In Osnabrück, einer Stadt voller Geschichte und Charme, suchen immer mehr WEGs nach effizienten Methoden, ihre Hausverwaltung zu wechseln. Dank der WEG-Reform von 2020, ist der Wechselprozess vereinfacht worden, und bietet den WEGs in Osnabrück nun die Möglichkeit, jederzeit per Beschluss die Hausverwaltung zu wechseln. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder durch ein Umlaufverfahren geschehen.
Nach § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG kann die Hausverwaltung jederzeit abberufen werden, auch ohne einen wichtigen Grund. In den meisten Fällen gibt es jedoch einen wesentlichen Grund, warum sich die Eigentümer gegen die aktuelle Verwaltung und für eine neue oder andere Art der WEG-Verwaltung entscheiden. Nach der Abberufung endet der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten.
Es bedarf keiner zusätzlichen Kündigung. Will die Eigentümergemeinschaft den Vertrag jedoch vor Ablauf der sechs Monate kündigen, kann sie dies nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Kündigungsfristen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen tun.
Häufig wird in den Verwalterverträgen die Laufzeit an die Bestellung des Verwalters geknüpft. Das bedeutet, dass mit der Abberufung des Verwalters auch sein Vertrag mit sofortiger Wirkung endet und nicht erst nach sechs Monaten. Eine fristlose Kündigung ist auch möglich, erfordert jedoch das Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Für Eigentümer in Osnabrück bietet sich als Hausverwaltungs-Alternative der Wechsel zu Matera an. Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.