Die Selbstverwaltung wird bei WEGs immer beliebter, da die Suche nach einer passenden Hausverwaltung immer schwieriger wird. In diesem Kontext stellt sich natürlich auch die Frage, wie sich eine Gemeinschaft in Eigenverwaltung im Haftungsfall bestens absichern kann?
Aus diesem Grund erfahren Sie in diesem Beitrag alle wesentlichen Punkte, die Sie zur Versicherungs-Thematik für Ihre selbstverwaltete WEG wissen müssen.
1. Wieso sollte sich eine WEG in der Selbstverwaltung versichern?
Bei der Selbstverwaltung einer WEG übernimmt ein Eigentümer aus den Reihen der Miteigentümer die Verwaltungsaufgaben als sogenannter interner Verwalter.
Jedoch können bei der Verwaltung einer WEG schnell Fehler unterlaufen, wodurch der interne Verwalter gewissen Haftungsrisiken ausgesetzt ist - etwa, weil die Jahresabrechnung fehlerhaft erstellt wurde oder Wartungen versäumt wurden.
Auch der Abschluss fehlerhafter Verträge, beispielsweise solche, die über unwirksame Vertragsklauseln verfügen, können in selbstverwalteten WEGs ohne professionelle Unterstützung Konsequenzen nach sich ziehen.
Hierbei besteht die Gefahr, vom Vertragspartner auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, sofern dieser aufgrund der Unwirksamkeit des Vertrages einen Schaden erleidet.
Auch Kompetenzüberschreitungen des internen Verwalters, etwa in Form der Kündigung von Handwerkerverträgen ohne Vollmacht, können Haftungsfälle nach sich ziehen. Selbiges gilt auch für versäumte Rechnungen.
Aus diesen Beispielen wird schnell ersichtlich, dass sich für WEGs in Selbstverwaltung ein Versicherungsschutz anbietet, worauf wir im nachfolgenden Abschnitt genauer eingehen.
2. Welche Versicherungen sollte eine selbstverwaltete WEG abschließen?
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Zwingend anzuraten ist für jede selbstverwaltete WEG eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht handelt es sich um eine Versicherung speziell für solche Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dem gesteigerten Risiko ausgesetzt sind, finanzielle Schäden bei Ihren Kunden/Vertragspartnern hervorzurufen. Gesetzlich vorgeschrieben ist solch eine Versicherung etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.
Wir von Matera unterstützen nicht nur WEGs in der Selbstverwaltung, sondern bieten - durch unseren Partner AXA - eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die den internen Verwalter und den Verwaltungsbeirat in Haftungsfällen absichert! Letztere sind bei einer externen Hausverwaltung nicht automatisch abgesichert!
Unsere Vermögensschadenhaftpflicht greift bis zu einer Höchstsumme von 9 Millionen Euro!
Mitversichert sind (Aufzählung nicht abschließend):
- Versäumte Wartungen
- Fehler beim Erstellen von Abrechnungen
- Fehlerhafte Verträge
- Verjähren lassen von Forderungen der WEG
- Versäumen von Kündigungen
- Kompetenzüberschreitungen, etwa Ausspruch von Kündigungen ohne entsprechende Vollmacht
- Verspätete Zahlungen an Handwerker
Darüber hinaus werden Sie und Ihre WEG persönlich von einem Expertenteam unterstützt! Dadurch sorgen wir, dass es erst gar nicht zu Problemen in der WEG kommt und frühzeitig Lösungen für Ihr Anliegen gefunden werden.
Welche Versicherungen sind für WEGs und Wohnungseigentümer wichtig?
Jede WEG sollte auf jeden Fall über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Hierdurch sind in der Regel Schäden durch Feuer, Hagel oder Sturm abgesichert.
Wie auch im privaten Bereich gilt: Eine Haftpflichtversicherung ist ratsam! Denn die Risiken, die die Haftpflichtversicherung abdeckt, realisieren sich häufig und können zu großen Personen- oder Sachschäden führen. Seien es nicht gestreute, glatte Wege, das unbeleuchtete Treppenhaus oder fehlende Feuermelder: Hier können mitunter immense Schadenssummen zusammenkommen, für die der Verwalter persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet. Dies gilt es durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu vermeiden.
Ist der Verwalter für Umweltschäden durch auslaufendes Heizöl aus dem Heiztank verantwortlich, verursacht das regelmäßig enorme Kosten. Die Haftung des Verwalters besteht selbst dann, wenn ihm selbst kein Vorwurf gemacht werden kann, etwa weil der Heizöltank regelmäßig gewartet wurde. Aus diesem Grund sollte eine Gewässerschaden- oder Heizöltankversicherung abgeschlossen werden.
Im Einzelfall kann auch eine Rechtsschutzversicherung nützlich sein. Diese greift regelmäßig sowohl, wenn Sie auf der Klägerseite stehen, als auch, wenn gegen Sie Klage erhoben wurde. Da es hier mitunter große Abweichungen bezüglich des Deckungsumfanges gibt, sollten Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen lesen und vergleichen.
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