1. Warum ist eine Prüfung der Nebenkosten wichtig?
Die Nebenkostenabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Mietverwaltung, führt aber regelmäßig zu Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern. Fehlerhafte Abrechnungen können eine Partei finanziell benachteiligen, und dies sorgt naturgemäß für Unmut. Findet sich dann keine schnelle Lösung, entstehen Konflikte. Daher gehört es zu den Aufgaben eines Vermieters, die Betriebskostenabrechnung sorgfältig zu erstellen und vor der Übergabe an die Mieter einer genauen Prüfung zu unterziehen. Da Vermieter in der Regel weder Beschwerden noch eine steigende Mieterfluktuation riskieren möchten, liegt es in ihrem eigenen Interesse, dabei ordnungsgemäß vorzugehen.
Wer den Aufwand scheut, hat die Option, eine professionelle Mietverwaltung zu beauftragen. Wer die Abrechnung selbst erstellt und sich absichern möchte, kann sie von einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Nebenkostenpauschale zu vereinbaren – dann entfällt die jährliche Abrechnungspflicht. Diese Regelung muss jedoch ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten werden. Andernfalls gilt: Mieter haben das Recht auf eine fristgemäß zugestellte Nebenkostenabrechnung, sodass sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten tragen müssen.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV), insbesondere § 1 und § 2 BetrKV, definiert, welche Ausgaben auf Mieter umgelegt werden dürfen. Werden unzulässige Kosten angesetzt oder Fehler in der Berechnung gemacht, kann dies zum Widerspruch des Mieters führen.
Um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten, empfiehlt es sich, die Abrechnung systematisch und Schritt für Schritt zu prüfen. Hierbei hilft ein klarer Aufbau mit vollständigen Belegen und einer verständlichen Berechnung. Die Abrechnung muss gemäß § 259 BGB nachvollziehbar sein. Mieter haben das Recht auf eine geordnete Aufstellung der Betriebskosten sowie Einsicht in die zugrundeliegenden Belege (auf Nachfrage). Fehlen Pflichtangaben oder ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar, gilt sie als nicht zugestellt und Nachforderungen sind nicht durchsetzbar.
2. Schritt-für-Schritt-Prüfung der Abrechnung
Eine detaillierte Prüfung der Nebenkostenabrechnung stellt sicher, dass Ihnen bei der Erstellung keine Fehler unterlaufen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
1. Vollständigkeit der Unterlagen sicherstellen:
- Mietvertrag auf Vereinbarungen zur Nebenkostenprüfung überprüfen
- Rechnungen und Belege für alle Betriebskosten bereithalten
2. Umlageschlüssel und Berechnungen kontrollieren:
- Prüfen, ob die verwendeten Umlageschlüssel den Vereinbarungen im Mietvertrag entsprechen
- Anteile korrekt berechnen: z. B. nach Wohnfläche, Verbrauch oder Personenzahl
3. Verbrauchsabhängige Kosten präzise erfassen:
- Wasser- und Heizkostenabrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs prüfen (gemäß Heizkostenverordnung)
- Plausibilität der Verbrauchswerte mit den Vorjahreswerten abgleichen
4. Unzulässige Kostenpositionen eliminieren:
- Abgleich mit der BetrKV, um sicherzugehen, dass nur umlagefähige Kosten angesetzt wurden
- Gewisse Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: Verwaltungskosten, Reparatur- und Instandhaltungskosten
5. Nachzahlungen und Guthaben korrekt ausweisen:
- Gesamtbetrag der Abrechnung mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen der Mieter abgleichen
- Differenz exakt berechnen und Mietern transparent darlegen
6. Nebenkostenabrechnung prüfen:
- Durch eine sorgfältige Prüfung ausschließen, dass die Abrechnung der Nebenkosten inhaltliche oder formale Fehler enthält
7. Frist einhalten und Abrechnung fristgerecht versenden:
- Zustellung der Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
2.1. Welche Unterlagen benötigt werden
Um die Abrechnung korrekt prüfen zu können, müssen alle relevanten Unterlagen vorliegen. Neben dem Mietvertrag, der Aufschluss darüber gibt, welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen, zählen hierunter die Abrechnungen der Versorger und Dienstleister. Die Belege müssen mit den angesetzten Beträgen in der Nebenkostenabrechnung übereinstimmen.
2.2. Umlageschlüssel und Berechnungen kontrollieren
Die Umlageschlüssel legen fest, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden. In den meisten Fällen erfolgt dies nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. Vermieter müssen sicherstellen, dass der angewendete Umlageschlüssel den gesetzlichen Vorgaben und den Vereinbarungen im Mietvertrag entspricht. Fehlerhafte Berechnungen können dazu führen, dass einer Mietpartei fälschlicherweise eine zu hohe Nachforderung gestellt wird, während eine andere Partei zu geringe Kosten trägt.
Das Problem: Sobald die Nebenkostenabrechnung einmal an die Mieter übermittelt wurde, kann der Vermieter diese grundsätzlich nicht mehr zu seinen Gunsten korrigieren. Falls ein Mieter die fehlerhafte Abrechnung anficht, muss der Vermieter die unrechtmäßig berechnete Summe gegebenenfalls zurückzahlen. Gleichzeitig kann er aber den Betrag, den er versehentlich zu niedrig angesetzt hat, bei der anderen Mietpartei nicht mehr nachfordern. Das bedeutet, dass der Vermieter in einem solchen Fall auf der Kostendifferenz sitzenbleibt.
2.3. Verbrauchsabhängige Kosten richtig erfassen
Heiz- und Wasserkosten müssen zumindest anteilig nach Verbrauch abgerechnet werden. Konkret schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass 50 bis 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden müssen. Vermieter sollten sicherstellen, dass die Verbrauchswerte korrekt erfasst und mit den Vorjahreswerten abgeglichen wurden, um mögliche Unstimmigkeiten zu erkennen. Falls es zu starken Abweichungen kommt, kann es sinnvoll sein, die Messgeräte oder die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen. Eine genaue Dokumentation hilft, spätere Nachfragen seitens der Mieter zu beantworten.
3. Häufige Fehler von Mietern und Vermietern
Sowohl Mieter als auch Vermieter können bei der Erstellung und Prüfung der Nebenkostenabrechnung Fehler machen. Einige Fehlerquellen kommen besonders häufig vor und lassen sich durch sorgsame Prüfung vermeiden.
3.1. Fehlerquellen bei Mietern
Mieter übersehen häufig formale Fehler oder akzeptieren unrechtmäßige Positionen in der Nebenkostenabrechnung. Ein typischer Fehler ist, dass sie den ausstehenden Betrag ablesen, sofort überweisen und sich hinterher nicht mehr die Zeit nehmen, die Abrechnung zu prüfen – und damit Fristen für einen möglichen Widerspruch versäumen. Dabei ist ein Widerspruch auch nach getätigter Zahlung möglich.
Gelegentlich sehen Mieter über kleine Fehler hinweg, da sie sich ein friedliches Miteinander wünschen. Doch Unachtsamkeit kann teuer werden. Viele Mieter wissen nicht, dass sie eine Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung, die mehr als ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums gestellt wird, gar nicht mehr zahlen müssen. Ebenso fehlt häufig das Wissen darüber, welche Kosten tatsächlich umlagefähig sind. So akzeptieren manche Mieter Verwaltungskosten oder Reparaturen, die gar nicht auf sie umgelegt werden dürfen.
Ein besonders häufiges Problem ist die unkritische Akzeptanz von fehlerhaften Umlageschlüsseln. In der Praxis führt das oft zu völlig ungerechten Verteilungen der Betriebskosten. Ein bildliches Beispiel wäre ein Single, der eine Einzimmerwohnung in einem Mehrparteienhaus bewohnt, während die um ein Vielfaches größere Nachbarwohnung eine siebenköpfige Familie beherbergt. Trotzdem werden alle Nebenkosten stumpf durch die Anzahl der Wohnungen geteilt, sodass beide Parteien dieselbe Summe zahlen. Werden die Nebenkosten auf diese Weise aufgeteilt, zahlt derjenige, der alleine lebt und kaum Wasser verbraucht, am Ende genauso viel wie eine Familie mit täglichem Vollbad. Dies ist im Falle von Wasser nicht nur unzulässig, sondern zeigt auch, wie wichtig eine gerechte Verteilung ist. Hier wird sich der gesunde Menschenverstand einschalten und Alarm schlagen, doch solche Fehler passieren häufiger, als man meint – jedoch nicht stets in diesem überspitzten Ausmaß, sodass sie nicht immer so offensichtlich sind.
Auch Verbrauchswerte werden von Mietern oft nicht überprüft. Wer seinen Heiz- oder Wasserverbrauch nicht kennt, weil er ihn nie kontrolliert, bemerkt Unstimmigkeiten erst, wenn die hohe Nachzahlung auf dem Tisch liegt – oder überhaupt nicht. Es lohnt sich demnach aus Mietersicht, eigene Zählerstände zu dokumentieren und die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen.
3.2. Fehlerquellen bei Vermietern
Einer der häufigsten Vermieterfehler ist die verspätete Ausstellung der Nebenkostenabrechnung. Die Konsequenz ist bitter: Das Recht auf eine Nachzahlung entfällt – eine Rückerstattung muss jedoch weiterhin erfolgen, falls die Abrechnung ein Guthaben für den Mieter ergibt.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Berechnung des Abrechnungszeitraums selbst. Dieser umfasst zwölf Monate, muss aber Leerstand berücksichtigen. Erstellt ein Vermieter die Abrechnung beispielsweise immer für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember, das Mietverhältnis hat jedoch erst am 15. Januar begonnen, dann darf die Abrechnung nur den Zeitraum ab dem vertraglich festgelegten Mietbeginn berücksichtigen.
Problematisch wird es, wenn Vermieter die Regelungen für verbrauchsabhängige Betriebskosten missachten oder die Umlageschlüssel für weitere Betriebskosten willkürlich anpassen oder nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen anwenden.
Fehler treten auch auf, wenn Kosten versehentlich doppelt oder nur einmalig, dafür aber unzulässigerweise auf Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Werden solche Posten dennoch aufgeführt, führt das häufig zu Widersprüchen und gegebenenfalls zu Rückforderungen seitens der Mieter.
Zusätzlich kommt es regelmäßig zu Rechenfehlern oder fehlerhaften Verbrauchserfassungen. Beispielsweise können falsche Messwerte oder Zahlendreher dazu führen, dass einzelne Mieter überproportional belastet werden. Solche Flüchtigkeitsfehler können durch genaues Hinsehen vermieden werden.
Ebenso häufig treten Formfehler (z.B. fehlende Daten zur Wohneinheit oder zum Mieter) auf. Hier empfiehlt es sich Mustervorlagen zu verwenden bzw. einmalig selbst anzufertigen.
4. Nachzahlung, Fristen und gesetzliche Vorgaben
Eine pünktliche und fehlerfreie Nebenkostenabrechnung ist wichtig, um Ärger zu vermeiden – sei es finanziell, zwischenmenschlich oder rechtlich. Zu den Rechten eines Vermieters gehört, dass er Nachforderungen stellen darf, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen nicht ausgereicht haben, um die anteiligen Betriebskosten zu decken. Auf anderen Seite können Mieter Widerspruch einlegen, wenn sie Fehler in der Abrechnung entdecken. Hierfür gelten folgende Fristen:
Gesetzliche Grundlage
Frist
Erstellung der Abrechnung
12 Monate nach Abrechnungszeitraum
Widerspruchsfrist für Mieter
§ 556 Abs. 3 BGB
12 Monate nach Erhalt der Abrechnung
5. Fazit: So stellen Vermieter eine korrekte Abrechnung sicher
Eine fehlerfreie Nebenkostenabrechnung erspart Ihnen als Vermieter nicht nur zeitaufwendige Nachfragen und Widersprüche, sondern auch finanzielle Einbußen. Neben den formalen und inhaltlichen Vorgaben an eine Nebenkostenabrechnung, sind die korrekte Anwendung der Umlageschlüssel sowie eine ordentliche Buchhaltung und Aufbewahrung aller Belege wichtig. Hier ist es ähnlich wie mit der jährlichen Steuererklärung: Wer frühzeitig auf eine strukturierte Vorgehensweise setzt, hat am Ende einen besseren Überblick und viel weniger Arbeit.
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