Was macht ein Heizkostenverteiler?
Der Heizkostenverteiler (kurz HKV) ist ein kleines Gerät, das sich am Heizkörper befindet und die verbrauchte Wärme erfasst. Er ermittelt die individuellen, also verbrauchsabhängigen Heizkosten. Hierfür wird die Temperatur an den Heizkörpern sowie die Raumluft im Zeitraum von einem Jahr gemessen und auf dieser Basis ein bestimmter Wert berechnet. Liegen alle Werte vor, werden diese in ein Verhältnis gesetzt und hierdurch die auf die jeweilige Wohnung anfallenden Anteile an den gesamten Heizkosten berechnet.
Bauarten und Funktionsweisen
Heizkostenverteiler haben verschiedene Formen und Funktionsweisen, werden aber alle an der Front von Heizkörpern angebracht. Man kann sie in elektronische Heizkostenverteiler sowie solche mit einem Verdunstungsprinzip, zu denen auch Kapillarrohrheizkostenverteiler gehören, unterteilen.
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Heizkostenzähler mit Verdunstung besitzen ein kleines Glasrohr, das nach oben hin geöffnet ist und eine Messflüssigkeit enthält. Bei dieser handelt es sich beispielsweise um Benzoesäuremethylester oder 1-Hexanol. Wird der Heizkörper erwärmt, verdunstet ein kleiner Teil dieser Flüssigkeit. Nach Ablauf eines Jahres, also am Ende der Abrechnungsperiode, zeigt der Endstand der Flüssigkeit den Erfassungswert an. Die Messflüssigkeit verdunstet nur äußerst langsam, weshalb ein gefülltes Röhrchen für ein Jahr ausreicht. Auch bei kalten Heizkörpern verdunstet ein kleiner Teil der Flüssigkeit, wodurch eine Differenz entsteht, die jedoch durch das Befüllen des Glasrohres etwas über dem Nullpunkt ausgeglichen werden kann. Heizkörperzähler nach dem Verdunstungsprinzip sind jedoch für Heizkörper mit Vorlauftemperaturen von weniger als 60° C nicht zugelassen, da die Geräte hier zu ungenau arbeiten.
Elektronische Heizkostenverteiler
Der elektronische Zähler für Heizkörper verfügt über die modernste Bauweise, die wahlweise über einen oder zwei Temperaturfühler, einen Rechenkern und ein Display verfügt. Die tatsächliche Differenz zwischen dem Heizkörper und der Raumluft wird von Geräten mit zwei Temperatursensoren durchgehend gemessen, gibt es nur einen Sensor, wird hingegen ein Standardwert für die Raumluft berücksichtigt.
Kapillarheizkostenverteiler
Diese HKV funktionieren ebenfalls nach dem Verdunstungsprinzip, besitzen aber ein sehr schmales, nur mit wenig Messflüssigkeit gefülltes Glasrohr. Hierdurch wird die Skala länger und Mess- sowie Ablesefehler vermieden. Kapillarheizkostenverteiler haben zwei parallele Messröhrchen: Das “aktuelle” Röhrchen wird nach dem Ablesen verschlossen und ihm kommt eine Kontrollfunktion zu. Das Röhrchen des Vorjahres wird gegen ein neues ausgetauscht. In der Regel werden für die zwei Röhrchen verschiedene Farben gewählt, um Verwechslungen vorzubeugen.

Gesetzliche Grundlage für WEGs
Zum 01. Dezember 2021 trat die Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Die Heizkostenverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für den Einsatz und die Verwendung individueller Wärmeverbrauchserfassung. Ihre Anwendung hat in der Regel Vorrang zu Parteivereinbarungen, also etwa Abreden zwischen den Eigentümern und Mietern. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass ein verbrauchsabhängiger Anteil von 50 bis 70 Prozent bei der Verteilung der Heizkosten zu berücksichtigen ist. Daneben existiert noch ein Fixanteil, welcher nach der Anzahl der Wohnungen oder ihrer Größe berechnet wird und dafür sorgt, dass Verluste in der Wärmeverteilung und Wärmeversorgung auf alle Parteien umgelegt werden.
Durch dieses Modell soll ein möglichst gerechter und effizienter Umgang mit Heizkosten durchgesetzt werden. Auch Heizkörperzähler spielen in der Verordnung eine wichtige Rolle: Seit dem 01. Dezember 2021 müssen neue Heizungen mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet werden. Bis Ende des Jahres 2026 müssen dann alle Messgeräte mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet bzw. durch entsprechende Verteiler ersetzt werden. Eine Ausnahme hierzu besteht nur im Einzelfall, wenn dies wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.
Eigentümer von vermieteten Wohnungen haben außerdem ab Januar 2022 die Pflicht, ihre Mieter während der Heizperiode monatlich über ihren Energieverbrauch in Kenntnis zu setzen. Der Einbau funkbasierter Zähler entspricht grundsätzlich der ordnungsgemäßen Verwaltung. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für welche die erhobenen Verbrauchsdaten der Eigentümer verarbeitet und genutzt werden sollen. Daher muss im entsprechenden Beschluss ausdrücklich geregelt werden, dass die Verbrauchsdaten ausschließlich für die Erstellung der Heizkostenabrechnung und dort auch nur im Rahmen des Erforderlichen erfasst und verarbeitet werden dürfen.