Haustierhaltung in der WEG: Was Eigentümer wissen müssen

Zu den häufigsten Konfliktfällen in der Wohnungseigentümergemeinschaft zählt das Thema der Haustierhaltung.

Verwaltung gesucht?
Fragen Sie jetzt ein Angebot an.

WEG-Verwaltung
Mietverwaltung
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie.

10.000+
Wohneinheiten
werden bereits erfolgreich verwaltet.
Zertifizierte Verwalter
4.4
Icon star
/5
Laut 90+ Google Bewertungen

Illustration €
"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
Quote iconArrow right
"Wir als Gemeinschaft finden das absolut zeitgemäß"
Positiv war von Anfang an, dass wir jederzeit einen Ansprechpartner hatten.
Uwe F.
6
Einheiten,
Löchgau
5 stars
Quote iconArrow right
"Die Arbeit wird so gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe.'
Der Wechsel zu Matera war relativ einfach. Da kann ich mich eigentlich nicht beschweren und es ging flott.
Angelina S.
3
Einheiten,
Kaiserslautern
5 stars
Quote iconArrow right
"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
Quote iconArrow right
“Die Ansprechpartner waren exzellent, und wir fühlten uns immer sehr gut aufgehoben”
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die ich von Matera erhalten habe.
Christoph G.
4
Einheiten,
Denzlingen
5 stars
Quote iconArrow right
“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
Quote iconArrow right
"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Es ist einfach, transparent und übersichtlich"
Besonders schön ist es, die komplette Kostenübersicht zu haben.
Thomas K.
5
Einheiten,
Gifhorn
5 stars
Quote iconArrow right
"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
Quote iconArrow right
"Das hat sich gelohnt."
Man hat immer einen tollen Überblick, auch über das Budget und den Wirtschaftsplan.
Lothar A.
3
Einheiten,
Bempflingen
5 stars
Quote iconArrow right
Flèche gauche
Flèche droite

Tierhaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft - das ist zu beachten


Zu den häufigsten Konfliktfällen in der Wohnungseigentümergemeinschaft zählt das Thema der Haustierhaltung. Wenn Hunde zu später Stunde laut bellen oder sich Tierhaarallergiker im Haus befinden, kann dies für Konflikte sorgen. Eine schnelle und beliebte Lösung ist der Beschluss über ein Verbot von Haustieren in einer WEG. Hierbei gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Regelungen beim Entwurf einer entsprechenden Hausordnung relevant sind und worauf Sie bei Beschlüssen bezüglich der Haustierhaltung zu achten haben. 


Tierhaltung in der WEG: Aktuelle Gesetze und Rechtsprechung


Nicht jedes Haustier kann durch eine Hausordnung verboten werden. So ist es prinzipiell rechtens, Kleintiere wie Meerschweinchen, Schildkröte oder Goldfisch in der Wohnung zu halten. Sind diese per Hausordnung untersagt, ist der entsprechende Passus nichtig, da Kleintiere das Sondereigentum nicht verlassen und es auch nicht beschädigen können. Dies gilt nicht nur für einzelne Mitglieder der WEG, sondern auch für Mieter. Allerdings ist auch hierbei von Belang, ob das Tier eine Beeinträchtigung oder Bedrohung für andere Bewohner darstellen kann. Daher sind Schlangen, aber auch Tiere, die einen starken Geruch ausströmen, beispielsweise Frettchen, nicht unbedingt zu den unbedenklichen Kleintieren zu zählen. Zudem kann die Haltung potenziell gefährlicher Tiere untersagt werden. Eine Kündigung wegen Tierhaltung ist unter Umständen durchsetzbar, wenn vorher eine Abmahnung erfolgt ist, diese jedoch keine Wirkung erzielt hat. Die Abmahnung sollte schriftlich zugeteilt werden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass sie erfolgt ist. Es gibt im Netz verschiedene Muster für die Abmahnung wegen Tierhaltung. 


Hund, Katze & Co.: Absolute Tierhalteverbote schwer umsetzbar


Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist im Mietrecht unzulässig, Vermieter können jedoch im Vertrag eine Klausel einfügen, dass Hunde und Katzen nur mit ihrer Zustimmung gehalten werden dürfen. Beim Wohnungseigentum kann die Haltung bereits durch die Teilungserklärung untersagt werden. Falls nicht, ist ein Mehrheitsbeschluss möglich, der dies umsetzt. Allerdings sind dabei die Interessen aller Parteien abzuwägen. Prinzipiell ist es möglich, die Haltung von Tieren auszuschließen, da sie nicht zum Kernnutzungsbereich des Wohnungseigentums zählt. Doch auch hier gilt: Ein absolutes Verbot der Tierhaltung in der WEG ist laut Mehrheitsbeschluss gemäß § 15 Abs. 2 WEG nicht möglich, da auch Kleintiere wie Hamster oder Zierfische von einem solchen absoluten Verbot betroffen wären. Grundsätzlich ist es denkbar, per Mehrheitsbeschluss die Haltung einzelner Tierarten wie Hunde oder Katzen zu untersagen, doch auch hier können betroffene Mitglieder der WEG den Beschluss anfechten und über eine Klage als unwirksam erklären lassen.


Gefährliche Tiere: Mehrheitliche Beschlussfassung kann Klarheit verschaffen


Eine mehrheitliche Beschlussfassung und die jeweiligen Regelungen in der Hausordnung ist rechtmäßig, wenn es um ein prinzipielles Verbot der Haltung potenziell gefährlicher Tiere geht. Dazu gehören insbesondere giftige Schlangen und Frösche sowie die sogenannten Kampfhunde. Welche Rassen dazuzuzählen sind, ist laut einem Beschluss des Kammergerichts Berlin nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu entscheiden. Darüber hinaus ist es rechtlich möglich, Regelungen in der Hausordnung festzuhalten, die einen Leinen- oder Maulkorbzwang, das Verbot des freien Auslaufs oder die Begrenzung der Anzahl von Tieren im Sondereigentum betreffen. Entsprechende Beschlüsse können auch nachträglich gefasst und umgesetzt werden. 


Aktualisiert am
09.06.2025
Veröffentlicht am
18.04.2025

Dieser Artikel war hilfreich für Sie?

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Experten-Newsletter mit praktischen Ratschlägen und aktuellen Immobilien-Themen.

Illustration enveloppe
Alice von Fürstenberg
Haustierhaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Rechtsanwältin

Alice ist Spezialistin für Eigentumswohnungen. Mit ihrer Leidenschaft für Fragen des Immobilienrechts hilft sie täglich den Matera-Kunden. Konfliktmanagement, Hilfe bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, Wechsel der Hausverwaltung - außerdem teilt sie ihr Wissen in hilfreichen Blog-Beiträgen.

Häufig gestellte Fragen

Keys drawing

Hausverwaltung wechseln in 3 Schritten

Matera begleitet Sie von A bis Z
01

Schritt 1

Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

Im Anschluss folgt ein Gespräch mit einem unserer WEG-Experten, der Ihnen das Matera-Portal zeigt und ein individuelles Angebot für Ihre WEG erstellt.
02

Schritt 2

Sie sind überzeugt? Wir bereiten für Sie einen Beschluss für den Wechsel vor, der in der nächsten Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren abgestimmt wird.
03

Schritt 3

Unsere WEG-Experten kümmern sich um die Übernahme der Buchhaltung und richten den persönlichen Bereich Ihrer WEG in unserem Online-Portal ein.

Herzlich willkommen bei Matera!