Bochum, das pulsierende Herz des Ruhrgebiets, ist geprägt von einer dynamischen Immobilienlandschaft. Und wie in jeder Stadt müssen sich auch hier Eigentümergemeinschaften von Wohnanlagen hin und wieder mit dem Gedanken auseinandersetzen, ihre Hausverwaltung zu wechseln. Doch wie gestaltet sich dieser Prozess konkret in Bochum?
Ein wichtiger Punkt vorweg: Der Wechsel ist leichter als gedacht. Dank der WEG-Reform 2020 wurde die Kündigung und Abberufung der bisherigen Hausverwaltung erheblich vereinfacht. Entgegen der vorherigen Regelungen, müssen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Bochum nun keinen triftigen Grund mehr vorlegen. Laut § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG ist es sogar möglich, den Hausverwalter „grundlos“ abzuberufen.Dies bedeutet aber nicht, dass die Entscheidung willkürlich getroffen wird. In den meisten Fällen gibt es durchaus einen wichtigen, wenn auch nicht rechtlich bindenden Grund, der die Eigentümer zu diesem Schritt bewegt. Und es gibt noch eine gute Nachricht: Wurde die Hausverwaltung abberufen, so endet der dazugehörige Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Eine zusätzliche Kündigung? Nicht erforderlich!
Aber wie sieht es in den Fällen aus, in denen die WEG den Vertrag vor Ablauf der sechs Monate beenden möchte? Hier greifen die im Verwaltervertrag festgelegten Kündigungsfristen oder die gesetzlichen Bestimmungen. Interessant: Häufig ist in den Verträgen festgelegt, dass mit der Abberufung des Verwalters auch der Vertrag sofort endet – und nicht erst nach einem halben Jahr. Eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls möglich, allerdings nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Für alle WEGs in Bochum, die einen Wechsel in Erwägung ziehen, gibt es eine moderne Alternative: Matera.
Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.