Änderung der Teilungserklärung: So funktioniert's

Sie wollen Ihre Teilungserklärung im Jahr 2025 ändern? Dann lesen Sie jetzt in unserem Beitrag weiter, um mehr zu erfahren.

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"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
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"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
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"Wir als Gemeinschaft finden das absolut zeitgemäß"
Positiv war von Anfang an, dass wir jederzeit einen Ansprechpartner hatten.
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"Die Arbeit wird so gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe.'
Der Wechsel zu Matera war relativ einfach. Da kann ich mich eigentlich nicht beschweren und es ging flott.
Angelina S.
3
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Kaiserslautern
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"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
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Kreuzberg
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“Die Ansprechpartner waren exzellent, und wir fühlten uns immer sehr gut aufgehoben”
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die ich von Matera erhalten habe.
Christoph G.
4
Einheiten,
Denzlingen
5 stars
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“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
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"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
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München
5 stars
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"Es ist einfach, transparent und übersichtlich"
Besonders schön ist es, die komplette Kostenübersicht zu haben.
Thomas K.
5
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"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
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14
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"Das hat sich gelohnt."
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3
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Die Teilungserklärung ist ein wichtiges Dokument im Wohnungseigentumsrecht. Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Teilungserklärung auch geändert werden kann – zum Beispiel, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern. 

In diesem Ratgeber-Artikel erfahren Sie, welche Regeln für eine Änderung der Teilungserklärung gelten und wie viel diese in der Regel kostet.

1. Kann eine Teilungserklärung nachträglich geändert werden?

Ja, die Teilungserklärung kann in bestimmten Fällen geändert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern oder neue Gebäudeteile hinzukommen. 

Als neuer Eigentümer in einer WEG könnten Sie in etwa mit den Bestimmungen der alten Teilungserklärung unzufrieden sein und infolgedessen eine Änderung der Teilungserklärung anstreben.

In der Regel wird eine Änderung jedoch nur durchgeführt, wenn es notwendig ist und die Änderung für alle Beteiligten akzeptabel ist. Die Änderung muss im Einklang mit den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes stehen und darf nicht gegen das Gesetz verstoßen. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Änderung auch von Gerichten angeordnet werden.

Im Allgemeinen ist es jedoch besser, im Vorfeld über wichtige Änderungen zu diskutieren und eine Einigung zu finden, bevor die Teilungserklärung geändert wird.

2. Wie kann eine Teilungserklärung geändert werden?

Wie eine Teilungserklärung geändert werden kann, hängt davon ab, ob Sie als Alleineigentümer handeln, oder ob Sie gemeinsam mit anderen Wohnungseigentümern in einer WEG wohnen. Je nach vorliegenden Fall sind unterschiedliche Maßnahmen notwendig, um die Teilungserklärung zu ändern.

Grundsätzlich ist eine Änderung der Teilungserklärung aber immer nur innerhalb der Grenzen des WEG-Gesetzes möglich und muss durch einen Notar beurkundet werden. Andernfalls erhält die Änderung keine Gültigkeit.

Ohne Zustimmung (bei Alleineigentümer)

In manchen Fällen ist eine Änderung der Teilungserklärung ohne Zustimmung möglich, beispielsweise wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind und es keine anderen Eigentümer im Haus gibt. In solchen Fällen können Sie die Änderungen selbst vornehmen oder einen Notar beauftragen, dies zu tun.

Zustimmung notwendig (bei WEGs)

Bei WEGs (Wohnungseigentümergemeinschaften) ist es in der Regel nicht möglich, die Teilungserklärung auf eigene Faust nachträglich zu ändern. Hier müssen Sie sich vorab die Zustimmung jedes Eigentümers der WEG einholen, um die Teilungserklärung ändern zu können.

3. In welchen Fällen muss eine Teilungserklärung geändert werden?

In der Regel muss eine Teilungserklärung geändert werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern – beispielsweise durch den Verkauf oder Erbschaft einer Wohnung. Auch Umbauten oder Änderungen in der Nutzungsart können zu einer notwendigen Änderung führen.

Ein triftiger Grund für eine Änderung der Teilungserklärung wäre in etwa die gewerbliche Nutzung bestimmter Teile des Hauses. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fläche ursprünglich rein privat oder durch ein andersartiges Gewerbe genutzt wurde. 

In der Teilungserklärung ist genau festgehalten, ob es sich bei einer gewerblichen Nutzung von Gebäudeteilen zum Beispiel um eine Ladenfläche oder einen Geschäftsraum handelt. Entsprechend ist auch nur eine gewerbliche Nutzung dieser Art möglich.

Änderungen der Teilungserklärung sind auch dann notwendig, wenn unerwartete Kosten entstehen, die das Gemeinschaftseigentum einer WEG betreffen. Dazu zählen etwa das Treppenhaus oder die Hoffläche einer Wohnanlage. Bei einer notwendigen Reparatur dieser Hausteile sind die Eigentümer dazu verpflichtet, entsprechend ihrer Anteile einen bestimmten Betrag beizusteuern. 

Alternativ können aber in der Teilungserklärung abweichende Regelungen getroffen werden. So können die Eigentümer zum Beispiel festlegen, dass bei einem beschädigten Fenster nur der jeweilige Wohnungseigentümer für die Reparatur aufkommt und nicht die gesamte WEG zur Kasse gebeten wird.


4. Wie viel kostet die Änderung der Teilungserklärung? 

Die Kosten für die Änderung variieren je nach Umfang der Änderungen und dem beauftragten Notar. Unabhängig von der Änderung werden die Kosten jedoch in jedem Fall vollumfänglich vom Auftraggeber selbst getragen. 

Häufig orientieren sich die Kosten für den Notar auch an der Fläche des Grundstücks, für das die Teilungserklärung geändert wird. Hier sollten Sie auf jeden Fall mit einem Betrag im dreistelligen Bereich rechnen.

Weiterer Kostenpunkt bei der Änderung der Teilungserklärung ist die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Auch dieser Betrag kann bis in den dreistelligen Bereich reichen und liegt bei etwa 30 bis 200 Euro. 

In Summe sollten Sie für die Änderung einer Teilungserklärung mit Kosten von bis zu 500 Euro kalkulieren.

5. Fazit: Änderung der Teilungserklärung

Die Änderung der Teilungserklärung ist in manchen Fällen notwendig – etwa bei Veränderungen im Eigentumsverhältnis oder Umbauten. Die Änderung der Teilungserklärung kann nur alleine durchgeführt werden, wenn Sie der einzige Eigentümer sind. In einer WEG ist für die Änderung die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Die Kosten für eine Änderung variieren, in der Regel müssen Sie jedoch mindestens 500 Euro einplanen. 

Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, sollten Sie die Änderungswünsche immer mit allen Beteiligten besprechen und einen Notar beauftragen.

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Aktualisiert am
16.09.2025
Veröffentlicht am
18.04.2025
19.10.2022

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Toni Fritscher
Toni Fritscher - Autoren-Profil - Matera Hausverwaltung
WEG-Experte

Toni Fritscher schreibt zu den Themen Aufteilungsplan und Teilungserklärung. In seinen Artikeln für Wohnungseigentümer erläutert er komplexe rechtliche Aspekte verständlich und praxisnah. Dadurch unterstützt er Eigentümer dabei, wichtige Dokumente und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum besser zu verstehen.

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