Für Eigentümergemeinschaften in Ulm kann der Wechsel einer Hausverwaltung eine relevante Option sein, um einen verbesserten Service oder günstigere Kosten zu erzielen. Dabei ist ein Wechsel grundsätzlich jederzeit per Beschluss möglich, beispielsweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder durch ein Umlaufverfahren.
Die WEG-Reform 2020 hat die Kündigung und Abberufung der alten Hausverwaltung erheblich vereinfacht. Gemäß § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG ist es nun möglich, den Hausverwalter jederzeit abzuberufen - und das sogar grundlos. Wenn die Hausverwaltung abberufen wird, endet der Verwaltervertrag automatisch sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Abberufung (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung ist daher nicht notwendig.
Möchten die Eigentümer den Vertrag vor Ablauf dieses halben Jahres kündigen, kann sie dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig tun. Häufig wird in Verwalterverträgen die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters geknüpft. In der Praxis bedeutet dies, dass mit der Abberufung des Verwalters auch dessen Verwaltervertrag mit sofortiger Wirkung endet und nicht erst nach 6 Monaten.
Für WEGs in Ulm kann sich ein Wechsel zu Matera lohnen. Denn Matera bietet maßgeschneiderte Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.