Hausgeld ist in den meisten Fällen steuerlich absetzbar. Ob und in welchem Umfang Eigentümer Hausgeld steuerlich geltend machen können, hängt davon ab, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Beide Szenarien folgen unterschiedlichen steuerlichen Regeln und bieten jeweils eigene Möglichkeiten zur Kostenentlastung. Bei vermieteten Wohnungen können viele Hausgeldbestandteile als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei selbst genutzten Immobilien gilt das nur eingeschränkt für bestimmte Arbeitskosten.
Dieser Beitrag erklärt alle wesentlichen Unterschiede und zeigt, welche Kosten genau absetzbar sind.
Kann Hausgeld steuerlich abgesetzt werden?
Ja, das Hausgeld kann steuerlich abgesetzt werden. Jedoch muss unterschieden werden, ob die Eigentumswohnung selbst genutzt wird oder ob die Immobilien vermietet werden. Denn je nach Nutzung gelten unterschiedliche Regeln für die Hausgeldabrechnung bei der Steuererklärung und die absetzbaren Kosten.
Das Hausgeld setzt sich aus mehreren Kostenpositionen zusammen, die den laufenden Betrieb und die langfristige Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sichern. Für die steuerliche Einordnung ist es entscheidend zu wissen, welche Bestandteile überhaupt absetzbar sein können.
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Bestandteil des Hausgeldes
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Bei Selbstnutzung absetzbar?
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Bei Vermietung absetzbar?
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Betriebskosten (z. B. Hausreinigung, Winterdienst)
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Teilweise (20 %, Höchstbetrag)
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Ja, als Werbungskosten
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Instandhaltungskosten / Reparaturen
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Teilweise (Handwerkerleistungen)
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Ja, als Werbungskosten
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Instandhaltungsrücklage
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Nein (erst bei Ausgabe des Geldes)
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Nein (erst bei Ausgabe des Geldes)
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Verwaltungskosten / Hausverwaltergebühr
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Nein
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Ja, als Werbungskosten
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Gebäudeversicherung
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Nein
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Ja, als Werbungskosten
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Grundlage für die steuerliche Einordnung ist die jährliche Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung. Sie zeigt, welche Kosten tatsächlich angefallen sind und welche davon steuerlich berücksichtigt werden können. Die zugrunde liegenden Vorauszahlungen werden zuvor bei der Eigentümerversammlung im Wirtschaftsplan der WEG festgelegt.
Was kann man bei einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich absetzen?
Nutzt der Eigentümer die Wohnung selbst, so kann er von bestimmten Arbeiten jeweils 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Handelt es sich aber um Nebenkosten oder Betriebskosten sind diese in der Regel nicht absetzbar.
Folgende Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Winterdienst oder Gartenpflege. (Maximalbetrag bei selbstständigen Dienstleistern oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: 4.000 Euro/Jahr; Maximalbetrag bei geringfügiger Beschäftigung: 510 Euro/Jahr)
- Handwerkerleistungen für Wartungs-, Modernisierungs- und Reparaturarbeiten. Zum Beispiel Reparaturen am Gemeinschaftseigentum wie an der Fassade. (Maximalbetrag: 1.200 Euro/Jahr)
Wichtig: Das Finanzamt erkennt Kosten nur an, wenn eine Rechnung vorliegt und die Zahlung nachweislich per Überweisung erfolgt ist. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Was ist bei einer vermieteten Eigentumswohnung an Hausgeld steuerlich absetzbar?
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können viele Bestandteile des Hausgelds als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig ist hierbei, dass die vom Mieter gezahlten Nebenkosten als Einnahmen ebenfalls versteuert werden. Dazu zählen unter anderem:
- Verwaltungskosten,
- Gebäudeversicherung
- sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten,
sofern sie vom Eigentümer selbst getragen wurden. Einfach gesagt können beispielsweise keine Kosten angegeben werden, welche auf den Mieter umgelegt wurden. Wenn es also zum Beispiel Betriebskosten gab, die nicht auf die Mieter umgelegt worden sind, können diese in der Regel geltend gemacht werden.
Es dürfen nur die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, welche bereits getätigt wurden. Das heißt, dass das gezahlte Hausgeld vom Verwalter bereits ausgegeben worden sein muss und nicht nur die Absicht besteht, Geld für einen bestimmten Zweck auszugeben.
Übernimmt ein Eigentümer der WEG selbst eine Tätigkeit im Haus, kann die Arbeitsleistung steuerlich nicht abgesetzt werden. Was jedoch abgesetzt werden kann, sind die Kosten für Werkzeug, Material und Fahrtkosten.
Sind die Kosten für einen Hausverwalter steuerlich absetzbar?
Die Kosten für eine professionelle WEG-Verwaltung, die Hausverwaltungsgebühr und die Kontoführungsgebühren für das WEG-Eigenkonto zählen vollständig zu den Werbungskosten des Hausgeldes, weshalb diese steuerlich absetzbar sind.
Absetzbar sind insbesondere Kosten, die unmittelbar mit der Vermietung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen, wie beispielsweise auch die Gebäudeversicherung.
Die monatlichen Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage des Hausgeldes sind nicht im Jahr der Einzahlung absetzbar. Die steuerliche Relevanz entsteht erst dann, wenn die Rücklage tatsächlich für eine konkrete Maßnahme verwendet wird. Wer die Instandhaltungsrücklage vorschnell als Werbungskosten ansetzt, riskiert Nachforderungen durch das Finanzamt.
Hausgeld bei der Steuererklärung absetzen: Wo wird es eingetragen?
Wo das Hausgeld bei der Steuererklärung eingetragen wird, hängt von der Nutzungsart ab. Um das Hausgeld steuerlich geltend zu machen, wird es in der Steuererklärung unter der Anlage V, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, eingetragen. Die folgende Übersicht zeigt, wo welche Kosten anzugeben sind:
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Nutzungsart
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Steuerlich relevante Anlage
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Art des Abzugs
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Vermietung
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Anlage V (Zeile 47 ff.)
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Werbungskosten
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Selbstnutzung: Handwerker
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Anlage haushaltsnahe Aufwendungen
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Steuerermäßigung § 35a EStG
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Selbstnutzung: Dienstleistungen
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Anlage haushaltsnahe Aufwendungen
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Steuerermäßigung § 35a EStG
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Besitzt ein Eigentümer mehrere Wohnungen, müssen diese separat in einer eigenen Anlage ausgewiesen werden. Die Beträge der Wohnungen dürfen in der Steuer nicht zusammengeführt werden.
Welche weiteren Kosten sind neben dem Hausgeld steuerlich absetzbar?
Neben dem Hausgeld gibt es viele weitere Kosten, die ein Eigentümer trägt. Folgende Kosten können vom Eigentümer ebenfalls als laufende Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden:
- Grundsteuer
- Zinsen (Voraussetzung: Aufnahme eines Kredites für Immobilie)
- Kontoführung (Voraussetzung: Eigenes Konto für Einnahmen und Ausgaben der Immobilie)
- Maklergebühren und Schalten von Werbung
- Kosten für das Management der Vermietung (Software, Schreibwaren, Mustermietverträge)
- Notarkosten und Anwaltskosten
- Fahrtkosten (betrifft alle Fahrten, die für das vermietete Eigentum getätigt werden)
- Bewirtungskosten bei Treffen mit Mietern (bis zu 70%)
- Mitgliedsbeiträge (für Vermieter Verbünde etc.)
Investive Kosten mit begrenzter Möglichkeit zur Absetzung:
- Möbel und Einrichtung bis 800 Euro (netto): Sofortabzug im Anschaffungsjahr
- Möbel und Einrichtung über 800 Euro (netto): Abschreibung über die Nutzungsdauer
- Sanierung /Renovierung bis 4.000 Euro: Sofortabzug
- Sanierung Renovierung über 4.00 Euro: Abschreibung über mehrere Jahre
- Reparaturen: Sofortabzug als Erhaltungsaufwand
Ob Sie weitere Kosten wie die Sonderumlage steuerlich absetzen können, kommt darauf an, ob die Wohnung vermietet oder selbst bewohnt wird.
Hausgeldabrechnung korrekt in der Steuererklärung berücksichtigen
Selbst nutzende Eigentümer können nur bestimmte Bestandteile des Hausgelds steuerlich geltend machen. Dazu zählen vor allem haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Wichtig ist es hier, die umgelegten Nebenkosten ebenfalls zu berücksichtigen.
Vermieter hingegen können Hausgeld in einem weitaus größeren Umfang absetzen. Hierbei ist es wichtig nachzuweisen, dass die Kosten bereits beglichen wurden. Besondere Vorsicht gilt bei der Instandhaltungsrücklage, die erst im Jahr der tatsächlichen Verwendung steuerlich geltend gemacht werden kann.
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Aktualisiert am
22.05.2026
Veröffentlicht am
18.04.2025
14.10.2022
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Franziska Gückel - Autoren-Profil - Matera Hausverwaltung
Content Writer
Franziska Gückel studierte Betriebswirtschaftslehre und schreibt für Matera Artikel zu den Themen Hausgeld, Eigentümerversammlung & Co.

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