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Eigentümer als Hausverwalter? So funktioniert’s! (im Jahr 2024)

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Eigentümer als Hausverwalter? So funktioniert’s! (im Jahr 2024)

Aktualisiert am:
4.3.2024
Autor:
Franziska Gückel
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Das Thema der Hausverwaltung ist für Eigentümer von Immobilien von großer Bedeutung. Doch die Suche nach einer geeigneten Verwaltung gestaltet sich heute schwieriger denn je. 

Viele Eigentümer werden abgelehnt oder finden einfach keine Verwaltung, da ihre WEG zu klein ist. Deshalb kündigen - laut des Verbands der Immobilienverwalter VDIV - immer mehr Hausverwalter ihre Mandate, weil sich kleine und mittelgroße Objekte als unrentabel erweisen.

Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass sich bereits ca. 10 - 15% aller WEGs in Deutschland selbst verwalten. In diesem Blog-Artikel werden wir uns mit der Frage beschäftigen, wie man als Eigentümer die Hausverwaltung selbst übernehmen kann, worauf dabei zu achten ist und wieso sich die professionelle Unterstützung bei der Selbstverwaltung durch Anbieter wie Matera lohnt.

1. Darf ein Eigentümer die Verwaltung einer WEG übernehmen?   

Ja, die Verwaltung einer WEG darf auch ein Eigentümer übernehmen. Grundlage dafür bildet § 18 Abs. 1 WEG. In diesem Paragrafen wird geregelt, dass die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zwar den Eigentümern obliegt, diese jedoch frei in deren Entscheidung sind, wer diese Aufgabe übernimmt. Somit kann auch ein Wohnungseigentümer die Hausverwaltung einer WEG übernehmen.

In diesem Zusammenhang wird von der sogenannten Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft gesprochen, die wiederum zwei verschiedene Formen kennt:

Die “echte” Selbstverwaltung und die “unechte” Selbstverwaltung. Bei der echten Selbstverwaltung wird die WEG gemeinschaftlich von allen Eigentümern geführt. Alle Mitglieder in der WEG sind in einem hohen Maße involviert und müssen bei allen Abstimmungen d'accord sein. Deshalb ist diese Form der Selbstverwaltung recht selten vertreten.

Viel etablierter ist bereits seit vielen Jahren die “unechte” Selbstverwaltung. Hier wird aus den Reihen der Eigentümer ein sog. interner Verwalter per Beschluss gewählt, der die Verwaltung der WEG übernimmt.

Bei einer Eigentümerversammlung erfordert der Wechsel in die Selbstverwaltung lediglich eine einfache Mehrheit. Alternativ kann der Beschluss auch im Umlaufverfahren gefasst werden.

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Gut zu wissen :
Matera unterstützt Ihre WEG beim Wechsel in die Selbstverwaltung. So bereiten unsere Experten u.a. Beschlussvorlagen für Sie vor und beantworten Ihre Fragen - ohne zusätzliche Kosten. Jetzt mehr erfahren!

2. Hausverwaltung selbst machen: Welche Aufgaben müssen in der WEG erledigt werden?  

Die Hausverwaltung wird selbst gemacht? Dann obliegen dem Eigentümer - der zum internen Hausverwalter bestellt wurde - auch einige Aufgaben.

Grundsätzlich gilt: Die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG bildet das Fundament für ein funktionierendes Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft, da hierunter alle Aktivitäten fallen, die die Erhaltung und fortlaufende Weiterentwicklung des Wohnobjekts sicherstellen.

Dadurch ergeben sich aus dem WEG-Gesetz folgende Aufgaben für den internen Verwalter einer selbstverwalteten WEG: 

Wie sich unschwer erkennen lässt, fallen für den internen Verwalter unzählige Aufgaben an, die sehr zeitintensiv sind und viel WEG-Wissen erfordern. Deshalb scheuen Eigentümergemeinschaften - trotz fehlender Kapazitäten bei externen Hausverwaltern - den Wechsel in die Selbstverwaltung. 

Die Suche verläuft aber oftmals wie bei diesem Eigentümer aus Stuttgart: "Wir haben 20 Hausverwalter angeschrieben und nur Absagen erhalten."

Um dieses Dilemma für WEGs zu lösen, haben wir Matera ins Leben gerufen. Matera unterstützt WEGs in der Selbstverwaltung durch ein Expertenteam und nimmt die komplexen Aufgaben - wie z.B. die Erstellung der Jahresabrechnung - komplett ab! Wie das funktioniert und wieso sich professionelle Unterstützung bei der Selbstverwaltung lohnt, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt. 

3. Unterstützung bei der Selbstverwaltung: Wieso sich Matera für Ihre WEG lohnt! 

Wie bereits erwähnt, ist die Selbstverwaltung ohne professionelle Unterstützung gar nicht so einfach. Insbesondere Zeitmangel und mangelnde Expertise sorgen für Kopfzerbrechen bei vielen WEGs. Externe Unterstützung durch Anwälte oder Buchhalter ist zudem recht teuer und erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative.

Um genau diese Probleme zu lösen, gibt es seit 2017 Matera. Mehr als 7000 Eigentümergemeinschaften in Deutschland und Frankreich vertrauen bereits auf unsere Verwaltungslösung, die selbstverwaltete WEGs entlastet und diese Form der WEG-Verwaltung zu einer echten Alternative zur klassischen, externen Hausverwaltung macht! 

Insbesondere kleine und mittelgroße WEGs, die verstärkt Probleme bei der Suche nach einer Verwaltung haben, profitieren von unserer Verwaltungslösung! 

Bedingt durch Personalmangel und daraus resultierenden Kapazitätsengpässen werden genau diese Eigentümergemeinschaften von externen Hausverwaltern verstärkt gekündigt. Deshalb ist die Selbstverwaltung mit professioneller Unterstützung durch Matera die perfekte Lösung für diese WEGs! 

Doch wie unterstützt Matera in der Selbstverwaltung? 

Bei Matera erhalten selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften vollumfängliche Unterstützung durch ein Expertenteam - ohne, dass auf die Standards einer externen WEG-Verwaltung verzichtet werden muss. 

So gibt es innerhalb von 24 Stunden von einem persönlichen Ansprechpartner eine Rückmeldung auf Fragen zur WEG. Darüber hinaus wird die komplette Buchhaltung übernommen und eingerichtet. Das umfasst auch die Erstellung der Jahresabrechnung und der Wirtschaftspläne. Da alle administrativen Aufgaben von Matera erledigt werden, kann der interne Hausverwalter kleinere Aufgaben vor Ort in Ruhe erledigen - wie z.B. kleinere Reparaturen. 

Durch ein Online-Portal mit einem integrierten WEG-Bankkonto behalten Sie und Ihre Miteigentümer alle Ein- und Auszahlung der WEG immer im Blick. Auch die Dokumente der WEG - wie z.B. die Beschluss-Sammlung oder Rechnungen von Dienstleistern - sind jederzeit digital griffbereit und werden sicher archiviert. 

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Gut zu wissen :
Unser WEG-Bankkonto vereinfacht nicht nur die Abläufe in Ihrer WEG, sondern erfüllt auch die höchsten Sicherheitsstandards. So sind die Einlagen Ihrer Eigentümergemeinschaft bis zu einem Beitrag von 100.000 € abgesichert. 

Um Haftungsrisiken in der Selbstverwaltung vorzubeugen, werden bei Matera der interne Hausverwalter und die Mitglieder des Verwaltungsbeirats exzellent durch unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. Somit muss sich kein Eigentümer um das ledige Versicherungsthema kümmern! 

4. FAZIT: Eigentümer als Hausverwalter

Die Hausverwaltung selbst übernehmen? Das ist im Jahr 2023 einfacher denn je! Insbesondere für kleine WEGs stellt die Selbstverwaltung eine gute Option dar, weil die Suche nach einer passenden externen Hausverwaltung extrem herausfordernd ist. 

Glücklicherweise können WEGs durch das WEG-Gesetz (vgl. § 18 Abs. 1 WEG) die Verwaltung in die eigenen Hände nehmen! Empfehlenswert ist auf jeden Fall ein Wechsel in die “unechte” Selbstverwaltung. Bei diesem Modell wird ein Eigentümer zum internen Hausverwalter per Beschluss bestellt und übernimmt die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinschaft. 

Da Zeitmangel und fehlende Expertise die Selbstverwaltung erschweren, empfiehlt sich professionelle Unterstützung durch Anbieter wie Matera. Matera ist die führende Verwaltungslösung für selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften und unterstützt durch ein Expertenteam und ein modernes Online-Portal bei der Eigenverwaltung.

Sie möchten mehr über Matera erfahren und sich ein kostenloses Angebot sichern? Melden Sie sich gerne jetzt bei uns.  Wir freuen uns schon auf Ihre Anfrage.