Nebenkostenabrechnung Widerspruch: So reagieren Vermieter richtig

Erfahren Sie alles zu den rechtlichen Grundlagen, typischen Fehlern und Fristen beim Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung
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Ein Mieter widerspricht der Nebenkostenabrechnung – wie geht es dann weiter? Muss die Abrechnung sofort korrigiert werden? Sind Rückforderungen überhaupt durchsetzbar? Oder ist der Widerspruch unbegründet? In diesem Artikel finden Sie klare Antworten und praxisnahe Tipps.

1. Rechtliche Grundlagen für Vermieter

Die jährliche Nebenkostenabrechnung für Mieter muss formal und inhaltlich korrekt sein. Fehler können dazu führen, dass der Mieter berechtigt ist, Zahlungen zu verweigern oder eine Nachbesserung der Abrechnung zu verlangen. Daher ist es im Zuge der Immobilienvermietung entscheidend, die rechtlichen Grundlagen genau zu kennen und sich an die gesetzlichen Fristen und Vorgaben zu halten.

1.1. Gesetzliche Vorgaben zur Nebenkostenabrechnung

Die Regelungen zur Betriebskostenabrechnung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in § 556 BGB.

Eine formell und materiell korrekte Nebenkostenabrechnung muss folgende Bestandteile enthalten:

  • Abrechnungszeitraum (meistens ein Kalenderjahr)
  • Gesamtkosten und Verteilerschlüssel für die jeweiligen Betriebskosten
  • Individueller Anteil des Mieters an den Nebenkosten
  • Berechnung der Vorauszahlungen und daraus resultierende Nachzahlung oder Erstattung

Fehlt einer dieser Punkte oder ist fehlerhaft, kann dies ein Grund für Widerspruch sein.
Laut Bundesgerichtshof muss eine Nebenkostenabrechnung klar, übersichtlich, vollständig und verständlich sein [BGH-Urteil (VIII ZR 298/80) vom 27.11.2002] und so gestaltet, dass sie „für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter“ verständlich ist (VIII ZR 371/04).

1.2. Rechte und Pflichten des Vermieters bei einem Widerspruch

Vermieter müssen auf den Widerspruch ihrer Mieter eingehen und etwaige Fehler korrigieren. Falls der Widerspruch unbegründet ist, sollte dies sachlich und nachvollziehbar erläutert werden.

Gleichzeitig gehört es zu den Rechten des Vermieters, unbegründete oder verspätete Widersprüche zurückzuweisen. Ein Widerspruch ist nur dann wirksam, wenn er innerhalb der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung eingeht und eine nachvollziehbare Begründung enthält. Fehlt diese oder beruht der Widerspruch lediglich auf einem allgemeinen Unmut über gestiegene Betriebskosten, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Abrechnung zu ändern. Ebenso hat eine pauschale Vorankündigung, in der der Mieter lediglich mitteilt, dass er mit der Abrechnung nicht einverstanden ist und Gründe für den Widerspruch später nachreichen wird, keine rechtliche Wirkung. Auch entfaltet eine Zahlung unter Vorbehalt nur dann eine Wirkung, wenn der Mieter konkrete Gründe für den Vorbehalt nennt.

2. Was macht eine Nebenkostenabrechnung ungültig? Typische Fehler

Eine Nebenkostenabrechnung kann aus verschiedenen Gründen fehlerhaft und damit anfechtbar sein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern, da sie unterschiedliche Auswirkungen haben. Formelle Fehler können dazu führen, dass die gesamte Abrechnung unwirksam ist – in diesem Fall ist der Mieter berechtigt, die Zahlung zu verweigern. Inhaltliche Fehler hingegen betreffen einzelne Kostenpunkte oder Berechnungen. Sie berechtigen den Mieter zur Korrektur der Abrechnung, entbinden ihn jedoch nicht automatisch von der Zahlungspflicht.

2.1. Formelle Fehler (z.B. fehlende Fristen, falsche Umlageschlüssel)

Formelle Fehler betreffen vor allem die äußere Form und Struktur der Nebenkostenabrechnung. Dazu gehören unter anderem:

  • Unvollständige oder fehlende Anschrift des Mieters („Max Mustermann, Musterstraße, Musterstadt“ reicht nicht aus, es bedarf darüber hinaus einer klaren Wohnungslage, z. B. „1. Stock, links“)

  • Fehlende oder fehlerhafte Anschrift des Vermieters

  • Ort und Datum der Abrechnung fehlen

  • Fehlende oder unklare Angabe des Abrechnungszeitraums (muss 12 Monate umfassen, sofern es sich nicht um eine Zwischen- oder Endabrechnung aufgrund eines Mieterwechsels handelt)

  • Keine vollständige, übersichtliche Aufstellung der abgerechneten Nebenkostenpositionen

  • Gesamtkosten je Einzelposition sind nicht angegeben

  • Der verwendete Verteilerschlüssel wird nicht genannt
  • Der sich daraus ergebende Mieteranteil für die Nachzahlung oder Erstattung wird nicht transparent dargestellt

2.2. Inhaltliche Fehler (z.B. nicht umlagefähige Kosten)

Inhaltliche Fehler betreffen die inhaltliche Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung. Häufige Probleme entstehen, wenn nicht umlagefähige Kosten auf den Mieter übertragen werden, etwa Reparaturen oder Verwaltungsgebühren. Auch eine falsche Berechnung der Kostenverteilung, doppelte Abrechnungen oder nicht berücksichtigte Leerstände können zur Anfechtbarkeit der Abrechnung führen. Solche Fehler können finanzielle Nachteile für Mieter bedeuten und sind oft ein zentraler Grund für Widersprüche.

Beispielsweise kann eine falsche Umlage von Kosten für Gartenpflege oder Hausmeisterdienste auftreten. Werden leer stehende Wohnungen im Haus nicht berücksichtigt, verteilt sich die Last unrechtmäßig auf die verbleibenden Mieter. Ebenso kann es vorkommen, dass Betriebskosten abgerechnet werden, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden. Auch Fehler bei der Heizkostenabrechnung sind keine Seltenheit – insbesondere dann, wenn die Abrechnung nicht den Vorgaben der Heizkostenverordnung entspricht.

Ebenso kann es zu Fehlern bei der Berechnung der angesetzten Nebenkosten kommen. Ein häufiger Fehler ist die Verwendung einer falschen Wohnfläche als Berechnungsgrundlage, wodurch der Anteil einzelner Mieter nicht korrekt berechnet wird. Ein weiterer inhaltlicher Fehler wäre eine fehlerhafte Verrechnung von Vorauszahlungen - ein typisches Beispiel aus der Praxis: Mieter X zahlt seit Jahren die gleiche Vorauszahlung für Nebenkosten. Im vergangenen Jahr ist seine Partnerin eingezogen, weshalb der Vermieter die Vorauszahlung erhöht hat. Allerdings wurde diese Anpassung nicht in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt, sodass weiterhin der alte Betrag verrechnet wurde. Fehler wie diese können dazu führen, dass Mieter zu hohe Nachzahlungen leisten müssen oder ihnen zustehende Erstattungen vorenthalten werden. Auch flüchtige Rechenfehler treten immer wieder auf und führen zu fehlerhaften Abrechnungen.

2.3. Konsequenzen fehlerhafter Abrechnungen

Eine fehlerhafte oder verspätete Abrechnung kann dazu führen, dass Nachforderungen unwirksam werden. Mieter haben bei berechtigten Beanstandungen zudem das Recht, Zahlungen zu verweigern oder eine Korrektur der Abrechnung zu verlangen. Im schlimmsten Fall kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, die mit zusätzlichen Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden sind. Daher sollten Vermieter auf eine präzise und fehlerfreie Abrechnung achten.

Andernfalls kann auch das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nachhaltig geschädigt werden. Ein Vermieter, der regelmäßig falsche oder unvollständige Abrechnungen erstellt, riskiert nicht nur langwierige Streitigkeiten, sondern auch eine erhöhte Mieterfluktuation. Zudem gibt es Fälle, in denen Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie aufgrund fehlerhafter Abrechnungen finanziellen Schaden erleiden.

3. Fristen für Mieter und Vermieter

Die Einhaltung der Fristen ist wichtig. Vermieter haben nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zwölf Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Versäumen sie diese Frist, können sie keine Nachforderungen mehr geltend machen.

Mieter müssen die etwaige Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung zahlen. Unberührt davon können Mieter jedoch innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB) Widerspruch einlegen. Diese Fristen sind gesetzlich geregelt und dienen dazu, sowohl Mietern als auch Vermietern eine klare Grundlage für die Abwicklung der Betriebskostenabrechnung zu bieten. Wer seine Rechte innerhalb der gesetzten Fristen nicht wahrnimmt, hat in der Regel keinen Anspruch mehr auf Änderungen oder Nachforderungen.

Ein häufiges Missverständnis besteht in der Annahme, dass ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung automatisch aufschiebende Wirkung hat. Dies ist jedoch nicht der Fall. Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, die geforderte Nachzahlung erst einmal zu leisten, es sei denn, der Widerspruch betrifft erhebliche Fehler oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben. In solchen Fällen kann es ratsam sein, den ausstehenden Betrag unter Vorbehalt zu zahlen und parallel eine rechtliche Prüfung einzuleiten.

Enthält die Abrechnung formelle Fehler, gilt sie als nicht erstellt. Der Mieter ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Eine Fristverlängerung tritt ein, sobald der Vermieter eine korrigierte, formell ordnungsgemäße Abrechnung nachreicht. Erst mit der Zustellung dieser neuen Abrechnung beginnt die Frist für die Nachzahlung und der Einlegung eines möglichen Widerspruchs von Neuem. Verstreicht jedoch die gesetzliche Abrechnungsfrist von zwölf Monaten, ohne dass eine korrekte Abrechnung vorliegt, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr durchsetzen. Ein Guthaben des Mieters bleibt hiervon unberührt und ist auszuzahlen.

Bei inhaltlichen Fehlern, also fehlerhaften Berechnungen oder unzulässigen Kostenpositionen, gibt es keine Fristverlängerung. Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, die Abrechnung fristgerecht zu begleichen. Sie können mit einer berechtigten Begründung jedoch eine Korrektur verlangen und den strittigen Betrag unter Vorbehalt zahlen. Ein eigenmächtiger Abzug der strittigen Summe kann als Vertragsverstoß gewertet werden und unter Umständen mietrechtliche Konsequenzen haben. Vermieter wiederum sind verpflichtet, berechtigte Beanstandungen zu korrigieren und zu viel gezahlte Beträge zu erstatten.

Mieter haben die Möglichkeit, ihre Nebenkostenvorauszahlungen zurückzuhalten, falls die Abrechnung formelle Fehler enthält und daher insgesamt ungültig ist. Dies gilt jedoch nur so lange, bis eine ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt. Enthält die Abrechnung lediglich inhaltliche Fehler, ist das Zurückbehaltungsrecht auf den strittigen Betrag begrenzt. Wird ein Widerspruch vom Vermieter ignoriert, kann der Mieter seine Nebenkostenvorauszahlungen bis zur Klärung der Angelegenheit entsprechend kürzen (§ 273 BGB).

Hat der Mieter nach einer Korrektur der Abrechnung ein Guthaben, hat er ein Recht darauf, die Rückerstattung vom Vermieter innerhalb von zwölf Monaten zu erhalten. Alternativ kann der Vermieter – sofern der Mieter einverstanden ist – den Überschuss mit zukünftigen Vorauszahlungen verrechnen.

Einige Vermieter stehen auch vor der Frage, ob sie Kosten nachfordern dürfen, die erst nach Ablauf der regulären Abrechnungsfrist in Rechnung gestellt wurden. Hierbei handelt es sich um eine grundlegend andere Situation als bei der Korrektur bereits abgerechneter Posten. Eine Nachforderung ist grundsätzlich unzulässig, wenn die Kosten bereits bei der ursprünglichen Abrechnung bekannt gewesen sein müssten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass ihm eine umlagefähige Rechnung zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht vorlag.

4. Belegeinsicht durch den Mieter

Für Vermieter gibt es keine gesetzliche Frist, innerhalb derer sie auf einen Widerspruch reagieren müssen. Allerdings sollten sie eine zeitnahe Bearbeitung nicht versäumen, da sich Verzögerungen nachteilig auswirken können. Solange die 12-monatige Abrechnungsfrist noch nicht verstrichen ist, kann der Vermieter eine fehlerhafte Abrechnung korrigieren – unabhängig davon, ob es sich um formelle oder inhaltliche Fehler handelt. Höhere Nachforderungen sind jedoch nur innerhalb dieser Frist zulässig. Nach Ablauf der Zustellungsfrist darf eine Korrektur nicht zum Nachteil des Mieters erfolgen. Ein bestehendes Guthaben muss in jedem Fall ausgezahlt werden.

4.1. Was Vermieter bereitstellen müssen

Mieter haben das Recht, sich Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege zu verschaffen. Dieses Einsichtsrecht ergibt sich aus der Verpflichtung des Vermieters zur Nachvollziehbarkeit der abgerechneten Kosten. Er muss die Richtigkeit der Abrechnung auf Nachfrage beweisen können (BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17). Die Belegeinsicht ermöglicht es dem Mieter, Fehler in der Betriebskostenabrechnung zu prüfen und Unstimmigkeiten aufzudecken. Wichtig ist, dass Vermieter die Belege in geordneter und nachvollziehbarer Form bereitstellen. Unübersichtliche, unvollständige oder schwer verständliche Dokumente können die Einsicht erschweren. Sollte der Mieter Zweifel an bestimmten Positionen haben, kann er verlangen, dass ihm die Berechnungsgrundlagen detailliert erläutert werden.

4.2. Rechte und Grenzen der Belegeinsicht

Vermieter sind verpflichtet, dem Mieter die Belege vorzulegen, die die in der Abrechnung aufgeführten Kosten belegen. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege und Verträge mit Dienstleistern, die die Betriebskosten verursachen. Im oben genannten Urteil des Bundesgerichtshofs wurde festgestellt, dass der Mieter auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer des gemeinsam versorgten Mietobjekts verlangen darf, um sich ein Gesamtbild zu verschaffen. Die Einsichtnahme muss dem Mieter in einer angemessenen Weise ermöglicht werden, etwa durch Terminvereinbarung im Büro des Vermieters oder der Hausverwaltung. Alternativ können die Belege auch digital zur Verfügung gestellt oder per Post versandt werden. Dabei muss der Vermieter keine Originalbelege herausgeben, Kopien reichen völlig. Zudem darf der Vermieter für die Erstellung der Kopien eine Gebühr verlangen.

4.3. Praktische Tipps für eine effiziente Abwicklung

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Vermieter frühzeitig klare Regeln für die Belegeinsicht festlegen und diese kommunizieren. Die Bereitstellung digitalisierter Belege kann den Prozess erleichtern. Zudem empfiehlt es sich, Termine zur Belegeinsicht zeitnah anzubieten, sodass Unklarheiten rasch ausgeräumt werden können – dies kann helfen, mögliche Widersprüche vorzubeugen.

5. Tipps für Vermieter: Widersprüche richtig bearbeiten und Streit vermeiden

Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung muss nicht zwangsläufig zu einem langwierigen Streit führen. Wenn Sie als Vermieter strukturiert vorgehen und transparent kommunizieren, lassen sich viele Konflikte im Keim ersticken. Der erste Schritt besteht darin, den Widerspruch ernst zu nehmen und die angegebenen Beanstandungen sorgfältig zu prüfen. Eine schnelle und professionelle Reaktion signalisiert dem Mieter, dass sein Anliegen berücksichtigt wird.

Mieter melden sich häufig zunächst persönlich, bevor sie einen schriftlichen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Kontraproduktiv wäre es, den Mieter in diesem Moment direkt abzuwimmeln, nur weil man sich im Recht fühlt oder gerade keine Zeit hat. Stattdessen ist es sinnvoll, ein zeitnahes Gespräch oder Telefonat anzubieten und sich die Zeit zu nehmen, um das Anliegen anzuhören. Gerade wenn die Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, kommt es oft zu Nachfragen. In vielen Fällen möchte der Mieter die Abrechnung lediglich verstehen und die anfallenden Kosten nachvollziehen können.

Hier können Sie als Vermieter sachlich erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen und warum ein vermeintlicher Fehler möglicherweise keiner ist. Unsachliche Aussagen wie „Das mache ich seit 20 Jahren so“ helfen an dieser Stelle nicht weiter – selbst wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, heißt das nicht, dass keine Fehler passiert sind. Manche Ungenauigkeiten sind auf den ersten Blick nicht erkennbar, und nicht alle Mieter nehmen sich die Zeit, eine Abrechnung im Detail zu prüfen. Dennoch hat Ihr Mieter das Recht dazu.

Falls Sie kein persönliches Gespräch führen möchten oder der Mieter weiterhin Zweifel äußert, können Sie ihn direkt darauf hinweisen, dass er seinen Widerspruch schriftlich an Sie richten muss. So liegt eine klare Grundlage vor, auf deren Basis Sie die Reklamation der Abrechnung prüfen können.

Sobald ein Widerspruch eingeht, sollten Vermieter die Abrechnung und die zugrunde liegenden Belege noch einmal auf mögliche Fehler überprüfen. Falls tatsächlich ein Rechen- oder Zuordnungsfehler vorliegt, ist eine Korrektur vorzunehmen und dem Mieter eine angepasste Abrechnung zu übermitteln. Falls die Abrechnung korrekt ist, sollte dies sachlich begründet und gegebenenfalls mit zusätzlichen Erläuterungen oder Nachweisen untermauert werden.

Es ist immer ratsam, eine gute Dokumentation aller Kosten und Umlageschlüssel zu führen. Zudem sollten Sie als Vermieter regelmäßig prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Gerade formelle Fehler, wie eine verspätete Zustellung der Abrechnung oder eine fehlerhafte Berechnung der Umlageschlüssel, können zu berechtigten Beanstandungen führen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kommunikation mit dem Mieter. Ein freundlicher und lösungsorientierter Umgang kann dazu beitragen, dass ein Konflikt nicht eskaliert. Falls sich keine Einigung erzielen lässt, kann eine neutrale Beratung durch eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt für Mietrecht-Wohnungseigentumsrecht sinnvoll sein. 

6. Fazit

Die Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Thema. Fehlerhafte oder unvollständige Abrechnungen können berechtigte Widersprüche nach sich ziehen, die zu Auseinandersetzungen führen und sowohl zeitaufwendig als auch finanziell belastend sein können. Da Mieter eine Nachzahlung nicht leisten müssen, wenn die Nebenkostenabrechnung verspätet eingeht, sollten Vermieter zudem einen Nachweis über die Zustellung haben. Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder eine persönliche Übergabe mit Zeugen.

Damit es gar nicht erst zu Ärger kommt, sollten Vermieter die Abrechnung also nicht nur pünktlich versenden, sondern auch von Anfang an nachvollziehbar und fehlerfrei gestalten.

Eine sorgfältige Buchführung über die Betriebskostenbelege und eine offene Kommunikation mit den Mietern sind Grundvoraussetzung. Letztendlich profitieren sowohl Vermieter als auch Mieter von einer fehlerfreien Nebenkostenabrechnung. 


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Aktualisiert am
23.04.2025
Annabelle Kremer
Nebenkostenabrechnung Widerspruch: So reagieren Vermieter richtig
Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin

Annabelle Kremer ist Immobilien-Spezialistin und professionelle Texterin. Früher hat sie als Immobilienmaklerin gearbeitet. Heute hilft sie mit ihren Artikeln rund um Hausverwaltung, Immobilien & Co, Matera-Kunden und anderen interessierten Leserinnen und Lesern, sich in Sachen WEG-Verwaltung und Immobilien zu informieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Nebenkostenabrechnung Widerspruch

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