Gebäudehaftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für WEGs
Eigentümer von vermieteten Immobilien und auch Wohnungseigentümergemeinschaften müssen dafür Sorge tragen, dass andere Personen keinen Schaden auf ihrem Grundstück erleiden. Diese Verkehrssicherungspflicht ist auch der Grund dafür, dass § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG den Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung, auch Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung genannt, als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung nennt. Hierbei ist die Gemeinschaft der Eigentümer Versicherungsnehmerin.
Versichert sind alle Dritten entstandenen Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Hierzu zählen neben Personen- auch Sachschäden und je nach Versicherung auch Vermögens- und Regressansprüche. Kommt es zum Schadensfall, prüft die Versicherung zunächst, ob die Versicherungsnehmerin tatsächlich für den Schaden verantwortlich und der Anspruch somit berechtigt ist. Ist dies der Fall, kommt sie hierfür auf. Bei unberechtigten Forderungen werden diese durch den passiven Rechtsschutz, welcher in jeder guten Gebäudehaftpflichtversicherung enthalten ist, notfalls auch gerichtlich abgewehrt.
Für WEGs besonders relevant: Neben dem Haus- und Grundstücksrisiko ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümer, des Verwalters, Hausmeisters und anderen Dienstleistern der WEG mitversichert. Gleiches gilt auch für Ansprüche eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft, gegen den Verwalter und gegen die anderen Eigentümer, soweit diese im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft tätig geworden sind. Diese Eigenschaften bilden den Grundbaustein jeder Haus- und Gebäudehaftpflichtversicherung, weshalb im noch folgenden Vergleich der Schwerpunkt auf den Besonderheiten jedes Anbieters liegt.
Diese Kosten sind mit dem Versicherungsabschluss verbunden
Die genauen Kosten der Gebäudehaftpflichtversicherung hängen von vielen Faktoren ab. Hierzu zählen die Höhe der Versicherungssumme, das Leistungsvolumen der Versicherung, die Art des Gebäudes und die Größe der Grundfläche. Die Versicherungssumme sollte im Übrigen mindestens drei bis fünf Millionen Euro betragen. Grund hierfür ist, dass Personenschäden schnell sehr teuer werden können, etwa wenn es durch die Verletzung zur Berufsunfähigkeit kommt.

Gebäudehaftpflichtversicherungen im Vergleich: Top 5 Versicherungsanbieter
Allianz
Bei der Gebäudehaftpflichtversicherung der Allianz beträgt die Versicherungssumme 75 Millionen Euro. Versichert sind auch Umbauarbeiten und zum Gebäude gehörende Nebengebäude, Garagen und Gemeinschaftsanlagen. Auch Schäden, die durch den Betrieb von Photovoltaik-, Solar-. und Erdwärmeanlagen verursacht werden, sind mitversichert. Die Allianz gewährt passiven Rechtsschutz.
HUK Coburg
Die Versicherungssumme beträgt 15 Millionen Euro. Auch hier wird die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten versichert, ebenfalls Gewässerschäden. Die HUK Coburg Gebäudehaftpflichtversicherung deckt auch Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen, dies ist ein großer Pluspunkt. Solar- und PV-Anlagen, die fest mit dem Versicherungsgebäude verbunden sind, werden ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Bei WEGs ist die gesamte Haftpflicht des Verwalters und der Eigentümer mitversichert. Der Grundbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt 40,00 Euro im Jahr, für jede weitere Wohnung werden 25,00 fällig.
DEVK
Die DEVK Gebäudehaftpflichtversicherung umfasst auch privat genutzte Gastanks und versichert den Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu 50 kWp mit. Hausgärten, Einfahrten und Kinderspielplätze mitsamt ihrer Turn- und Spielgeräte werden ebenfalls versichert, nicht aber Bauplätze. Die DEVK bietet entweder 5 oder 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und eine Million für Vermögensschäden an. Auch hier sind der Verwalter und die einzelnen Miteigentümer mitversichert. Ausgeschlossen sind Schäden am Sonder- und Teileigentum, da diese in der Regel von der Privathaftpflicht des jeweiligen Eigentümers gedeckt werden.
AXA
Der Versicherungsschutz der Gebäudehaftpflichtversicherung der AXA erstreckt sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften auf Schäden, die durch das Gemeinschaftseigentum entstanden sind, wie beispielsweise das Treppenhaus oder das Dach.
Debeka
Der Debeka Gebäudehaftpflichtversicherung umfasst beispielsweise Schäden durch mangelhafte Beleuchtung, glatte und verschmutzte Gehwege aber auch kleinere Baumaßnahmen. Bei Eigentümergemeinschaften werden auch Schäden aus den Gefahren des Gemeinschaftseigentums, wie dem Treppenhaus oder Dach, inkludiert. Die Debeka gewährt ebenfalls passiven Rechtsschutz.