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Wann ist das Hausgeld fällig? Hier gibt’s alle Infos zur Fälligkeit! (Update 2023)

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Wann ist das Hausgeld fällig? Hier gibt’s alle Infos zur Fälligkeit! (Update 2023)

Aktualisiert am:
29.9.2023
Autor:
Franziska Gückel
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Um die laufenden Kosten einer WEG zu decken, wird ein Vorschuss gezahlt. Diesen Vorschuss nennt man Hausgeld. Doch wann ist das Hausgeld fällig? Und was passiert, wenn das Hausgeld nicht pünktlich gezahlt wurde? Auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag Antworten.

1. Wann muss das Hausgeld gezahlt werden? Monatlich oder jährlich?

Oftmals wird die genaue Fälligkeit des Hausgeldes in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung geregelt. Häufig wird hier die monatliche Vorauszahlung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats gewählt. Aber auch eine jährliche Zahlung wäre möglich.

Einmal im Jahr wird die Hausgeldabrechnung durch den Verwalter vorgenommen. Hier werden dann die Vorschusszahlungen mit den tatsächlichen Kosten verglichen. Je nachdem kann es dann zu Nachzahlungen oder auch Rückzahlungen kommen.

In der Hausgeldabrechnung selbst sollten dann folgende Informationen abgebildet werden:

2. Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Fälligkeit des Hausgeldes?  

§ 28 Abs. 3 WEG regelt die Fälligkeit des Vorschusses: “Die Wohnungseigentümer können beschließen, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind.”

Das heißt also, dass es gesetzlich nicht festgelegt ist, wann das Hausgeld gezahlt werden muss. Die Fälligkeit wird von der WEG selbst bestimmt.

Wird in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine spezifische Fälligkeit genannt, so ist diese rechtskräftig und die Wohnungseigentümer müssen sich an diese rechtliche Grundlage generell halten.

3. Was passiert, wenn ein Miteigentümer sein Hausgeld nicht pünktlich zahlt? 

Wird von einem Miteigentümer das Hausgeld nicht gezahlt, so ist es nach § 27 Abs. 1 S. 2 WEG Aufgabe des Hausverwalters, die Angelegenheit zu klären und den Betrag zu erhalten.

Natürlich sollte zunächst das Gespräch mit diesem gesucht werden, um die Hintergründe zu verstehen. Beispielsweise könnte auch eine Ratenzahlung vereinbart werden, falls finanzielle Engpässe der Grund für die ausgebliebene Zahlung sind.

Wird die Zahlung des Vorschusses weiterhin vom Eigentümer verweigert, müssen rechtliche Schritte wie eine Zahlungsklage oder die Einführung eines Mahnverfahrens eingeleitet werden.

Das Amtsgericht leitet die Zwangsmaßnahmen meistens in folgender Reihenfolge ein:

  1. Mahnbescheid
  2. Zahlungsklage mit Feststellungsantrag
  3. Versorgungssperre
  4. Entziehung des Wohneigentums

Die Differenz, welche zur Deckung der laufenden Kosten durch das anteilig ausfallende Hausgeld entsteht, wird zunächst von den anderen Miteigentümern gezahlt.

4. FAZIT: Fälligkeit des Hausgeldes

Theoretisch ist frei bestimmbar, wann das Hausgeld von den Eigentümern zu zahlen ist. Deshalb kann jede WEG unterschiedliche Fälligkeiten in ihrer Teilungserklärung (oder Gemeinschaftsordnung) festlegen. Geläufig ist jedoch eine monatliche Zahlweise.

An dieser Stelle hoffen wir, dass Ihnen dieser Beitrag zur Fälligkeit des Hausgeldes gefallen hat. 

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