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8+ Versicherungen, die jeder Wohnungseigentümer kennen sollte (2024)

8+ Versicherungen, die jeder Wohnungseigentümer kennen sollte (2024)

Aktualisiert am:
29.7.2024
Autor:
Jakob Haddad
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Eine Wohnung sein Eigen nennen zu können, bringt neben der Vielzahl an Vorteilen auch einige Pflichten und Risiken mit sich: Kommt es etwa zu Schäden am Gebäude selbst oder – noch schlimmer – kommt es durch bauliche Mängel an Ihrem Eigenheim zu Verletzungen von anderen Personen, wird es sehr schnell sehr teuer für Sie. 

Doch keine Angst: Diese Risiken lassen sich durch passende Versicherungen abdecken, was insbesondere für WEGs in Selbstverwaltung interessant ist. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Versicherungen Sie als Wohnungseigentümer auf jeden Fall besitzen sollten.

1. Wieso sollten sich Wohnungseigentümer versichern?

Sobald es im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zu Problemen kommt, kann es leider sehr schnell ziemlich teuer werden: Bei einer Eigentumswohnung geht es meist um Beträge im sechsstelligen Bereich, auch der Hausrat hat nicht selten einen Wert im fünfstelligen Bereich. Für ein ruhiges Gewissen sorgen daher verschiedenste Versicherungen, durch die diese (Kosten-)risiken minimiert werden können. 

2. Wichtigsten Versicherungen für Wohnungseigentümer

Gebäudeversicherung 

Es können unzählige Versicherungen abgeschlossen werden – wie sinnvoll einige davon tatsächlich sind, sei mal dahingestellt. 

Aus unserer Sicht unumgänglich ist jedoch die Gebäudeversicherung. Diese bietet Versicherungsschutz vor Schäden durch:

  • Feuer, 
  • Wasser, 
  • Hagel 
  • oder Sturm. 

So werden etwa Schäden, die durch einen Wasserrohrbruch im Treppenhaus oder einen Dachstuhlbrand entstehen, ersetzt.  Denkbar ist dabei, das Gebäude nur gegen einzelne dieser Gefahren oder etwa gegen alle Genannten zu versichern. 

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Gut zu wissen :
Wie bei jeder Versicherung sollten Sie sich vor Abschluss des Vertrages die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Häufig sind nämlich eine Vielzahl von Risiken nicht versichert bzw. an den tatsächlichen Eintritt der Versicherung hohe Anforderungen geknüpft, die Sie als Eigentümer so nicht erwartet hätten.   

Haftpflichtversicherung 

Eine weitere elementar wichtige Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Denn die Risiken, die die Haftpflichtversicherung abdeckt, realisieren sich in vielen Fällen und können zu großen Personen- oder Sachschäden führen. Zu nennen sind beispielsweise:

  • nicht gestreute, glatte Wege, 
  • das unbeleuchtete Treppenhaus, 
  • oder der fehlende Feuermelder. 

Doch auch unverschuldete Situationen, etwa der vom Dach fallende Ziegel, der einen Fußgänger verletzt, können auftreten. Was sich auf den ersten Blick nach “Bagatellverstößen” anhört, kann im Einzelfall zu hohen Schadenssummen führen. Ohne Versicherungsschutz sind diese dann von den Eigentümern gemeinschaftlich zu tragen.  

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Gut zu wissen :
Gelegentlich ist die Haftpflichtversicherung in der Gebäudeversicherung inklusive. Daher sollten Sie unbedingt Versicherungsbedingungen checken, um eine unnötige Überversicherung zu vermeiden.   

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 

Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht. Hierbei sind solche Personen versichert, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dem besonderen Risiko ausgesetzt sind, finanzielle Schäden bei Ihren Vertragspartnern herbeizuführen. Im Falle der WEG ist der interne Hausverwalter bzw. der Verwaltungsbeirat diesem Risiko ausgesetzt. 

Bei Matera, einem innovativen Verwaltungsanbieter für WEGs, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherungen AG für den internen Verwalter und den Verwaltungsbeirat automatisch mitenthalten. Letzterer ist bei einer externen Hausverwaltung nicht automatisch abgesichert! 

Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts für Vermögensschäden aus der Tätigkeit der versicherten Personen als WEG-Verwalter bis zu einer Höchstsumme von 9 Millionen Euro. 

Damit deckt die Versicherung insbesondere 

  • den Abschluss fehlerhafter Verträge 
  • versäumte Wartungen und Kündigungen 
  • verspätete Zahlungen an Handwerker 
  • Kompetenzüberschreitungen, etwa die Kündigung von Verträgen ohne hierzu bevollmächtigt zu sein 
  • Fehler beim Erstellen von Abrechnungen 

ab. 


Hausratversicherung 

Grundsätzlich sollten Sie auch über eine Hausratversicherung verfügen. Diese greift bei Beschädigungen oder dem Verlust sämtlicher im Haus befindlicher Güter, etwa durch Feuer- oder Sturmschäden, denkbar aber auch aufgrund eines Einbruchdiebstahls oder Vandalismus. 

Versichert sind dabei insbesondere: 

  • Gebrauchsgegenstände (Computer, Kleidung, Bücher)
  • Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Teppiche, Vorhänge, Bilder)
  • Wertsachen (Schmuck, Bargeld, Sparbücher)
  • Verbrauchsgegenstände 
  • Tiere. 

Bildlich gesprochen ist in den allermeisten Hausratversicherung all das versichert, was aus Ihrer Wohnung “herausfallen” würde, wenn man diese umdrehen und gut ausschütteln würde. 

Anders als bei der Wohngebäudeversicherung ist für den Abschluss der Hausratversicherung nicht die Eigentümergemeinschaft zuständig. Vielmehr muss der einzelne Eigentümer selbst tätig werden. 

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Gut zu wissen :
Um den Hausrat adäquat abzusichern, sollten Sie sowohl vor Abschluss als auch danach in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Versicherungssumme zum Wert Ihres Hausrats passt. Hat sich letzterer etwa durch Anschaffungen von teuren Elektrogeräten, Einrichtungsgegenständen oder Wertsachen erhöht, kann dies schnell zu einer Unterversicherung führen. In diesem Fall drohen Ihnen bei größeren Schäden schnell hohe Kosten.

3. Weitere Versicherungen für Wohnungseigentümer  

Beiratshaftpflichtversicherung

Der Verwaltungsbeirat übernimmt in der WEG eine Reihe von Aufgaben. Da hierbei stets das Risiko besteht, dass dem Verwaltungsbeirat Fehler unterlaufen (etwa bei der Überprüfung einer Jahresabrechnung oder der Freigabe eines zu teuren Angebots) und der WEG somit ein Schaden entstehen kann, sollte sich der Beirat gegen solche Risiken versichern. Geeigneten Schutz hiergegen bietet die Beiratshaftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Ihre WEG kann häufig auch rechtlichen Risiken ausgesetzt sein: So ist beispielsweise denkbar, dass Sie mit Renovierungsmaßnahmen von Handwerkern nicht zufrieden sind. Wurden die Mängel auch nach Fristsetzung nicht behoben und ist kein Einlenken seitens des Handwerksbetriebs zu erwarten, ist die Klageerhebung der nächste logische Schritt. Um den Gerichtsprozess möglichst aussichtsreich zu führen, sollten Sie sich rechtlichen Beistand besorgen. 

Auch Unstimmigkeiten unter einzelnen Parteien innerhalb der WEG stellen ein solches rechtliches Risiko dar. Man stelle sich etwa vor, dass ein Mitglied der WEG, ohne dass ein entsprechender Beschluss erging, eine bauliche Veränderung seines Balkons durchführt. 

Auch nach mehrmaliger Aufforderung, die bauliche Veränderung rückgängig zu machen, ändert sich nichts. In dieser Situation ist eine Klage der WEG gegen den betreffenden Wohnungseigentümer geboten. 

In all diesen Fällen greift die Rechtsschutzversicherung ein. Sie versichert die Kosten der gerichtlichen Interessenwahrnehmung, sodass die Kosten für Anwalts- und Gerichtsgebühren erstattet werden. 

Mietausfallversicherung

Mit der Mietausfallversicherung können Vermieter Schäden, die dadurch entstehen, dass der Mieter die vereinbarte Miete nicht zahlt, abdecken. Erfasst werden im Regelfall Zahlungsausfälle von drei bis sechs Monaten. 

Unser Tipp: Haben Sie bereits eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, so sind häufig auch die Risiken eines Mietverlustes mitversichert. Dies gilt dann jedoch nur für den Fall, dass die Wohnung aufgrund des Gebäudeschadens unbewohnbar ist. In einer solchen Situation sind nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die auf die Mietausfallversicherung anfallenden Prämien sogar auf den Mieter umlegbar (BGH, Urteil vom 06.06.2018, Az.: VIII ZR 38/17)

Heizöltankversicherung oder Gewässerschadenhaftpflicht

Eine Heizöltankversicherung, häufig auch als Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet, ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da das Risiko eines auslaufenden Öltankes mit besonders hohen Kosten verbunden ist, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ratsam. 

Denn ansonsten haften Sie mit Ihrer WEG unbegrenzt und persönlich. Schon ein Liter auslaufendes Heizöl kann mehrere 100.000 Liter Wasser verschmutzen. Auch die Beseitigung verseuchter Erde ist besonders kostenintensiv, sodass im schlimmsten Fall Schäden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstehen können.

Versichert werden dabei Schäden, die durch Ihre Ölheizungsanlage entstehen. Als Ursache denkbar sind beispielsweise der Bruch eines Rohres, ein durch Rost entstehendes Leck oder auch eine fehlerhafte Bedienung der Heizungsanlage. 

Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung soll ihrem Sinn und Zweck nach einspringen, wenn der Kreditnehmer den für die Immobilie aufgenommenen Kredit nicht mehr bedienen kann. Mögliche Gründe sind etwa eintretende Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. 

Denkbare Alternativen zur Restschuldversicherung sind etwa der Abschluss einer Risikolebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Unfall- oder Invaliditätsversicherung. 

4. Welche Versicherungen brauche ich wirklich als Wohnungseigentümer?

Viele Wohnungseigentümer stellen sich die berechtigte Frage, welche von den unzähligen am Markt verfügbaren Versicherungen wirklich notwendig sind. Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Es hängt stets von den Gegebenheiten der Wohnanlage und der Risikobereitschaft der einzelnen Wohnungseigentümer ab. 

Wird etwa nicht mit Öl geheizt, ist eine Gewässerschadenhaftpflicht überflüssig. Ist die WEG der Ansicht, alle möglichen rechtlichen Probleme außergerichtlich lösen zu können, muss nicht zwingend eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. 

Dennoch empfehlen wir Ihnen, für einen umfassenden Versicherungsschutz in Ihrer WEG zu sorgen: Dies gilt insbesondere für solche Risiken, die mit besonders hohen Schäden verbunden sind. Denn ohne Versicherungsschutz liegt es an Ihnen persönlich, den entstandenen Schaden – der nicht selten im 6- oder 7-stelligen Bereich liegt – wieder auszugleichen. 

Zwingend anzuraten ist daher der Abschluss einer Gebäudeversicherung, einer Haftpflichtversicherung sowie einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. 

5. BONUS: Abgesichert mit Matera

Wohnungseigentümer sind – insbesondere in der Selbstverwaltung – einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Werden diese Risiken nicht durch entsprechende Versicherungen abgedeckt, kommen schnell sehr hohe Haftungssummen zusammen. 

Speziell für den Verwaltungsbeirat bzw. den internen Verwalter bei WEGs in Selbstverwaltung ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Falls Sie sich für Matera entscheiden, ist für den internen Verwalter und den WEG-Beirat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA Versicherungen AG mit einer Haftungssumme von bis zu 9 Millionen Euro inklusive.

Kennen Sie eigentlich schon Matera? Durch ein Team aus WEG-Experten und Juristen sowie einer innovativen Online-Plattform machen wir die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft effizienter denn je. Auch bei Fragen zu Versicherungen Ihrer WEG unterstützen wir Sie gerne. 

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie jederzeit ein Gespräch mit unseren WEG-Profis vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!