Der Wechsel einer Hausverwaltung ist in Görlitz, wie überall in Deutschland, durch ein einfaches Beschlussverfahren möglich. Ob im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren - die Abberufung und Kündigung der aktuellen Hausverwaltung ist seit der WEG-Reform 2020 deutlich erleichtert worden.
Es ist nun nicht mehr zwingend ein wichtiger Grund erforderlich, um den Hausverwalter abzuberufen. Nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann der Hausverwalter sogar "grundlos" seines Amtes enthoben werden. Oftmals gibt es aber in der Praxis durchaus wichtige Gründe, die Eigentümer dazu bewegen, sich gegen die aktuelle Verwaltung zu entscheiden. Mit der Abberufung der Hausverwaltung endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG).
Eine zusätzliche Kündigung ist hierfür nicht notwendig. Sollte jedoch eine vorzeitige Beendigung des Vertrags angestrebt werden, kann dies unter Einhaltung der im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Im Falle einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung, die allerdings das Vorliegen eines wichtigen Grundes erfordert, endet der Verwaltervertrag sofort mit Zugang der Kündigung.
Für WEGs in Görlitz kann sich als Alternative der Wechsel zu Matera lohnen. Matera bietet maßgeschneiderte Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften aller Größen: zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.