber nimmt zur Kenntnis, dass das Institut jederzeit die Eröffnung des Zahlungskontos oder die Ausführung eines Zahlungsvorgangs beenden oder aufschieben kann, wenn keine ausreichenden Informationen über deren Zweck oder Art vorliegen. Der Kontoinhaber wird darüber informiert, dass ein im Rahmen der vorliegenden Bedingungen ausgeführter Zahlungsvorgang der Ausübung des Mitteilungsrechts durch die nationale Finanzermittlungsstelle unterliegen kann.

22. BESCHWERDEN

Sollten Probleme in Bezug auf die von Treezor und dem Partner erbrachten Dienstleistungen auftreten, kann sich der Kontoinhaber an den Beschwerdedienst des Partners wenden, der die Beschwerdebearbeitung im Auftrag des Instituts durchführt und ihm alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellt.

Abteilung für Kundenbeschwerden des Partners:

Entweder per E-Mail an die folgende Adresse:  

Hallo@matera.eu  

Oder per Post an folgende Adresse:  

Matera Deutschland GmbH, Andreasstraße 72, 10243 Berlin

In diesem Zusammenhang wird der Partner:

den Eingang einer Beschwerde des Kontoinhabers innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach deren Eingang bestätigen;
dem Kontoinhaber innerhalb von fünfzehn Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde im Auftrag des Instituts antworten;
ungeachtet der vorstehenden Ausführungen:
wenn er ausnahmsweise und aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage sein wird, dem Kontoinhaber innerhalb von fünfzehn Geschäftstagen zu antworten, sendet er dem Kontoinhaber ein vorläufiges Antwortschreiben, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem der Zahlungsdienstnutzer die endgültige Antwort spätestens erhält. In keinem Fall darf diese Frist fünfunddreißig (35) Geschäftstage ab dem Datum, an dem der Partner die Beschwerde erhält, überschreiten;
wenn der Partner berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass er die Beschwerde nicht ohne die Unterstützung von Treezor bearbeiten kann, wird er die Beschwerde innerhalb eines Kundenservicetages nach ihrem Eingang an Treezor weiterzuleiten.
Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank –Schlichtungsstelle – Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Telefon 069 2388-1907/19, schlichtung@bundesbank.de wegen Verstößen des Instituts gegen die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) oder wegen Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zu wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Sollte der Gegenstand einer Beschwerde den Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) betreffen, kann außerdem die Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) adressiert werden. Die Adresse lautet Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (weitere Informationen sind auf der Website der BaFin ersichtlich: www.bafin.de).

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.

23. HÖHERE GEWALT

Die Parteien haften nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung dieses Rahmenvertrags durch eine der Parteien, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis gem. § 676c BGB beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

24. KOMMUNIKATION

Die im vorvertraglichen und vertraglichen Verhältnis verwendete Sprache ist Deutsch.

Jede Mitteilung für die Zwecke dieses Rahmenvertrages ist schriftlich oder in Textform an die folgende Adresse zu senden (und gilt am Tag des Eingangs als zugegangen):

Matera Deutschland GmbH

Andreasstraße 72,

10243 Berlin

und per E-Mail: hallo@matera.eu

25. SICHERUNG DER KUNDENGELDER

Der Kontoinhaber wird darüber informiert, dass die auf dem Konto gutgeschriebenen Beträge gemäß Artikel L. 522-17.I des Währungs- und Finanzgesetzes geschützt sind und auf einem gesonderten Konto bei einem Kreditinstitut verwahrt werden, das gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen eröffnet wurde. Sie sind somit vor jeglicher Inanspruchnahme durch andere Gläubiger des Instituts geschützt, auch im Falle eines gegen das Institut eingeleiteten Vollstreckungs- oder Insolvenzverfahrens.

26. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Die Rahmenvereinbarung unterliegt dem deutschen Recht.

Gegenüber Kontoinhabern, die Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Anbieters. Im Übrigen bestimmt sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen Regeln.

ANHANG 1 - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (FÜR DIE VOM PARTNER ANGEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN)

Die Bedingungen sind auf der Website https://www.matera.eu/de/anb abrufbar.

ANHANG 2 - LISTE DER BELEGE, DIE DEM ANTRAG AUF ERÖFFNUNG EINES ZAHLUNGSKONTOS BEIZUFÜGEN SIND

Das Institut muss vom Kontoinhaber die folgenden Daten und Unterlagen erheben:

Name oder Bezeichnung;
Rechtsform;
Anschrift des Sitzes;
den Namen des Verwalters oder – falls die Wohnungseigentümergemeinschaft (Kontoinhaber) keinen Verwalter hat – den Namen der vertretungsberechtigten Wohnungseigentümer;
Protokoll der letzten Eigentümerversammlung;
die Angabe, ob der Kontoinhaber auf eigene Rechnung und nicht für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.
Das Institut muss von jedem Benutzer, von jedem Vertreter des Kontoinhabers (insbesondere dem Verwalter) und von jedem Kontobevollmächtigten die folgenden Daten erheben:

Vor- und Nachname;
Ort der Geburt;
Geburtsdatum;
Staatsangehörigkeit;
Wohnanschrift oder ausnahmsweise die Postanschrift, unter der der Verfügungsberechtigte erreichbar ist,
Art, Nummer und ausstellende Behörde eines vorgelegten Identifikationsdokuments.
Die Überprüfung kann erfolgen durch ein gültiges amtliches Ausweisdokument, das ein Lichtbild des Inhabers enthält und den Pass- und Ausweisvorschriften in Deutschland entspricht, insbesondere ein deutscher Reisepass, Personalausweis oder Pass- bzw. Personalausweisersatz oder ein nach den deutschen Vorschriften für Ausländer anerkannter oder akzeptierter Reisepass, Personalausweis oder Pass- bzw. Personalausweisersatz (bitte beachten Sie, dass ein Führerschein niemals als Dokument zur Identitätsfeststellung verwendet werden kann. Die deutschen Geldwäschevorschriften sehen diese Möglichkeit nicht vor).

Darüber hinaus erlaubt die BaFin auch die Video-Identifizierung für Verpflichtete, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, um die Identität einer natürlichen Person zu überprüfen.

Beim Einsatz des Video-Identifizierungsverfahrens ist der gesamte Identifizierungsvorgang mittels Videotechnik in allen Phasen durch den Verpflichteten oder durch einen von ihm beauftragten Dritten nachweislich aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die Dokumentationspflicht erfordert also eine optische und akustische Aufzeichnung und Aufbewahrung des stattgefundenen Vorgangs einschließlich der Einwilligung der zu identifizierenden Person.

Die Aufzeichnungen können auch digital auf einem Datenträger gespeichert werden, sofern die Verpflichteten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten den identifizierten Daten und Informationen entsprechen, für die Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können.

Die allgemeine Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eine längere Frist vorsehen. Die Frist beginnt entweder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet, oder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Geschäft getätigt oder die jeweilige Information ermittelt wurde. In jedem Fall müssen die Aufzeichnungen und sonstigen Belege spätestens nach 10 Jahren vernichtet werden. Für deutsche Staatsangehörige wird ein gültiges Ausweisdokument, d.h. ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein Pass- bzw. Personalausweisersatz im Rahmen des Video-Ident Verfahrens benötigt.

ANHANG 3 - Preis- und Leistungsverzeichnis

Die Preisbedingungen können in dem Vertrag mit Matera eingesehen werden

ANHANG 4 - WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:  

Matera Deutschland GmbH  

Andreasstraße 72

10243 Berlin

E-Mail: hallo@matera.eu

als Empfangsvertreter für das Institut

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: Allgemeine Informationen:

das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Zahlungsdienstleister der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;

gegebenenfalls anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche Steuern oder Kosten, die nicht über den Zahlungsdienstleister abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;

Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten:

zum Zahlungsdienstleister

den Namen und die ladungsfähige Anschrift seiner Hauptverwaltung sowie alle anderen Anschriften einschließlich  
E-Mail-Adresse, die für die Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister von Belang sind;

b)  den Namen und die ladungsfähige Anschrift seines Agenten oder seiner Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem der Zahlungsdienst angeboten wird;

c) die für den Zahlungsdienstleister zuständigen Aufsichtsbehörden und das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführte Register oder jedes andere relevante öffentliche Register, in das der Zahlungsdienstleister als zugelassen eingetragen ist, sowie seine Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete

Kennung;

6. zur Nutzung des Zahlungsdienstes

a) eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des zu erbringenden Zahlungsdienstes;

b) Informationen oder Kundenkennungen, die für die ordnungsgemäße Auslösung oder Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind;

c) die Art und Weise der Zustimmung zur Auslösung eines Zahlungsauftrags oder zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs und des Widerrufs eines Zahlungsauftrags (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 675j und 675p des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d) den Zeitpunkt, ab dem ein Zahlungsauftrag als zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

e) einen vom Zahlungsdienstleister festgelegten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags, bei dessen Ablauf ein nach diesem Zeitpunkt zugegangener Zahlungsauftrag des Verbrauchers als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

f) die maximale Ausführungsfrist für die zu erbringenden Zahlungsdienste; 7. zu Entgelten, Zinsen und Wechselkursen

alle Entgelte, die der Verbraucher an den Zahlungsdienstleister zu entrichten hat, einschließlich derjenigen, die sich danach richten, wie und wie oft über die geforderten Informationen zu unterrichten ist;

8. zur Kommunikation

a) die Kommunikationsmittel, deren Nutzung für die Informationsübermittlung und Anzeigepflichten vereinbart wird, einschließlich der technischen Anforderungen an die Ausstattung und die Software des Verbrauchers;

b) Angaben dazu, wie und wie oft die vom Zahlungsdienstleister vor und während des Vertragsverhältnisses, vor der Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie bei einzelnen Zahlungsvorgängen zu erteilenden Informationen mitzuteilen oder zugänglich zu machen sind;

c) die Sprache oder die Sprachen, in der oder in denen der Vertrag zu schließen ist und in der oder in denen die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen soll;

d) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in dieser Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu verlangen;

9. zu den Schutz- und Abhilfemaßnahmen

a) eine Beschreibung, wie der Verbraucher ein Zahlungsinstrument sicher aufbewahrt und wie er seine Pflicht gegenüber dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle erfüllt, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675l Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) eine Beschreibung des sicheren Verfahrens zur Unterrichtung des Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister im Fall vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken;

c) die Bedingungen, unter denen sich der Zahlungsdienstleister das Recht vorbehält,

ein Zahlungsinstrument des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu sperren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d) Informationen zur Haftung des Verbrauchers bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung des Zahlungsinstruments einschließlich Angaben zum Höchstbetrag (zugrunde liegende Vorschrift: § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

e) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

f) Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift: § 676b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

g) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Auslösung oder Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie Informationen über dessen Verpflichtung, auf Verlangen Nachforschungen über den nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang anzustellen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675y des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

h) die Bedingungen für den Erstattungsanspruch des Verbrauchers bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang (beispielsweise bei SEPA-Lastschriften) (zugrunde liegende Vorschrift: § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

10. Zu Änderungen der Bedingungen und Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags

a) die Vereinbarung, dass die Zustimmung des Verbrauchers zu einer Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt gilt, wenn der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt angezeigt hat, zu dem die geänderten Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) die Laufzeit des Zahlungsdiensterahmenvertrags;

c) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen; d) gegebenenfalls einen Hinweis auf folgende kündigungsrelevante Vereinbarungen:

aa) die Vereinbarung einer Kündigungsfrist für das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen, die einen Monat nicht überschreiten darf (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),

bb) die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Zahlungsdienstleisters unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten, die voraussetzt, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),

cc) das Recht zur fristlosen Kündigung des Verbrauchers vor dem Wirksamwerden einer vom Zahlungsdienstleister vorgeschlagenen Änderung des Vertrags, wenn die Zustimmung des Verbrauchers zur Änderung nach einer Vereinbarung im Vertrag ohne ausdrückliche Ablehnung als erteilt gälte, sofern der Zahlungsdienstleister den Verbraucher auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

11. die Vertragsklauseln über das auf den Zahlungsdiensterahmenvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;

12. einen Hinweis auf die dem Verbraucher offenstehenden Beschwerdeverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße des Zahlungsdienstleisters gegen dessen Verpflichtungen

(zugrunde liegende Vorschriften: §§ 60 bis 62 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) sowie auf Verbrauchern offenstehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes).

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung

ANHANG 5 - BEVOLLMÄCHTIGUNG

Ich, der Kontoinhaber: bevollmächtige (der "Bevollmächtigte"): alle folgenden Vorgänge auf dem/den genannten Konto/Konten, einschließlich aller damit verbundenen Vorgänge, gemäß den Berechtigungen und dem Zugang, den ich ihnen auf dem Zahlungskonto über die Website www.matera.eu erteile, durchzuführen:

Genehmigung oder Anfechtung aller Kontoabschlüsse (in Euro oder Fremdwährungen);
Alle SEPA-Überweisungsaufträge zu unterzeichnen;
Unterzeichnung aller Einzugsermächtigungen und aller Überweisungen im Lastschriftverfahren;
Unterzeichnung von Anträgen auf Zahlungssperre für Lastschriften; bis zu einem Höchstbetrag pro Zahlungsvorgang von:
Entgegennahme und Unterzeichnung aller Urkunden, Register und Dokumente und allgemein die Vornahme aller für die oben genannten Zwecke erforderlichen Handlungen.

Die von dem/den Bevollmächtigten vorgenommenen Handlungen sind für den Kontoinhaber gegenüber Treezor genauso verbindlich, wie wenn sie vom Kontoinhaber selbst durchgeführt worden wären.

Dementsprechend bittet der Kontoinhaber Matera, ein Benutzerprofil für den Bevollmächtigten und Zugangscodes für den Benutzer zu erstellen, der die Nutzungsbedingungen online auf der Website akzeptieren muss. Es obliegt dem Kontoinhaber, Matera durch Unterzeichnung eines über die Website zugänglichen Online-Kündigungsformulars über die Beendigung der Vollmacht zu informieren. Andernfalls bleibt die Vollmacht gültig und Treezor oder Matera haften nicht, bis die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Der Kontoinhaber erklärt, dass ihm persönlich keine Tätigkeit gesetzlich oder gerichtlich untersagt ist oder dass er insbesondere nach französischem und deutschem Recht und/oder nach seinem nationalen Recht und/oder nach dem Recht seines Sitzes zur Teilnahme berechtigt ist.

Diese Vollmacht unterliegt deutschem Recht. ANHANG 6 - FORMULAR ZUR SELBSTZERTIFIZIERUNG FÜR Wohnungseigentümergemeinschaft

I. Identifizierung des Kunden

Name oder Bezeichnung:

Rechtsform:

Anschrift des Sitzes:

Namen des Verwalters oder – falls die Wohnungseigentümergemeinschaft (Kontoinhaber) keinen Verwalter hat – den Namen der vertretungsberechtigten Wohnungseigentümer:

II. Steuerlicher Sitz

Bitte geben Sie nachstehend Ihr(e) Land/Länder, in dem/denen Sie steuerlich ansässig sind, vollständig an, einschließlich Frankreich, falls zutreffend, sowie, falls vorhanden, Ihre Steuernummer.

III. Erklärung

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der oben gemachten Angaben und verpflichte mich, das Institut unverzüglich über jede Änderung meiner Verhältnisse zu unterrichten, die eine Aktualisierung dieser Erklärung erfordert.

Die Ausstellung einer Bescheinigung, die sachlich unrichtige Angaben enthält, die Fälschung einer ursprünglich richtigen Bescheinigung oder die Verwendung einer unrichtigen oder gefälschten Bescheinigung wird gemäß Artikel 441-7 des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 € geahndet. Die Strafe wird auf drei Jahre Freiheitsentzug und 45.000 € Geldstrafe erhöht, wenn die Straftat in der Absicht begangen wird, die Staatskasse oder das Eigentum anderer zu schädigen.