Das Thema der Hausverwaltung ist für Eigentümer von Immobilien von großer Bedeutung. Doch die Suche nach einer geeigneten Verwaltung gestaltet sich heute schwieriger denn je.
Viele Eigentümer werden abgelehnt oder finden einfach keine Verwaltung, da ihre WEG zu klein ist. Deshalb kündigen - laut des Verbands der Immobilienverwalter VDIV - immer mehr Hausverwalter ihre Mandate, weil sich kleine und mittelgroße Objekte als unrentabel erweisen.
Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass sich bereits ca. 10 - 15% aller WEGs in Deutschland selbst verwalten. In diesem Artikel werden wir uns mit der Frage beschäftigen, wie man als Eigentümer die Hausverwaltung selbst übernehmen kann, worauf dabei zu achten ist und wieso sich die professionelle Unterstützung bei der Selbstverwaltung durch Anbieter wie Matera lohnt.
1. Kann ein Eigentümer in der WEG die Hausverwaltung selber machen?
Ja, die Verwaltung einer WEG darf auch ein Eigentümer übernehmen. Grundlage dafür bildet § 18 Abs. 1 WEG. In diesem Paragrafen wird geregelt, dass die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zwar den Eigentümern obliegt, diese jedoch frei in deren Entscheidung sind, wer diese Aufgabe übernimmt. Somit kann auch ein Wohnungseigentümer die Hausverwaltung einer WEG übernehmen.
In diesem Zusammenhang wird von der sogenannten Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft gesprochen, die wiederum zwei verschiedene Formen kennt:
Die “echte” Selbstverwaltung und die “unechte” Selbstverwaltung. Bei der echten Selbstverwaltung wird die WEG gemeinschaftlich von allen Eigentümern geführt. Alle Mitglieder in der Wohnungseigentümergemeinschaft sind in einem hohen Maße involviert und müssen bei allen Abstimmungen d'accord sein. Deshalb ist diese Form der Selbstverwaltung recht selten vertreten.
Viel etablierter ist bereits seit vielen Jahren die “unechte” Selbstverwaltung. Hier wird aus den Reihen der Eigentümer ein sog. interner Verwalter per Beschluss gewählt, der die Verwaltung der WEG übernimmt.
Bei einer Eigentümerversammlung erfordert der Wechsel in die Selbstverwaltung lediglich eine einfache Mehrheit. Alternativ kann der Beschluss auch im Umlaufverfahren gefasst werden.
2. Eigentümer als Hausverwalter: Welche Aufgaben müssen in der WEG erledigt werden?
Die Hausverwaltung wird selbst gemacht? Dann obliegen dem Eigentümer - der zum internen Verwalter bestellt wurde - auch einige Aufgaben und Pflichten.
Grundsätzlich gilt: Die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung, das gesetzlich nach § 19 Abs. 1 WEG festgelegt ist, bildet das Fundament für ein funktionierendes Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft, da hierunter alle Aktivitäten fallen, die die Erhaltung und fortlaufende Weiterentwicklung des Wohnobjekts sicherstellen.
Dadurch ergeben sich aus dem WEG-Gesetz folgende Aufgaben für den internen Verwalter einer selbstverwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft:
- Aufstellung der Hausordnung
- Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
- Organisation, also Planung, Durchführung und Nachbereitung, einer ordentlichen Eigentümerversammlung - mindestens einmal pro Jahr
- Ansammlung einer Erhaltungsrücklage
Wie sich unschwer erkennen lässt, fallen für den Eigentümer als Hausverwalter einige Aufgaben an, die sehr zeitintensiv sind und WEG-Wissen erfordern. Und das sind auch die Nachteile bzw. die Herausforderungen der Selbstverwaltung. Neben technischen Kenntnissen benötigt man kaufmännische Fähigkeiten und einige rechtliche Basiskenntnisse. Deshalb scheuen Eigentümergemeinschaften - trotz fehlender Kapazitäten bei externen Verwaltern - den Wechsel in die Selbstverwaltung.
Die Suche verläuft aber oftmals wie bei diesem Eigentümer aus Stuttgart: "Wir haben 20 Hausverwalter angeschrieben und nur Absagen erhalten."
Um dieses Dilemma zu lösen, haben wir Matera ins Leben gerufen. Matera unterstützt Eigentümer dabei, die Hausverwaltung selbst zu machen. Ein Expertenteam und nimmt die komplexen Aufgaben - wie z.B. die Erstellung der Jahresabrechnung - komplett ab! Wie das funktioniert und wieso sich professionelle Unterstützung bei der Selbstverwaltung lohnt, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.
3. Unterstützung bei der Selbstverwaltung: Wieso sich Matera für Ihre WEG lohnt!
Wie bereits erwähnt, ist die Selbstverwaltung ohne professionelle Unterstützung gar nicht so einfach. Insbesondere Zeitmangel und mangelnde Expertise sorgen für Kopfzerbrechen bei vielen WEGs. Externe Unterstützung durch Immobilienagenturen, Anwälte oder Buchhalter ist zudem recht teuer und erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative. Für einen einzelnen Eigentümer kann der Aufwand zu viel werden.
Um genau diese Probleme zu lösen, gibt es Matera Hausverwaltung. Mehr als 5000 Eigentümer in Deutschland vertrauen bereits auf unsere Verwaltungslösung, die selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften entlastet und diese Form der WEG-Verwaltung zu einer echten Alternative zur klassischen, externen Hausverwaltung macht!
Insbesondere kleine und mittelgroße WEGs, die verstärkt Probleme bei der Suche nach einer Verwaltung haben, profitieren von unserer Verwaltungslösung!
Bedingt durch Personalmangel und daraus resultierenden Kapazitätsengpässen werden genau diese Eigentümergemeinschaften von externen Hausverwaltern verstärkt gekündigt. Deshalb ist die Selbstverwaltung mit professioneller Unterstützung durch Matera die perfekte Lösung für diese WEGs!
Doch wie unterstützt Matera in der Selbstverwaltung?
Bei Matera erhalten selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften vollumfängliche Unterstützung durch ein Expertenteam - ohne, dass auf die Standards einer klassischen WEG-Verwaltung verzichtet werden muss.
So gibt es innerhalb von 24 Stunden von einem persönlichen Ansprechpartner eine Rückmeldung auf Fragen zur WEG. Darüber hinaus wird die komplette Buchhaltung übernommen und eingerichtet. Das umfasst auch die Erstellung der Jahresabrechnung und der Wirtschaftspläne. Da alle administrativen Aufgaben von Matera erledigt werden, kann der interne Hausverwalter kleinere Aufgaben vor Ort in Ruhe erledigen - wie z.B. kleinere Reparaturen.
Durch ein Online-Portal mit einem integrierten WEG-Bankkonto behalten Sie und Ihre Miteigentümer alle Ein- und Auszahlungen der WEG immer im Blick. Auch die Dokumente der Gemeinschaft - wie z.B. die Beschluss-Sammlung oder Rechnungen von Dienstleistern - sind jederzeit digital griffbereit und werden sicher archiviert.
Um Haftungsrisiken in der Selbstverwaltung vorzubeugen, werden bei Matera der interne Hausverwalter und die Mitglieder des Verwaltungsbeirats exzellent durch unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. Somit muss sich kein Eigentümer um das leidige Versicherungsthema kümmern!
4. Fazit: Eigentümer als Hausverwalter
Die Verwaltung der Gemeinschaftsimmobilie als Eigentümer selbst übernehmen? Das ist im Jahr 2024 einfacher denn je! Insbesondere für kleine WEGs mit 2 bis 5 Eigentumswohnungen stellt die Selbstverwaltung eine gute Option dar, weil die Suche nach einem passenden Hausverwaltungsunternehmen extrem herausfordernd ist.
Glücklicherweise können WEGs durch das WEG-Gesetz (vgl. § 18 Abs. 1 WEG) die Verwaltung in die eigenen Hände nehmen! Empfehlenswert ist auf jeden Fall ein Wechsel in die “unechte” Selbstverwaltung. Bei diesem Modell wird ein Eigentümer zum internen Verwalter per Beschluss bestellt und übernimmt die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinschaft.
Da Zeitmangel und fehlende Expertise die Selbstverwaltung erschweren, empfiehlt sich für professionelle Unterstützung Anbieter wie Matera zu beauftragen. Matera ist die führende Verwaltungslösung für selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften und unterstützt durch ein Expertenteam und ein modernes Online-Portal bei der Eigenverwaltung.
Sie möchten mehr über Matera erfahren und sich ein kostenloses Angebot sichern? Melden Sie sich gerne jetzt bei uns. Wir freuen uns schon auf Ihre Anfrage und bieten eine unverbindliche Beratung, welches unserer Angebote sich für Ihre Eigentümergemeinschaft am besten eignet.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Eigentümer als Hausverwalter
Was muss ich können um Hausverwaltung selbst zu machen?
Sie benötigen technische, rechtliche und kaufmännische Grundkenntnisse, um die Immobilienverwaltung eines Gebäudes zu übernehmen. Als Verwalter sollten Sie ein Faible für Organisation, Buchhaltung und Kommunikation haben. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von Experten bei der Verwaltung der Immobilie unterstützen.
Wann darf man die Hausverwaltung nicht selber machen?
Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer Recht auf einen zertifizierten Verwalter (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Diese Regelung gilt für Gemeinschaften mit mehr als 8 Wohneinheiten. Unter 8 Einheiten kann gegen die Selbstverwaltung gestimmt werden, wenn ein Drittel der Eigentümer sich gegen die Hausverwaltung durch einen unzertifizierten Eigentümer aussprechen.
Was sind häufige Fehler von Eigentümern, die Ihre Immobilie selbst verwalten?
Die Immobilienverwaltung erfordert Kenntnisse in Buchhaltung und WEG-Recht. Durch fehlendes Wissen, zum Beispiel zur Einladungsfrist der Eigentümerversammlung, können Beschlüsse nicht rechtskräftig sein und angefochten werden.
Auch bei Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen internen Verwalter weniger neutral geschlichtet werden als durch einen externen Verwalter.
Eine weitere Fehlerquelle sind technische Fragen, wie zum Beispiel die Abnahme von Bauarbeiten. Hier können im schlimmsten Fall hohe Kosten entstehen.
Lassen Sie sich stets von Experten beraten, wenn Sie unsicher sind, und schließen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen.