Grundsteuererklärung: Wohn- und Nutzfläche im Überblick

Erfahren Sie, wie Sie die Wohn- und Nutzfläche in Ihrer Grundsteuererklärung angeben und worauf Sie achten müssen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Verwaltung gesucht?
Fragen Sie jetzt ein Angebot an.

WEG-Verwaltung
Mietverwaltung
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Weiter
Blue arrow left
Zurück
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie.

10.000+
Wohneinheiten
werden bereits erfolgreich verwaltet.
Zertifizierte Verwalter
4.4
Icon star
/5
Laut 90+ Google Bewertungen

Illustration €
"Wir haben eine sehr gute Hausverwaltung"
Wir kriegen absolut zeitnah Antworten.
Georg W.
42
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Wir konnten bisher über 3000€ an Kosten sparen..."
Für uns ist es 30 Prozent günstiger als bei der alten Hausverwaltung.
Arnulf W.
8
Einheiten,
Kehl
5 stars
Quote iconArrow right
"Da ist mittlerweile alles in besten Händen und so wie es eigentlich sein sollte."
Das Matera-Team setzt sich sehr ein, deshalb merkt man, dass da einfach was vorangeht.
Patrick H.
23
Einheiten,
Kreuzberg
5 stars
Quote iconArrow right
“Wenn ich von der Zusammenarbeit mit Matera erzähle, sind alle ohne Ausnahme begeistert!”
Die Erfahrung, die ich mit unserem ehemaligen Hausverwalter gemacht habe, ist nicht mit Matera zu vergleichen
Juri L.
7
Einheiten,
Eislingen/Fils
5 stars
Quote iconArrow right
"Für mich als Eigentümer und auch für meine Miteigentümer ist es großartig!"
Alle Vorgänge sind transparent, jeder, der möchte, kann auf der Plattform genau sehen, welche Dienstleistungsverträge wir haben und was wie viel kostet.
Andreas M.
4
Einheiten,
München
5 stars
Quote iconArrow right
"Die Unterstützung war schon super."
Die Plattform bietet uns eine optimale Transparenz, ohne groß rumfragen zu müssen.
Armin K.
14
Einheiten,
Darmstadt
5 stars
Quote iconArrow right
Flèche gauche
Flèche droite

Die Höhe der Grundsteuer hängt maßgeblich von derWohnfläche und der Nutzfläche ab. Eigentümer müssen in der Grundsteuererklärungexakt angeben, welche Flächen als Wohnfläche und welche als Nutzfläche gelten.Fehler bei der Berechnung oder Eintragung können zu einem fehlerhaftenGrundsteuerbescheid und unnötig hohen Abgaben führen.

Da die Angabe der Wohn- bzw. Nutzfläche in sämtlichen Bundesländern außer Baden-Württemberg verpflichtend ist, sollten Sie wissen, was es damit auf sich hat und wie diese jeweils berechnet werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Flächen berücksichtigt werden, wie die Berechnung erfolgt und worauf Eigentümer besonders achten sollten. 

icone information

Auf einen Blick

  • Wohnfläche: Alle Räume, die Wohnzwecken dienen, zählen zur Wohnfläche, Balkone und Loggien nur zu ¼, unbeheizbare Wintergärten zu ½..
  • Nutzfläche: Betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke (z.B. Büros, Werkstätten, Vereinsräume), alle nicht bewohnten Flächen außer Zubehörräume.
  • Berechnung: Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), Nutzfläche nach DIN 277, Infos im Kaufvertrag, Bauplan oder Teilungserklärung.
  • Eintragung: In Anlage Grundstück, Zeile je nach Bundesland unterschiedlich.
  • icone information

    Über Matera Hausverwaltung

    Was zählt zur Wohnfläche bei der Grundsteuer?

    Flächen sind dann als Wohnflächen zu qualifizieren, wenn diese ausschließlich Wohnbedürfnissen dienen. Unproblematisch hierunter zu fassen sind alle Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.

    Die WoFlV (Wohnflächenverordnung) ist der verbindliche Maßstab für die Grundsteuer Wohnfläche-Berechnung in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg.

    Diese Räume zählen vollständig:

    • Schlaf-, Kinder-, Gäste- und Wohnzimmer
    • Badezimmer, Küche, Speisekammer
    • Flure, sofern sie sich innerhalb der Wohnung befinden
    • häusliches Arbeitszimmer. 

    Schwieriger ist die Einordnung jedoch bei Zubehörräumen oder solchen, die zumindest mittelbar Wohnzwecken dienen. 

    Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: 

    • Zubehörräume zur Wohnnutzung, wie Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume.
    • Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung. 
    • Treppen außerhalb der Wohnung mit mehr als drei Steigungen (Stufen) und Treppenpodeste. 
    • Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. 
    • Tür-, Fenster- und offene Wandnischen, sofern sie nicht bis zum Fußboden reichen oder weniger als 13 Zentimeter tief sind. 
    • Vormauerungen, Schornsteine, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen, sofern sie höher als 1,5 Meter sind und einen Flächeninhalt von mindestens 0,1 qm haben

    Sonderfälle: teilweise anrechenbare Flächen

    Daneben existieren auch Räume, die zwar als Wohnfläche deklariert, aufgrund ihrer Eigenart jedoch nur mit der Hälfte oder gar einem Viertel der Grundfläche anzurechnen sind: 

    Fläche / Raumtyp

    Anrechnungsfaktor

    Balkone, Loggien, Dachgärten, gedeckte Freisitze

    ¼ der Grundfläche

    unbeheizbare Wintergärten (nicht ganzjährig nutzbar)

    ½ der Grundfläche

    Schwimmbäder

    ½ der Grundfläche

    Räume/Raumteile mit lichter Höhe 1–2 m (z. B. Dachschrägen)

    ½ der Grundfläche

    bullet
    Gut zu wissen:
    Dachgeschosse gelten als häufige Fehlerquellen, da die Schrägen oftmals falsch berechnet werden. Gerade bei älteren Bauunterlagen lohnt sich daher eine sorgfältige Nachkontrolle oder die Beauftragung eines Vermessungsingenieurs.

    Was ist Nutzfläche bei der Grundsteuer?

    Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für:

    • betriebliche,
    • öffentliche
    • oder sonstige Zwecke

    genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. 

    Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume. Als sonstigen Zwecken dienende Räume sind beispielsweise Vereinsräume anerkannt.

    Relevant wird die Nutzfläche bei der Grundsteuer vor allem bei gemischt genutzten Immobilien wie Gebäuden, in denen gewohnt wird und die auch gewerblich genutzt werden. In der Grundsteuererklärung sind dann beide Felder auszufüllen. Reine Wohngebäude tragen in der Regel keine Nutzfläche ein.

    Grundsteuer: Wohnfläche und Nutzfläche berechnen

    Die Wohnfläche ist der Wohnflächenberechnung zu entnehmen. Sofern dem Eigentümer eine solche nicht vorliegt, ist diese anhand der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, zu ermitteln. 

    Hingegen wird die Nutzfläche nach DIN 277 berechnet. Ausgangspunkt dessen bildet die Brutto-Grundfläche des Gebäudes bzw. der Wohnung, wofür dessen bzw. deren Außenmaße entscheidend sind. Um die Netto-Grundfläche zu erhalten, sind anschließend die sog. Konstruktionsflächen abzuziehen. Hierzu zählen etwa Wände, Nischen oder Pfeiler.

    Beide Verfahren unterscheiden sich im Ausgangspunkt: Die WoFlV geht von der Innenfläche der Räume aus, die DIN 277 von den Außenmaßen des Gebäudes.

    Wo findet man Informationen zur Wohn- und Nutzfläche?

    Angaben zur Wohn- und Nutzfläche sind auf verschiedenen Wegen zu finden. Die Wohn- und Nutzflächenberechnung für Finanzamt entnehmen Sie idealerweise aus:

    • Kaufvertrag (enthält häufig Flächenangaben)
    • Bauplan oder Grundriss
    • Teilungserklärung im Falle von Wohneigentum

    Ist auch dieser nicht in den Unterlagen zu finden, können Sie den Grundriss selbst vermessen. Da dies je nach Größe und Art der Immobilie mit einem enormen Zeitaufwand verbunden ist und ein gewisses Geschick erfordert, ist dies jedoch nur in Ausnahmefällen zu empfehlen. Etwa, wenn es nur um eine kleine Wohnung geht und Sie sich mit dem Aufmaß nehmen auskennen.

    Praxisbeispiel: Wohnfläche für die Grundsteuer korrekt berechnen

    Als Ausgangslage dient eine 3-Zimmer-Wohnung mit einer Grundfläche von 82 m² Grundfläche und einem 12 m² großen Balkon.

    • Rechnung: 82 m² (Innenräume, voll) + 12 m² × ¼ (Balkon) = 82 + 3 = 85 m² anrechenbare Wohnfläche

    In der Grundsteuererklärung wird 85 m² eingetragen und nicht 94 m². Eine falsche Angabe würde zu einer zu hohen Grundsteuer führen. 

    Wo werden die Wohn- und Nutzfläche in der Grundsteuererklärung eingetragen

    Wohn- bzw. Nutzfläche sind in allen Bundesländern in der Anlage Grundstück einzutragen. In welche Zeile(n) die Eintragung erfolgen muss, ist hingegen nicht bundeseinheitlich geregelt. Folgender Tabelle kann dies bundeslandspezifisch entnommen werden:

    Bundesland Wohnfläche Nutzfläche
    Baden-Württemberg Angabe nicht erforderlich Angabe nicht erforderlich
    Bayern Ab Zeile 20 Ab Zeile 20
    Berlin Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Brandenburg Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Bremen Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Hamburg Ab Zeile 20 Ab Zeile 20
    Hessen Ab Zeile 11 Ab Zeile 11
    Mecklenburg-Vorpommern Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Niedersachsen Ab Zeile 21 Ab Zeile 21
    Nordrhein-Westfalen Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Rheinland-Pfalz Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Saarland Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Sachsen Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Sachsen-Anhalt Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Schleswig-Holstein Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    Thüringen Ab Zeile 11 Ab Zeile 15
    bullet
    Gut zu wissen:
    Baden-Württemberg verwendet ein eigenes Bewertungsmodell, das vollständig auf Wohn- und Nutzflächenangaben verzichtet. Stattdessen fließen die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Berechnung ein. Wer in BW eine Immobilie besitzt, muss in der Anlage Grundstück daher keine Quadratmeterangaben machen, dafür aber den aktuellen Bodenrichtwert korrekt eintragen.

    Sorgfalt zahlt sich aus: Wohn- und Nutzfläche in der Grundsteuererklärung

    Da insbesondere falsche Angaben zu Wohn- und Nutzfläche schnell zu einer Fehlbewertung und damit zu einem fehlerhaften Grundsteuerbescheid führen können, ist hier besondere Vorsicht geboten. Wir raten daher davon ab, ungeprüfte Quadratmeterangaben aus Grundstücksunterlagen zu unternehmen. 

    Sofern Sie sich bei einigen Flächen nicht sicher sind, empfehlen wir die Hinzuziehung eines entsprechenden Dienstleisters (bspw.  Vermessungsingenieure und Architekten), der dies für Sie übernimmt.

    Dies ist zwar mit Kosten verbunden: Verglichen mit den Kosten, die eine zu hohe Angabe der Wohn- bzw. Nutzfläche in der Grundsteuererklärung im Rahmen der Grundsteuerreform verursachen können, fallen diese jedoch regelmäßig nicht ins Gewicht.

    Eine erfahrene Hausverwaltung wie Matera unterstützt Sie direkt vor Ort in München, Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Hamburg und Köln bei der Vorbereitung und Prüfung relevanter Dokumente Ihrer Eigentümergemeinschaften. Wählen Sie das Modell, das zu Ihrer WEG passt: Vollverwaltung, Selbstverwaltung mit Unterstützung oder Fernverwaltung.

    Aktualisiert am
    22.05.2026
    Veröffentlicht am
    18.04.2025
    12.12.2022

    Dieser Artikel war hilfreich für Sie?

    Abonnieren Sie unseren kostenlosen Experten-Newsletter mit praktischen Ratschlägen und aktuellen Immobilien-Themen.

    Illustration enveloppe
    Jakob Haddad
    Jakob Haddad - Autoren-Profil - Matera Hausverwaltung
    Content Writer

    Jakob Haddad studiert Jura und schreibt nebenbei Artikel für den Matera-Hausverwaltung-Blog. Eigentümer finden hier nützliche Informationen rund zu den Themen WEG, Hausverwaltung & Co.

    FAQ: Grundsteuer – Wohnfläche und Nutzfläche

    Keys drawing

    Hausverwaltung wechseln in 3 Schritten

    Matera begleitet Sie von A bis Z
    01

    Schritt 1

    Nachdem Sie ein Angebot angefragt haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um mehr über die Situation in Ihrer WEG zu erfahren.

    Im Anschluss folgt ein Gespräch mit einem unserer WEG-Experten, der Ihnen das Matera-Portal zeigt und ein individuelles Angebot für Ihre WEG erstellt.
    02

    Schritt 2

    Sie sind überzeugt? Wir bereiten für Sie einen Beschluss für den Wechsel vor, der in der nächsten Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren abgestimmt wird.
    03

    Schritt 3

    Unsere WEG-Experten kümmern sich um die Übernahme der Buchhaltung und richten den persönlichen Bereich Ihrer WEG in unserem Online-Portal ein.

    Herzlich willkommen bei Matera!