Die EH-55-Förderungen waren im Dezember aufgenommen worden. Das Programm ist jedoch befristet bis Ende Juni. Nun hat Bundesbauministerin Verena Hubertz eine geplante Verlängerung der Förderung angekündigt. Hubertz erklärte auf dem Tag der Immobilienwirtschaft des ZIA, das Programm solle so lange laufen, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind. Eine offizielle Anpassung war zuletzt allerdings noch nicht erfolgt, auf der Website der KfW gibt es nun den Hinweis, dass sich das BMWSB “hierzu in Prüfung und Abstimmung” befindet.
Was die EH-55-Plus-Förderung bietet
Das Förderprogramm richtet sich an Bauherren, die neue Wohngebäude nach dem Standard Effizienzhaus 55 errichten. Die KfW stellt zinsgünstige Kredite mit einem effektiven Jahreszins von einem Prozent bereit, zehn Jahre Laufzeit und zehn Jahre Zinsbindung. Pro Wohneinheit sind Förderkredite bis zu 100.000 Euro möglich. Im Bundeshaushalt 2026 sind dafür 800 Millionen Euro eingeplant.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, die Neubauprojekte planen, ist das Programm direkt relevant: Das KFN-/EH-55-Programm fördert den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden mit Wärmeversorgung zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Da das Budget begrenzt ist, lohnt es sich, Anträge frühzeitig zu stellen.
Was WEGs mit Bestandsgebäuden nutzen können
Die meisten Eigentümergemeinschaften wollen keine neuen Gebäude errichten, sondern das bestehende sanieren. Dafür gilt nicht die EH-55-Förderung, sondern die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese deckt eine breite Palette energetischer Maßnahmen ab.
BEG Einzelmaßnahmen (über das BAFA)
Gefördert werden Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Türen sowie Lüftungsanlagen. Die Förderquote liegt hier in der Regel bei 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bei 20 Prozent. Der Heizungstausch wird seit 2024 separat über die KfW (Programm 458) gefördert, mit einer Grundförderung von 30 Prozent und je nach Voraussetzungen Boni bis zu 70 Prozent.
iSFP-Bonus
Wer auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans vorgeht, bekommt 5 Prozentpunkte zusätzlich auf die Förderquote. Der Sanierungsfahrplan muss von einem zugelassenen Energieberater erstellt werden.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt zum Planen ist
Förderprogramme ändern sich, Budgets laufen aus. Wer energetische Maßnahmen für 2026 oder 2027 plant, sollte die Beschlussphase jetzt angehen. Für eine Eigentümergemeinschaft bedeutet das: Das Thema auf die nächste Eigentümerversammlung setzen, einen Energieberater einbinden und einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. So sind alle Voraussetzungen erfüllt, wenn der Antrag gestellt wird.
Eine erfahrene Hausverwaltung kennt die aktuellen Förderprogramme und hilft, Beschlüsse rechtssicher herbeizuführen und Anträge korrekt einzureichen. Matera begleitet WEGs bei technischen Fragen zur Gebäudemodernisierung mit einem internen Team aus Bauexperten, Juristen und Buchhaltern.












