Inmitten der grünen Hügel und unter der berühmten Schwebebahn thront Wuppertal – eine Stadt, die Tradition und Moderne vereint. Genau wie ihre Architektur passen sich auch die Wohnanlagen und Eigentümergemeinschaften (WEG) an zeitgemäße Veränderungen an. Eine solche Veränderung kann der Wechsel der Hausverwaltung sein. Doch wie gelingt dieser in Wuppertal?
Zunächst: Ein Wechsel der Hausverwaltung ist in Wuppertal, wie überall in Deutschland, seit der WEG-Reform 2020, einfacher geworden. Die Notwendigkeit, einen wichtigen Grund für die Kündigung und Abberufung der alten Verwaltung vorzubringen, entfällt. Laut § 26 Abs. 3 S. 1, Abs. 5 WEG, kann eine Eigentümergemeinschaft nun den Hausverwalter sogar „grundlos“ absetzen.
So entscheiden sich viele WEGs in Wuppertal für einen Wechsel, da oftmals ein wichtiger, wenn auch nicht rechtlicher Grund vorliegt. Ist die Abberufung einmal beschlossen, dann verfällt der Verwaltervertrag automatisch nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 S. 2 WEG). Somit entfällt der bürokratische Aufwand einer zusätzlichen Kündigung.
Für diejenigen Wuppertaler Gemeinschaften, die den Vertrag bereits vor Ablauf dieser Frist beenden möchten, gibt es spezifische im Vertrag festgelegte Kündigungsfristen oder die gesetzlichen Bestimmungen als Handlungsrichtlinie. Interessanterweise enden viele dieser Verträge sofort mit der Abberufung des Verwalters und nicht erst nach einem halben Jahr. Alternativ kann auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden, allerdings nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes.
Abschließend ein Tipp für Wuppertaler WEGs: Ein Wechsel zu Matera kann sich als besonders vorteilhaft erweisen. Matera bietet zum einen Hausverwaltung im klassischen Sinne an und unterstützt zum anderen WEGs professionell in der Selbstverwaltung mit einem erfahrenen Team aus Experten und einem modernen Online-Portal.