Gebäudemodernisierungsgesetz: Was WEG-Eigentümer jetzt wissen müssen

Das Kabinett hat das GModG am 13. Mai 2026 beschlossen. Mehr Freiheit beim Heizen, Bio-Treppe ab 2029. Was das für Eigentümergemeinschaften bedeutet.

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Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), das sogenannte Heizungsgesetz, ablösen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften bringt das neue Gesetz mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizen, aber auch neue Unklarheiten. 

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Auf einen Blick

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Über Matera Hausverwaltung

Bis zur endgültigen Verabschiedung des GModG gilt das GEG 2024 weiter. Die erste Lesung im Bundestag war für den 11. Juni 2026 vorgesehen, doch der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest. Flankierend wurde der Termin vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben, um den Übergang zum GModG zu überbrücken.

Das ändert sich beim Heizungstausch

Die wichtigste Neuerung betrifft die Heizungswahl. Die bisherige Pflicht, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt. Eigentümergemeinschaften können künftig zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridheizung, Gas- und Ölheizung wählen.

Das klingt nach vollständiger Freiheit, gilt aber nur eingeschränkt. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen kommt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe: schrittweise steigende Pflichtanteile an Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff.

Die Bio-Treppe im Detail

  • ab 2029: 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent

Hybridheizungen, die eine fossile Heizung mit einer Wärmepumpe kombinieren, können unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Pflicht ausgenommen werden. Wärmepumpen werden weiterhin staatlich gefördert.

Bei vermieteten Wohnungen gilt zudem: Mehrkosten, die durch die Bio-Treppe entstehen, werden bis zu einem Bio-Anteil von 30 Prozent hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

Was das für Eigentümerversammlungen bedeutet

WEGs, die in den nächsten Jahren ihre Heizungsanlage erneuern müssen, können die Entscheidung offener diskutieren als bisher. Die Entscheidungsbasis auf der Eigentümerversammlung wird sachlicher, weil keine einzige Heiztechnologie mehr gesetzlich bevorzugt wird.

Gleichzeitig bleibt Unsicherheit: Ob Biomethan und Bioöl ab 2029 in ausreichender Menge und zu vertretbaren Preisen verfügbar sein werden, ist offen. Der Verband der Immobilienverwalter VDIV hat die Bundesregierung aufgefordert, hier verbindliche Regeln und verlässliche Marktbedingungen zu schaffen. Wohnen im Eigentum warnt in seiner Pressemitteilung vom 12. Mai ebenfalls vor erheblichen Unsicherheiten, sowohl bei der praktischen Umsetzbarkeit der Bio-Treppe als auch bei deren künftiger Kostenentwicklung.

Was WEGs jetzt tun sollten

Wer konkrete Heizungsplanungen hat, muss nicht auf die endgültige Verabschiedung des GModG warten. Das bestehende GEG 2024 gilt noch bis voraussichtlich November 2026, und viele Entscheidungen lassen sich auch unter dem alten Recht sinnvoll treffen. Wichtig ist, sich nicht von der laufenden Gesetzgebung lähmen zu lassen, wenn Handlungsbedarf besteht.

Für WEGs, die auf eine Heizungssanierung warten, empfiehlt es sich, die weiteren parlamentarischen Beratungen zu verfolgen und zeitig eine Energieberatung einzuholen. So können alle Optionen rechtzeitig bewertet und ein Beschluss rechtssicher vorbereitet werden.

Eine professionelle Hausverwaltung hält die Eigentümergemeinschaft über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden und bereitet Beschlüsse zum richtigen Zeitpunkt vor. Matera begleitet WEGs bei technischen und rechtlichen Fragen rund um die Gebäudemodernisierung mit einem internen Team aus zertifizierten Verwaltern, Juristen und Bautechnikern.

Aktualisiert am
11.06.2026
Veröffentlicht am
11.06.2026
11.06.2026

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