Mietrechtsreform 2026: Was auf vermietende Wohnungseigentümer zukommt

Neue Mietrechtsregeln: Indexmiete gedeckelt, Mietpreisbremse verlängert, CO2-Kosten ausgeweitet. Was WEG-Eigentümer mit Mietverhältnissen jetzt wissen müssen.

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14
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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform 2026 („Mietrecht II“) beschlossen und damit umfassende Änderungen im Wohnraummietrecht auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Für Wohnungseigentümer, die ihre Einheit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft vermieten, zeichnen sich wichtige Neuerungen ab. Der folgende Überblick zeigt, welche Regelungen nach aktuellem Stand geplant sind und worauf sich Vermieter in WEGs einstellen sollten.

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Auf einen Blick

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Über Matera Hausverwaltung

Indexmiete: Deckel bei 3,5 Prozent

Bisher konnten Indexmieten den vollen Anstieg des Verbraucherpreisindexes abbilden. Ab Juli gilt: Indexmieterhöhungen sind in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt. Die Regelung gilt für bestehende und neue Indexmietverträge und wirkt symmetrisch. Bei sinkenden Preisen können Mieter entsprechend eine Absenkung verlangen.

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Die gesetzliche Grundlage der Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Eigentümer, die ihre Wohnung neu vermieten wollen, bleibt die Prüfung des lokalen Mietspiegels damit weiterhin Pflicht.

Möblierte Wohnungen: Transparenzpflicht und neue Grenze

Wer eine möblierte Wohnung in einem angespannten Markt vermietet, muss den Möblierungszuschlag künftig unaufgefordert und gesondert ausweisen und angemessen begründen. Als Orientierung gilt ein Zuschlag von bis zu etwa 5 Prozent der Nettokaltmiete.

CO2-Kosten: Mehr Beteiligung für Vermieter

Neu ist auch, dass Vermieter künftig im Rahmen der Heiz- und CO₂-Kostenverteilung stärker an gasbezogenen Zusatzkosten beteiligt werden. Die Kostenverteilung richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes: Bei energetisch besonders ineffizienten Gebäuden tragen Vermieter künftig einen deutlich höheren Anteil. Für WEG-Eigentümer mit älteren Gasheizungen kann damit die finanzielle Belastung steigen.

Modernisierungsmieterhöhung: Grenze angehoben

Im vereinfachten Modernisierungsverfahren kann künftig eine Mieterhöhung für Maßnahmen mit Kosten von bis zu 20.000 Euro je Wohnung angekündigt werden. Die Grenze lag bisher bei 10.000 Euro.

Was das für Eigentümer in WEGs bedeutet

Die Reform setzt engere Rahmenbedingungen für alle, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Einheit vermieten. Besonders die neuen Regeln zu CO2-Kosten und Möblierungszuschlägen verlangen eine genaue Prüfung bestehender Mietverträge. Wer bei Mietrechtsänderungen rechtssicher agieren will, ist gut beraten, eine erfahrene Haus- und Mietverwaltung hinzuzuziehen. Matera begleitet WEG-Eigentümer mit zertifizierten Verwaltern und einem Expertenteam aus Juristen, Buchhaltern und Bauexperten.

Aktualisiert am
26.05.2026
Veröffentlicht am
26.05.2026
26.05.2026

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