In München kann der Wechsel der Hausverwaltung für eine WEG relativ unkompliziert erfolgen, denn ein Hausverwaltungswechsel ist jederzeit per Beschluss möglich - ob im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren.
Die 2020 erfolgte WEG-Reform hat die Kündigung und Abberufung der alten Hausverwaltung erheblich vereinfacht. Ein wichtiger Grund für eine Abberufung ist nicht mehr zwingend notwendig. Laut § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit, sogar "grundlos", seines Amtes enthoben werden. Häufig liegt jedoch ein gewichtiger, wenn auch nicht rechtlicher, Grund vor, der die Eigentümer gegen die aktuelle Verwaltung und für eine neue oder andere Art der WEG-Verwaltung entscheiden lässt.
Mit der Abberufung der Hausverwaltung endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist daher nicht erforderlich. Sollte die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf des halben Jahres kündigen wollen, ist dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
In vielen Verwalterverträgen ist die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters gebunden. Praktisch bedeutet dies, dass mit der Abberufung des Verwalters auch dessen Verwaltervertrag sofort und nicht erst nach sechs Monaten endet. Eine weitere Möglichkeit ist die außerordentliche, fristlose Kündigung, für die allerdings ein wichtiger Grund vorliegen muss.
Angesichts dieser Möglichkeiten kann der Wechsel zu Matera besonders für kleine und mittelgroße WEGs in München eine attraktive Alternative sein. Matera unterstützt WEGs als professioneller Hausverwalter mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal. Mit Matera als Partner kann die Verwaltung effizienter und transparenter gestaltet werden.