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Wärmekonsum akkurat erfassen: So funktionieren Heizkostenverteiler

Wärmekonsum akkurat erfassen: So funktionieren Heizkostenverteiler

Aktualisiert am:
29.7.2024
Autor:
Darleen Mokosek
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Bei Wohnanlagen mit mehreren Parteien, in denen die Wärme aus einer gemeinsamen Heizung bezogen wird, werden die hierfür anfallenden Kosten auf die Einheiten aufgeteilt. Daher ist es umso wichtiger, eine faire und transparente Berechnung der Heizkosten in Eigentümergemeinschaften sicherzustellen. Heizkostenverteiler spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie es ermöglichen, die individuelle Nutzung von Wärmeenergie gerecht zu erfassen und entsprechend abzurechnen.

Was macht ein Heizkostenverteiler?

Der Heizkostenverteiler (kurz HKV) ist ein kleines Gerät, das sich am Heizkörper befindet und die verbrauchte Wärme erfasst. Er ermittelt die individuellen, also verbrauchsabhängigen Heizkosten. Hierfür wird die Temperatur an den Heizkörpern sowie die Raumluft im Zeitraum von einem Jahr gemessen und auf dieser Basis ein bestimmter Wert berechnet. Liegen alle Werte vor, werden diese in ein Verhältnis gesetzt und hierdurch die auf die jeweilige Wohnung anfallenden Anteile an den gesamten Heizkosten berechnet.

Bauarten und Funktionsweisen

Heizkostenverteiler haben verschiedene Formen und Funktionsweisen, werden aber alle an der Front von Heizkörpern angebracht. Man kann sie in elektronische Heizkostenverteiler sowie solche mit einem Verdunstungsprinzip, zu denen auch Kapillarrohrheizkostenverteiler gehören, unterteilen.

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip

Heizkostenzähler mit Verdunstung besitzen ein kleines Glasrohr, das nach oben hin geöffnet ist und eine Messflüssigkeit enthält. Bei dieser handelt es sich beispielsweise um Benzoesäuremethylester oder 1-Hexanol. Wird der Heizkörper erwärmt, verdunstet ein kleiner Teil dieser Flüssigkeit. Nach Ablauf eines Jahres, also am Ende der Abrechnungsperiode, zeigt der Endstand der Flüssigkeit den Erfassungswert an. Die Messflüssigkeit verdunstet nur äußerst langsam, weshalb ein gefülltes Röhrchen für ein Jahr ausreicht. Auch bei kalten Heizkörpern verdunstet ein kleiner Teil der Flüssigkeit, wodurch eine Differenz entsteht, die jedoch durch das Befüllen des Glasrohres etwas über dem Nullpunkt ausgeglichen werden kann. Heizkörperzähler nach dem Verdunstungsprinzip sind jedoch für Heizkörper mit Vorlauftemperaturen von weniger als 60° C nicht zugelassen, da die Geräte hier zu ungenau arbeiten. 

Elektronische Heizkostenverteiler

Der elektronische Zähler für Heizkörper verfügt über die modernste Bauweise, die wahlweise über einen oder zwei Temperaturfühler, einen Rechenkern und ein Display verfügt. Die tatsächliche Differenz zwischen dem Heizkörper und der Raumluft wird von Geräten mit zwei Temperatursensoren durchgehend gemessen, gibt es nur einen Sensor, wird hingegen ein Standardwert für die Raumluft berücksichtigt.

Kapillarheizkostenverteiler

Diese HKV funktionieren ebenfalls nach dem Verdunstungsprinzip, besitzen aber ein sehr schmales, nur mit wenig Messflüssigkeit gefülltes Glasrohr. Hierdurch wird die Skala länger und Mess- sowie Ablesefehler vermieden. Kapillarheizkostenverteiler haben zwei parallele Messröhrchen: Das “aktuelle” Röhrchen wird nach dem Ablesen verschlossen und ihm kommt eine Kontrollfunktion zu. Das Röhrchen des Vorjahres wird gegen ein neues ausgetauscht. In der Regel werden für die zwei Röhrchen verschiedene Farben gewählt, um Verwechslungen vorzubeugen.

Das Heizungsablesegerät dient der Ermittlung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG und steht daher im Gemeinschaftseigentum.

Gesetzliche Grundlage für WEGs

Zum 01. Dezember 2021 trat die Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Die Heizkostenverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für den Einsatz und die Verwendung individueller Wärmeverbrauchserfassung. Ihre Anwendung hat in der Regel Vorrang zu Parteivereinbarungen, also etwa Abreden zwischen den Eigentümern und Mietern. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass ein verbrauchsabhängiger Anteil von 50 bis 70 Prozent bei der Verteilung der Heizkosten zu berücksichtigen ist. Daneben existiert noch ein Fixanteil, welcher nach der Anzahl der Wohnungen oder ihrer Größe berechnet wird und dafür sorgt, dass Verluste in der Wärmeverteilung und Wärmeversorgung auf alle Parteien umgelegt werden.

Durch dieses Modell soll ein möglichst gerechter und effizienter Umgang mit Heizkosten durchgesetzt werden. Auch Heizkörperzähler spielen in der Verordnung eine wichtige Rolle: Seit dem 01. Dezember 2021 müssen neue Heizungen mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet werden. Bis Ende des Jahres 2026 müssen dann alle Messgeräte mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet bzw. durch entsprechende Verteiler ersetzt werden. Eine Ausnahme hierzu besteht nur im Einzelfall, wenn dies wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.

Eigentümer von vermieteten Wohnungen haben außerdem ab Januar 2022 die Pflicht, ihre Mieter während der Heizperiode monatlich über ihren Energieverbrauch in Kenntnis zu setzen. Der Einbau funkbasierter Zähler entspricht grundsätzlich der ordnungsgemäßen Verwaltung. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für welche die erhobenen Verbrauchsdaten der Eigentümer verarbeitet und genutzt werden sollen. Daher muss im entsprechenden Beschluss ausdrücklich geregelt werden, dass die Verbrauchsdaten ausschließlich für die Erstellung der Heizkostenabrechnung und dort auch nur im Rahmen des Erforderlichen erfasst und verarbeitet werden dürfen.

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Gut zu wissen:
§ 6b Abs. 1 HeizkostenV regelt, dass die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten aus einer fernablesbaren Ausstattung zur Verbrauchserfassung nur durch den Eigentümer oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgen darf. Auch darf dies nur dann geschehen, wenn es zur Erfüllung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Abrechnung mit dem Nutzer nach § 6 HeizkostenV oder zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 6a HeizkostenV erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktionieren Heizkostenverteiler?

Der Verteiler ist im Grunde ein Heizkörper-Ablesegerät, welches dafür sorgt, dass die Heizkosten fair und größtenteils verbrauchsabhängig unter den Nutzern aufgeteilt werden. Sie werden an den Heizkörpern von Wohnungen angebracht und sollen den Heizungsverbrauch messen. Die Heizzähler vergleichen hierzu einerseits die gemessene Temperatur in einem Raum und andererseits die Temperatur an den Heizkörpern selbst. Anhand dieser Messungen berechnen sie Verbrauchseinheiten, die zur Aufteilung der Heizkosten verwendet werden. Zwar gibt es verschiedene Bauweisen und Ausführungen der Heizkörper-Verbrauchszähler, doch das genannte Prinzip bleibt gleich.

Welche Heizkostenverteiler sind die Besten?

Mit Blick auf die Heizkostenverordnung aber auch die Effizienz sollten sich Eigentümer stets für digitale, also elektronische Heizkostenverteiler entscheiden, die von der Ferne aus abgelesen werden können. Sie messen am genauesten und gleichen Messfehler, die etwa durch die Sonneneinstrahlung auftreten, deutlich besser aus als ihr analoges Äquivalent. Viele Modelle sind bereits mit einem Funk-Modul ausgestattet, wodurch die erfassten Daten gespeichert und das Gerät auch von außerhalb abgelesen werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt in der Nutzung für den Mieter bzw. Eigentümer der Wohneinheit: Dieser kann das elektronische Gerät selbst ablesen und so die Heizkostenabrechnung besser kontrollieren. Auch entfallen Kosten für einen externen Dienstleister, welcher für das Ablesen von Heizkostenverteilern mit Verdunstungsprinzip beauftragt werden müsste. Das elektronische Heizungsmessgerät entspricht hierdurch auch geltendem Recht, da niemand die Wohnung bzw. das Haus betreten muss, um den Heizzähler auszulesen. Letztlich entspricht der Einbau von elektronischen, funkbasierten Heizkostenverteilern grundsätzlich auch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

Wer trägt die Kosten für neue Heizkostenverteiler?

Muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Heizkostenzähler aufrüsten oder neue Heizkostenverteiler kaufen, so kommt es schnell zur Frage, wer dies eigentlich zahlen muss. Das Heizungsablesegerät dient der Ermittlung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG und steht daher im Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für den Einbau oder die Aufrüstung der HKV sind daher von der Gemeinschaft zu tragen. Hier gilt der Grundsatz, dass jeder Eigentümer die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und solche für die Instandhaltung, Instandsetzung, sonstige Verwaltung und den gemeinschaftlichen Gebrauch dessen anteilig trägt. Dieser Anteil bestimmt sich anhand der Größe des Miteigentums, dem sogenannten gesetzlichen Verteilungsschlüssel. Dieser ist jedoch dispositiv und kann daher durch die Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung geändert werden.

Bis wann sollte die Heizkostenabrechnung vorliegen?

Die Heizkostenabrechnung sollte spätestens ein Jahr nach Ende des Berechnungszeitraums vorliegen. Dieser Zeitraum umfasst regelmäßig ein Jahr. Ein Beispiel: Endet der Berechnungszeitraum am 31. Dezember 2023, so sollte die Heizkostenabrechnung spätestens am 31. Dezember 2024 zugehen.

Wann müssen Heizkostenverteiler ausgetauscht werden?

Hier gelten die Fristen der Heizkostenverordnung, welche mit ihrer Novellierung die europäische Energieffizient-Richtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt hat. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Zähler für Heizkörper von außerhalb ablesbar sein. Bestehende Geräte müssen bis zu dieser Frist nachgerüstet oder ersetzt werden. Eigentümer sind seit dem 01. Januar 2022 außerdem dazu verpflichtet, den Endnutzern (also Mietern) während der Heizperiode monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukommen zu lassen.