Hausverwaltung selber machen: Eigentümer als Hausverwalter 2025

Hausverwaltung selber machen: Erfahren Sie, wie Sie als Eigentümer Ihre WEG 2025 erfolgreich selbst verwalten können. Mit unseren Tipps sparen Sie Zeit und Kosten bei der Selbstverwaltung.
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Das Thema der Hausverwaltung ist für Eigentümer von Immobilien von großer Bedeutung. Doch die Suche nach einer geeigneten Verwaltung gestaltet sich heute schwieriger denn je. 

Viele Eigentümergemeinschaften werden abgelehnt oder finden einfach keine Verwaltung, da die Immobilie zu klein ist. Deshalb kündigen - laut des Verbands der Immobilienverwalter VDIV - immer mehr Hausverwalter ihre Mandate, weil sich kleine und mittelgroße Objekte als unrentabel erweisen.

Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass sich bereits ca. 10 - 15% aller WEGs in Deutschland die Hausverwaltung selber machen. In diesem Artikel werden wir uns mit der Frage beschäftigen, wie man als Eigentümer die Hausverwaltung selbst übernehmen kann, worauf dabei zu achten ist und wieso sich die professionelle Unterstützung bei der Selbstverwaltung durch Anbieter wie Matera lohnt.

1. Hausverwaltung selber machen: Kann ein Eigentümer als Hausverwalter die WEG betreuen?   

Ja, die Verwaltung einer WEG darf auch ein Eigentümer übernehmen. Grundlage dafür bildet § 18 Abs. 1 WEG. In diesem Paragrafen wird geregelt, dass die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zwar den Eigentümern obliegt, diese jedoch frei in deren Entscheidung sind, wer die Aufgaben übernimmt. Somit kann auch ein Wohnungseigentümer die Hausverwaltung selber machen.

In diesem Zusammenhang wird von der sogenannten Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft gesprochen, die wiederum zwei verschiedene Formen kennt:

Die “echte” Selbstverwaltung und die “unechte” Selbstverwaltung. Bei der echten Selbstverwaltung wird die WEG gemeinschaftlich von allen Eigentümern geführt. Alle Mitglieder in der Wohnungseigentümergemeinschaft sind in einem hohen Maße involviert und müssen bei allen Abstimmungen einverstanden sein. Deshalb ist diese Form der Selbstverwaltung recht selten vertreten.

Viel etablierter ist bereits seit vielen Jahren die “unechte” Selbstverwaltung. Hier wird aus den Reihen der Eigentümer ein sogenannter interner Verwalter per Beschluss gewählt, der die Verwaltung der WEG übernimmt.

Bei einer Eigentümerversammlung erfordert der Wechsel in die Selbstverwaltung lediglich eine einfache Mehrheit. Alternativ kann der Beschluss auch im Umlaufverfahren gefasst werden.

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Gut zu wissen :
Matera unterstützt Ihre WEG beim Wechsel in die Selbstverwaltung. So bereiten unsere Experten u.a. Beschlussvorlagen für Sie vor und beantworten Ihre Fragen - ohne zusätzliche Kosten. Jetzt mehr erfahren!

2. Wer darf die Hausverwaltung selber machen?

Grundsätzlich darf jeder Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Hausverwaltung selber machen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legt in § 18 Abs. 1 fest, dass die Eigentümer frei darüber entscheiden können, wer die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums übernimmt.

Seit der WEG-Reform 2020 gibt es jedoch eine wichtige Einschränkung: Bei Gemeinschaften mit mehr als 8 Wohneinheiten haben die Eigentümer ein Recht auf einen zertifizierten Verwalter gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. In kleineren WEGs mit weniger als 8 Einheiten kann ein Eigentümer die Hausverwaltung übernehmen, sofern nicht mindestens ein Drittel der Miteigentümer dagegen stimmt.

Der zum internen Verwalter gewählte Eigentümer benötigt keine speziellen formalen Qualifikationen, sollte aber zumindest Grundkenntnisse in Buchhaltung, Recht und der Instandhaltung von Immobilien besitzen. Besonders geeignet für die Selbstverwaltung sind Eigentümer mit Organisationstalent, die bereit sind, sich in die relevante Materie einzuarbeiten. Bei der Übernahme dieser Aufgabe ist zu beachten, dass der interne Verwalter gegenüber der WEG eine Treuepflicht und Rechenschaftspflicht hat – genau wie ein externer Hausverwalter auch.

3. Eigentümer als Hausverwalter: Welche Aufgaben erledigt der internen Verwalter in der WEG?  

Sie oder einer Ihrer Miteigentümer wollen die Hausverwaltung selber machen? Dann obliegen dem Eigentümer - der zum internen Verwalter bestellt wurde - auch einige Aufgaben und Pflichten.

Grundsätzlich gilt: Die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung, das gesetzlich nach § 19 Abs. 1 WEG festgelegt ist, bildet das Fundament für ein funktionierendes Zusammenleben, da hierunter alle Aktivitäten fallen, die die Werterhaltung und fortlaufende Weiterentwicklung des Wohnobjekts sicherstellen.

Dadurch ergeben sich aus dem WEG-Gesetz folgende Aufgaben für den internen Verwalter einer selbstverwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft: 

Wie sich unschwer erkennen lässt, fallen für den Eigentümer als Hausverwalter einige Aufgaben an, die sehr zeitintensiv sind und WEG-Wissen erfordern. Und das sind auch die Nachteile bzw. die Herausforderungen der Selbstverwaltung. Neben technischen Kenntnissen benötigt man kaufmännische Fähigkeiten und einige rechtliche Basiskenntnisse. Deshalb scheuen Eigentümergemeinschaften - trotz fehlender Kapazitäten bei externen Verwaltern - den Wechsel in die Selbstverwaltung.

Die Suche verläuft aber oftmals wie bei diesem Eigentümer aus Stuttgart: "Wir haben 20 Hausverwalter angeschrieben und nur Absagen erhalten."

Um dieses Dilemma zu lösen, haben wir Matera ins Leben gerufen. Matera unterstützt Eigentümer dabei, die Hausverwaltung selbst zu machen. Ein Expertenteam und nimmt die komplexen Aufgaben - wie z.B. die Erstellung der Jahresabrechnung - komplett ab! Wie das funktioniert und wieso sich professionelle Unterstützung bei der Selbstverwaltung lohnt, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt. 

4. Unterstützung bei der Selbstverwaltung: Wieso sich Matera für Ihre WEG lohnt! 

Wie bereits erwähnt, ist die Selbstverwaltung ohne professionelle Unterstützung gar nicht so einfach. Insbesondere Zeitmangel und mangelnde Expertise sorgen für Kopfzerbrechen bei vielen WEGs. Externe Unterstützung durch Immobilienagenturen, Anwälte oder Buchhalter ist zudem recht teuer und erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative. Für einen einzelnen Eigentümer kann der Aufwand zu viel werden.

Um genau diese Probleme zu lösen, gibt es Matera Hausverwaltung. Viele Eigentümer in Deutschland vertrauen bereits auf unsere Verwaltungslösung, die selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften entlastet und diese Form der WEG-Verwaltung zu einer echten Alternative zur klassischen, externen Hausverwaltung macht! 

Insbesondere kleine und mittelgroße WEGs, die verstärkt Probleme bei der Suche nach einer Immobilienverwaltung haben, profitieren von unseren Angeboten! 

Bedingt durch Personalmangel und daraus resultierenden Kapazitätsengpässen werden genau diese Eigentümergemeinschaften von externen Hausverwaltern verstärkt gekündigt. Deshalb ist die Selbstverwaltung mit professioneller Unterstützung durch Matera die perfekte Lösung für diese WEGs! 

Doch wie unterstützt Matera in der Selbstverwaltung? 

Bei Matera erhalten selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften vollumfängliche Unterstützung durch ein Expertenteam - ohne, dass auf die Standards einer klassischen WEG-Verwaltung verzichtet werden muss. 

So gibt es innerhalb von 48 Stunden von einem persönlichen Ansprechpartner eine Rückmeldung auf Fragen zur WEG. Darüber hinaus wird die komplette Buchhaltung übernommen und eingerichtet. Das umfasst auch die Erstellung der Jahresabrechnung und der Wirtschaftspläne. Da alle administrativen Aufgaben von Matera erledigt werden, kann der interne Hausverwalter kleinere Aufgaben vor Ort in Ruhe erledigen - wie z.B. kleinere Reparaturen. 

Durch ein Online-Portal mit einem integrierten WEG-Bankkonto behalten Sie und Ihre Miteigentümer alle Ein- und Auszahlungen der WEG immer im Blick. Auch die Dokumente der Gemeinschaft - wie z.B. die Beschluss-Sammlung oder Rechnungen von Dienstleistern - sind jederzeit digital griffbereit und werden sicher archiviert.

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Gut zu wissen :
Unser WEG-Bankkonto vereinfacht nicht nur die Abläufe in Ihrer WEG, sondern erfüllt auch die höchsten Sicherheitsstandards. So sind die Einlagen Ihrer Eigentümergemeinschaft bis zu einem Beitrag von 100.000 € abgesichert.

Um Haftungsrisiken in der Selbstverwaltung vorzubeugen, werden bei Matera der interne Hausverwalter und die Mitglieder des Verwaltungsbeirats exzellent durch unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. Somit muss sich kein Eigentümer um das leidige Versicherungsthema kümmern! 

Sie sind unsicher, ob Sie die Hausverwaltung selber machen können. Füllen Sie unser Formular am Anfang des Artikels aus, wir melden uns gerne bei Ihnen und können Ihnen auch unsere Angebote Vollverwaltung und Fernverwaltung vorstellen. Diese beiden Angebote bieten eine vollständige Betreuung durch einen zertifizierten Hausverwalter.

5. Fazit: Eigentümer als Hausverwalter

Die Verwaltung der Gemeinschaftsimmobilie als Eigentümer selbst übernehmen? Das ist im Jahr 2025 einfacher denn je! Insbesondere für kleine WEGs mit 2 bis 5 Eigentumswohnungen stellt die Selbstverwaltung eine gute Option dar, weil die Suche nach einem passenden Hausverwaltungsunternehmen extrem herausfordernd ist. 

Glücklicherweise können WEGs durch das WEG-Gesetz (vgl. § 18 Abs. 1 WEG) die Verwaltung in die eigenen Hände nehmen! Empfehlenswert ist auf jeden Fall ein Wechsel in die “unechte” Selbstverwaltung. Bei diesem Modell wird ein Eigentümer zum internen Verwalter per Beschluss bestellt und übernimmt die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinschaft. 

Da Zeitmangel und fehlende Expertise die Selbstverwaltung erschweren, empfiehlt sich für professionelle Unterstützung Anbieter wie Matera zu beauftragen. Matera ist die führende Verwaltungslösung für selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften und unterstützt durch ein Expertenteam und ein modernes Online-Portal bei der Eigenverwaltung.

Sie möchten mehr über Matera erfahren und sich ein kostenloses Angebot sichern? Melden Sie sich gerne jetzt bei uns.  Wir freuen uns schon auf Ihre Anfrage und bieten eine unverbindliche Beratung, welches unserer Angebote sich für Ihre Eigentümergemeinschaft am besten eignet.

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Aktualisiert am
23.04.2025
Franziska Gückel
Hausverwaltung selber machen: Eigentümer als Hausverwalter 2025
Content Writer

Franziska Gückel studierte Betriebswirtschaftslehre und schreibt für Matera Artikel zu den Themen Hausgeld, Eigentümerversammlung & Co.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Hausverwaltung selber machen

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