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Rundum abgesichert: Welche Versicherungen benötigen WEGs in Selbstverwaltung?

Rundum abgesichert: Welche Versicherungen benötigen WEGs in Selbstverwaltung?

Aktualisiert am:
2.12.2024
Autor:
Jakob Haddad
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Die Selbstverwaltung wird bei WEGs immer beliebter, da die Suche nach einer passenden Hausverwaltung immer schwieriger wird. In diesem Kontext stellt sich natürlich auch die Frage, wie sich eine Gemeinschaft in Eigenverwaltung im Haftungsfall bestens absichern kann? 

Aus diesem Grund erfahren Sie in diesem Beitrag alle wesentlichen Punkte, die Sie zur Versicherungs-Thematik für Ihre selbstverwaltete WEG wissen müssen.

1. Wieso sollte sich eine WEG in der Selbstverwaltung versichern? 

Bei der Selbstverwaltung einer WEG übernimmt ein Eigentümer aus den Reihen der Miteigentümer die Verwaltungsaufgaben als sogenannter interner Verwalter. 

Jedoch können bei der Verwaltung einer WEG Fehler unterlaufen, wodurch der interne Verwalter gewissen Haftungsrisiken ausgesetzt ist - etwa, weil die Jahresabrechnung fehlerhaft erstellt wurde oder Wartungen versäumt wurden.  

Auch der Abschluss fehlerhafter Verträge, beispielsweise solche, die über unwirksame Vertragsklauseln verfügen, können in selbstverwalteten WEGs ohne professionelle Unterstützung Konsequenzen nach sich ziehen. 

Hierbei besteht die Gefahr, vom Vertragspartner auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, sofern dieser aufgrund der Unwirksamkeit des Vertrags einen Schaden erleidet. 

Auch Kompetenzüberschreitungen des internen Verwalters, etwa in Form der Kündigung von Handwerkerverträgen ohne Vollmacht, können mögliche Haftungsfälle nach sich ziehen. Selbiges gilt auch für versäumte Rechnungen. 

Aus diesen Beispielen wird schnell ersichtlich, dass sich für WEGs in Selbstverwaltung ein Versicherungsschutz anbietet, worauf wir im nachfolgenden Abschnitt genauer eingehen. 

2. Welche Versicherungen sollte eine selbstverwaltete WEG abschließen? 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Obligatorisch anzuraten ist für jede selbstverwaltete WEG eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht handelt es sich um eine Versicherung speziell für solche Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dem gesteigerten Risiko ausgesetzt sind, finanzielle Schäden bei Ihren Kunden/ Vertragspartnern hervorzurufen. Gesetzlich vorgeschrieben ist solch eine Versicherung etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter. 

Wir von Matera unterstützen nicht nur WEGs in der Selbstverwaltung, sondern bieten - durch unseren Partner AXA - eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die den internen Verwalter und den Verwaltungsbeirat in Haftungsfällen absichert! Letztere sind bei einer externen Hausverwaltung nicht automatisch abgesichert! 

Unsere Vermögensschadenhaftpflicht kann Schäden von bis zu einer Höchstsumme von 9 Millionen Euro decken! 

Mitversichert sind (Aufzählung nicht abschließend):

  • Versäumte Wartungen 
  • Fehler beim Erstellen von Abrechnungen 
  • Fehlerhafte Verträge 
  • Verjähren lassen von Forderungen der WEG 
  • Versäumen von Kündigungen
  • Kompetenzüberschreitungen, etwa Ausspruch von Kündigungen ohne entsprechende Vollmacht 
  • Verspätete Zahlungen an Handwerker

Darüber hinaus werden Sie und Ihre WEG persönlich von einem Expertenteam unterstützt! Dadurch sorgen wir dafür, dass es erst gar nicht zu Problemen in der WEG kommt und frühzeitig Lösungen für Ihr Anliegen gefunden werden. 

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Gut zu wissen :
ie Selbstbeteiligung liegt bei unserem Matera-Versicherungspaket bei 250 Euro pro Versicherungsfall. Ein Umlaufbeschluss zur Kostentragung ist nicht erforderlich, da die Versicherungskosten in der Matera-Gebühr inkludiert sind.

Welche Versicherungen sind für WEGs und Wohnungseigentümer wichtig? 

Jede WEG sollte auf jeden Fall über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Durch diese Miteigentum-Versicherung sind in der Regel Schäden durch Feuer, Hagel, Schneedruck oder Sturm abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel Schäden am Dach oder beschädigte Fenster. Schäden durch spielende Kinder oder versehentliches Zerbrechen werden allerdings nicht von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Hierzu müsste die WEG eine Glasversicherung abschließen.

Wie auch im privaten Bereich gilt: Eine Haftpflichtversicherung ist ratsam! Denn die Risiken, die die Haftpflichtversicherung abdeckt, realisieren sich häufig und können zu großen Personen- oder Sachschäden führen. Seien es nicht gestreute, glatte Wege, das unbeleuchtete Treppenhaus oder fehlende Feuermelder: Hier können mitunter immense Schadenssummen zusammenkommen, für die der Verwalter persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet. Dies gilt es durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu vermeiden. 

Vermietende Wohnungseigentümer sollten sicherstellen, dass ihre Mieter eine Haftpflichtversicherung haben. Mietsachschäden, wie kaputte Wände, zerbrochene Fenster, etc. werden in der Regel von der privaten Haftpflicht des Mieters gedeckt.

Ist der Verwalter für Umweltschäden durch auslaufendes Heizöl aus dem Heiztank verantwortlich, verursacht das regelmäßig enorme Kosten. Die Haftung des Verwalters besteht selbst dann, wenn ihm selbst kein Vorwurf gemacht werden kann, etwa weil der Heizöltank regelmäßig gewartet wurde. Aus diesem Grund sollte eine Gewässerschaden- oder Heizöltankversicherung abgeschlossen werden. 

Im Einzelfall kann auch eine Rechtsschutzversicherung nützlich sein. Diese greift regelmäßig sowohl, wenn Sie auf der Klägerseite stehen, als auch, wenn gegen Sie Klage erhoben wurde. Da es hier mitunter große Abweichungen bezüglich des Deckungsumfanges gibt, sollten Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen lesen und vergleichen.

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Gut zu wissen :
Um alle Aspekte zu diesen Versicherungen zu klären, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Versicherungsexperten sprechen. So können genau Sachverhalte nochmals genauer geklärt werden.

3. Wer trägt die Versicherungskosten in einer selbstverwalteten WEG?

Rechtlich gesehen ist nur der Verwalter selbst als Versicherungsnehmer der Vertragspartner der Versicherung. Dies würde normalerweise dazu führen, dass er verpflichtet ist, die Kosten der Versicherungen zu übernehmen.

Bei der selbstverwalteten WEG übt der Verwalter seine Tätigkeit aber regelmäßig unentgeltlich, also ehrenamtlich aus. Aus diesem Grund sollte unbedingt in einer Eigentümerversammlung vereinbart werden, dass die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflicht von der WEG gemeinsam übernommen werden. 

4. BONUS: Abgesichert in der Selbstverwaltung mit Matera 

Der interne Verwalter einer WEG ist einer Vielzahl an finanziellen Risiken ausgesetzt: Unterlaufen ihm Fehler im Rahmen der Verwaltung, können schnell immense Haftungssummen zusammenkommen. Daher sollten unbedingt verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden, um diese Risiken abzuwälzen. 

Ratsam ist vor allem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Falls Sie sich für Matera entscheiden, werden für den internen Verwalter und den WEG-Beirat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bis zu einer Haftungssumme von 9 Millionen Euro abgeschlossen. 

Zudem erhalten Sie bei Matera vollumfängliche Unterstützung bei der Selbstverwaltung und werden persönlich von unserem Expertenteam betreut. Von der Eigentümerversammlung bis zu buchhalterischen Fragen. Dank unserer hohen Erreichbarkeit können wir innerhalb von 24 Stunden auch Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht und vielen weiteren Anliegen Ihrer WEG klären.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie jederzeit ein Gespräch mit unseren WEG-Profis! Wir freuen uns schon auf Sie und Ihre WEG!

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