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Teilungserklärung beantragen: So klappt’s (in 5 Schritten)

Teilungserklärung beantragen: So klappt’s (in 5 Schritten)

Aktualisiert am:
29.7.2024
Autor:
Toni Fritscher
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Beim Verkauf oder der Vermietung von einzelnen Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses wird eine Teilungserklärung benötigt. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Immobilie in mehrere Wohneinheiten aufteilen möchten. 

In beiden Fällen muss eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht werden. Wie Sie eine Teilungserklärung beantragen, welche Kosten dafür anfallen und was es bei der Beantragung zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.

1. Aufteilungsplan einholen

Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses ist es notwendig, dass vorab ein Aufteilungsplan vorliegt. Dieser Plan wird vom Architekten oder Ingenieur erstellt und muss vom Bauamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt genehmigt werden. Der Aufteilungsplan sollte folgende Angaben enthalten:

  • Lageplan mit Bezeichnung der einzelnen Wohnungseinheiten
  • Grundrisszeichnungen aller Stockwerke mit Bezeichnung der einzelnen Wohnungseinheiten
  • Ansicht von außen
  • Baubeschreibung

2. Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Vor der Beantragung einer Teilungserklärung ist es notwendig, dass Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt beantragen. In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass die Baumaßnahmen am Haus abgeschlossen sind und alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen bei etwa 30 bis 50 Euro.

3. Teilungserklärung erstellen

Nun folgt die Erstellung der Teilungserklärung. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Wohnungseigentümer. Bei einem Neubau erstellt der Bauträger die Teilungserklärung.

Mit der Teilungserklärung sind die Eigentumsverhältnisse eines Wohnobjekts genau ersichtlich. Zudem regelt sie das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaft. 

Dementsprechend müssen einige Punkte in der Teilungserklärung geregelt werden. Hierzu zählen (nicht abschließend):

4. Termin beim Notar

Nachdem die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Teilungserklärung aufgesetzt wurden, müssen Sie einen Termin beim Notar vereinbaren. In diesem Gespräch wird geklärt, ob alle Angaben in der Teilungserklärung korrekt sind und ob das Grundbuch entsprechend geändert werden muss.

Der Notar ist - je nach Anwendungsfall - für die Beglaubigung beziehungsweise die Beurkundung der Teilungserklärung verantwortlich. Der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung liegt darin, dass bei der Beglaubigung nur die Unterschriften bestätigt werden, während bei der Beurkundung die gesamte Teilungserklärung vom Notar aufgenommen und im Grundbuch eingetragen wird.

Die Kosten für die Beglaubigung betragen etwa 100 bis 200 Euro. Die Kosten für die Beurkundung belaufen sich auf etwa 400 bis 800 Euro.

5. Einreichung beim Grundbuchamt

Zum Schluss müssen Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen. Das Grundbuchamt überprüft, ob alle Angaben korrekt sind und trägt die neuen Wohnungseinheiten anschließend im Grundbuch ein. Die Kosten für die Eintragung im Grundbuch liegen zwischen 50 und 100 Euro.

6. FAZIT: Teilungserklärung beantragen

Wenn Sie Ihr Haus in Wohnungseinheiten aufteilen möchten, benötigen Sie eine Teilungserklärung. Diese Erklärung muss vom Architekten oder Ingenieur erstellt werden und muss vom Grundbuchamt genehmigt werden. 

Die Kosten für die Teilungserklärung belaufen sich auf etwa 1.000 Euro. Zusätzlich fallen Gebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, den Notar und die Eintragung im Grundbuch an. Insgesamt können Sie mit Kosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro rechnen.

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