In Wolfsburg, der Stadt des Automobils und des Fortschritts, kann der Wechsel einer Hausverwaltung für eine WEG ebenso fortschrittlich und effizient gestaltet werden. Der Prozess des Wechsels ist unkompliziert und erfordert nur einige wenige, jedoch wichtige, Schritte.
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist jederzeit möglich. Dies kann durch einen Beschluss erfolgen, der entweder im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren gefasst wird. Dank der WEG-Reform 2020 wurde die Kündigung und Abberufung der alten Hausverwaltung vereinfacht, sodass nun kein wichtiger Grund mehr vorliegen muss.
Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter jederzeit, auch "grundlos", seines Amtes enthoben werden. Nach einer solchen Abberufung endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Es bedarf daher keiner zusätzlichen Kündigung. Sollte die Eigentümergemeinschaft jedoch den Vertrag vor Ablauf dieser sechs Monate beenden wollen, so kann sie dies entsprechend den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen tun.
Oft ist die Laufzeit in Verwalterverträgen an die Bestellung des Verwalters geknüpft. In der Praxis bedeutet dies, dass der Vertrag mit der Abberufung des Verwalters sofort und nicht erst nach 6 Monaten endet. Eine andere Möglichkeit bietet die außerordentliche, fristlose Kündigung, für die jedoch ein wichtiger Grund vorliegen muss.
Für WEGs in Wolfsburg, die sich einen Wechsel in der Hausverwaltung überlegen, kann Matera eine attraktive Alternative sein. Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.