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Gebäudehaftpflicht: Die Pflichtversicherung für Eigentümergemeinschaften

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Gebäudehaftpflicht: Die Pflichtversicherung für Eigentümergemeinschaften

Aktualisiert am:
2.11.2023
Autor:
Darleen Mokosek
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Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für die Eigentümergemeinschaft und daher ein Muss: Denn das eigene Gebäude für andere Personen sicher zu gestalten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Aspekt der ordnungsgemäßen Verwaltung von Immobilien. Wenn es doch zu einem Schadensfall kommt, hilft die Gebäudehaftpflicht.

Gebäude­haftpflichtversicherung: Pflicht­versicherung für WEGs

Eigentümer von vermieteten Immobilien und auch Wohnungseigentümergemeinschaften müssen dafür Sorge tragen, dass andere Personen keinen Schaden auf ihrem Grundstück erleiden. Diese Verkehrssicherungspflicht ist auch der Grund dafür, dass § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG den Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung, auch  Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung genannt, als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung nennt. Hierbei ist die Gemeinschaft der Eigentümer Versicherungsnehmerin.

Versichert sind alle Dritten entstandenen Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Hierzu zählen neben Personen- auch Sachschäden und je nach Versicherung auch Vermögens- und Regressansprüche. Kommt es zum Schadensfall, prüft die Versicherung zunächst, ob die Versicherungsnehmerin tatsächlich für den Schaden verantwortlich und der Anspruch somit berechtigt ist. Ist dies der Fall, kommt sie hierfür auf. Bei unberechtigten Forderungen werden diese durch den passiven Rechtsschutz, welcher in jeder guten Gebäudehaftpflichtversicherung enthalten ist, notfalls auch gerichtlich abgewehrt.

Für WEGs besonders relevant:  Neben dem Haus- und Grundstücksrisiko ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer, des Verwalters, Hausmeisters und anderen Dienstleistern der WEG mitversichert. Gleiches gilt auch für Ansprüche eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft, gegen den Verwalter und gegen die anderen Eigentümer, soweit diese im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft tätig geworden sind. Diese Eigenschaften bilden den Grundbaustein jeder Haus- und Gebäudehaftpflichtversicherung, weshalb im noch folgenden Vergleich der Schwerpunkt auf den Besonderheiten jedes Anbieters liegt. 

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Gut zu wissen:
Die Grundhaftpflichtversicherung für ein Mehrfamilienhaus ist auch deshalb schon nötig, da die privaten Haftpflichtversicherungen der einzelnen Eigentümer nur einen unzureichenden Versicherungsschutz bieten.


Diese Kosten sind mit dem Versicherungsabschluss verbunden

Die genauen Kosten der Gebäudehaftpflichtversicherung hängen von vielen Faktoren ab. Hierzu zählen die Höhe der Versicherungssumme, das Leistungsvolumen der Versicherung, die Art des Gebäudes und die Größe der Grundfläche. Die Versicherungssumme sollte im Übrigen mindestens drei bis fünf Millionen Euro betragen. Grund hierfür ist, dass Personenschäden schnell sehr teuer werden können, etwa wenn es durch die Verletzung zur Berufsunfähigkeit kommt. 


Gebäudehaftpflichtversicherungen im Vergleich: Top 5 Versicherungsanbieter

Allianz

Bei der Gebäudehaftpflichtversicherung der Allianz beträgt die Versicherungssumme 75 Millionen Euro. Versichert sind auch Umbauarbeiten und zum Gebäude gehörende Nebengebäude, Garagen und Gemeinschaftsanlagen. Auch Schäden, die durch den Betrieb von Photovoltaik-, Solar-. und Erdwärmeanlagen verursacht werden, sind mitversichert. Die Allianz gewährt passiven Rechtsschutz.

HUK Coburg 

Die Versicherungssumme beträgt 15 Millionen Euro. Auch hier wird die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten versichert, ebenfalls Gewässerschäden. Die HUK Coburg Gebäudehaftpflichtversicherung deckt auch Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen, dies ist ein großer Pluspunkt. Solar- und PV-Anlagen, die fest mit dem Versicherungsgebäude verbunden sind, werden ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Bei WEGs ist die gesamte Haftpflicht des Verwalters und der Eigentümer mitversichert. Der Grundbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt 40,00 Euro im Jahr, für jede weitere Wohnung werden 25,00 fällig. 

DEVK

Die DEVK Gebäudehaftpflichtversicherung umfasst auch privat genutzte Gastanks und versichert den Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu 50 kWp mit. Hausgärten, Einfahrten und Kinderspielplätze mitsamt ihrer Turn- und Spielgeräte werden ebenfalls versichert, nicht aber Bauplätze. Die DEVK bietet entweder 5 oder 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und eine Million für Vermögensschäden an. Auch hier sind der Verwalter und die einzelnen Miteigentümer mitversichert. Ausgeschlossen sind Schäden am Sonder- und Teileigentum, da diese in der Regel von der Privathaftpflicht des jeweiligen Eigentümers gedeckt werden. 

AXA

Der Versicherungsschutz der Gebäudehaftpflichtversicherung der AXA erstreckt sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf Schäden, die durch das Gemeinschaftseigentum entstanden sind, wie beispielsweise das Treppenhaus oder das Dach.

Debeka

Der Debeka Gebäudehaftpflichtversicherung umfasst beispielsweise Schäden durch mangelhafte Beleuchtung, glatte und verschmutzte Gehwege aber auch kleinere Baumaßnahmen. Bei Eigentümergemeinschaften werden auch Schäden aus den Gefahren des Gemeinschaftseigentums, wie dem Treppenhaus oder Dach, inkludiert. Die Debeka gewährt ebenfalls passiven Rechtsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Ein pauschaler Betrag kann hier nicht genannt werden, da die finalen Kosten von verschiedenen, individuellen Faktoren abhängen. Die Preise beginnen aber schon ab 30 Euro jährlich. Wichtig ist, dass das Preis-Leistungsverhältnis stimmt und die Eigentümer umfassend abgesichert sind.

Weshalb ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Nicht nur ist sie äußerst sinnvoll, darüber hinaus gilt die Gebäudehaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für WEGs nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG. Denn Eigentümer von Gebäuden trifft die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, die kurz gesagt dafür sorgt, dass das Eigentum keine Gefahr für Dritte, also Bewohner, Besucher oder Passanten darstellt. Verletzen Eigentümer diese Pflicht und entstehen Schäden, so haften sie für diese.

Mit Blick auf die Praxis wird klar, wie schnell es hierzu kommen kann: Die WEG hat die Räum- und Streupflicht im Winter auf die Mieter übertragen, welche dies jedoch versäumten, weshalb ein Passant ausrutscht und sich die Hüfte bricht. Auch hier haftet die WEG, da die ihr obliegende Überwachung der Durchführung der Streupflicht nicht stattgefunden hat. Gleiches gilt für lose Dachziegel, die auf das Dach eines parkenden Autos fallen und hier einen Sachschaden erzeugen. Genau für solche Fälle bietet die Gebäudehaftpflicht einen wichtigen Versicherungsschutz.

Was zahlt die Gebäudehaftpflichtversicherung im Schadensfall?

Kommt es zu einem Schadensfall, prüft die Gebäudehaftpflicht zunächst, ob die Forderung gegen die Versicherungsnehmerin berechtigt ist. Ist dies der Fall, leistet die Versicherung und zahlt die Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der passive Rechtsschutz wehrt unberechtigte Forderungen ab - notfalls vor Gericht. Kommt es zu einem Strafverfahren, bieten manche Versicherungsunternehmen auch die Kostenübernahme der Strafverteidigung an.

Wie finden Eigentümer­gemeinschaften eine gute Gebäude­haftpflichtversicherung?

Um den passenden Anbieter zu finden, bietet sich immer der Vergleich zwischen verschiedenen Gebäudehaftpflichtversicherungen an. In ihren Grundbausteinen gleichen sich die Gebäudehaftpflichtversicherungen, dennoch sollte man auf bestimmte Punkte achten: Eine gute Haus- und Grundhaftpflichtversicherung bietet passiven Rechtsschutz, eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen und versichert auch kleinere Bauarbeiten sowie alle Eigentümer, Hausmeister und Verwalter mit. Aber auch die Forderungsausfalldeckung und Inklusion von allmählich auftretenden Schäden sind von Vorteil. Letztlich kommt es auf die individuellen Bedürfnisse der WEG an: Was für eine Eigentümergemeinschaft sehr sinnvoll ist, bedeutet für andere rausgeworfenes Geld.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Gebäudehaftpflichtversicherung?

Dass eine Haushaftpflichtversicherung gleich Wohngebäudeversicherung ist, ist falsch. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Immobilieneigentümer vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, der am Gebäude etwa durch Sturm oder Feuer entsteht. Die Haus- und Gebäudehaftpflichtversicherung deckt hingegen Schäden, die vom Gebäude für Dritte ausgehen. Daher leistet die Gebäudehaftpflichtversicherung im Fall eines Sturmschadens auch nicht.