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Abgesichert als Verwaltungsbeirat: Diese Versicherung sollte in jeder WEG abgeschlossen werden!

Abgesichert als Verwaltungsbeirat: Diese Versicherung sollte in jeder WEG abgeschlossen werden!

Aktualisiert am:
29.7.2024
Autor:
Darleen Mokosek
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Die Aufgaben des WEG-Beirats sind nicht nur umfangreich, sondern auch mit großer Verantwortung verbunden. Wie kann sich der Verwaltungsbeirat also optimal gegen Haftungs- und Schadensfälle schützen und welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden?

1. Welche Versicherung benötigt ein WEG-Beirat? 

Der Verwaltungsbeirat einer WEG bildet die Hilfs- und Kontrollinstanz, insbesondere in Bezug auf den internen oder externen Verwalter und übernimmt daher viele wichtige Aufgaben wie etwa die Prüfung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans

Dass dem WEG-Beirat bei der Ausübung seiner Tätigkeit ab und an Fehler unterlaufen, da die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, entspricht der Lebensrealität und ist nicht immer zu vermeiden.  

Entsteht durch dieses Verhalten des Beirats ein Schaden, so kann es zur Haftung kommen. 

An dieser Stelle daher ein kurzer Exkurs zur Haftung des Verwaltungsbeirats:

Mit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (kurz: WEMoG) zum 01.12.2020 wurde die Haftung für unentgeltlich tätig werdende WEG-Beiräte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorsatz bedeutet hier das “Wissen und Wollen” der im Schaden resultierenden Pflichtverletzung. Bei fahrlässigem Verhalten muss zwischen der einfachen und groben Fahrlässigkeit unterschieden werden. 

Während sich die einfache Fahrlässigkeit auf Sorgfaltspflichtverletzungen, also Fehler bezieht, die uns allen im täglichen Leben mal unterlaufen können und auf kleinen, spontanen Unachtsamkeiten beruhen, handelt grob fahrlässig, wer er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt deutlich schwerer außer Acht lässt, den Eintritt des Schadens also leichtfertig in Kauf nimmt, selbst wenn dieser nicht gewollt ist. 

Ob und welche Art der Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bei bestimmten Handlungen vorliegt, ist Sache des Einzelfalls und hängt von den individuellen Haftungsmaßstäben der einzelnen Beiratsmitglieder ab. 

Kommt es aber nun zu einem Haftungsfall, so muss der WEG-Beirat mit seinem Privatvermögen dem Schaden Rechnung tragen. Dies kann je nach Art des Schadens und der Eigentümergemeinschaft eine immense Zahlung bedeuten. 

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Gut zu wissen :
Was sind keine Vermögensschäden? Nicht vom Versicherungsschutz einer Vermögenshaftpflicht umfasst sind Personenschäden, also wenn ein Mensch etwa durch eine Körperverletzung zu Schaden kommt oder stirbt, sowie Sachschäden.  

Daher ist der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Denn so zahlt im Schadensfall der Versicherer, nicht aber der WEG-Beirat. 

Die Leistung einer Vermögenshaftpflichtversicherung umfasst grundsätzlich Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen und sich aus der Tätigkeit als Verwaltungsbeirat ergeben. 

Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Versicherungsleistung nicht nur die gesetzlichen (vgl. § 29 Abs. 2 WEG), sondern auch die Aufgaben umfasst, welche der WEG-Beirat zusätzlich übernimmt. 

Weiter überprüft der Versicherer grundsätzlich auch die Höhe des Schadensersatzanspruchs sowie das tatsächliche rechtliche Vorliegen eines solchen. Somit wehrt die Versicherung auch unbegründete Haftungsansprüche ab und bietet dem WEG-Beirat entsprechenden Rechtsschutz.

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Gut zu wissen :
‍Die Vermögenshaftpflichtversicherung wird je nach Versicherer auch als  Beiratsversicherung bezeichnet. Eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist in der Regel jedoch nicht notwendig. ‍  

2. Wieso ist eine Versicherung für den Verwaltungsbeirat sinnvoll?

Trotz der Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung für den WEG-Beirat ein ungeschriebenes Muss. Die Versicherung schützt das eigene Vermögen vollumfänglich und sichert die persönliche und finanzielle Zukunft ab. 

Neben den bereits genannten Leistungen hinsichtlich des Vermögensschutzes ist auch der sog. passive Rechtsschutz nicht nur ein wichtiger Bestandteil, sondern auch ein zentraler Vorteil der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Versicherer prüft bei Schadensersatzforderungen zunächst, ob diese überhaupt vorliegen und ob die geforderte Höhe gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, so wehrt der Versicherer die Forderungen ab, wenn nötig auch vor Gericht. 

Zwar deckt der Versicherungsschutz keine Schäden ab, die auf vorsätzlichem Verhalten des WEG-Beirats beruhen, wohl aber - je nach  Versicherer - solche, die aus grob fahrlässigem Verhalten resultieren. 

Während der Verwaltungsbeirat bei einfacher, also alltäglicher Fahrlässigkeit von der Haftung gegenüber der Eigentümergemeinschaft befreit ist, trifft ihn dennoch die Haftung für grob fahrlässig entstandenen Sorgfaltspflichtverletzungen, bei deren Vorliegen ein Versicherungsschutz absolut notwendig ist. 

Liegt dieser nicht vor, muss der WEG-Beirat aus eigenen Mitteln zahlen, was je nach Art des Schadens und der WEG eine hohe Summe im fünf- oder sechsstelligen Bereich bedeuten kann.

Auch kann der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung der Rekrutierung neuer Beiratsmitglieder dienen: Zu wissen, dass das eigene Vermögen im Schadensfall nicht in Gefahr gerät und man sich an einen kompetenten Versicherer wenden kann, kann Eigentümer, die zwar grundsätzlich an der Tätigkeit als Verwaltungsbeirat interessiert sind, aber noch Vorbehalte haben, motivieren und sie in ihrer Entscheidung, Teil des WEG-Beirats zu werden, bestärken.  Denn willige und geeignete Eigentümer für den WEG-Beirat zu finden, stellt sich nicht immer als so einfach dar. Daher ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung auch ein Vorteil psychologischer Art. 

3. Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht? 

Dies kommt natürlich auf den Versicherer sowie die genaue Leistung und Deckungssumme an. Es kann sich jedoch an dem folgenden Richtwert orientiert werden:

Für einen Betrag von circa 80-150 € im Jahr ist eine mindestens sechsstellige Deckungssumme durchaus realistisch. 

Die Deckungssumme sollte nicht zu gering angesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der Größe, Lage und weiteren individuellen Aspekten der Eigentümergemeinschaft.

4. Wer übernimmt die Versicherungskosten für einen Beirat in einer WEG? 

Die Kosten für die Versicherung des WEG-Beirats können von den Beiratsmitgliedern selbst getragen werden. Dies ist aber nicht unbedingt der Fall. 

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Beziehung zwischen WEG und Verwaltungsbeirat um ein Auftragsverhältnis. Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zählen daher als Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB und sind ersatzfähig. 

Auf der Eigentümerversammlung oder durch ein Umlaufbeschlussverfahren können die WEG die Umverteilung der Kosten vom Verwaltungsbeirat auf die Eigentümer durch einen Mehrheitsbeschluss festlegen. Welcher Eigentümer wie viel zahlt, richtet sich in der Regel nach den Miteigentumsanteilen

5. Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat umlagefähig? 

Wurde innerhalb der WEG zunächst per Mehrheitsbeschluss auf der Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Eigentümer die Kosten der Vermögenshaftpflichtversicherung des WEG-Beirats tragen, so kann die Frage nach der Umlagefähigkeit dieser Kosten aufkommen. 

Bei umlagefähigen Betriebskosten handelt es sich um solche Beträge, die zwar den Eigentümer einer Wohnung treffen, aber auf den Mieter umgelegt werden können. Ein typisches Beispiel: Die Kosten für den Hausmeister.

Versicherungskosten für den Verwaltungsbeirat sind jedoch nicht umlagefähig und müssen von den Eigentümern selbst getragen werden; hierbei handelt es sich nämlich um reine Verwaltungskosten

6. BONUS: Abgesichert als Beirat bei Matera

Um sorglos und gut abgesichert seiner Tätigkeit im bzw. als Verwaltungsbeirat nachgehen zu können, ist die Entscheidung für den Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da nur so das private Vermögen der Beiratsmitglieder vor der Haftung im Schadensfall geschützt ist. 

Dies weiß auch Matera und bietet allen Mitgliedern des WEG-Beirats eine Vermögenshaftpflicht ohne Zusatzkosten an, wodurch Fälle mit einer Haftungssumme von 9 Millionen Euro versichert sind. 

Doch was ist Matera? 

Bei Matera handelt es sich um ein junges Unternehmen, das die Organisation von selbstverwalteten WEGs so effizient wie nie zuvor macht - das finden auch 6000 Eigentümergemeinschaften in Frankreich und Deutschland.

Durch die digitale Verwaltungsplattform sind die wichtigsten Dokumente sowie Banküberweisungen von jedem Eigentümer zu jeder Zeit transparent und einfach einsehbar. 

Außerdem wird die WEG in allen rechtlichen sowie kaufmännischen oder technischen Angelegenheiten von einem hochspezialisierten Team aus WEG-Experten unterstützt und gestärkt. 

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Beitrag das Thema der Versicherung von WEG-Beiräten näher gebracht zu haben. 

Wenden Sie sich bei Fragen gern jederzeit an unser Matera-Team und holen Sie hier Ihr kostenloses Angebot ein. Wir freuen uns auf Sie!