Hausgeld: Kosten-Zusammensetzung einfach erklärt

In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie als Wohnungseigentümer, welche Kosten im Hausgeld enthalten (Update 2025).
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Mit dem Hausgeld werden alle Kosten in der Eigentümergemeinschaft gedeckt. Deshalb kommt diesem Vorschuss eine wichtige Rolle zu tragen. 

Doch welche Kosten sind überhaupt im Hausgeld enthalten? Und was für Ausgaben zählen nicht dazu? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir für Sie in diesem Blog-Beitrag.

Auf einen Blick

  • Das Hausgeld setzt sich aus drei Kategorien zusammen: Betriebskosten (Reinigung, Hausmeister, Wasser, Strom, Versicherung etc.), Verwaltungskosten (Verwalterhonorar, Wirtschaftsplan, Eigentümerversammlung) und Instandhaltungskosten (Erhaltungsrücklage).
  • Heizkosten sind Pflichtbestandteil, müssen aber abweichend von anderen Betriebskosten zu 50–70 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
  • Nicht zum Hausgeld gehören: Grundsteuer, Grundbesitzerhaftpflicht, eigener Wohnungsstrom, Internet, GEZ sowie Heizkosten bei direktem Versorgungsvertrag des Eigentümers.
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1. Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten?

Die Kosten im Hausgeld werden in Kategorien aufgeteilt:

  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten

Diese werden in den folgenden Abschnitten genauer vorgestellt:

Betriebskosten 

Die Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die für ein Gebäude anfallen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Reinigungskosten (Winterdienst, Straßen, Gebäude, Treppenaufgang)
  • Kosten für den Hausmeister
  • Kosten zur Abfallentsorgung
  • Versicherungskosten für das Gebäude
  • Wartungskosten (Schornsteinfeger, ...)
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Stromkosten (Beleuchtung, Aufzug, …)
  • Kosten zur Gartenpflege

Alle Betriebskosten finden sich auch in der Betriebskostenverordnung wieder. Zudem muss an dieser Stelle betont werden, dass diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. 

Wie die Aufzählung zeigt, sind auch die anfallenden Strom- und Wasserkosten im Hausgeld enthalten. Zudem sind sie umlagefähig. Jedoch muss beim Strom eine wichtige Sache beachtet werden: Stromkosten der eigenen Wohnung gehören NICHT zum Hausgeld. Nur der sog. Hausstrom, der bspw. für die Beleuchtung im Treppenhaus notwendig ist, ist in den Betriebskosten und damit im Hausgeld enthalten. 

Auch die Heizkosten gehören nach Gesetz in jedem Fall zu den Betriebskosten. Für diese gibt es jedoch eine Sonderregelung:

Während die anderen anfallenden Betriebskosten pauschal abgerechnet werden dürfen, müssen die Heizkosten exakt und verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Richtwerte der verbrauchsabhängigen Abrechnung müssen hier zwischen 50 und 70 Prozent liegen. Um dies zu gewährleisten, müssen alle Heizkörper mit Verbrauchszählern ausgestattet sein.

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Verwaltungskosten 

Auch die Kosten, welche durch die Verwaltung der WEG anfallen, sind im Hausgeld enthalten.

Hierzu zählen:

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Instandhaltungskosten 

Um größere Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können, ist die Eigentümergemeinschaft dazu verpflichtet, eine Erhaltungsrücklage oder auch Instandhaltungsrücklage zu bilden. In diese wird ebenfalls mit Zahlung des Hausgeldes eingezahlt.

Größere Instandhaltungsmaßnahmen sind beispielsweise eine Isolierung oder auch ein neuer Anstrich der Fassade.

Matera unterstützt Sie gerne beim Zusammentragen aller Hausgeld Komponenten und der allgemeinen Verwaltung der WEG. 

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2. Was gehört nicht zum Hausgeld? 

Selbstverständlich gibt es auch Kosten, welche nicht im Hausgeld enthalten sind. Dazu zählen bspw. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Grundsteuer. 

Wieso? Diese Kosten werden vom Eigentümer selbst getragen, wodurch sie kein Bestandteil des Hausgeldes sind. 

Wenn ein Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, können auch Stromkosten der eigenen Wohnung, sowie Internetanschluss und GEZ-Gebühren nicht in das Hausgeld eingeschlossen werden.

Zudem gilt bei den Heizkosten folgende Regel: Sollte der Eigentümer einen Vertrag direkt mit dem Versorger geschlossen haben, sind alle anfallenden Kosten kein Bestandteil des Hausgeldes.

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3. BONUS: WEG mit Matera verwalten 

Wir hoffen, dass Ihnen unser Beitrag gefallen hat! Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden.

Ist Ihnen bereits Matera bekannt? Matera verwaltet WEGs mit einem Team aus zertifizierten Verwaltern und WEG-Experten.

Auch beim Hausgeld steht Ihnen als WEG das Matera-Team zur Seite und übernimmt die komplette Buchhaltung der WEG, inklusive Erstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung. 

Auch bei weiteren Themen teilen die Experten ihr Wissen und unterstützen Sie vollumfänglich. Interessiert? 

Dann holen Sie sich heute noch ein erstes Angebot ein, um weitere Einblicke in die Zusammenarbeit mit Matera zu erhalten. Wir freuen uns auf Sie.

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Aktualisiert am 16.03.2026

Veröffentlicht am 31.10.2022

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Franziska Gückel
Franziska Gückel - Autoren-Profil - Matera HausverwaltungContent Writer

Franziska Gückel studierte Betriebswirtschaftslehre und schreibt für Matera Artikel zu den Themen Hausgeld, Eigentümerversammlung & Co.

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