Marburg, mit seinen historischen Gassen und der renommierten Universität, ist ein beliebter Ort für Wohnungsbesitzer. Doch wie können WEGs in Marburg ihre Hausverwaltung wechseln, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr fruchtbar ist? Zunächst einmal: Der Wechsel einer Hausverwaltung ist heutzutage unkomplizierter als man denkt! Dank der WEG-Reform 2020 sind die Rahmenbedingungen für einen Wechsel vereinfacht worden. So können Eigentümer in Marburg - und natürlich auch deutschlandweit - jederzeit eine Änderung herbeiführen. Dies kann per Beschluss erfolgen, beispielsweise während einer Eigentümerversammlung oder durch ein Umlaufverfahren. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass kein triftiger Grund mehr für die Abberufung der aktuellen Hausverwaltung notwendig ist. Laut § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG ist es erlaubt, den Hausverwalter jederzeit seines Amtes zu entheben, selbst ohne konkreten Grund.
Dennoch entscheiden sich viele Eigentümergemeinschaften aus nachvollziehbaren Gründen für einen Wechsel. Sollte die Hausverwaltung abberufen werden, endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach der Abberufung (gemäß § 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Es gibt aber auch andere Szenarien: Oft wird in Verträgen die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters geknüpft. Das hat zur Folge, dass mit dem Beschluss zur Abberufung des Verwalters dessen Vertrag sofort endet. In außergewöhnlichen Fällen kann auch eine fristlose Kündigung in Erwägung gezogen werden, dies erfordert jedoch einen wichtigen Grund. Abschließend sollten Marburger WEGs, insbesondere die kleineren und mittleren, einen Blick auf Alternativen wie Matera werfen. Matera bietet eine innovative Lösung: Mit unserem versierten Expertenteam und einem modernen Online-Portal wird der Wechsel zur Selbstverwaltung zu einer reibungslosen Angelegenheit - professionell und effizient.
Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.