Abgeschlossenheitsbescheinigung 2025: Überblick für Wohnungseigentümer

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Alles, was Sie im Jahr 2025 wissen müssen. Jetzt mehr erfahren.

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"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
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"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
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"Wir als Gemeinschaft finden das absolut zeitgemäß"
Positiv war von Anfang an, dass wir jederzeit einen Ansprechpartner hatten.
Uwe F.
6
Einheiten,
Löchgau
5 stars
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"Die Arbeit wird so gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe.'
Der Wechsel zu Matera war relativ einfach. Da kann ich mich eigentlich nicht beschweren und es ging flott.
Angelina S.
3
Einheiten,
Kaiserslautern
5 stars
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"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
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“Die Ansprechpartner waren exzellent, und wir fühlten uns immer sehr gut aufgehoben”
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die ich von Matera erhalten habe.
Christoph G.
4
Einheiten,
Denzlingen
5 stars
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“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
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"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
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"Es ist einfach, transparent und übersichtlich"
Besonders schön ist es, die komplette Kostenübersicht zu haben.
Thomas K.
5
Einheiten,
Gifhorn
5 stars
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"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
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"Das hat sich gelohnt."
Man hat immer einen tollen Überblick, auch über das Budget und den Wirtschaftsplan.
Lothar A.
3
Einheiten,
Bempflingen
5 stars
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Sie möchten Ihre Wohnung in Eigentum umwandeln? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Hier erfahren Sie alles, was Sie rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung wissen müssen.

1. Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Teil der Teilungserklärung und bescheinigt, dass die baulichen Maßnahmen, die in der Teilungserklärung aufgeführt sind, abgeschlossen und gemäß den geltenden baurechtlichen Bestimmungen ausgeführt wurden. Sie bescheinigt, dass einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus (beziehungsweise einer WEG) baulich vollständig voneinander getrennt sind und als abgeschlossene Einheit betrachtet werden.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von einem Sachverständigen ausgestellt und muss vom Bauamt bestätigt werden.

Zudem setzt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gewisse Kriterien an die Aufteilung der Eigentumswohnungen und des Sondereigentums voraus. Ein ausführlicher Aufteilungsplan muss vorliegen, aus dem hervorgeht, welche Eigentumswohnung auf welchen Bereich des Grundstücks entfällt.

Zu den Kriterien, die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erfüllen muss, gehören auch folgende Punkte:

  • Die auf den Grundstücken ausgeführten baulichen Maßnahmen sind gemäß den geltenden baurechtlichen Bestimmungen ausgeführt und abgeschlossen.
  • Die auf dem Grundstück befindlichen Einrichtungen sind vollständig aufgebaut und funktionsfähig.
  • Alle auf dem Grundstück ausgeführten baulichen Maßnahmen sind auch auf den Eigentumswohnungen antragbar.

Zudem gibt es weitere Voraussetzungen für Wohn- und Gemeinschaftseigentum in einer WEG.

Wohn- und Gemeinschaftseigentum in einer WEG bedeutet, dass auf dem Grundstück mehrere Eigentumswohnungen entstehen. Jede Wohnung hat dabei einen Anteil am Sondereigentum, das auf dem Grundstück befindlich ist. Zudem gibt es einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, der sich aus allen Einrichtungen auf dem Grundstück zusammensetzt. Dazu zählen unter anderem die Straße, die Gehwege oder auch die Keller.

Daraus resultieren folgende Voraussetzungen, die erforderlich für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sind:

Bei Wohneigentum:

  • Das Wohneigentum ist vollständig und baulich von sonstigen Flächen abgetrennt
  • Das Wohneigentum ist abschließbar
  • Die gesetzlichen Vorgaben für den Brandschutz sind beachtet
  • Innerhalb des Wohneigentums gibt es einen separaten Zugang in ein Treppenhaus oder ins Freie
  • Es ist ausreichend Schall- und Wärmeschutz innerhalb des Wohneigentums vorhanden
  • Die Wohnung enthält zumindest ein Bad, eine Toilette und eine Küchenzeile

Bei Gemeinschaftseigentum

  • Die Räume im Gemeinschaftseigentum sind verschließbar
  • Es ist mindestens eine Toilette vorhanden
  • Die Bestimmungen bezüglich Schall- und Brandschutz werden eingehalten

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist insbesondere für Bauherren ausgelegt, die eine Wohnung in Eigentum umwandeln möchten. Darüber hinaus wird sie auch dann benötigt, wenn innerhalb einer WEG einzelne Wohnungen weiterverkauft werden.

2. Wieso wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann nur dann gegründet werden, wenn alle baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind und die Wohnungen entsprechend den Vorgaben in der Teilungserklärung aufgeteilt wurden. Dies wird durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt.

3. Alles zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es gibt einige Dinge, die Sie bei der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beachten sollten. 

Sofern eine Immobilie gerade erst gebaut wird, sollten Sie bereits im Vorfeld die baulichen Anforderungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung berücksichtigen. So vermeiden Sie spätere Umbauten durch ungenaue Planung und stellen von Anfang an sicher, dass die einzelnen Wohnungen separat verkauft werden können.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Details zur Beantragung einer Abgeschlossenheitserklärung.

Wer ist für die Beantragung verantwortlich?

Die Bescheinigung kann nur vom Eigentümer oder Erbbauberechtigter der Immobilie beantragt werden. Wenn er die Tätigkeit nicht selbst übernehmen will, kann er aber auch einen Anwalt bevollmächtigen, diese Tätigkeit durchzuführen.

Wie lange dauert die Beantragung?

In der Regel dauert die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung 4–6 Wochen. Man sollte aber auch mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Es ist deshalb umso wichtiger, sich früh genug mit der Beantragung auseinanderzusetzen, um später keine zeitlichen Probleme zu bekommen.

Wo wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei dem für die Gemeinde zuständigen Bauamt beantragt. Je nach Bundesland wird die Bescheinigung direkt vom Bauamt oder von einem Bausachverständigen ausgestellt.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:

  • Antragsformular: Dieses Formular muss ausgefüllt werden und enthält Angaben zur Person, dem Bauvorhaben und zu den auf dem Grundstück ausgeführten Maßnahmen.
  • Aufteilungsplan: Ein Aufteilungsplan ist eine grafische Darstellung auf dem Grundstück ausgeführter Bauarbeiten. Er zeigt an, welche Wohnungen auf dem Grundstück vorhanden sind und wie diese aufgeteilt sind. Er enthält auch Angaben zu den einzelnen Wohnungen, wie die Größe, die Ausstattung und auch die Bezeichnung der Räume. Der Aufteilungsplan muss aktuell sein und auf dem aktuellsten Stand der Dinge.
  • Teilungserklärung: Eine Teilungserklärung ist ein auf dem Grundstück ausgeführtes Dokument, das die aktuelle Aufteilung der Wohnungen beschreibt. Dieses Dokument enthält Angaben zur Lage der Wohnungen auf dem Grundstück (Aufteilungsplan), den aktuellen Eigentumsverhältnissen und auch die Abgrenzung der einzelnen Wohneinheiten. Außerdem können in der Teilungserklärung auch die zusätzlich auf dem Grundstück wirksamen Regeln und Richtlinien aufgeführt werden. Sie ist eine Voraussetzung für das Beantragen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Lageplan der Immobilie: Für das Beantragen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung muss auch ein aktueller Lageplan der Immobilie vorhanden sein. Der Lageplan sollte auch die auf dem Grundstück befindlichen Wege, Gebäude und Grünflächen aufzeigen.
  • Belege für abgeschlossene Bauarbeiten: Zu guter Letzt müssen auch noch – falls vorhanden – alle notwendigen Belege für abgeschlossene Bauarbeiten bei der Behörde vorgelegt werden. Diese Belege können einfache Rechnungen und auch ausführliche Bauberichte sein, die aufzeigen, dass alle auf dem Grundstück vorhandenen Arbeiten auch tatsächlich abgeschlossen sind.

4. Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung richten sich nach dem Aufwand, der für die Erstellung erforderlich ist. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 1.500 €. Die Summe setzt sich aus dem Honorar des Sachverständigen und den Gebühren des Bauamtes zusammen.

5. FAZIT: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiger Teil der Teilungserklärung und dient dazu, die baulichen Maßnahmen des Wohnungseigentums abzuschließen. Das Dokument ist eine wichtige Grundlage für den weiteren Verkauf oder auch die Vermietung des Wohnungseigentums. Die Beantragung erfolgt über das zuständige Bauamt und setzt die vorherige Aufstellung eines aktuellen Aufteilungsplans sowie der Teilungserklärung voraus. 

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von einem Sachverständigen geprüft und im Regelfall innerhalb von 4 bis 6 Wochen ausgestellt. Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen je nach Aufwand zwischen 500 und 1.500 €. 

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Abgeschlossenheitsbescheinigung oder WEG-Verwaltung? Dann sollten Sie mal bei Matera vorbeischauen! Die Plattform bietet nicht nur umfangreiches Wissen und Informationen rund um die WEG, sondern bietet auch ein übersichtliches Online-Tool, mit dem Sie Ihre WEG-Verwaltung ganz einfach selbst erledigen können.

So können Sie auch bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung Zeit und Geld sparen! Wenn Sie mehr über die kostengünstige Alternative erfahren möchten, ist Matera auf jeden Fall einen Besuch wert.

Aktualisiert am
08.07.2025
Veröffentlicht am
18.04.2025

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Toni Fritscher
Abgeschlossenheitsbescheinigung 2025: Alle Infos
Content Writer

Toni Fritscher schreibt zu den Themen Aufteilungsplan und Teilungserklärung. In seinen Artikeln für Wohnungseigentümer erläutert er komplexe rechtliche Aspekte verständlich und praxisnah. Dadurch unterstützt er Eigentümer dabei, wichtige Dokumente und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum besser zu verstehen.

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Schritt 1

Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

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