Zweier-WEG ohne Verwalter: Was Eigentümer wissen müssen

Ihre Zweier-WEG ist ohne Hausverwalter? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie Ihre Zweiergemeinschaft im Jahr 2025 selbst verwalten können.

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10.000+
Wohneinheiten
werden bereits erfolgreich verwaltet.
Zertifizierte Verwalter
4.4
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Illustration €
"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
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"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
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"Wir als Gemeinschaft finden das absolut zeitgemäß"
Positiv war von Anfang an, dass wir jederzeit einen Ansprechpartner hatten.
Uwe F.
6
Einheiten,
Löchgau
5 stars
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"Die Arbeit wird so gemacht, wie ich es mir vorgestellt habe.'
Der Wechsel zu Matera war relativ einfach. Da kann ich mich eigentlich nicht beschweren und es ging flott.
Angelina S.
3
Einheiten,
Kaiserslautern
5 stars
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"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
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“Die Ansprechpartner waren exzellent, und wir fühlten uns immer sehr gut aufgehoben”
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung, die ich von Matera erhalten habe.
Christoph G.
4
Einheiten,
Denzlingen
5 stars
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“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
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"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
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"Es ist einfach, transparent und übersichtlich"
Besonders schön ist es, die komplette Kostenübersicht zu haben.
Thomas K.
5
Einheiten,
Gifhorn
5 stars
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"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
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"Das hat sich gelohnt."
Man hat immer einen tollen Überblick, auch über das Budget und den Wirtschaftsplan.
Lothar A.
3
Einheiten,
Bempflingen
5 stars
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Flèche gauche
Flèche droite

Rund 90 Prozent der in Deutschland bestehenden WEGs werden von einem externen Hausverwalter verwaltet. Wirft man einen Blick auf die eher kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften mit 8 oder weniger Mitgliedern, so ist diese überwältigende Mehrheit nicht festzustellen: Oftmals möchten kleine WEGs die Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. 

Außerdem haben kleine WEGs und speziell Zweiergemeinschaften oft Probleme, überhaupt einen externen Hausverwalter zu finden. Woran dies liegt, welche anderen Optionen für Zweiergemeinschaften bestehen und welche Herausforderungen auf Eigentümer bei der selbstverwalteten Zweier-WEG zukommen, wird Ihnen in diesem Beitrag verständlich erläutert.

1. Wieso finden Zweier-WEGs oftmals keinen Verwalter?  

Es kann verschiedene Gründe für die erfolglose Suche eines externen Verwalters für die Zweier-WEG geben. Zunächst einmal ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einer externen Hausverwaltung um ein wirtschaftlich getriebenes Unternehmen handelt, das gewissermaßen gezwungen ist, wirtschaftlich zu arbeiten. Antrieb eines jeden am Markt aktiven Unternehmens ist nämlich (verständlicherweise), mit der Unternehmung Gewinne zu erzielen. 

Für eine Gewinnerzielung erforderlich ist jedoch, dass die Einnahmen des Unternehmens deren Ausgaben übersteigen. Aufseiten der Ausgaben sind bei der Hausverwaltung eine Menge an Positionen zu nennen, etwa Mietzahlungen für die Büroanmietung, Personalkosten, Steuern, Versicherungen und viele weitere.

Diese Kosten kann die Hausverwaltung nur durch hohe Einnahmen wieder reinholen – die sich in kleinen WEGs in der Regel aber nicht erzielen lassen. 

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Generell gilt :
Je geringer die Anzahl der Mitglieder der WEG (und damit je geringer die Größe des verwalteten Objekts), desto geringer fällt die Vergütung des externen Hausverwalters aus.

Der Aufwand und die Kosten der Hausverwaltung fallen jedoch auch bei Zweier-WEGs nicht geringer aus als bei WEGs mit mehr Wohneinheiten. Aus diesem Grund sehen viele Hausverwalter von der Betreuung kleinerer WEGs ab. 

Ein weiteres Problem kann in „schwierigen“ Eigentümern innerhalb der WEG begründet sein. Zwar sind auch größere Gemeinschaften vor solchen Personen nicht sicher. Dort haben diese jedoch einen geringeren Einfluss auf die Gemeinschaft als in kleineren WEGs, sodass das Problem in größeren WEGs nicht allzu schwer wiegt.

In einer Zweier-WEG kommt solchen Eigentümern logischerweise ein viel höheres Gewicht zu als in einer WEG mit beispielsweise 20 Einheiten, da Ihnen 50 % der Stimmrechte zukommen. 

Ein weiterer Grund, weshalb viele Zweier-WEGs nicht von einem externen Hausverwalter verwaltet werden, sind die anfallenden Kosten. Wie bereits erwähnt bleibt der Zeit- und Kostenaufwand für einen externen Verwalter, egal ob er eine Zweier-WEG oder eine WEG mit 20 Wohneinheiten verwaltet, im Wesentlichen gleich. 

Macht er also einer Zweier-WEG ein Vertragsangebot, so wird dies regelmäßig hoch ausfallen müssen, um seinen Aufwand abzudecken. In einer Zweiergemeinschaft werden diese Kosten jedoch auf lediglich 2 Parteien aufgeteilt. Damit ist die Bestellung eines externen Hausverwalters, für die Mitglieder einer Zweier-WEG teurer als für die Mitglieder einer „größeren“ WEG, weshalb sich viele Zweiergemeinschaften dagegen entscheiden. 

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Gut zu wissen :
Sofern Sie das Problem in Ihrer WEG wiedererkennen, kann Matera sich für Sie lohnen: Matera bietet die Möglichkeit der professionellen Unterstützung der selbstverwalteten WEG. Hierdurch kann die Verwaltung Ihrer WEG kostengünstiger und vor allem flexibler gestaltet werden.

2. Wie können sich Zweiergemeinschaften selbst verwalten?  

Neben der klassischen Verwaltung durch einen externen Hausverwalter kann die WEG auch in Selbstverwaltung geführt werden. Dabei handelt es sich um ein Modell der internen Verwaltung der Eigentümergemeinschaft – die Aufgaben, die sonst gegen ein Entgelt von einem externen Verwalter durchgeführt werden, werden nun selbst übernommen. Dabei ist zwischen zwei Arten der Selbstverwaltung zu differenzieren: 

Die „echte“ Selbstverwaltung einer WEG:  Bei der „echten“ Selbstverwaltung ist die WEG „verwalterlos“, es wird kein Verwalter bestellt. Dies führt dazu, dass alle Eigentümer gemeinschaftlich entscheiden und die Aufgaben, insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung, in der Regel per Geschäftsordnungsplan untereinander verteilt werden.

Dies erfordert eine hohe Einsatzbereitschaft aller Eigentümer der WEG: Beteiligen sich nicht alle Wohnungseigentümer am WEG-Leben, ist dieses Modell zum Scheitern verurteilt. Dies ist wohl auch der Grund, weshalb die „echte“ Selbstverwaltung in der Praxis nur selten anzutreffen ist. 

Die „unechte“ Selbstverwaltung einer WEG: Bei der „unechten“ Selbstverwaltung bestellen die Eigentümer einen internen Verwalter aus den eigenen Reihen. Dieser verfügt dann über die gleichen Rechte und Pflichten wie ein extern beauftragter WEG-Verwalter (vgl. § 26 WEG). 

Durch die Selbstverwaltung ist es der WEG also möglich, Kosten einzusparen und selbst für eine effektive, transparente und flexible Verwaltung zu sorgen. 

3. Wie funktioniert der Wechsel in die Selbstverwaltung bei Zweier-WEGs?  

Soll die Zweier-WEG in die Selbstverwaltung „überführt“ werden, so kann dies auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: 

Eigentümerversammlung: Einerseits kann die WEG in der Eigentümerversammlung die Bestellung eines internen Verwalters beschließen. Erforderlich ist, dass beide Wohnungseigentümer zustimmen. 

Umlaufbeschluss: Der häufig schnellere und unkompliziertere Weg ist der sog. Umlaufbeschluss im Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG. Dadurch kann die WEG Beschlüsse fassen, ohne aufwändig eine Eigentümerversammlung planen, einberufen und durchführen zu müssen. 

Hierfür muss lediglich ein Antrag in Textform (z. B. per Post, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht) an sämtliche Miteigentümer gesendet werden. Sofern alle Mitglieder der WEG dem Antrag zustimmen, ist ein Beschluss im Umlaufverfahren erfolgreich. Damit bietet sich das Umlaufverfahren insbesondere für Zweier-WEGs an, da Allstimmigkeit regelmäßig sehr einfach erreicht wird. 

Beachte: Abgegebene Stimmen sind nur gültig, wenn sie in Textform eingereicht werden. Dies erfordert gemäß § 126b BGB, dass die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Möglich ist die wirksame Stimmabgabe also per Brief, Fax, E-Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder Nachricht über andere Messengerdienste. Eine Stimmabgabe per Telefon, Sprachnachricht oder Videobotschaft sind damit unwirksam!

4. Welche Herausforderungen gibt’s für selbstverwaltete Zweier-WEGs? 

Speziell selbstverwaltete Zweier-WEGs haben mit vielfältigen Herausforderungen zu kämpfen: Es besteht hoher Beratungsbedarf, da es sich bei dem WEG-Recht um eine schwierige Materie handelt, die zudem regelmäßig Änderungen erfährt.

Ohne entsprechendes Fachwissen fällt es dem Großteil der selbstverwalteten Zweier-WEGs schwer, all ihren Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Dies gilt vor allem deshalb, weil sich die Mitglieder der WEG nicht ausschließlich der Verwaltung ihrer WEG widmen können, sondern in der Regel noch beruflich eingebunden sind. 

Diese Herausforderungen können mit professionellen Anbietern wie Matera jedoch problemlos gelöst werden! 

5. BONUS: Ihre Zweier-WEG mit Matera einfach selbst verwalten

Zweiergemeinschaften wählen häufig den Weg der Selbstverwaltung: Sei es, weil sie keinen externen Verwalter finden, der sich der Verwaltung annehmen möchte, oder weil sie einfach Kosten sparen möchten.

Die Selbstverwaltung stellt Zweier-WEGs jedoch häufig vor hohe rechtliche und tatsächliche Herausforderungen. Diese lassen sich jedoch mit tatkräftiger Unterstützung von Matera einfach und unkompliziert meistern!

Wir hoffen, dass Ihnen der Beitrag gefallen hat. Kennen Sie schon Matera? Mit Matera wird die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft dank einer neuartigen Verwaltungsplattform und einem Team aus WEG-Profis deutlich effizienter als bei einer klassischen externen Hausverwaltung. 

Darüber hinaus beantworten unsere WEG-Experten auch Ihre Fragen speziell zur Zweier-WEG innerhalb weniger Stunden. Sind Sie interessiert? Dann vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch mit uns. Wir freuen uns schon auf Sie!

Aktualisiert am
16.09.2025
Veröffentlicht am
18.04.2025
09.08.2022

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Jakob Haddad
Jakob Haddad - Autoren-Profil - Matera Hausverwaltung
Content Writer

Jakob Haddad studiert Jura und schreibt nebenbei Artikel für den Matera-Hausverwaltung-Blog. Eigentümer finden hier nützliche Informationen rund zu den Themen WEG, Hausverwaltung & Co.

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Hausverwaltung wechseln in 3 Schritten

Matera begleitet Sie von A bis Z
01

Schritt 1

Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

Im Anschluss folgt ein Gespräch mit einem unserer WEG-Experten, der Ihnen das Matera-Portal zeigt und ein individuelles Angebot für Ihre WEG erstellt.
02

Schritt 2

Sie sind überzeugt? Wir bereiten für Sie einen Beschluss für den Wechsel vor, der in der nächsten Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren abgestimmt wird.
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Schritt 3

Unsere WEG-Experten kümmern sich um die Übernahme der Buchhaltung und richten den persönlichen Bereich Ihrer WEG in unserem Online-Portal ein.

Herzlich willkommen bei Matera!