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Inhalt einer Teilungserklärung: Das muss enthalten sein (2023)

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Inhalt einer Teilungserklärung: Das muss enthalten sein (2023)

Aktualisiert am:
29.9.2023
Autor:
Toni Fritscher
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Die Teilungserklärung ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag, der von allen WEG-Mitgliedern unterschrieben werden muss. Darin werden die Aufteilung der Gemeinschaftsflächen sowie die Verantwortung für die Finanzierung und Instandhaltung der Liegenschaft geregelt. Die Teilungserklärung ist somit eine wesentliche Grundlage für das reibungslose Zusammenleben in einer WEG.

In diesem Beitrag wollen wir uns mit den inhaltlichen Anforderungen einer Teilungserklärung auseinandersetzen, die für alle WEG-Mitglieder bindend ist. Welche Punkte müssen unbedingt enthalten sein und welche Inhalte können von den Beteiligten individuell festgelegt werden? Darüber hinaus gehen wir der Frage nach, inwieweit die Teilungserklärung für die WEG rechtlich verbindlich ist.

1. Was muss in einer Teilungserklärung einer WEG unbedingt enthalten sein?  

Im Folgenden möchten wir kurz auf die inhaltlichen Anforderungen einer Teilungserklärung eingehen, damit Sie wissen, worauf Sie bei der Erstellung Ihrer eigenen Teilungserklärung achten sollten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die inhaltlichen Anforderungen an eine Teilungserklärung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Danach muss eine Teilungserklärung unter anderem folgende Punkte enthalten:

- den Aufteilungsplan inklusive Gemeinschaftsflächen,

- die Gemeinschaftsordnung,

- eine Abgeschlossenheitserklärung.

Des Weiteren können die Beteiligten in der Teilungserklärung auch individuelle Regelungen treffen, beispielsweise zur Haustierhaltung oder zum Lärmpegel. Diese Regelungen sind dann für alle WEG-Mitglieder bindend.

Im Allgemeinen gilt: Je mehr Punkte in der Teilungserklärung geregelt werden, desto weniger Streitigkeiten gibt es unter den WEG-Mitgliedern. Allerdings sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Teilungserklärung auch darauf achten, dass nicht zu viele Regelungen getroffen werden. Denn je mehr Regeln es gibt, desto schwieriger ist es für alle Beteiligten, sich daran zu halten.

Zusammenfassend lässt sich auch sagen, dass die inhaltlichen Anforderungen an eine Teilungserklärung recht umfangreich sind. Allerdings ist es wichtig, dass Sie bei der Erstellung Ihrer Teilungserklärung genau darauf achten, welche Punkte unbedingt enthalten sein müssen und welche Punkte Sie individuell regeln können. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Teilungserklärung rechtlich verbindlich ist.

Aufteilungsplan    

Der Aufteilungsplan der Gemeinschaftsflächen muss in der Teilungserklärung enthalten sein. Er beinhaltet die Angaben zu den einzelnen Wohnungseinheiten sowie deren Lage und Größe. Zudem wird hier die Zuordnung der Gemeinschaftsflächen angegeben, damit im Falle einer Streitigkeit klar ist, wer für die Instandhaltung und Finanzierung dieser Flächen verantwortlich ist.

Der Aufteilungsplan einer WEG sollte möglichst genau und detailliert sein, damit es keine Missverständnisse bei der Zuordnung der einzelnen Flächen gibt.

Gemeinschaftsordnung   

Die Gemeinschaftsordnung in einer Teilungserklärung regelt das Zusammenleben der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen. In der Gemeinschaftsordnung sollten zum Beispiel Regelungen zu Lärm, Haustieren, Parkplätzen oder auch zur Müllentsorgung getroffen werden.

Die Gemeinschaftsordnung ist für alle Wohnungseigentümer bindend und muss bei jeder Streitigkeit herangezogen werden.

Abgeschlossenheitserklärung  

Eine Abgeschlossenheitserklärung ist eine Bescheinigung, die besagt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft vollständig ist. Sie wird in der Regel von einem Notar oder einem Architekten ausgestellt und muss in jeder Teilungserklärung enthalten sein.

Die Abgeschlossenheitserklärung dient dazu, zu gewährleisten, dass alle Wohnungseinheiten in der WEG erfasst sind und keine weiteren Eigentümer mehr hinzukommen, nachdem die Teilungserklärung bereits abgeschlossen wurde.

2. Sind die Inhalte einer Teilungserklärung für die WEG immer bindend?  

Wie bereits erwähnt, sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Teilungserklärung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach muss eine Teilungserklärung unter anderem den Aufteilungsplan, die Gemeinschaftsordnung und die Abgeschlossenheitserklärung enthalten.

Diese Punkte sind für alle Wohnungseigentümer bindend und müssen von allen Beteiligten unterschrieben werden.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, die individuell vereinbart werden können. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen oder auch die Hausordnung. Diese Punkte können in der Teilungserklärung festgelegt werden, müssen aber nicht unbedingt enthalten sein.


3. FAZIT: Inhalte einer Teilungserklärung 

Die inhaltlichen Anforderungen und eine Teilungserklärung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach muss eine Teilungserklärung unter anderem den Aufteilungsplan, die Gemeinschaftsordnung und die Abgeschlossenheitserklärung enthalten.

Diese Punkte sind für alle Wohnungseigentümer bindend und müssen von allen Beteiligten unterschrieben werden.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, die individuell vereinbart werden können. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen oder auch die Hausordnung. Diese Punkte können in der Teilungserklärung festgelegt werden, müssen aber nicht unbedingt enthalten sein.

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