1. Tipps: Förderprogramme für Sanierungen in Berlin finden
Wer eine umfassende Sanierung in Berlin plant, sieht sich mit einer Vielzahl an Vorschriften und technischen Herausforderungen konfrontiert – und mit hohen Kosten. Gleichzeitig bieten Bund und Land attraktive Geldtöpfe an, um Eigentümer finanziell zu entlasten. Dies kann die Kosten für Modernisierungen erheblich senken und die Rentabilität des Gebäudes steigern. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten.
1.1. Rechtzeitig informieren und planen
Der wichtigste Grundsatz, der für fast alle Förderprogramme gilt: Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Sobald Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Handwerker unterzeichnen oder Material kaufen, gilt die Maßnahme als begonnen. Ein nachträglicher Antrag auf Fördermittel ist bei den meisten Programmen ausgeschlossen.
Prüfen Sie frühzeitig, welche Anforderungen für die energetischen Standards gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten und welche Dokumente Sie benötigen. Wer überstürzt handelt, verschenkt viel Geld. Daher empfiehlt es sich, sich vorab in Ruhe zu informieren, zumal die Auswahl an Förder- und Gestaltungsmöglichkeiten groß ist. So bietet die KfW beispielsweise zahlreiche zinsgünstige Kredite (z. B. KfW Kredit Nr. 124, 261, 270, 297, 298, 300, 358, 359). Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten.
1.2. Förderdatenbank nutzen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Investitionsbank Berlin (IBB). Oft lassen sich Bundes- und Landesmittel kombinieren. Nutzen Sie verfügbare Online-Rechner, um zu prüfen, welche Maßnahmen und Zuschüsse für Ihr spezielles Bauvorhaben infrage kommen.
1.3. Von Experten beraten lassen
Komplexe Anträge, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), erfordern die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters. Er analysiert den aktuellen Zustand des Gebäudes, erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), bzw. bei Wohnungseigentümergemeinschaften einen speziellen iSFP WEG, und begleitet den gesamten Förderprozess.
Zusätzlich bestätigt der Energieberater sowohl den Förderantrag (BzA) als auch die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen (BnD), ohne die eine Auszahlung der Fördergelder in der Regel nicht möglich ist. Ein iSFP kann in manchen Fällen außerdem zu erhöhten Fördersätzen führen, und auch die Beratung selbst wird staatlich bezuschusst.
2. Wichtigste Fördergeber für Sanierungen in Berlin im Überblick
Für Immobilienbesitzer in Berlin sind vor allem drei Institutionen relevant: Der Bund (vertreten durch KfW und BAFA) und das Land Berlin (IBB). Das übergeordnete Ziel ist dabei fast immer die Steigerung der Energieeffizienz und der Umstieg auf erneuerbare Energien.
2.1. Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst die wichtigsten Angebote des Bundes zusammen:
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus anstreben. Hierbei erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss. Je besser der erreichte Effizienzhaus-Standard (z. B. Effizienzhaus 40, 55 oder 70), desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Auch der Erwerb von frisch sanierten Effizienzhäusern kann hierüber finanziert werden. Für Einzelmaßnahmen vergibt die KfW zudem den Ergänzungskredit, der die Liquidität während der Bauphase sichert.
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Es ist zuständig für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), insbesondere an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), zur Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung. Zudem fördert es die Energieberatung mit bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars und ermöglicht über den iSFP einen zusätzlichen Bonus bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen. Im Gegensatz zur KfW werden hier ausschließlich Zuschüsse vergeben, keine Kredite.
2.2. Förderprogramme der Investitionsbank Berlin
Das Land Berlin ergänzt die Bundesförderung durch eigene Programme der IBB. Besonders bekannt ist das Programm „Effiziente GebäudePLUS“. Hier wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin unterstützt. Das Programm ist in verschiedene Module unterteilt, die unter anderem den Wärmeschutz der Gebäudehülle, den Austausch der Anlagentechnik oder digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung fördern.
Ein weiteres relevantes Programm ist „SolarPLUS“, das den Ausbau von Photovoltaik und Stromspeichern in der Hauptstadt vorantreiben soll.
2.3. Steuerliche Förderung
Wer keine Zuschüsse oder zinsgünstigen Kredite in Anspruch nehmen möchte oder die Antragstellung vor Baubeginn verpasst hat, kann von der steuerlichen Förderung profitieren. Gemäß § 35c EStG können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.
3. Für welche Maßnahmen gibt es Förderprogramme in Berlin?
Es gibt unterschiedliche Förderprogramme, je nach Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden betrachten wir die wichtigsten Bereiche.
3.1. Heizung
Der Austausch alter fossiler Heizungen (Öl, Gas) gegen klimafreundliche Systeme (Wärmepumpen, Anschluss an ein Wärmenetz) wird besonders stark gefördert. Die Förderung der Anlagentechnik kann durch Grundförderung und Boni bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Besonders die Wahl erneuerbarer Energien wird belohnt. Auch die Optimierung bestehender Heizsysteme, etwa durch einen hydraulischen Abgleich, ist förderfähig. Dies sichert eine effiziente Wärmeversorgung in Ihrem Wohngebäude.
3.2. Energetische Sanierung
Wenn Wärme durch ungedämmte Wände entweicht, hilft die beste Heizung wenig. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Kellerdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
Der Fördersatz beträgt regulär 15 Prozent, mit einem iSFP steigt er auf 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, wenn ein iSFP vorhanden ist (sonst 30.000 Euro). Dies ermöglicht eine umfassende energetische Sanierung, gerade auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.
3.3. Photovoltaik
In Berlin gilt mittlerweile eine Solarpflicht von 30 Prozent der Dachfläche: bei Neubauten bezogen auf die Bruttodachfläche, bei Bestandsgebäuden im Falle einer wesentlichen Dachsanierung bezogen auf die Nettodachfläche.
Die IBB unterstützt dies via „SolarPLUS“ (z. B. für Stromspeicher in Verbindung mit neuer PV). Der Bund bietet zinsgünstige Kredite (KfW 270). Eine eigene Photovoltaikanlage WEG macht Eigentümergemeinschaften unabhängiger und kann Einnahmen generieren.
3.4. Altersgerechter Umbau
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit 159) fördert Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Umbau des Bades, Einbau von Aufzügen) und zum Einbruchschutz. Dies lässt sich oft sinnvoll mit energetischen Modernisierungen kombinieren.
Das frühere Zuschussprogramm 455-B ist derzeit nicht verfügbar. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Nachfolgeprogramm ab 2026 wieder aufgelegt wird.
4. Wie verläuft die Antragsstellung für Förderprogramme für Sanierungen in Berlin?
Die Bürokratie bei der Antragstellung von Förderprogrammen kann abschreckend wirken, aber die hohen Summen, die Sie erhalten können, rechtfertigen den Aufwand. Folgende Reihenfolge muss in der Regel eingehalten werden:
- Fachmann beauftragen: Der Energieberater erstellt die technische Planung und die notwendigen Unterlagen.
- Angebot einholen: Fordern Sie Kostenvoranschläge für das Vorhaben ein (mit aufschiebender Bedingung = Vertrag gilt erst bei Förderzusage).
- Antragstellung: Beantragen Sie die Fördermittel über die entsprechenden Portale (KfW, BAFA, IBB).
- Zuwendungsbescheid abwarten: Die Arbeiten dürfen erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden.
- Umsetzung: Die Handwerker führen die förderfähigen Arbeiten durch.
- Nachweis einreichen: Der Energieberater bestätigt die korrekte Durchführung. Sie erhalten die bewilligten Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse.
5. Fazit
Die Förderprogramme in Berlin bieten Eigentümern einen wichtigen Hebel, um die Kosten für die energetische Sanierung in Grenzen zu halten. Wer die BEG-Mittel des Bundes und die zusätzlichen Zuschüsse der IBB klug kombiniert, kann viel Geld sparen. Als erfahrene Hausverwaltung Berlin begleiten wir Eigentümer bei der kaufmännischen und technischen Verwaltung ihrer Immobilien. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in allen Berliner Vierteln, von Moabit, Schöneberg und Wedding bis hin zu Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg. Neben der WEG-Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften bieten wir übrigens auch Unterstützung bei der Mietverwaltung an. Wenn Sie sich einen professionellen Verwalter an Ihrer Seite wünschen, sind wir nur einen Klick entfernt.












