Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, ist eine Teilungserklärung unumgänglich. Dabei wird das Grundstück in Wohn- und Gemeinschafts Einheiten aufgeteilt, sodass jeder Eigentümer seine Wohnung gesetzlich absichern kann.
Dafür fallen jedoch weitere Kosten an, die sich aus mehreren Einzelsummen ergeben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten bei einer Teilungserklärung anfallen und wer diese tragen muss.
1. Wie hoch sind die Kosten einer Teilungserklärung?
Die Kosten einer Teilungserklärung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Im Regelfall lassen sich die einzelnen Kostenpunkte in etwa wie folgt kalkulieren:
- Kosten für die notarielle Beglaubigung: ca. 200 - 300 Euro
- Kosten für die notarielle Beurkundung: ca. 500 - 1.000 Euro
- Kosten für den Aufteilungsplan: ca. 500 - 1.000 Euro
- Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung: ca. 100 - 200 Euro
Die genauen Kosten können jedoch nur durch einen Notar ermittelt werden. Dieser rechnet seine Gebühren in der Regel pro Quadratmeter Wohnfläche sowie abhängig von weiteren Faktoren wie zum Beispiel dem Verkehrswert der Immobilie.
Die Notarkosten sind abhängig vom Bundesland unterschiedlich hoch. In Bayern beispielsweise betragen die Notarkosten für eine Teilungserklärung 1,3 Prozent des Grundstückswertes, plus 19 Euro Auslagenpauschale. Hinzu kommen Kosten für den Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese belaufen sich in der Regel auf einige hundert Euro.
Die Kosten für die Teilungserklärung werden in der Regel vom Verkäufer übernommen. Allerdings ist es auch möglich, dass diese Kosten von beiden Parteien, also dem Verkäufer und Käufer, getragen werden. Dies muss jedoch im Vorfeld abgeklärt werden.
Für die Teilungserklärung fallen also insgesamt in der Regel Kosten von ca. 1.000 - 2.000 Euro an. Diese Kosten sollten bei der Immobilien-Verhandlung mit einkalkuliert werden.
Tipp von uns: Um die Notarkosten zu berechnen, können Sie den Rechner vom Informationsportal der Bundesnotarkammer nutzen. Auskunft zu den Gebühren erhalten Sie auch im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Anlage 2 verschafft Ihnen einen guten Überblick zu den Kosten, auf die Sie sich einstellen müssen.
Bei notarieller Beglaubigung
Die notarielle Beglaubigung ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilungserklärung. Bei diesem Schritt wird das Grundbuchamt informiert und die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegründet. Die Kosten für die notarielle Beglaubigung setzen sich in der Regel aus den Gebühren des Notars sowie den Auslagen für Porto, Papier und Schreibarbeiten zusammen. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf 200 - 300 Euro.
Bei notarieller Beurkundung
Die Beurkundung ist der zweite wesentliche Schritt bei der Teilungserklärung. Hierbei wird der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt sowie die WEG offiziell gegründet.
Wenn Sie die Teilungserklärung notariell beurkunden lassen, kommt es ebenfalls zu zusätzlichen Kosten, die sogar noch einmal deutlich über die Summe einer notariellen Beglaubigung hinausgehen. In diesem Fall ist mit Ausgaben in Höhe von 500 bis 1.000 Euro zu rechnen.
2. Mit welchen Kosten muss beim Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung gerechnet werden?
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung und verschafft einen Überblick zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum eines Wohngebäudes. Er wird von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt und kostet in der Regel einige hundert Euro.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird ebenfalls vom Architekten oder Bauingenieur angefertigt. Es handelt sich dabei um ein Gutachten, in dem die statischen Berechnungen des Gebäudes enthalten sind. Auch hierfür sind noch einmal einige hundert Euro einzukalkulieren.
Beides wird benötigt, sobald man die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) gründet und im Grundbuch eintragen lassen möchte. Sowohl der Aufteilungsplan als auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind Bestandteile der Teilungserklärung.
3. Wer trägt die Kosten für die Teilungserklärung?
In der Regel tragen die Eigentümer die Kosten für die Teilungserklärung. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Kosten vom Verkäufer oder Käufer getragen werden. So kann zum Beispiel beim Verkauf einer Wohnung im Vorfeld abgeklärt werden, ob Käufer oder Verkäufer die Kosten der Teilungserklärung übernehmen. Andernfalls bleibt die Summe an den Eigentümern hängen.
4. FAZIT: Kosten einer Teilungserklärung
Die Kosten für eine Teilungserklärung sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Bundesland, dem Grundstückspreis und weiteren Punkten und können daher nur schwer pauschal angegeben werden.
In der Regel fallen Kosten von ca. 1.000 - 2.000 Euro an, die entweder vom Verkäufer, beiden Parteien, Verkäufer und Käufer, oder von allen Eigentümern gemeinsam getragen werden müssen. Dies muss jedoch im Vorfeld abgeklärt werden und zum Kaufpreis dazu gerechnet werden.
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