Eigentümerliste einer WEG: Was Sie wirklich wissen müssen

Die Eigentümerliste: Das müssen Sie als Eigentümer für Ihre WEG im Jahr 2025 wissen. Erfahren Sie jetzt mehr in diesem Beitrag.

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Zertifizierte Verwalter
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"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
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"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
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"Wir als Gemeinschaft finden das absolut zeitgemäß"
Positiv war von Anfang an, dass wir jederzeit einen Ansprechpartner hatten.
Uwe F.
6
Einheiten,
Löchgau
5 stars
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"Die Arbeit wird so gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe.'
Der Wechsel zu Matera war relativ einfach. Da kann ich mich eigentlich nicht beschweren und es ging flott.
Angelina S.
3
Einheiten,
Kaiserslautern
5 stars
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"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
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“Die Ansprechpartner waren exzellent, und wir fühlten uns immer sehr gut aufgehoben”
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die ich von Matera erhalten habe.
Christoph G.
4
Einheiten,
Denzlingen
5 stars
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“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
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"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
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"Es ist einfach, transparent und übersichtlich"
Besonders schön ist es, die komplette Kostenübersicht zu haben.
Thomas K.
5
Einheiten,
Gifhorn
5 stars
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"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
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"Das hat sich gelohnt."
Man hat immer einen tollen Überblick, auch über das Budget und den Wirtschaftsplan.
Lothar A.
3
Einheiten,
Bempflingen
5 stars
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Insbesondere wenn eine WEG viele Wohneinheiten besitzt, ist es wichtig, die Kerndaten der Eigentümer in einem Dokument zu speichern und jederzeit zur Hand zu haben. Dafür gibt es die Eigentümerliste. 

Doch wozu benötigt man die Eigentümerliste eigentlich konkret und wer darf auf sie zugreifen? Gibt es Kerndaten, welche aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht an alle Personen herausgegeben werden dürfen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

1. Was ist eine Eigentümerliste?    

Eine Eigentümerliste ist ein Dokument, in dem alle Eigentümer der WEG mit Name und 

Eigentümer ist, wer vom Grundbuchamt ins Grundbuch als solcher eingetragen ist. Sollten mehrere Personen Eigentümer einer Wohnung sein, müssen die Daten aller Eigentümer in der Eigentümerliste erfasst werden. 

Nicht erfasst werden müssen hingegen die Daten von Haushaltsmitgliedern, welche nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Gleiches gilt auch für Mieter.

2. Wozu dient eine Eigentümerliste?  

Die Eigentümerliste ist sowohl für den Hausverwalter als auch für die Eigentümergemeinschaft selbst ein unverzichtbares Dokument. 

Der Hausverwalter benötigt die Eigentümerliste für folgende Aufgaben:

Die Eigentümer nutzen die Eigentümerliste in folgenden Fällen:

3. Darf die Eigentümerliste jederzeit angefordert und eingesehen werden? 

Ja, die Eigentümerliste darf jederzeit von allen Miteigentümern der WEG vom Verwalter angefordert und eingesehen werden. Durch diese WEG-Reform wurde dieser Punkt nochmals bestätigt.

Der Herausgabeanspruch besteht jedoch ausschließlich auf eine Eigentümerliste, welche die Namen und Adressen der Eigentümer der WEG enthält.

Eine Beschränkung der Herausgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen sieht der Gesetzgeber gemäß aktueller Rechtsprechung nicht. 

Tipp von uns: Auf unserer Matera-Plattform können alle für die WEG relevanten Dokumente abgelegt werden und jederzeit von allen Eigentümern eingesehen werden. Das schafft maximale Transparenz und vereinfacht die Prozesse innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

4. Was muss bei der Herausgabe der Eigentümerliste beachtet werden? 

In vielen Eigentümerlisten werden neben den beiden Pflichtangaben:

  • Vollständiger Name des Eigentümers
  • Gültige Adresse des Eigentümers 

häufig auch weitere Daten aufgeführt. Unter anderem aufgenommen werden können:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Während auf die Herausgabe der Pflichtangaben (Name und Adresse der Eigentümer) ein Anspruch durch die einzelnen Eigentümer besteht, können bei der Offenlegung der Kontaktdaten datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

5. Was passiert, wenn keine Eigentümerliste geführt wurde?

Sollte keine Eigentümerliste bestehen, können Sie als Mitglied der WEG beim Grundbuchamt Auskunft über die Namen und Adressen Ihrer Miteigentümer erhalten.

Zudem ist es empfehlenswert, wenn Sie Ihren Verwalter auf die Führung einer Eigentümerliste hinweisen, um in Zukunft schneller Auskunft zu erhalten.

6. FAZIT: Eigentümerliste in der WEG  

Die Eigentümerliste ist für die Verwaltung der WEG ein unverzichtbares Dokument sowohl für den Hausverwalter als auch für den Eigentümer. Auf Basis der darin erhobenen Daten kann der Hausverwalter Rechnungen erstellen und Einladungen zu Eigentümerversammlungen ausstellen. 

Obwohl die Eigentümerliste sensible Daten enthält, haben die Eigentümer jederzeit einen Anspruch auf Herausgabe der Liste. Allerdings besteht ausschließlich ein Anspruch auf Herausgabe der Namen und der Adressen. Weitere Daten sind aus Datenschutzgründen nicht an die Eigentümer weiterzugeben. 

Der Herausgabeanspruch ist vor allem für die internen Verwalter bei WEGs in Selbstverwaltung ein Problem, da diese nicht zu jederzeit zu Hause sind und die Eigentümerliste auf Verlangen herausgeben können. Dies kann für Unmut unter den Eigentümern sorgen. 

Aber es gibt eine Lösung: Matera. Matera macht die Verwaltung einer WEG einfacher denn je. Über die Plattform werden nicht nur (digitale) Eigentümerversammlungen organisiert und das Vermögen der WEG verwaltet, sondern es ist auch möglich, alle für die WEG relevanten Dokumente zu hinterlegen. Zu dieser Plattform hat jeder Eigentümer jederzeit über seinen eigenen Account einen Zugriff, wodurch maximale Transparenz für alle Seiten geschaffen wird.

Darüber hinaus können die Kunden von Matera montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein Team von WEG-Experten kontaktieren, welches Ihnen bei Fragen zur Verwaltung der WEG zur Seite steht oder die Verwaltung Ihrer WEG komplett übernimmt. Sie entscheiden, was zu Ihrer WEG passt.

Ihr Interesse wurde geweckt? Dann holen Sie sich jetzt ein kostenloses Angebot für Ihre WEG! Wir beraten Sie gerne.

Aktualisiert am
18.07.2025
Veröffentlicht am
18.04.2025

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Inken Maria Tondorf
Eigentümerliste einer WEG: Das müssen Sie wissen
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Inken Maria Tondorf klärt Eigentümer mit ihren zuverlässig recherchierten Blogartikeln auf. Ob Sonderumlage, Eigentümerversammlung oder Sanierung, hier werden Wohnungseigentümer Antworten auf häufige Fragen finden.

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Hausverwaltung wechseln in 3 Schritten

Matera begleitet Sie von A bis Z
01

Schritt 1

Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

Im Anschluss folgt ein Gespräch mit einem unserer WEG-Experten, der Ihnen das Matera-Portal zeigt und ein individuelles Angebot für Ihre WEG erstellt.
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Schritt 2

Sie sind überzeugt? Wir bereiten für Sie einen Beschluss für den Wechsel vor, der in der nächsten Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren abgestimmt wird.
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Schritt 3

Unsere WEG-Experten kümmern sich um die Übernahme der Buchhaltung und richten den persönlichen Bereich Ihrer WEG in unserem Online-Portal ein.

Herzlich willkommen bei Matera!