Balkonkraftwerk in der WEG

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Stefanie Aust
Stefanie Aust
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Balkonkraftwerke sind in Zeiten hoher Energiepreise immer beliebter. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Regelungen für die Installation vereinfacht.

"Solarpaket I": Kabinett beschließt Erleichterungen

Vor 2024 waren die bürokratischen Hürden für die Installation einer Balkonsolaranlage recht hoch. Das hat viele abgeschreckt, sich ein eigenes kleines Kraftwerk mit Solarpanels auf dem heimischen Balkon zu errichten. Das sollte sich ändern, denn das Bundeskabinett hat diesbezüglich Regeln erlassen, die ab 2024 gelten und die Errichtung von solchen Solaranlagen schneller umsetzbar machen. So ist seit April 2024 möglich, das Balkonkraftwerk ohne Anmeldung beim Netzbetreiber einzurichten. Lediglich eine Eintragung im Register der Bundesnetzagentur ist erforderlich. Dazu können Wechselrichter für Balkonkraftwerke mit 800 Watt genutzt werden statt bisher bis maximal 600 Watt, für die Solaranlage selbst gilt eine Obergrenze von 2000 Watt.

Für den Übergang können Sie zukünftig den bisherigen Stromzähler nutzen, der Netzbetreiber hat vier Monate Zeit, um den Zähler auszutauschen. Auch für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eigentümern und ggf. Mietparteien wurde die Möglichkeit, eine solche Solaranlage zu nutzen, vereinfacht. Bis zum Herbst 2024 war es für Vermieter und WEG möglich, die Installation der Anlage zu untersagen, denn es gab eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für Balkonkraftwerke. Seit dem 17. Oktober 2024 sind sie aber den sogenannten privilegierten Maßnahmen zuzuordnen. Der Vermieter, bzw. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sie also gestatten.

Balkonsolaranlagen: Anbieter, Funktion, Kosten

Die Funktion einer Solaranlage für den Balkon ist grundsätzlich einfach. Als Betreiber montieren Sie die Panels und schließen sie an die Steckdose an. Anlagen dieser Art umfassen üblicherweise ein bis zwei Solarmodule und einen Wechselrichter. Dieser wandelt den gewonnenen Solarstrom in Haushaltsstrom um, der dann direkt in die Steckdose eingespeist wird. Die Geräte verfügen normalerweise über kompakte Abmessungen und lassen sich am Balkongeländer, auf der Terrasse, auf dem Dach oder an der Fassade errichten. Für jeden dieser Einsatzfälle gibt es passende Halterungen. Wer sich ein Balkonkraftwerk kaufen möchte, muss Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich veranschlagen.

Generell sind für ein Komplettset mit Kabeln, zwei Modulen, der passenden Halterung und dem Wechselrichter etwa 600 bis 1000 Euro Kosten zu veranschlagen. Günstiger ist es, wenn Sie das Balkonkraftwerk selber zusammenstellen, allerdings ist dafür ein wenig handwerkliches Geschick und technisches Know-how erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es mittlerweile immer mehr Anbieter solcher Mini-PV-Anlagen auf dem Markt. Das führt dazu, dass die Qualität teilweise sehr schwankt. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, vorher genaue Informationen über die Anbieter einzuholen, zum Beispiel bei der Stiftung Warentest oder der Verbraucherzentrale. Hier finden Sie wertvolle Informationen aus seriösen Quellen, wenn Sie ein Balkonkraftwerk in der Nähe kaufen möchten.

Das Balkonkraftwerk gewinnt durch Solarpanels Sonnenenergie, die zunächst in Gleichstrom verwandelt wird.

Anmeldung bei Bundesnetzagentur und Netzbetreiber

Bis zur Neuerung 2024 mussten Solaranlagen für den Balkon beim eigenen Netzbetreiber angemeldet werden. Das Anmeldeverfahren variierte je nach Region und Betreiber. Dieses aufwändige Verfahren ist jetzt Geschichte. Als Betreiber eines Kraftwerks für den Balkon müssen Sie nur noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur einreichen. Dies erfolgt über das Marktstammdatenregister der Agentur. Hierfür reichen dann einige wenige Angaben, sodass der Aufwand deutlich unbürokratischer ausfällt

Mini-Solaranlagen in der WEG: aktuelle Rechtsprechung

Wer ein Balkonkraftwerk am Außengeländer des Balkons installieren möchte, muss die Zustimmung der WEG über einen Beschluss einholen. Dies liegt in §20 WEG begründet, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Bis Oktober 2024 konnte die WEG die Anfrage auch ablehnen. Nach der neuesten Gesetzesänderung muss die Zustimmung für Balkonkraftwerke von der WEG erteilt werden, da Balkonkraftwerke jetzt als privilegierte Maßnahmen qualifiziert sind.

Neben dem Wohnungseigentumsrecht wurde auch das Mietrecht angepasst. Vermieter dürfen den Mietern eine Installation eines Steckersolargerätes also nicht mehr absprechen.

Aktualisiert am
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Stefanie Aust
Balkonkraftwerk in der WEG
Content Writer

Stefanie Aust ist freie Lektorin und Texterin. Für Matera Hausverwaltung schreibt sie informative Artikel für Wohnungseigentümer. Ob Energieausweis, Querulant in der WEG, Nebenkostenabrechnung, Stefanie Aust klärt auf.

Häufig gestellte Fragen

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