Inhalt einer Teilungserklärung: Was Sie wirklich wissen müssen (2025)

Inhalte einer Teilungserklärung: Alles, was Sie im Jahr 2025 wissen müssen. Jetzt mehr erfahren.

Verwaltung gesucht?
Fragen Sie jetzt ein Angebot an.

WEG-Verwaltung
Mietverwaltung
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie.

10.000+
Wohneinheiten
werden bereits erfolgreich verwaltet.
Zertifizierte Verwalter
4.4
Icon star
/5
Laut 90+ Google Bewertungen

Illustration €
"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
Quote iconArrow right
"Wir als Gemeinschaft finden das absolut zeitgemäß"
Positiv war von Anfang an, dass wir jederzeit einen Ansprechpartner hatten.
Uwe F.
6
Einheiten,
Löchgau
5 stars
Quote iconArrow right
"Die Arbeit wird so gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe.'
Der Wechsel zu Matera war relativ einfach. Da kann ich mich eigentlich nicht beschweren und es ging flott.
Angelina S.
3
Einheiten,
Kaiserslautern
5 stars
Quote iconArrow right
"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
Quote iconArrow right
“Die Ansprechpartner waren exzellent, und wir fühlten uns immer sehr gut aufgehoben”
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die ich von Matera erhalten habe.
Christoph G.
4
Einheiten,
Denzlingen
5 stars
Quote iconArrow right
“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
Quote iconArrow right
"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Es ist einfach, transparent und übersichtlich"
Besonders schön ist es, die komplette Kostenübersicht zu haben.
Thomas K.
5
Einheiten,
Gifhorn
5 stars
Quote iconArrow right
"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
Quote iconArrow right
"Das hat sich gelohnt."
Man hat immer einen tollen Überblick, auch über das Budget und den Wirtschaftsplan.
Lothar A.
3
Einheiten,
Bempflingen
5 stars
Quote iconArrow right
Flèche gauche
Flèche droite

Die Teilungserklärung ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag, der von allen WEG-Mitgliedern unterschrieben werden muss. Darin werden die Aufteilung der Gemeinschaftsflächen sowie die Verantwortung für die Finanzierung und Instandhaltung der Liegenschaft geregelt. Die Teilungserklärung ist somit eine wesentliche Grundlage für das reibungslose Zusammenleben in einer WEG.

In diesem Beitrag wollen wir uns mit den inhaltlichen Anforderungen einer Teilungserklärung auseinandersetzen, die für alle WEG-Mitglieder bindend ist. Welche Punkte müssen unbedingt enthalten sein und welche Inhalte können von den Beteiligten individuell festgelegt werden? Darüber hinaus gehen wir der Frage nach, inwieweit die Teilungserklärung für die WEG rechtlich verbindlich ist.

1. Was muss in einer Teilungserklärung einer WEG unbedingt enthalten sein?  

Im Folgenden möchten wir kurz auf die inhaltlichen Anforderungen einer Teilungserklärung eingehen, damit Sie wissen, worauf Sie bei der Erstellung Ihrer eigenen Teilungserklärung achten sollten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die inhaltlichen Anforderungen an eine Teilungserklärung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Danach muss eine Teilungserklärung unter anderem folgende Punkte enthalten:

- den Aufteilungsplan inklusive Gemeinschaftsflächen,

- die Gemeinschaftsordnung,

- eine Abgeschlossenheitserklärung.

Des Weiteren können die Beteiligten in der Teilungserklärung auch individuelle Regelungen treffen, beispielsweise zur Haustierhaltung oder zum Lärmpegel. Diese Regelungen sind dann für alle WEG-Mitglieder bindend.

Im Allgemeinen gilt: Je mehr Punkte in der Teilungserklärung geregelt werden, desto weniger Streitigkeiten gibt es unter den WEG-Mitgliedern. Allerdings sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Teilungserklärung auch darauf achten, dass nicht zu viele Regelungen getroffen werden. Denn je mehr Regeln es gibt, desto schwieriger ist es für alle Beteiligten, sich daran zu halten.

Zusammenfassend lässt sich auch sagen, dass die inhaltlichen Anforderungen an eine Teilungserklärung recht umfangreich sind. Allerdings ist es wichtig, dass Sie bei der Erstellung Ihrer Teilungserklärung genau darauf achten, welche Punkte unbedingt enthalten sein müssen und welche Punkte Sie individuell regeln können. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Teilungserklärung rechtlich verbindlich ist.

Aufteilungsplan    

Der Aufteilungsplan der Gemeinschaftsflächen muss in der Teilungserklärung enthalten sein. Er beinhaltet die Angaben zu den einzelnen Wohnungseinheiten sowie deren Lage und Größe. Zudem wird hier die Zuordnung der Gemeinschaftsflächen angegeben, damit im Falle einer Streitigkeit klar ist, wer für die Instandhaltung und Finanzierung dieser Flächen verantwortlich ist.

Der Aufteilungsplan einer WEG sollte möglichst genau und detailliert sein, damit es keine Missverständnisse bei der Zuordnung der einzelnen Flächen gibt.

Gemeinschaftsordnung   

Die Gemeinschaftsordnung in einer Teilungserklärung regelt das Zusammenleben der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen. In der Gemeinschaftsordnung sollten zum Beispiel Regelungen zu Lärm, Haustieren, Parkplätzen oder auch zur Müllentsorgung getroffen werden.

Die Gemeinschaftsordnung ist für alle Wohnungseigentümer bindend und muss bei jeder Streitigkeit herangezogen werden.

Abgeschlossenheitserklärung  

Eine Abgeschlossenheitserklärung ist eine Bescheinigung, die besagt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft vollständig ist. Sie wird in der Regel von einem Notar oder einem Architekten ausgestellt und muss in jeder Teilungserklärung enthalten sein.

Die Abgeschlossenheitserklärung dient dazu, zu gewährleisten, dass alle Wohnungseinheiten in der WEG erfasst sind und keine weiteren Eigentümer mehr hinzukommen, nachdem die Teilungserklärung bereits abgeschlossen wurde.

2. Sind die Inhalte einer Teilungserklärung für die WEG immer bindend?  

Wie bereits erwähnt, sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Teilungserklärung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach muss eine Teilungserklärung unter anderem den Aufteilungsplan, die Gemeinschaftsordnung und die Abgeschlossenheitserklärung enthalten.

Diese Punkte sind für alle Wohnungseigentümer bindend und müssen von allen Beteiligten unterschrieben werden.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, die individuell vereinbart werden können. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen oder auch die Hausordnung. Diese Punkte können in der Teilungserklärung festgelegt werden, müssen aber nicht unbedingt enthalten sein.


3. FAZIT: Inhalte einer Teilungserklärung 

Die inhaltlichen Anforderungen und eine Teilungserklärung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach muss eine Teilungserklärung unter anderem den Aufteilungsplan, die Gemeinschaftsordnung und die Abgeschlossenheitserklärung enthalten.

Diese Punkte sind für alle Wohnungseigentümer bindend und müssen von allen Beteiligten unterschrieben werden.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, die individuell vereinbart werden können. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen oder auch die Hausordnung. Diese Punkte können in der Teilungserklärung festgelegt werden, müssen aber nicht unbedingt enthalten sein.

Sie müssen selbst eine Teilungserklärung erstellen und haben Fragen zu der Umsetzung oder weiteren WEG Themen?

Kennen Sie schon Matera? Matera ist eine digitale WEG-Verwaltung, die Ihnen die Arbeit als Wohnungseigentümer vereinfacht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Teilungserklärung und können Ihnen bei allen weiteren Fragen rund um das Thema WEG weiterhelfen.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich noch heute ein kostenloses Angebot ein. Wir freuen uns auf Sie!

Aktualisiert am
16.09.2025
Veröffentlicht am
18.04.2025
01.12.2022

Dieser Artikel war hilfreich für Sie?

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Experten-Newsletter mit praktischen Ratschlägen und aktuellen Immobilien-Themen.

Illustration enveloppe
Toni Fritscher
Toni Fritscher - Autoren-Profil - Matera Hausverwaltung
Content Writer

Toni Fritscher schreibt zu den Themen Aufteilungsplan und Teilungserklärung. In seinen Artikeln für Wohnungseigentümer erläutert er komplexe rechtliche Aspekte verständlich und praxisnah. Dadurch unterstützt er Eigentümer dabei, wichtige Dokumente und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum besser zu verstehen.

Keys drawing

Hausverwaltung wechseln in 3 Schritten

Matera begleitet Sie von A bis Z
01

Schritt 1

Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

Im Anschluss folgt ein Gespräch mit einem unserer WEG-Experten, der Ihnen das Matera-Portal zeigt und ein individuelles Angebot für Ihre WEG erstellt.
02

Schritt 2

Sie sind überzeugt? Wir bereiten für Sie einen Beschluss für den Wechsel vor, der in der nächsten Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren abgestimmt wird.
03

Schritt 3

Unsere WEG-Experten kümmern sich um die Übernahme der Buchhaltung und richten den persönlichen Bereich Ihrer WEG in unserem Online-Portal ein.

Herzlich willkommen bei Matera!