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Eigentümerliste einer WEG: Das müssen Sie wissen

Eigentümerliste einer WEG: Das müssen Sie wissen

Aktualisiert am:
29.7.2024
Autor:
Inken Maria Tondorf
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Insbesondere wenn eine WEG viele Wohneinheiten besitzt, ist es wichtig, die Kerndaten der Eigentümer in einem Dokument zu speichern und jederzeit zur Hand zu haben. Dafür gibt es die Eigentümerliste. 

Doch wozu benötigt man die Eigentümerliste eigentlich konkret und wer darf auf sie zugreifen? Gibt es Kerndaten, welche aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht an alle Personen herausgegeben werden dürfen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

1. Was ist eine Eigentümerliste?    

Eine Eigentümerliste ist ein Dokument, in dem alle Eigentümer der WEG mit Name und 

Eigentümer ist, wer vom Grundbuchamt ins Grundbuch als solcher eingetragen ist. Sollten mehrere Personen Eigentümer einer Wohnung sein, müssen die Daten aller Eigentümer in der Eigentümerliste erfasst werden. 

Nicht erfasst werden müssen hingegen die Daten von Haushaltsmitgliedern, welche nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Gleiches gilt auch für Mieter.

2. Wozu dient eine Eigentümerliste?  

Die Eigentümerliste ist sowohl für den Hausverwalter als auch für die Eigentümergemeinschaft selbst ein unverzichtbares Dokument. 

Der Hausverwalter benötigt die Eigentümerliste für folgende Aufgaben:

Die Eigentümer nutzen die Eigentümerliste in folgenden Fällen:

3. Darf die Eigentümerliste jederzeit angefordert und eingesehen werden? 

Ja, die Eigentümerliste darf jederzeit von allen Miteigentümern der WEG vom Verwalter angefordert und eingesehen werden. Durch diese WEG-Reform wurde dieser Punkt nochmals bestätigt.

Der Herausgabeanspruch besteht jedoch ausschließlich auf eine Eigentümerliste, welche die Namen und Adressen der Eigentümer der WEG enthält.

Eine Beschränkung der Herausgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen sieht der Gesetzgeber gemäß aktueller Rechtsprechung nicht. 

Tipp von uns: Auf unserer Matera-Plattform können alle für die WEG relevanten Dokumente abgelegt werden und jederzeit von allen Eigentümern eingesehen werden. Das schafft maximale Transparenz und vereinfacht die Prozesse innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

4. Was muss bei der Herausgabe der Eigentümerliste beachtet werden? 

In vielen Eigentümerlisten werden neben den beiden Pflichtangaben:

  • Vollständiger Name des Eigentümers
  • Gültige Adresse des Eigentümers 

häufig auch weitere Daten aufgeführt. Unter anderem aufgenommen werden können:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Während auf die Herausgabe der Pflichtangaben (Name und Adresse der Eigentümer) ein Anspruch durch die einzelnen Eigentümer besteht, können bei der Offenlegung der Kontaktdaten datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

5. Was passiert, wenn keine Eigentümerliste geführt wurde?

Sollte keine Eigentümerliste bestehen, können Sie als Mitglied der WEG beim Grundbuchamt Auskunft über die Namen und Adressen Ihrer Miteigentümer erhalten.

Zudem ist es empfehlenswert, wenn Sie Ihren Verwalter auf die Führung einer Eigentümerliste hinweisen, um in Zukunft schneller Auskunft zu erhalten.

6. FAZIT: Eigentümerliste in der WEG  

Die Eigentümerliste ist für die Verwaltung der WEG ein unverzichtbares Dokument sowohl für den Hausverwalter als auch für den Eigentümer. Auf Basis der darin erhobenen Daten kann der Hausverwalter Rechnungen erstellen und Einladungen zu Eigentümerversammlungen ausstellen. 

Obwohl die Eigentümerliste sensible Daten enthält, haben die Eigentümer jederzeit einen Anspruch auf Herausgabe der Liste. Allerdings besteht ausschließlich ein Anspruch auf Herausgabe der Namen und der Adressen. Weitere Daten sind aus Datenschutzgründen nicht an die Eigentümer weiterzugeben. 

Der Herausgabeanspruch ist vor allem für die internen Verwalter bei WEGs in Selbstverwaltung ein Problem, da diese nicht zu jederzeit zu Hause sind und die Eigentümerliste auf Verlangen herausgeben können. Dies kann für Unmut unter den Eigentümern sorgen. 

Aber es gibt eine Lösung: Matera. Matera macht die Verwaltung einer WEG einfacher denn je. Über die Plattform werden nicht nur (digitale) Eigentümerversammlungen organisiert und das Vermögen der WEG verwaltet, sondern es ist auch möglich, alle für die WEG relevanten Dokumente zu hinterlegen. Zu dieser Plattform hat jeder Eigentümer jederzeit über seinen eigenen Account einen Zugriff, wodurch maximale Transparenz für alle Seiten geschaffen wird.

Darüber hinaus können die Kunden von Matera montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein Team von WEG-Experten kontaktieren, welches Ihnen bei Fragen zur Verwaltung der WEG zur Seite steht. 

Ihr Interesse wurde geweckt? Dann holen Sie sich jetzt ein kostenloses Angebot für Ihre WEG! Wir freuen uns auf Sie!