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Grundstücksfläche in der Grundsteuererklärung: Das gibt’s zu beachten!

Grundstücksfläche in der Grundsteuererklärung: Das gibt’s zu beachten!

Aktualisiert am:
29.7.2024
Autor:
Jakob Haddad
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Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer hängt von mehreren Faktoren ab; einer davon ist die Grundstücksfläche. Da es durch die Grundsteuerreform zu einer Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet kommt und hierfür von jedem Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgegeben werden muss, sollten Sie als Eigentümer die wichtigsten Fakten rund um die Grundstücksfläche kennen. Hierzu wollen wir mit diesem Artikel einen Beitrag leisten.

1. Welche Rolle spielt die Grundstücksfläche in der Grundsteuererklärung?

Die Grundstücksfläche bestimmt maßgeblich darüber, wie hoch die von Ihnen zu leistende Grundsteuer ausfällt. Je nach Modell – Bundes- oder Landesmodell – wirkt sich die Grundstücksfläche jedoch unterschiedlich aus. Für Grundstücke, die sich in Bundesländern befinden, die dem Bundesmodell folgen, fließt diese in die Berechnung des sog. Grundsteuerwerts ein. 

Als grobe Faustformel ergibt eine Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl und dem jeweiligen Hebesatz dann die zu entrichtende Grundsteuer. 

Ist auf das Grundstück hingegen ein Ländermodell anzuwenden, werden für die Grundstücksfläche in dem Großteil der Bundesländer Äquivalenzbeträge gebildet, die dann den Steuermessbetrag beeinflussen. 

2. Wo erhält man Informationen zur Grundstücksfläche? 

Informationen zur Fläche Ihres Grundstücks sind grundsätzlich in mehreren Dokumenten zu finden. So enthält neben dem Kaufvertrag oder dem Grundbuchauszug auch der Bestandsnachweis oder ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster entsprechende Angaben. 

Einige wenige Bundesländer erleichtern ihren Eigentümern die Suche. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Nordrhein-Westfalen lässt sich die Grundstücksfläche bequem online über den sog. Grundsteuer-Viewer einsehen. Gleichzeitig werden dabei auch der Bodenrichtwert sowie der Lagefaktor angezeigt. 

Das Programm benötigt hierfür lediglich Gemarkung, Flur sowie Flurstückzähler und Flurstücknenner.

Die Grundsteuer-Viewer sind unter folgenden Links erreichbar: 

3. Wo wird die Grundstücksfläche in der Grundsteuererklärung eingetragen? 

Unabhängig davon, in welchem Bundesland sich Ihr Grundstück befindet, wird die Grundstücksfläche in der Anlage Grundstück bei den Angaben zum Grund und Boden eingetragen. Sofern sich das Grundstück in mehreren Bodenrichtwertzonen befindet, ist die Grundstücksfläche entsprechend aufzuteilen und einzeln anzugeben. 

Etwas komplizierter wird es für Wohnungseigentümer. Denn je nachdem, ob für die betreffende Wohnung das Bundes- oder Landesmodell gilt, sind andere Angaben erforderlich. 

Hierzu folgendes Beispiel: 

A ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, die sich in einem Mehrfamilienhaus befindet. Das Mehrfamilienhaus hat eine Grundstücksfläche von 3.000 qm, der Miteigentumsanteil beträgt 50/1000. 

Befindet sich die Eigentumswohnung in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen, gilt das Bundesmodell. Einzutragen ist nur die anteilige Fläche von 5%, also 150 qm. 

Ist die Eigentumswohnung hingegen in Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg gelegen, gilt ein entsprechendes Landesmodell bzw. das Bundesmodell mit Abweichungen. Hier ist regelmäßig die Gesamtfläche des Grundstücks unter Angabe des Miteigentumsanteils, im Beispiel also 3.000 qm sowie 50/1000, einzutragen. 

4. FAZIT: Grundstücksfläche in der Grundsteuererklärung

Die Grundstücksfläche ist eine maßgebliche Kennzahl für die Höhe der fälligen Grundsteuer. Daher sollten Sie an diesem Punkt sorgfältig vorgehen und diese Information aus verlässlichen Quellen, etwa dem Grundstückskaufvertrag oder dem Grundsteuer-Viewer Ihres Bundeslandes, beziehen. 

Wir hoffen, dieser Beitrag zur Thematik "Grundsteuerreform" hat Ihnen gefallen. Haben Sie eigentlich schon von Matera gehört? 

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